Brandschutzordnung Teil A, B & C nach DIN 14096

Inhaltsverzeichnis

Die Brandschutzordnung (BSO) gemäß DIN 14096 ist ein wichtiges Regelwerk für den vorbeugenden Brandschutz. Sie gliedert sich in verschiedene Teile, darunter Teil A, Teil B und Teil C. 

Die Brandschutzordnung muss in jedem Betrieb individuell an die entsprechenden Gegebenheiten angepasst werden.

Sie dient dazu, Leben zu schützen und Sachwerte vor den verheerenden Auswirkungen von Bränden zu bewahren. Außerdem umfasst sie klare Regelungen, Verhaltensmaßnahmen und Handlungsanweisungen für den Umgang mit Bränden in Gebäuden und Arbeitsstätten.

Dieser Beitrag wird die Bedeutung der Brandschutzordnung sowie deren relevante Inhalte und gesetzliche Grundlagen näher beleuchtet. Dabei werden auch wichtige Aspekte wie die Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung der Brandschutzordnung betrachtet, um einen umfassenden Einblick in dieses zentrale Thema des Brandschutzes zu bieten.

Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Für bestimmte Gebäudetypen und Nutzungsarten wird eine Brandschutzordnung gefordert (z. B. bei Sonderbauten). Die Brandschutzordnung wird z. B. bei Versammlungsstätten gefordert. Dabei handelt es sich um eine baurechtlich geforderte Brandschutzordnung.

Ein Sonderbau ist ein Gebäude, das aufgrund seiner besonderen Nutzung oder bestimmter baulicher Merkmale spezielle Anforderungen an den Brandschutz erfüllen muss. Diese Gebäude weichen in ihrer Nutzung oder Konstruktion von den üblichen Wohn- oder Gewerbegebäuden ab und erfordern daher individuelle Brandschutzmaßnahmen.

Typische Beispiele für Sonderbauten sind:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeheim
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Versammlungsstätten
  • Einkaufszentren
  • Hotels
  • Hochhäuser
  • Industrieanlagen
  • Lagerhallen.

Für die Brandschutzordnung sind verschiedene Regelungen relevant, die sowohl auf nationaler als auch auf Landesebene festgelegt sind. Hier sind einige der wichtigsten Regelungen und Normen:

  1. Musterbauordnung (MBO):

    • Die Musterbauordnung (PDF) ist ein bundesweit geltendes Regelwerk in Deutschland, das allgemeine Anforderungen und Grundsätze des Baurechts festlegt. Sie dient als Vorlage für die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer und legt unter anderem Regeln für den Brandschutz, die Standsicherheit, den Schallschutz und die Energieeffizienz von Gebäuden fest. Die Musterbauordnung legt allgemeine Anforderungen an den Brandschutz fest.
  2. Landesbauordnungen (LBO):

    • Die Landesbauordnung ist eine Verordnung auf Landesebene in Deutschland, die die baulichen Anforderungen und Verfahrensweisen im Baurecht regelt. Sie legt unter anderem fest, wie Gebäude errichtet, geändert und genutzt werden dürfen. Die Landesbauordnung variiert je nach Bundesland und ergänzt die bundesweit geltende Musterbauordnung um spezifische Regelungen und Anpassungen an die regionalen Gegebenheiten. Eine Liste, mit allen 16 Bundesländern finden Sie etwas weiter unten im Text. 
  3. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

