
Pflichtenübertragung im Brandschutz: Was Geschäftsführer delegieren dürfen und wofür sie verantwortlich bleiben
Brandschutz ist Chefsache. Das bedeutet aber nicht, dass Geschäftsführer jede einzelne Aufgabe selbst erledigen müssen. Kein Geschäftsführer muss persönlich Feuerlöscherstandorte prüfen, Brandschutzhelferlisten pflegen, Evakuierungsübungen organisieren








