Brandschutztüren und Rauchschutztüren spielen eine wesentliche Rolle im baulichen Brandschutz. Sie tragen dazu bei, Brände und dessen Rauchentwicklung einzudämmen bzw. dessen Ausbreitung stark zu verlangsamen.
Im Brandfall ist es besonders wichtig, dass Flucht- und Rettungswegen möglichst lange passierbar bleiben, sodass sich gefährdete Personen selbst in Sicherheit bringen können. Außerdem soll der Sachschaden im Brandfall so klein wie möglich gehalten werden.
Währen eine Brandschutztür hauptsächlich die Ausbreitung von Feuer und Hitze eindämmt, verhindern Rauchschutztüren hauptsächlich die Rauchausbreitung. Häufig werden diese beiden Funktionen auch miteinander kombiniert.
Neben verschiedener DIN-Normen unterliegen Brandschutztüren und Rauchschutztüren strengen Vorschriften, die auf den Schutz von Menschenleben und Sachwerten abzielen. Für Betriebe und Einrichtungen aller Art ist die korrekte Handhabung, Pflege und regelmäßige Prüfung von Brandschutztüren nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine wichtige Sicherheitsmaßnahme.
In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Funktionen, Vorschriften und Klassifizierungen von Brandschutztüren, deren richtige Montage, Pflege und Prüfung sowie typische Fehler im Umgang. Darüber hinaus beleuchten wir besondere Optionen wie Feststellanlagen und beantworten häufige Fragen in einem umfassenden FAQ.
Wo liegt der Unterschied von Brandschutz- und Rauchschutztüren?
Der Unterschied zwischen einer Brandschutztür und einer Rauchschutztür liegt in ihrer Hauptfunktion und den jeweiligen Anforderungen, die sie erfüllen sollen.
Auch wenn dieser Artikel hauptsächlich das Thema Brandschutztüren behandelt, möchten wir Ihnen in unserer Gegenüberstellung kurz die wesentlichen Unterschiede erläutern:
Brandschutztür | Rauchschutztür | |
---|---|---|
Zweck | Die Hauptaufgabe einer Brandschütztür ist es, die Ausbreitung von Feuer und Hitze zu verhindern. Sie hält das Feuer für eine bestimmte Zeit (z. B. 30 oder 90 Minuten) zurück. | Rauchschutztüren verhindern die Ausbreitung von Rauch in benachbarte Räume oder Fluchtwege. Da Rauch in einem Brandfall oft gefährlicher als das Feuer selbst ist (z. B. durch Erstickungsgefahr oder Vergiftungen), sind Rauchschutztüren besonders in Fluchtwegen wichtig. |
Kennzeichnung | Brandschutztüren werden in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt, z. B. T30 (30 Minuten feuerbeständig) oder T90 (90 Minuten feuerbeständig). Diese Zeitspanne gibt an, wie lange die Tür den Brand standhalten kann. | Rauchschutztüren werden mit einem RS-Zusatz oder als "DIN 18095-Rauchschutztür" bezeichnet. Anders als Brandschutztüren haben sie keine Feuerwiderstandsklassen. |
Materialien | Brandschutztüren bestehen häufig aus feuerbeständigen Materialien wie Stahl, Aluminium oder speziellen Hölzern. Sie haben oft zusätzliche Isolierungen, um Hitze abzuhalten. | Die Tür muss nicht feuerfest sein, sondern rauchdicht. Daher sind sie häufig aus leichteren Materialien und mit speziellen Dichtungen versehen. |
Normen und Vorschriften | Die DIN 4102-5 wurde von der DIN EN 16034 abgelöst. | DIN 18095-1 |
Schließmechanismus | Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen. Das Offenhalten ohne spezielle Feststellanlagen ist nicht erlaubt. | Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen. Das Offenhalten ohne spezielle Feststellanlagen ist nicht erlaubt. |
Wann sind Brandschutztüren erforderlich?
Brandschutztüren sind immer dann erforderlich, wenn baurechtliche Vorschriften oder Brandschutzkonzepte dies vorgeben, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Typische Einsatzbereiche sind:
- Treppenhäuser und Fluchtwege: Um Flucht- und Rettungswege vor Feuer und Rauch zu schützen.