    • Die Arbeitsstättenverordnung ist eine deutsche Verordnung, die den Arbeitsschutz in Arbeitsstätten regelt. Sie legt Mindestanforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten fest. Unter anderem hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Flucht- und Rettungswegen, Beleuchtung, Belüftung und Brandschutz. Die Arbeitsstättenverordnung gilt für alle Arbeitsstätten, in denen Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Branche oder Größe des Betriebs spielt keine Rolle. Sie dient dazu, Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. 
  4. Technische Regelwerke und Normen:
    • In der DIN 14096: „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ sind die Mindestinhalte und die Gliederung für die Erstellung der Brandschutzordnung festgelegt. Die Norm legt u. a. großen Wert auf die Aktualität der Brandschutzordnung. Deshalb muss nach DIN 14096 der aktuelle Stand der Brandschutzordnung mindestens alle zwei Jahre überprüft und die Brandschutzordnung gegebenenfalls angepasst werden.
    • Die DIN EN ISO 7010 ist eine internationale Norm, die Symbole für Sicherheitszeichen festlegt. Diese Zeichen werden verwendet, um Sicherheitsinformationen auf öffentlichen und privaten Flächen zu kommunizieren, und sind so gestaltet, dass sie unabhängig von Sprache verstanden werden können. Ziel ist es, die Sicherheit durch einheitliche visuelle Hinweise zu erhöhen.

Diese oberhalb genannten Regelungen legen fest, welche Inhalte und Maßnahmen in einer Brandschutzordnung enthalten sein müssen und welche Anforderungen an die Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation der Brandschutzordnung gestellt werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden sicherzustellen und im Ernstfall schnell und angemessen reagieren zu können.

Damit Sie nicht solange suchen müssen, haben wir Ihnen bereits eine Linkliste der einzelnen Landesbauordnungen zusammengestellt:

In welchem Bundesland soll die Brandschutzordnung gültig sein?Link zur geltenden Bauordnung
Brandschutzordnung Baden-Württemberg (BW)Landesbauordnung Baden-Württemberg
Brandschutzordnung BayernLandesbauordnung Bayern
Brandschutzordnung BerlinLandesbauordnung Berlin
Brandschutzordnung BrandenburgLandesbauordnung Brandenburg
Brandschutzordnung BremenLandesbauordnung Bremen
Brandschutzordnung HamburgLandesbauordnung Hamburg
Brandschutzordnung HessenLandesbauordnung Hessen
Brandschutzordnung Mecklenburg-Vorpommern (MV)Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Brandschutzordnung NiedersachsenLandesbauordnung Niedersachsen
Brandschutzordnung Nordrhein-Westfalen (NRW)Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
Brandschutzordnung Rheinland-Pfalz (RLP)Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Brandschutzordnung SaarlandLandesbauordnung Saarland
Brandschutzordnung SachsenLandesbauordnung Sachsen
Brandschutzordnung Sachsen-AnhaltLandesbauordnung Sachsen-Anhalt
Brandschutzordnung Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein
Brandschutzordnung ThüringenLandesbauordnung Thüringen

Aber auch wenn die Brandschutzordnung nach Bauortnungsrecht nicht gefordert wird, ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet eine „Art Brandschutzordnung“ zu erstellen.

Denn jedes Unternehmen muss schriftlich niederschreiben, wie sich die Mitarbeiter im Brandfall zu verhalten haben. Zudem müssen alle Mitarbeiter über die „Maßnahmen zur Verhütung von Bränden“ unterwiesen werden. 

Die Brandschutzordnung eignet sich besonders gut für diese Aufgabe. 

Sie wird manchmal auch als Gefährdungsbeurteilung-Brandschutz, Schriftstück-Brandschutz oder Verfahrensanweisung-Brandschutz bezeichnet. Gemeint ist aber häufig dasselbe Dokument. 

