Brände stellen eine ernsthafte Gefahr für Unternehmen dar, weshalb ein gut durchdachter vorbeugender Brandschutz essenziell ist, um Schäden und Risiken frühzeitig zu minimieren. Grundsätzlich wird zwischen zwei Hauptarten des Brandschutzes unterschieden, auf die wir in diesem Artikel eingehen möchten: den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in drei zentrale Bereiche: den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Diese Maßnahmen dienen dazu, Brände von vornherein zu verhindern oder deren Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Der abwehrende Brandschutz umfasst hingegen alle Maßnahmen, die im Brandfall ergriffen werden, um Feuer zu bekämpfen und Menschenleben zu retten.
Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität und die rechtlichen Anforderungen im Bereich Brandschutz. Ein unzureichendes Brandschutzkonzept kann schwerwiegende Folgen haben – von gefährdeten Menschenleben bis hin zu erheblichen finanziellen Schäden.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie der vorbeugende Brandschutz in Unternehmen aufgebaut ist und welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind.
Vorbeugender Brandschutz in Unternehmen
Der vorbeugende Brandschutz basiert auf drei zentralen Säulen – baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz. Diese Maßnahmen greifen ineinander und sorgen gemeinsam dafür, Brände zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren. Im Folgenden werden die drei Bereiche detailliert vorgestellt.
1. Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz bildet die Grundlage für die Sicherheit in Gebäuden. Er umfasst alle baulichen Maßnahmen, die Brandausbreitung verhindern oder verzögern. Eine gut durchdachte bauliche Struktur kann im Brandfall Leben retten und Sachschäden erheblich reduzieren. Wichtige Elemente sind z. B.:
- Verwendung nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Baumaterialien: Baustoffe werden in verschiedene Brandklassen eingeteilt. Der Einsatz feuerhemmender Materialien kann das Risiko eines Feuers erheblich verringern.
Brandschutzwände und Brandabschnitte zur Verhinderung der Brandausbreitung: Diese baulichen Maßnahmen sorgen dafür, dass sich Feuer nicht ungehindert im Gebäude ausbreiten kann.
Rauch- und Feuerschutzabschlüsse, wie Brandschutztüren: Diese speziellen Türen schließen sich automatisch bei einem Brand und verhindern, dass Rauch oder Feuer in weitere Gebäudebereiche eindringen.
Flucht- und Rettungswege, die frei zugänglich und gekennzeichnet sein müssen: Diese Wege müssen immer frei von Hindernissen sein und klar ausgeschildert werden, um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten.
2. Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz umfasst technische Systeme, die Brände frühzeitig erkennen, melden und teilweise direkt bekämpfen. Diese Anlagen sind unverzichtbar, um Brände frühzeitig zu erkennen und bereits in der Entstehungsphase einzudämmen.
Dazu gehören z. B.:
- Brandmeldeanlagen (BMA) zur frühen Branderkennung: Diese Systeme erkennen z. B. Rauch oder Temperaturanstiege und schlagen sofort Alarm.
- Sprinkleranlagen zur Brandbekämpfung: Automatische Löschanlagen, die Feuer durch gezielten Wasseraustritt eindämmen oder löschen können.
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zur Ableitung von Rauchgasen: Diese technischen Systeme sorgen im Brandfall für eine gezielte Ableitung von Rauch und heißen Gasen, wodurch z. B. die Sichtverhältnisse verbessert und Flucht- sowie Rettungswege länger passierbar bleiben.
- Gaslöschanlagen, wie z.B CO2-Löschanlagen: Nutzen Kohlendioxid, um Brände durch Sauerstoffverdrängung zu ersticken – häufig in Serverräumen oder Archiven.
3. Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz stellt sicher, dass im Brandfall alle Beteiligten wissen, wie sie sich richtig verhalten müssen. Er umfasst Maßnahmen zur Planung, Schulung und Koordination, die eine effektive Brandprävention und -bekämpfung ermöglichen. Ohne strukturierte Abläufe und gut geschultes Personal kann selbst die beste technische und bauliche Brandschutzausstattung ihren Zweck nicht vollständig erfüllen.
Einige wichtige Maßnahmen im organisatorischen Brandschutz
Eine Brandschutzordnung ist ein essenzielles Dokument, das die Brandschutzregeln im Unternehmen definiert. Sie gibt klare Anweisungen für das Verhalten im Brandfall. Die DIN 14096 unterteilt die Brandschutzordnung in drei Teile:
- Teil A: Legt die Verhaltensregeln für den Brandfall fest und gilt für alle Personen, die das Gebäude betreten. Diese Informationen sind öffentlich einsehbar und werden gut sichtbar ausgehängt.
