Brandschutzbeauftragter: Pflicht, Fortbildung & Externer

Inhaltsverzeichnis

Der Brandschutzbeauftragte im Betrieb ist ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzepts.

Als Bindeglied zwischen der Geschäftsführung, den Mitarbeitenden und den zuständigen Behörden trägt er maßgeblich zur Sicherheit und zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten bei. Zudem arbeitet ein Brandschutzbeauftragter eng mit den Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern zusammen.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (Abkürzung: BSB) ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit in vielen Betrieben, sondern auch ein klares Bekenntnis zur Prävention und zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Risiko eines möglichen Brandes.

In diesem Beitrag befassen wir uns eingehend mit den Aufgaben, der Ausbildung und der Fortbildung eines Brandschutzbeauftragten. Ebenso werden auch rechtlichen Rahmenbedingungen, die diese wichtige Position umgeben, angesprochen.

Wir beleuchten, wann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich ist, welche Qualifikationen er mitbringen muss und wie die Zusammenarbeit im Unternehmen gestaltet wird.

Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die Möglichkeiten, einen externen Brandschutzbeauftragten zu engagieren. Die Vor- und Nachteile dieser Lösung werden ebenfalls aufgeführt.

Mit dem Ziel, ein umfassendes Verständnis für die Rolle des Brandschutzbeauftragten zu schaffen, dient dieser Beitrag als Leitfaden für Unternehmen die vor der Aufgabe stehen Ihren betrieblichen Brandschutz zu optimieren und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Brandschutzbeauftragte im Unternehmen

Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und die damit verbundenen gesetzlichen Grundlagen bilden ein wesentliches Element des betrieblichen Brandschutzes. Diese Verpflichtung zielt darauf ab, die Sicherheit von Mitarbeitenden, Besuchern und der Betriebsstätte selbst zu gewährleisten, indem präventive Brandschutzmaßnahmen effektiv umgesetzt werden.

Gesetzliche Grundlagen für einen Brandschutzbeauftragten

Die rechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus einer Kombination von Bundes- und Landesgesetzen, Vorschriften der Berufsgenossenschaften und spezifischen Anforderungen der Feuerversicherer. Zu den wichtigsten gesetzlichen Regelungen gehören das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die unter anderem der Brandverhütung dienen und die Sicherheit der Beschäftigten im Brandfall gewährleisten. Der Unternehmer trägt dabei die Verantwortung dafür, dass diese Schutzziele erreicht werden.

Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“  konkretisiert diese Anforderungen und empfiehlt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Betriebe, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

Kurze Erläuterung der Regelwerke
RegelwerkErläuterung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Das Arbeitsschutzgesetz ist da, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze sicher und gesund für alle sind, die dort arbeiten. Es legt fest, was Arbeitgeber tun müssen, um ihre Mitarbeiter zu schützen, und gibt Arbeitnehmern Rechte und Mittel, um sich bei Problemen zu äußern. Bei § 10 Arbeitsschutzgesetz finden Sie relevante Informationen zu Beitrag.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)„ASR“ steht für „Technische Regeln für Arbeitsstätten“. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) geben den erforderlichen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Für diesen Beitrag hält die "ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände" wichtige Informationen bereit.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)"DGUV" steht für "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung". Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. In einfachen Worten ist sie eine Art von Versicherung in Deutschland, die sich um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen am Arbeitsplatz kümmert. Die DGUV sorgt dafür, dass Arbeitsplätze sicher sind und wenn doch jemand bei der Arbeit zu Schaden kommt, die nötige Unterstützung und medizinische Versorgung erhält. Sie hilft auch dabei, Regeln und Richtlinien für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erstellen, damit Unfälle vermieden werden können. In diesem Beitrag ist die "DGUV Information 205-003 / Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" von besonderer Bedeutung.

Ab wann ist ein Brandschutzbeauftragter nach DGUV Pflicht?