- Brandabschnitte: Zwischen Bereichen, die als eigenständige Brandabschnitte definiert sind, um die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen.
- Technische Betriebsräume: In Räumen mit erhöhter Brandgefahr, wie Heizungsräumen, Lagerräumen für Gefahrstoffe oder Elektroschaltanlagen.
- Garagen und Kellerräume: Besonders in Gebäuden, wo diese an andere Nutzungsbereiche angrenzen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Brandschutztüren haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, sicherzustellen, dass Ihre Brandschutztüren den Vorschriften entsprechen und im Ernstfall zuverlässig schützen. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch und profitieren Sie von unserem Fachwissen!
Brandschutztüren - Vorschriften
Brandschutztüren sind ein wesentlicher Bestandteil des baulichen Brandschutzes und unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften.
Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass Brandschutztüren im Ernstfall zuverlässig funktionieren und die Sicherheit von Menschen und Sachwerten erhöhen. Wer die Vorschriften kennt und einhält, schützt nicht nur sein Unternehmen, sondern erfüllt auch wichtige gesetzliche Verpflichtungen.
Kennzeichnung und Klassifizierung von Brandschutztüren
Brandschutztüren müssen gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel über ein dauerhaft angebrachtes Schild welches sich häufig in der Türfalz oder an der Innenseite des Türblatts befindet. Dieses Kennzeichnungsschild darf nicht entfernt, beschädigt oder verdeckt werden, da es als Nachweis für die Zulassung und den korrekten Einbau dient.
Auf dem Schild befinden sich u. a. folgende Informationen:
- die Feuerwiderstand in Minuten,
- den Hersteller,
- das Herstellungsjahr
Klassifizierung nach DIN 4102-5 und DIN EN 16034
Die DIN 4102-5 und die DIN EN 16034 legen beide die Anforderungen und Prüfverfahren für den Feuerwiderstand von Bauteilen einschließlich Brandschutztüren fest. Bei der DIN 4102-5 handelt es sich um eine nationale Norm, die nun schrittweise von der neuen europäischen Norm abgelöst wird.
Die DIN 4102-5 war über viele Jahre die zentrale Norm in Deutschland, um Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse wie Türen, Tore und Klappen zu definieren. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung, dass Bauteile Feuer über eine definierte Zeitspanne hinweg aufhalten können.
Die Klassifizierung für Brandschutztüren (nach DIN 4102-5) erfolgt in den Feuerwiderstandsklassen T30, T60, T90, T120 & T180 die die Dauer in Minuten angeben, für die eine Brandschutztür im Brandfall beständig ist.
Die Leistungskriterien wie die Tragfähigkeit, der Raumabschluss und die Wärmedämmung eines Bauteils werden bei der DIN 4102-5 allerdings nicht separat betrachtet (im Gegensatz zur DIN EN 16034).
Zudem beschränkte sich die Norm auf nationale Anforderungen, was sie für Projekte außerhalb Deutschlands weniger relevant macht.
Die DIN EN 16034 ist die europaweit gültige Norm, die die Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse harmonisiert. Sie ersetzt nationale Normen wie die DIN 4102-5 und bietet eine deutlich detailliertere und umfassendere Grundlage.
Die DIN EN 16034 bietet präzisere und flexiblere Klassifizierungen mit genauen Angaben der Widerstandsfähigkeit in Minuten: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240 Minuten.
Leistungskriterien wie die Tragfähigkeit (R), der Raumabschluss (E) und die Wärmedämmung (I) eines Bauteils werden bei der europäischen Norm separat beurteilt.