- Teil B: Enthält detaillierte Anweisungen für spezifische Personengruppen, wie Mitarbeitende und Beschäftigte, um deren Aufgaben im Brandschutz klar zu definieren.
- Teil C: Umfasst spezielle Vorschriften für Personen, die im Unternehmen mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind, wie Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsverantwortliche.

Der Brandschutzbeauftragte ist eine zentrale Figur im organisatorischen Brandschutz. Unternehmen sind zwar nicht in jedem Fall verpflichtet, eine solche Position zu besetzen, jedoch ist es für viele Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen. Zu seinen Aufgaben gehören z. B.:
- Überwachung der Brandschutzmaßnahmen und regelmäßige Begehungen,
- Beratung der Geschäftsleitung zu brandschutzrelevanten Themen,
- Organisation und Durchführung von Schulungen und Evakuierungsübungen,
- Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Brandschutzrichtlinien.
Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig über brandschutzrelevante Maßnahmen informiert und geschult werden. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich im Brandschutz zu unterweisen. Schulungen beinhalten z. B.:
- Grundlagen des Brandschutzes (z. B. Brandklassen, Löschmittel, Gefahrenquellen),
- Richtiges Verhalten im Brandfall (z. B. Alarmierung, Fluchtwege, Löschversuche),
- Bedienung von Feuerlöschern und anderen Löschmitteln,
Ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes ist die Erstellung und regelmäßige Überprüfung von Evakuierungsplänen. Diese Pläne sollten folgende Aspekte enthalten:
- Flucht- und Rettungswege müssen klar gekennzeichnet und jederzeit frei zugänglich sein.
- Sammelstellen sollten festgelegt und kommuniziert werden, um den Überblick über evakuierte Personen zu behalten.
- Alarmierungswege müssen definiert sein, damit im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht.
- Verantwortlichkeiten im Notfall müssen geklärt sein, damit Mitarbeitende wissen, wer welche Aufgaben übernimmt.
Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter: Ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes
Ein effektiver vorbeugender Brandschutz erfordert nicht nur bauliche und technische Maßnahmen, sondern auch geschulte Fachkräfte, die im Ernstfall schnell und richtig handeln. Zwei zentrale Rollen übernehmen hierbei der Brandschutzhelfer und der Brandschutzbeauftragte.
- Der Brandschutzhelfer ist für die Erstmaßnahmen im Brandfall zuständig. Dazu gehören die Räumung des Gebäudes, die Nutzung von Feuerlöschern und das Unterstützen der Evakuierung. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern auszubilden. Mehr über die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfahren →
- Der Brandschutzbeauftragte übernimmt eine noch umfassendere Verantwortung: Er unterstützt das Unternehmen dabei, den betrieblichen Brandschutz zu organisieren, Risiken zu minimieren und alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. In vielen Fällen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich oder dringend empfohlen. Falls Sie keinen internen Experten haben, können wir Sie als externer Brandschutzbeauftragter professionell unterstützen. Mehr über die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten erfahren →
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Abwehrender Brandschutz
Während der vorbeugende Brandschutz darauf abzielt, Brände von vornherein zu verhindern oder ihre Auswirkungen zu minimieren, tritt der abwehrende Brandschutz in Kraft, wenn ein Brand bereits ausgebrochen ist. Er umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschenleben zu retten, Sachwerte zu schützen und die Ausbreitung des Feuers einzudämmen.
Der abwehrende Brandschutz setzt dort an, wo vorbeugende Maßnahmen nicht ausgereicht haben oder ein Brand durch unvorhersehbare Umstände entstanden ist. Seine Hauptaufgaben umfassen:
- Die schnelle und effektive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr, um die Ausbreitung des Feuers zu verhindern und Sachschäden zu begrenzen.
- Die Rettung und Evakuierung von Personen, die sich im Gefahrenbereich befinden.
- Die Begrenzung von Rauch- und Hitzeausbreitung, um die Sicherheit von Menschen und Gebäudestrukturen zu erhöhen.
- Die Koordination von Notfallmaßnahmen innerhalb des Betriebs, um eine geordnete Reaktion auf den Brand sicherzustellen.