Ein Brandschutzbeauftragter ist insbesondere dann notwendig, wenn die betrieblichen Gegebenheiten oder das Gefährdungspotenzial dies erfordern.

Nach DGUV 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ (PDF) sind Brandschutzbeauftragte z. B. unter folgenden Kriterien zu bestellen:

  • Gemäß Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen.
  • Aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, z. B. mit Versicherungen, Kunden und Lieferanten.
  • Oder wenn in Verbindung mit der ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten ermittelt wurde.

Ein Auszug aus der DGUV Information 205-003:

„Wird für den betrachteten Betrieb eine Brandgefährdung ermittelt, die über eine normale Brandgefährdung hinausgeht und / oder sind aufgrund erhöhter Risiken besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich, sollte ein Brandschutzbeauftragter oder eine Brandschutzbeauftragte bestellt werden.“

Eine „normale Brandgefährdung“ bezieht sich auf Situationen oder Umgebungen, in denen die Wahrscheinlichkeit eines Brandes,  dessen Ausbreitungsgeschwindigkeit und die mit einem Brand verbundenen Risiken (für Menschen, Umwelt und Sachwerte) als vergleichsweise gering eingeschätzt werden. 

Das Risiko und die Auswirkungen sind dabei ähnlich gering wie in typischen Büroumgebungen.

 

Insbesondere für folgende Sonderbauten werden Brandschutzbeauftragte gefordert:

Fazit zur Brandschutzbeauftragten Pflicht

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten basiert auf einem Zusammenspiel gesetzlicher Vorgaben und der individuellen Risikobewertung innerhalb eines Unternehmens. Durch die Erfüllung dieser Pflicht tragen Arbeitgeber maßgeblich zur Minimierung des Brandrisikos und zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten bei. 

Die exakten Anforderungen und die Umsetzung der Rolle des Brandschutzbeauftragten können je nach spezifischen Gegebenheiten des Betriebes und den landesspezifischen Vorschriften variieren.

Wenn Sie bei diesem äußerst komplexen Thema Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unsere kostenlose Erstberatung hilft Ihnen dabei, Ihre aktuelle betriebliche Situation zu analysieren und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten. 

Stellung im Unternehmen

Der Brandschutzbeauftragte nimmt im Unternehmen eine Schlüsselstellung ein, die sowohl beratende als auch operative Aufgaben umfasst. Er agiert als zentraler Ansprechpartner und Fachexperte für alle brandschutztechnischen Belange. Bereits bei der Planung sollte der Brandschutzbeauftragte bei allen Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens rechtzeitig eingebunden werden.

Beispiel für mögliche betreffende Fragestellungen:

  • Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten oder Nutzungsänderungen.
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.

Seine Position ist in der Regel direkt der obersten Leitungsebene unterstellt und vergleichbar mit der betrieblichen Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Stellung ermöglicht es ihm, effektiv auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften hinzuwirken und bei Bedarf schnell und direkt mit der Geschäftsführung zu kommunizieren.

Obwohl der Brandschutzbeauftragte keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern haben muss, ist es entscheidend, dass er von der Unternehmensleitung die nötige Autorität und Unterstützung erhält, um seine Aufgaben wirksam ausführen zu können. Dies kann beispielsweise durch die klare Kommunikation seiner Rolle und Verantwortlichkeiten an alle Mitarbeiter geschehen.

Ist ein Brandschutzbeauftragter haftbar?

In Deutschland kann die Frage der Haftung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere von der Art des Verschuldens und den spezifischen Umständen, unter denen ein Schaden entstanden ist.

Generell gilt, dass auch Brandschutzbeauftragte für ihr Handeln oder Unterlassen haftbar gemacht werden können, jedoch sind die Rahmenbedingungen ihrer Haftung durch das Arbeitsrecht und spezielle Regelungen im Bereich des Brandschutzes beeinflusst.

Zum Beispiel könnte ein Brandschutzbeauftragter in die Verantwortung genommen werden, wenn er einen Missstand bewusst ignoriert hat und dadurch ein Schaden entstanden ist.