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Aufbau & Inhalt der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile, die an unterschiedliche Personengruppen gerichtet sind:

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A (1)Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B (2)Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil C (3)
Brandschutzordnung teil a din 14096Brandschutzordnung teil b din 14096Brandschutzordnung teil c din 14096
Zielgruppe:Teil 1 der Brandschutzordnung „Verhalten im Brandfall“ richtet sich an alle Personen die sich im betreffenden Gebäude aufhalten. Teil 2 der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten und keine besonderen Brandschutzaufgaben haben. Teil 3 der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind.
Personenkreis:z. B. Kunden, Gäste, Besucher Fremdfirmenz. B. Mitarbeiter, Beschäftigtez. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Räumungshelfer, Geschäftsführung
Sonstige Hinweise:Er ist öffentlich auszuhängen, sodass er für jede Person sichtbar ist.​Die Unterweisung der Brandschutzordnung Teil B muss mindestens einmal im Jahr erfolgen und dokumentiert werden.Auch bei der Brandschutzordnung Teil C muss die Unterweisung mindestens einmal im Jahr erfolge und dokumentiert werden,
  • Brandschutzordnung teil a - buchstabe a

    Brandschutzordnung Teil A

    Dieser Teil ist allgemein an alle Personen gerichtet, die sich in einem Gebäude oder einer Anlage aufhalten. Sie umfasst grundlegende Verhaltensregeln und Informationen zum Brandschutz, die einfach und verständlich formuliert sind. In der Brandschutzordnung Teil A werden typischerweise die Maßnahmen zur Verhütung von Bränden kurz beschrieben. Es wird erläutert, wie man sich im Brandfall verhalten sollte, inklusive der Wege zur Alarmierung. Außerdem werden in der Brandschutzordnung Fluchtwege erläutert. Ziel von Teil A ist es, das Bewusstsein für Brandschutz zu schärfen und eine erste Orientierung im Notfall zu bieten. Der Umfang dieses Teils entspricht einer DIN-A4-Seite.

Brandschutzordnung Teil A - Aufbau

Für den Aushang der Brandschutzordnung Teil A ist eine Mindestgröße von DIN A4 und ein 10 mm breiter roter Rand erforderlich. Die Zeichen müssen gemäß der DIN EN ISO 7010 gestaltet sein.

Die Inhalte der Brandschutzordnung nach DIN 14096 sind genau festgelegt und müssen in einer bestimmten Reihenfolge verwendet werden. Hierzu gehören bestimmte Überschriften, Schlagworte, Texte und Sicherheitszeichen. Nicht zutreffende Texte müssen dabei entfallen. Zusätzliche Schlagworte, Texte, grafische Symbole oder Sicherheitszeichen sind nicht zulässig.

Als Überschrift der Brandschutzordnung Teil A darf verwendet werden:

Die DIN 14096 macht außerdem strenge Vorgaben bei den textlichen Inhalte. Nur die folgenden Schlagworte dürfen verwendet werden. Die Reihenfolge der folgenden 3 Schritte in der Brandschutzordnung sind ebenfalls fest vorgegeben.

  • Brandschutzordnung teil b - buchstabe b

    Brandschutzordnung Teil B

    Dieser Teil richtet sich speziell an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude oder einer Anlage aufhalten. Dies umfasst Mitarbeiter, Bewohner und ähnliche Gruppen. Die Brandschutzordnung Teil B enthält konkrete Verhaltensanweisungen und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie Verhaltensregeln im Brandfall. Es wird beispielsweise beschrieben, wie Feuerlöscheinrichtungen benutzt werden, wie man einer Rauch- & Brandausbreitung entgegenwirken kann und wer im Brandfall zu alarmieren ist. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen die Brandgefahr zu minimieren und im Ernstfall eine schnelle und sichere Reaktion zu gewährleisten.

Brandschutzordnung Teil B - Aufbau

Die Brandschutzordnung Teil B darf im Format A4, A5 oder A6 erstellt werden.

Der Inhalt der Brandschutzordnung Teil B muss leicht verständlich formuliert sein. Auf Abkürzungen oder Fachbegriffe sollte deshalb verzichtet werden. 

Die Brandschutzordnung Teil A muss in der Brandschutzordnung Teil B enthalten sein. Es dürfen aber keine zusätzlichen Gliederungspunkte hinzugefügt werden. Außerdem ersetzt dieser Teil nicht den erforderlichen Aushang der Brandschutzordnung Teil A. 