Ein effektiver abwehrender Brandschutz ist unverzichtbar, um im Brandfall Menschenleben zu retten, Sachwerte zu schützen und größere Schäden zu vermeiden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie über funktionierende Brandmelde- und Löschsysteme, eine durchdachte Evakuierungsstrategie und geschultes Personal verfügen. Durch regelmäßige Schulungen, Notfallübungen und die enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr kann sichergestellt werden, dass im Ernstfall schnell und effizient gehandelt wird.
Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
Neben den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen spielt die Einhaltung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften eine entscheidende Rolle im vorbeugenden Brandschutz. Eine besonders relevante Richtlinie in diesem Bereich ist die DGUV Information 205-001 – „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“.
Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) liefert praxisnahe Empfehlungen für Unternehmen und Betriebe, um den betrieblichen Brandschutz effektiv zu gestalten. Sie beschreibt unter anderem:
- Die rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes,
- Die Pflichten von Arbeitgebern und Brandschutzbeauftragten,
- Die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege,
- Die Bedeutung von Feuerlöschern und anderen Löschhilfen,
- Die Durchführung von Brandschutzunterweisungen und Evakuierungsübungen.
Die DGUV 205-001 dient als wertvolle Orientierungshilfe, um Brandschutzmaßnahmen systematisch und gesetzeskonform umzusetzen. Unternehmen, die sich an diese Vorgaben halten, minimieren nicht nur das Brandrisiko, sondern erfüllen auch ihre gesetzlichen Verpflichtungen und schützen ihre Mitarbeitenden sowie betriebliche Werte.
- Brandschutzgesetz und Landesbauordnungen
- Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Normen wie die DIN 14096 (Brandschutzordnung)
- Vorgaben der Feuerwehr und Berufsgenossenschaften
Fazit
Vorbeugender und abwehrender Brandschutz sind zentrale Bestandteile der Unternehmenssicherheit. Während der vorbeugende Brandschutz durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen dazu beiträgt, Brände zu vermeiden, sorgt der abwehrende Brandschutz dafür, dass im Brandfall schnell und effizient reagiert wird. Unternehmen sollten nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch interne Konzepte entwickeln, um Risiken zu minimieren. Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept trägt dazu bei, Menschenleben zu retten und wirtschaftliche Schäden zu reduzieren.
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Häufig gestellte Fragen
Der vorbeugende Brandschutz umfasst Maßnahmen zur Brandverhütung und Schadensminimierung, wie bauliche, anlagentechnische und organisatorische Vorkehrungen.
Der abwehrende Brandschutz tritt in Kraft, wenn ein Brand bereits ausgebrochen ist, und umfasst die Brandbekämpfung, Evakuierung und Rettungsmaßnahmen durch Feuerwehr und Löschsysteme.
Unternehmen müssen zahlreiche Brandschutzvorschriften einhalten, darunter:
- Landesbauordnungen (LBO) – Bauliche Brandschutzanforderungen wie Fluchtwege und Feuerwiderstandsklassen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen in Betrieben.
- DIN 14096 – Anforderungen an eine Brandschutzordnung.
- DGUV Vorschrift 1 & DGUV 205-001 – Pflichten zu Brandschutzmaßnahmen und Schulungen.
- Technische Normen (z. B. DIN EN 54, DIN 18230) – Regeln für Brandmeldeanlagen und baulichen Brandschutz.
Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet Sicherheit und rechtliche Konformität.
Die Verantwortung für den Brandschutz im Unternehmen liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Brandschutzvorgaben eingehalten werden.
Zusätzlich können folgende Personen spezielle Aufgaben übernehmen:
- Brandschutzbeauftragter (intern oder extern) → Berät und unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen.
- Brandschutzhelfer → Führt erste Löschmaßnahmen durch und unterstützt bei der Evakuierung.
- Sicherheitsbeauftragter → Achtet auf die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen im Betrieb.
Letztendlich trägt die Geschäftsführung die Gesamtverantwortung für den betrieblichen Brandschutz.
Gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen umfassen:
- Baulicher Brandschutz: Feuerwiderstandsklassen, Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren.
- Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen.
- Organisatorischer Brandschutz: Brandschutzordnung, regelmäßige Schulungen und Unterweisungen.
- Evakuierungsmaßnahmen: Notfallpläne, Sammelstellen, jährliche Evakuierungsübungen.
Die konkreten Anforderungen variieren je nach Unternehmensart, Größe und Brandrisiko.
Ein Brandschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn gesetzliche Vorgaben, Behörden, Versicherungen oder die Brandgefährdung im Unternehmen es verlangen.