Es empfiehlt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Aufgabenübertragung schriftlich festzuhalten.

Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte müssen vom Unternehmen schriftlich bestellt werden. Voraussetzung für die Bestellung ist, dass der Brandschutzbeauftragte dem Arbeitgeber ein gültiges Zertifikat seiner Ausbildung vorweisen kann. Die Ausbildung des Brandschutzbeauftragten muss nach den Vorgaben der DGUV Information 205-003 erfolgt sein.

Mithilfe der schriftlichen Bestellung werden die Aufgaben, der Zuständigkeitsbereich und weitere Rahmenbedingungen für die Arbeit des Brandschutzbeauftragten festgelegt. 

Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage (PDF) erstellt, die Sie gerne nutzen dürfen.

Externer und interner Brandschutzbeauftragter

Beide Rollen sind essenziell für die Sicherheit und den effektiven Brandschutz im Unternehmen, wobei die Wahl zwischen einem internen und externen Brandschutzbeauftragten von den spezifischen Bedürfnissen, Ressourcen und der Struktur des Unternehmens abhängig ist. Im folgenden Abschnitt gehen wir auf beide Rollen genauer ein.

Kurzer Vergleich beider Rollen

Interner Brandschutzbeauftragter:

  • 30 Tage Urlaub
  • Ausfall durch Krankheit
  • geringere Autorität
  • oft kein System vorhanden
  • Betriebsblindheit
  • kennt die betrieblichen Abläufe genau
  • ist i. d. R. ständig vor Ort verfügbar
  • muss regelmäßig an einer Fortbildung teilnehmen um seine Qualifikation zu erhalten bzw. auf dem aktuellen Stand zu sein (Kosten- & Zeitaufwand)

Externer Brandschutzbeauftragter:

  • kein Urlaub
  • kein Krankheitsausfall
  • höhere Autorität
  • funktionierendes System, getestet bei über 500 Kunden
  • keine Betriebsblindheit
  • muss mit den betrieblichen Abläufen vertraut gemacht werden
  • in regelmäßigen Abständen vor Ort und auf Zuruf
  • durch kontinuierliche Weiterbildungen ist er immer auf dem aktuellsten und neusten Stand

Bereits im diesem stichpunktartigen Vergleich kann man bereits feststellen, dass vieles für einen externen Brandschutzbeauftragten spricht.

Externer Brandschutzbeauftragter

Ein externer Brandschutzbeauftragter spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen, die entweder nicht die Ressourcen haben, um diese Funktion intern zu besetzen, oder die von der spezialisierten Expertise profitieren möchten, die ein externer Berater mitbringt. Die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten kann für viele Betriebe eine effiziente und kosteneffektive Lösung sein, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig ein hohes Niveau an Brandsicherheit zu gewährleisten.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

Ein externer Brandschutzbeauftragter bringt eine breite Palette an Erfahrungen aus verschiedenen Branchen und Betriebstypen mit, die er in seiner Arbeit einsetzt. Dies ermöglicht ihm, empfohlene Vorgehensweisen anzubieten und maßgeschneiderte Lösungen für spezifische Herausforderungen des Unternehmens zu entwickeln.

Zudem kann die externe Besetzung dieser Rolle dazu beitragen, mögliche Interessenskonflikte innerhalb des Unternehmens zu vermeiden, die auftreten könnten, wenn ein Mitarbeiter diese Verantwortung zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben übernimmt.

Neben der fachlichen Expertise und der Vermeidung von Interessenskonflikten bietet die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten weitere Vorteile. Dazu zählt die Flexibilität in der Vertragsgestaltung, die es Unternehmen ermöglicht, Dienstleistungen bedarfsgerecht und oft kostengünstiger als bei der Beschäftigung eines Vollzeitmitarbeiters in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus gewährleistet die externe Betrachtungsweise oft eine objektivere Einschätzung der Brandschutzsituation und kann somit zur Identifikation und Behebung von Schwachstellen beitragen, die intern möglicherweise übersehen worden wären.