Zudem werden zusätzliche Leistungskriterien beurteilt, wie z. B.:
- Rauchdichtigkeit (S): Schutz vor der Ausbreitung von Rauch in benachbarte Räume
- Sa = Dichtschließend
- S200 = Rauchdicht
- Selbstschließmechanismus (C): Sicherstellung, dass Türen automatisch schließen, auch nach wiederholtem Gebrauch
- C1 = > 500 Zyklen
- C2 = > 10.000 Zyklen
- C3 = > 50.000 Zyklen
- C4 = > 100.000 Zyklen
- C5 = > 200.000 Zyklen
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen beispielhaft die Zuordnung der Feuerwiederstandsklassen, bezogen auf Brandschutztüren, nach DIN 4102-5 und DIN EN 16034 im Vergleich:
Bauaufsichtliche Brandschutzanforderungen | Feuerwiederstandsdauer | Klassifizierung nach DIN 4102-5 | Klassifizierung nach DIN EN 16034 |
---|---|---|---|
feuerhemmend, dichtschließend & selbstschließend | ≥ 30 min | T 30 | EI2 30 C5 Sa |
feuerhemmend, rauchdicht & selbstschließend | ≥ 30 min | T 30 RS | EI2 30 C5 S200 |
hochfeuerhemmend | ≥ 60 min | T 60 | EI2 60 C5 Sa |
feuerbeständig | ≥ 90 min | T 90 | EI2 90 C5 Sa |
Der richtige Umgang / Verhaltensregeln
Brandschutztüren können ihre Schutzfunktion nur erfüllen, wenn sie korrekt genutzt werden. Um die Sicherheit im Brandfall zu gewährleisten, müssen folgende Verhaltensregeln eingehalten werden:
- Immer geschlossen halten: Brandschutztüren dürfen nur mit einer zugelassenen Feststellanlage offen bleiben. Das Verkeilen von Brandschutztüren ist strengstens verboten, da es die Schutzfunktion außer Kraft setzt. Im nächsten Abschnitt gehen wir nochmal detaillierter auf das Thema „Brandschutztüren verkeilen“ und „Feststellanlagen“ ein.
- Das Aushängen einer Brandschutztür ist grundsätzlich nicht gestattet, da es die Funktion und den Zweck der Tür außer Kraft setzt. Eine Brandschutztür muss laut den geltenden Vorschriften immer betriebsbereit und funktionsfähig bleiben, um im Brandfall Menschenleben zu schützen.
- Regelmäßige Wartung: Schäden an Dichtungen, Scharnieren oder Selbstschließmechanismen müssen sofort behoben werden. Wartungen und Prüfungen müssen durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
- Kennzeichnung bewahren: Das Kennzeichnungsschild darf nicht entfernt oder verdeckt werden, da er den Nachweis über die Zulassung der Tür liefert.
- Beklebungen: Nur Aufkleber, die der Kennzeichnung dienen oder gemäß Vorschriften angebracht sind, sind erlaubt. Sonstige Aufkleber oder Beklebungen sind untersagt, da sie die Feuerwiderstandsfähigkeit beeinträchtigen können.
Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig über den richtigen Umgang mit Brandschutztüren schulen, um Fehler zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen. So wird nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprochen, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Schutz von Leben und Sachwerten geleistet.
Erfahren Sie mehr über die Ausbildung von Brandschutzhelfern und die Rolle eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen. Diese Expertise stärkt nicht nur Ihre Brandschutzorganisation, sondern schützt auch aktiv Ihr Unternehmen.
Brandschutztüren verkeilen
Das Verkeilen / Blockieren von Brandschutztüren kann nicht nur gegen Bau- und Brandschutzvorschriften verstoßen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wer absichtlich oder wissentlich Rettungs- oder Brandschutzmaßnahmen behindert, kann nach § 145 StGB, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das Verkeilen von Brandschütztüren könnte in einem solchen Fall als aktive Behinderung von Brandschutzmaßnahmen gewertet werden, da dadurch Flucht- und Rettungswege im Brandfall unbrauchbar werden und die Tür ihre Schutzfunktion nicht erfüllt.
- Neben der strafrechtlichen Konsequenz drohen auch Bußgelder nach den Brandschutz- und Bauvorschriften der Länder.
- Im Schadensfall kann das Verkeilen als grob fahrlässig eingestuft werden, wodurch der Verantwortliche persönlich haftbar wird.
- Sollten durch die Behinderung von Brandschutztüren Personen zu Schaden kommen, könnte dies zusätzlich zu einer fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) führen.
Brandschutztür mit Feststellanlage
Eine zugelassene und sichere Möglichkeit Brandschutztüren temporär offen zu halten ist eine automatische Feststellanlage.
Diese Feststellanlagen sind jedoch so konzipiert, dass sie die Tür im Brandfall automatisch schließen, sobald Rauch detektiert wird. So bleibt der Fluchtweg unter normalen Bedingungen offen, erfüllt aber im Notfall die Sicherheitsanforderungen.