Gegebenenfalls ist es erforderlich, die Brandschutzordnung zusätzlich in verschiedenen Fremdsprachen zu erstellen.

Die Reihenfolge, aller Inhalte der Brandschutzordnung, sind in der DIN 14096 genau vorgegeben:

  • Brandschutzordnung teil c - buchstabe c

    Brandschutzordnung Teil C

    Dieser Teil richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Brandschutzbeauftragte . Die Brandschutzordnung Teil C enthält detaillierte Anweisungen und Maßnahmen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Brandfall. Es werden spezifische Aufgaben beschrieben, wie die regelmäßige Kontrolle von Feuerlösch- und Alarmeinrichtungen, die Durchführung von Räumungsübungen und die Koordination im Einsatzfall. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Personen im Notfall effektiv agieren und zur Sicherheit aller beitragen können.

Brandschutzordnung Teil C - Aufbau

Für die Erstellung der Brandschutzordnung Teil C wird das Format A4, A5 oder A6 empfohlen. Es empfiehlt sich, dass selbe Format und dieselbe Vorgehensweise wie bei der Brandschutzordnung Teil B anzuwenden.

Auch hier ist die Reihenfolge der Inhalte in der DIN 14096 genau vorgegeben:

Brandschutzordnung Vorlage / Muster

Im Internet finden Sie standardisierte Vorlagen, die Ihnen meistens nicht viel nützen, denn eine Brandschutzordnung darf nur von Personen mit entsprechender Fachkenntnis erstellt werden (im nächtens Abschnitt gehen wir genauer auf das Thema ein).

Das Problem ist häufig auch, dass die Muster nicht auf die Gegebenheiten des Unternehmens passen. Viele Muster / Vorlagen sind zudem auch noch vorausgefüllt (z. B. „Muster GmbH“ oder“ „Max Mustermann“) und werden trotzdem einfach übernommen.

In vielen Fällen ist die Brandschutzordnung ungültig, weil sie nicht richtig an das Unternehmen angepasst ist.

Welche Probleme können entstehen wenn Sie die Brandschutzordnung selber erstellen?
  • Auch wenn Sie grundsätzlich die notwendige Fachkenntnis besitzen, sind Sie vielleicht nicht mit allen aktuellen Vorgaben vertraut. Eventuell fehlt Ihnen auch die nötige Erfahrung zu diesem Thema und Sie riskieren es, eine „ungültige Brandschutzordnung“ vorzuhalten.
  • Im Rahmen von Zertifizierungen oder Qualitätsmanegementverfahren spielen Brandschutzdokumente häufig eine wichtige Rolle. Eine ungültige Brandschutzordnung könnte also zu einem Problem werden.
  • Veraltete, fehlende oder unvollständige Notfallregelungen wie die Brandschutzordnung können als Versäumnis des Arbeitgebers oder der Betriebsleitung gewertet werden. Unabhängig davon, ob ein direkter Schadenszusammenhang nachweisbar ist. Solche Mängel können bei der Klärung von Schuld- und Haftungsfragen entscheiden sein. Als Verantwortlicher sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass Defizite in Notfallpläne bei Überprüfungen durch die Behörde meist keine drastischen Folgen haben.

Wer darf ein Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen?

Die Erstellung einer Brandschutzordnung darf von Personen oder Institutionen erfolgen, die über entsprechende Fachkenntnisse im Bereich des Brandschutzes verfügen (fachkundige Person). Typischerweise können Brandschutzfachkräfte wie Brandschutzbeauftragte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe der Erstellung einer Brandschutzordnung übernehmen. Häufig fehlt den internen Fachkräften aber die Zeit oder die nötige Erfahrung, um diese Aufgabe ordnungsgemäß durchzuführen.