Die Wahl einer Brandschutztür mit Feststellanlage ist insbesondere in Bereichen sinnvoll, die häufig begangen werden und eine leichte Zugänglichkeit benötigen. In Kürze werden Sie auch zum Thema Feststellanlagen einen Artikel auf unserer Website finden.
Brandschutztüren aus Glas
Brandschutztüren aus Glas verbinden modernes Design mit zuverlässigem Schutz und sind eine beliebte Wahl für Gebäude, die eine offene, lichtdurchflutete Atmosphäre schaffen möchten, ohne auf Sicherheit zu verzichten. Sie erfüllen dieselben hohen Anforderungen wie herkömmliche Brandschutztüren, bieten jedoch zusätzliche ästhetische Vorteile.
Brandschutztüren aus Glas finden häufig Verwendung in:
- Eingangshallen und Fluren: Offen gestaltete Bereiche mit hohen Sicherheitsanforderungen.
- Treppenhäusern: Als Barrieren, die Fluchtwege vor Feuer und Rauch schützen.
- Büros und Konferenzräumen: Transparente Abtrennungen, die Sicherheit und Ästhetik vereinen.
Brandschutztüren einbauen und richtig einstellen
Der Einbau von Brandschutztüren erfordert äußerste Präzision und die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften, um deren Schutzfunktion im Ernstfall sicherzustellen. Die Montage muss von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, die mit den geltenden Normen und Anforderungen, vertraut sind.
Eine unsachgemäße Installation kann dazu führen, dass Brandschutztüren ihre Zulassung verlieren und im Brandfall nicht den erforderlichen Schutz bieten.
- Prüfen der Einbaustelle: Vor dem Einbau muss sichergestellt werden, dass die Einbaustelle den baulichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören z. B. der korrekte Wandanschluss und die passenden Maße für die Türöffnung, die den Einbauvorschriften für Brandschutztüren entsprechen.
Montage der Tür: Die Brandschutztür muss mit zugelassenen Befestigungsmitteln fest im Türrahmen verankert werden.
Dichtungen und Schließmechanismen: Dichtungen und Scharniere müssen korrekt installiert sein, sodass die Tür ordnungsgemäß schließen kann.
Überprüfung der Kennzeichnung: Die Kennzeichnung von Brandschutztüren (z. B. Feuerwiderstandsklasse, Prüfnummer) muss nach der Montage weiterhin sichtbar und unverändert sein, um die Zulassung nachweisen zu können.
Nach dem Einbau ist es entscheidend, die Brandschutztür richtig einzustellen:
- Selbstschließmechanismus prüfen: Die Tür muss sich ohne Hindernisse vollständig schließen. Falls nötig, sind Scharniere oder Schließfedern nachzujustieren. Dies ist entscheidend für die Funktion, insbesondere bei Brandschutztüren mit Feststellanlagen.
- Spaltmaße kontrollieren: Zu große Abstände zwischen Türblatt und Rahmen können die Rauchdichtigkeit und den Brandschutz beeinträchtigen.
- Dichtungen überprüfen: Die Dichtungen der Tür müssen ordnungsgemäß abschließen und dürfen keine Schäden aufweisen, um den Anforderungen zu genügen.
Nach dem Einbau und der Einstellung ist eine abschließende Prüfung, durch eine zertifizierte Fachkraft, durchzuführen. Hierbei wird sichergestellt, dass die Tür den Vorschriften entspricht. Zudem wird ein Prüfprotokoll erstellt.
Regelmäßige Wartungen von Brandschutztüren sind entscheidend, um Schäden frühzeitig zu erkennen und die Funktionalität langfristig zu gewährleisten. Etwas weiter unten im Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema „Brandschutztüren Wartung“.
Wartung und prüfen von Brandschutztüren
Die Wartung und Prüfung von Brandschutztüren ist essenziell, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall zuverlässig funktionieren und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Unternehmen tragen die Verantwortung, dass ihre Brandschutztüren regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, um die Sicherheit von Personen und Gebäuden zu gewährleisten. Eine vernachlässigte Wartung kann dazu führen, dass Brandschutztüren ihre Zulassung verlieren und im Ernstfall versagen.