Fachkundige Person laut DIN 14096:

„Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann.“

Es ist wichtig, dass die erstellte Brandschutzordnung den geltenden gesetzlichen Anforderungen und Normen entspricht sowie die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Gebäudes oder der Arbeitsstätte berücksichtigt werden.

Bei der Erstellung der Brandschutzordnung muss soviel beachtet werden, dass die meisten Firmen lieber auf einen erfahrenen Brandschutz-Dienstleister zurückgreifen.

Wenn Sie eine Brandschutzordnung benötigen und das äußerst komplexen Thema lieber an einen erfahrenes Team von Brandschutzexperten übergeben möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 

Bei einer kostenlose Erstberatung analysieren wir zunächst Ihre aktuelle betriebliche Situation und klären bereits die ersten Fragen. Wenn gewünscht, besprechen wir anschließend das weitere Vorgehen.

Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Unternehmen auch als externer Brandschutzbeauftragter

Als externer Brandschutzbeauftragter bringen wir eine breite Palette an Erfahrungen aus verschiedenen Branchen und Betriebstypen mit, die wir in unserer Arbeit einsetzt. Dies ermöglicht uns, empfohlene Vorgehensweisen anzubieten und maßgeschneiderte Lösungen für spezifische Herausforderungen des Unternehmens zu entwickeln.

Zudem kann die externe Besetzung dieser Rolle dazu beitragen, mögliche Interessenskonflikte innerhalb des Unternehmens zu vermeiden, die auftreten könnten, wenn ein Mitarbeiter diese Verantwortung zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben übernimmt.

Neben der fachlichen Expertise und der Vermeidung von Interessenskonflikten bieten wir als externer Brandschutzbeauftragten weitere Vorteile. Dazu zählt die Flexibilität in der Vertragsgestaltung, die es Ihnen ermöglicht, Dienstleistungen bedarfsgerecht und oft kostengünstiger als bei der Beschäftigung eines Vollzeitmitarbeiters in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus gewährleistet unsere externe Betrachtungsweise oft eine objektivere Einschätzung der Brandschutzsituation und kann somit zur Identifikation und Behebung von Schwachstellen beitragen, die intern möglicherweise übersehen worden wären.

Auf einer separaten Seite haben wir noch weitere Informationen zum Thema „externer Brandschutzbeauftragter“ für Sie zusammengefasst.

Fazit zur Brandschutzordnung nach DIN 14096

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozentenDie Brandschutzordnung ist ein unverzichtbares Instrument im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, das maßgeblich zur Sicherheit von Menschenleben und Sachwerten in Gebäuden und Arbeitsstätten beiträgt. Durch klare Regelungen, Verhaltensmaßnahmen und Handlungsanweisungen ermöglicht sie eine effektive Vorbereitung auf den Ernstfall.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht immer aus drei Teilen:

  1. Brandschutzordnung Teil A, die sich an alle Personen richtet, die sich im Gebäude aufhalten.
  2. Brandschutzordnung Teil B, die sich an alle Personen richtet, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten (Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben).
  3. Brandschutzordnung Teil C, die sich an alle Personen richtet, denen besonderen Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.

Die DIN 14096 legt großen Wert darauf, dass die Brandschutzordnung stets auf dem aktuellen Stand ist. Die Erstellung und Überprüfung der Brandschutzordnung darf dabei nur durch eine fachkundige Person erfolgen. Die Überprüfung muss mindestens alle zwei Jahre erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Brandschutzordnung ist ein Dokument, das klare Regeln und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall für Gebäude und Arbeitsstätten festlegt. Zudem erläutert sie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

Die Brandschutzordnung ist somit ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.

Für bestimmte Gebäudetypen und Nutzungsarten wird eine Brandschutzordnung gefordert (z. B. bei Sonderbauten). Dabei handelt es sich um eine baurechtlich geforderte Brandschutzordnung.