Brandschutztüren sind ständig mechanischen Belastungen ausgesetzt, sei es durch den täglichen Gebrauch oder äußere Einflüsse wie Verschmutzungen oder Beschädigungen. Regelmäßige Wartungen von Brandschutztüren sorgen z. B. dafür, dass:
- Feuerwiderstand und Rauchschutz intakt bleiben,
- Funktionsstörungen frühzeitig erkannt und behoben werden,
- und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Landesbauordnungen und dem jeweiligen Brandschutzkonzept. In der Regel wird eine jährliche Brandschutztürprüfung empfohlen.
Besonders wichtig ist, dass die Prüfung von einer befähigten Person für Brandschutztüren durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Werden bei der Prüfung von Brandschutztüren Mängel festgestellt, müssen diese unverzüglich behoben werden. Defekte Scharniere, beschädigte Dichtungen oder ein nicht funktionierender Schließmechanismus können die Schutzwirkung der Tür erheblich beeinträchtigen. Bleiben die Mängel unbehoben, können rechtliche Konsequenzen sowie Haftungsrisiken im Brandfall drohen.
Bei der Prüfung von Brandschutztüren sind unter anderem folgende Punkte zu kontrollieren:
- Selbstschließmechanismus: Die Tür muss ohne Hindernisse vollständig schließen.
- Dichtungen: Rauchdichtungen und aufquellende Dichtungen dürfen keine Beschädigungen aufweisen.
- Beschläge und Scharniere: Diese müssen fest sitzen und voll funktionsfähig sein.
- Kennzeichnung der Brandschutztüren : Das Kennzeichnungsschild oder der Aufkleber muss sichtbar und unversehrt sein.
Wartungskosten
Die Kosten für die Prüfung von Brandschutztüren hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Türen, deren Art und den individuellen Anforderungen des Gebäudes. Regelmäßige Wartungen sind jedoch eine notwendige Investition, um die Funktionalität und Zulassung der Türen langfristig zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
- Einzelprüfung: Die Kosten für eine einmalige Prüfung von Brandschutztüren liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro pro Tür, je nach Türart (z. B. einflügelig, zweiflügelig) und Umfang der Prüfung.
- Regelmäßige Wartungen: Im Rahmen eines Wartungsvertrags können die Preise pro Tür günstiger ausfallen, oft im Bereich von 30 bis 80 Euro pro Tür. Dies umfasst die Inspektion von Dichtungen, Beschlägen, Schließmechanismen und der Kennzeichnung der Tür.
- Türtyp: Brandschutztüren aus Glas oder mit speziellen Anforderungen wie Feststellanlagen sind oft teurer in der Wartung, da zusätzliche Komponenten geprüft werden müssen.
- Anzahl der Türen: Größere Gebäude mit mehreren Türen profitieren häufig von Pauschalangeboten im Rahmen eines Wartungsvertrags.
- Mängelbeseitigung: Werden bei der Prüfung Schäden festgestellt, können Reparaturen oder der Austausch von Komponenten zusätzliche Kosten verursachen.
Sind Ihre Brandschutztüren fit für den Ernstfall?
Regelmäßige Wartungen sind entscheidend, um die Funktion Ihrer Brandschutztüren sicherzustellen und Vorschriften einzuhalten. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihre Türen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und optimalen Schutz gewährleisten.
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Fazit zu Brandschutztüren
Brandschutztüren sind ein unverzichtbarer Bestandteil des baulichen Brandschutzes und tragen maßgeblich zur Sicherheit von Menschen und Sachwerten bei. Ihre besondere Konstruktion ermöglicht es, im Brandfall, die Ausbreitung von Feuer zu verzögern.
Die Einhaltung von Normen und Vorschriften wie der DIN EN 16034 ist dabei genauso wichtig wie der regelmäßige Wartungs- und Prüfungsprozess. Nur durch eine fachgerechte Montage, den korrekten Umgang und die notwendige Pflege kann gewährleistet werden, dass die Brandschutztüren ihren Zweck erfüllen.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über den richtigen Umgang mit Brandschutztüren informiert sind und mögliche Fehler, wie das Verkeilen oder unsachgemäße Bekleben, vermeiden. Ein systematischer Wartungsplan mit einer Prüfung der Brandschutztüren hilft, die Funktionalität und Zulassung langfristig aufrechtzuerhalten. Letztlich ist eine vorschriftsgemäß eingesetzte Brandschutztür eine Investition in die Sicherheit aller Gebäudenutzer.
Häufig gestellte Fragen
Brandschutztüren sind speziell entwickelte Türen, die im Brandfall verhindern sollen, dass sich Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes ausbreiten. Sie bestehen aus feuerbeständigen Materialien und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen, um als Brandschutztüren zertifiziert zu werden.
Brandschutztüren sind speziell konstruierte Bauelemente, die im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Ihr Aufbau ist auf Langlebigkeit, Sicherheit und die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ausgelegt.
Eine Brandschutztür wird überall dort benötigt, wo gesetzliche Vorschriften oder Brandschutzkonzepte dies vorschreiben, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Typische Einsatzorte sind Treppenhäuser, Fluchtwege, Brandabschnitte sowie technische Betriebs- und Lagerräume.
Es gibt verschiedene Arten von Brandschutztüren, die je nach Einsatzbereich und Anforderungen ausgewählt werden, z. B.:
- einflügelige und zweiflügelige Türen,
- Brandschutztüren aus Glas,
- Modelle mit Rauchschutz (RS) oder Feststellanlagen usw.
Zudem werden Brandschutztüren auch nach den Feuerwiderstandsklassen unterschieden (z. B. T30 – feuerhemmend oder T90 – feuerbeständig).
Nein, das Verkeilen von Brandschutztüren ist grundsätzlich verboten. Brandschutztüren müssen laut Vorschrift stets geschlossen oder durch eine zugelassene Feststellanlage offen gehalten werden, die im Brandfall automatisch schließt. Das Verkeilen verhindert die Schutzfunktion der Tür, da sie im Ernstfall Feuer und Rauch nicht zurückhalten kann, und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zudem kann es rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.
Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein, da sie nur so ihre Funktion erfüllen können, Feuer und Rauch zurückzuhalten. Offene Türen gefährden Fluchtwege und setzen die Sicherheit außer Kraft.
Brandschutztüren dürfen nur mit zugelassenen Feststellanlagen offen gehalten werden.
Eine Feststellanlage ermöglicht es, Brandschutztüren temporär offenzuhalten, die sich im Brandfall automatisch schließen. Sie ist sinnvoll in Bereichen mit hohem Durchgangsverkehr, da sie die Tür im normalen Betrieb offenhält und im Notfall die Schutzfunktion aktiviert.
Eine Brandschutztür erkennt man an ihrer Bezeichnung (Schild), welche sich meistens in der Türfalz befindet. Dort sind beispielsweise die Feuerwiderstandsklasse und der Hersteller vermerkt. Manche Brandschutztüren sind zusätzlich gut sichtbar mit der Aufschrift „Brandschutztür“ gekennzeichnet.
Ja, eine regelmäßige Wartung und Prüfung ist Pflicht. Sie stellt sicher, dass die Tür im Ernstfall funktioniert und alle Vorschriften erfüllt werden.
Die Kosten für die Prüfung einer Brandschutztür variieren je nach Region, Anbieter und Umfang der Prüfung. Im Allgemeinen bewegen sich die Preise im Bereich von 30 – 150€.
Die Prüfung umfasst typischerweise die Kontrolle der Schließmechanismen, Dichtungen, Kennzeichnung und des allgemeinen Zustands der Tür.
Nur Aufkleber, die der Kennzeichnung dienen oder gemäß Vorschriften angebracht sind, sind erlaubt. Sonstige Aufkleber oder Beklebungen sind untersagt, da sie die Feuerwiderstandsfähigkeit beeinträchtigen können.
Ja, die Zulassung einer Brandschutztür kann z. B. bei unsachgemäßer Verwendung oder unsachgemäßen baulichen Änderungen erlöschen. Beispiele sind das Verkeilen der Tür oder das Entfernen des Kennzeichnungsaufklebers.
Die Entsorgung einer Brandschutztür erfordert eine sorgfältige Materialprüfung und gegebenenfalls die Hilfe von Fachbetrieben, insbesondere bei älteren Türen mit möglichen Schadstoffen. Für eine umweltgerechte und sichere Entsorgung sollten Sie sich an zertifizierte Entsorgungsunternehmen oder Wertstoffhöfe wenden.