Aber auch wenn die Brandschutzordnung nach Bauortnungsrecht nicht gefordert wird, empfiehlt es sich, diese trotzdem vorzuhalten. Denn jedes Unternehmen muss seine Mitarbeiter über das „Verhalten im Brandfall“ und über die „Maßnahmen zur Verhütung von Bränden“ unterweisen. Die Brandschutzordnung ist ein geeignetes Dokument für diese Aufgabe.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus:

  • Brandschutzordnung Teil A (Aushang), die sich an alle Personen richtet, die sich im Gebäude aufhalten.
  • Brandschutzordnung Teil B, die sich an alle Personen richtet, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten (Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben).
  • Brandschutzordnung Teil C, die sich an alle Personen richtet, denen besonderen Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.

Die DIN 14096 bietet Hilfestellung bei der Erstellung einer Brandschutzordnung.

Sie legt die Mindestinhalte und die Gliederung für die Erstellung der Brandschutzordnung fest.

Die DIN 14096 bekommt man nicht einfach als PDF Download kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie muss käuflich erworben werden.

Bei Alten- und Pflegeheime fordert die Sonderbauvorschrift eine Brandschutzordnung. 

Jede Einrichtung muss eine Brandschutzordnung mit integriertem Notfallplan vorhalten.

Dieser Teil ist allgemein an alle Personen gerichtet, die sich in einem Gebäude oder einer Anlage aufhalten.

Teil A umfasst grundlegende Verhaltensregeln und Informationen zum Brandschutz, die einfach und verständlich formuliert sind. In der Brandschutzordnung Teil A werden typischerweise die Maßnahmen zur Verhütung von Bränden kurz beschrieben. Es wird erläutert, wie man sich im Brandfall verhalten sollte, inklusive der Alarmierungsmöglichkeiten. Außerdem werden in der Brandschutzordnung Fluchtwege erläutert. 

Dieser Teil richtet sich speziell an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude oder einer Anlage aufhalten.

Die Brandschutzordnung Teil B enthält konkrete Verhaltensanweisungen und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie Verhaltensregeln im Brandfall. Es wird beispielsweise beschrieben, wie Feuerlöscheinrichtungen benutzt werden, wie man einer Rauch- & Brandausbreitung entgegenwirken kann und wer im Brandfall zu alarmieren ist. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen die Brandgefahr zu minimieren und im Ernstfall eine schnelle und sichere Reaktion zu gewährleisten.

Dieser Teil richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Brandschutzbeauftragte.

Die Brandschutzordnung Teil C enthält detaillierte Anweisungen und Maßnahmen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Brandfall. Es werden spezifische Aufgaben beschrieben, wie die regelmäßige Kontrolle von Feuerlösch- und Alarmeinrichtungen, die Durchführung von Räumungsübungen und die Koordination im Einsatzfall. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Personen im Notfall effektiv agieren und zur Sicherheit aller beitragen können.

Die Erstellung einer Brandschutzordnung darf von Personen oder Institutionen erfolgen, die über entsprechende Fachkenntnisse im Bereich des Brandschutzes verfügen.

Typischerweise können Brandschutzfachkräfte wie Brandschutzbeauftragte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe der Erstellung einer Brandschutzordnung übernehmen. Häufig fehlt den internen Fachkräften aber die Zeit oder die nötige Erfahrung und Wissen, um diese Aufgabe ordnungsgemäß durchzuführen.

Wenn Sie Hilfe bei diesem komplexen Thema benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Der Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich im entsprechenden Gebäude aufhalten.

Daher muss sie gut sichtbar in einem öffentlichen Bereich ausgehangen werden. Also am besten dort, wo viele Leute vorbeigehen wie Hauseingänge, Aufzüge, Treppenhäuser usw.

Mindestens alle zwei Jahre muss die Brandschutzordnung durch eine fachkundige Person überprüft werden.

Wenn in der Zwischenzeit relevante Änderungen auftreten, muss die Brandschutzordnung entsprechend zeitnah angepasst werden.

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