Auf einer separaten Seite haben wir noch weitere Informationen zum Thema „externer Brandschutzbeauftragter“ für Sie zusammengefasst. 

Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten

Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten variieren je nach Umfang der Tätigkeit und der Größe des Unternehmens. Sie lassen sich also nicht pauschalisieren. Nachfolgend erläutern wir Ihnen kurz den Ablauf der Angebotserstellung. 

Schritt 1: Kostenloses Beratungsgespräch

Buchen Sie ein konstenloses Beratungsgespräch und wir erfassen gemeinsam den IST-Zustand Ihres Unternehmens.

Nach unserem Gespräch erhalten Sie eine genaue Vorgehensweise und Lösungsansätze zu den ermittelten Optimierungspunkten.

Schritt 2: Individuelles Angebot

Sollten Sie nach unserem Beratungsgespräch den Wunsch äußern, das Sie sich eine Zusammenarbeit mit uns vorstellen können, erstellen wir Ihnen selbstverständlich ein individuelles und unverbindliches Angebot.

Schritt 3: Start der Zusammenarbeit

Wenn wir gemeinsam zu dem Entschluss gekommen sind, das wir Sie im Bereich des betrieblichen Brandschutzes unterstützen können, erhalten Sie eine genaue Schritt für Schrittanleitung die wir gemeinsam mit Ihnen umsetzen werden.

Fazit: Externer Brandschutzbeauftragter

Die Entscheidung, einen externen Brandschutzbeauftragten zu beauftragen, bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen, von spezialisierter Expertise bis hin zu Kosteneffizienz. Indem sie auf die Dienste eines externen Experten zurückgreifen, können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Brandschutzmaßnahmen auf dem neuesten Stand sind und effektiv umgesetzt werden, um so den Schutz von Personen und Eigentum zu maximieren.

Interner Brandschutzbeauftragter

Dies ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben Brandschutzaufgaben übernimmt.

Er kennt die betrieblichen Abläufe genau, ist ständig vor Ort verfügbar und kann direkt auf brandschutzrelevante Vorfälle reagieren. Die interne Lösung fördert eine enge Verbindung zum Betrieb und seinen spezifischen Risiken.

Bekommt ein Brandschutzbeauftragter eine Zulage?

Ob ein Brandschutzbeauftragter eine Zulage erhält, wenn er diese Position zusätzlich zu seiner Haupttätigkeit ausführt, hängt von mehreren Faktoren ab wie z. B.:

  • die Unternehmenspolitik
  • tarifliche Vereinbarungen
  • oder individuelle Vertragsbedingungen

In vielen Organisationen wird die Übernahme zusätzlicher Verantwortlichkeiten, wie die eines Brandschutzbeauftragten, als besondere Leistung angesehen und kann durch eine Zulage oder andere finanzielle Anreize anerkannt werden. In Unternehmen, die an Tarifverträge gebunden sind, können spezifische Regelungen existieren, die eine zusätzliche Vergütung für die Übernahme von Sonderaufgaben wie die des Brandschutzbeauftragten vorsehen. In anderen Fällen kann die Entscheidung, eine Zulage zu gewähren, auf einer individuellen Basis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber getroffen werden.

Verdienst eines Brandschutzbeauftragten in Vollzeit

Das Gehalt eines Brandschutzbeauftragten kann stark variieren und hängt von vielen Faktoren ab. Darunter die Branche, die Unternehmensgröße, die geografische Lage, die berufliche Erfahrung und die spezifischen Qualifikationen des Brandschutzbeauftragten. 

Im Durchschnitt können Brandschutzbeauftragte in Deutschland ein Jahresgehalt von etwa 40.000 bis 70.000 Euro brutto erwarten. In großen Unternehmen oder spezialisierten Branchen mit hohen Anforderungen an den Brandschutz können die Gehälter auch höher ausfallen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Angaben nur Richtwerte darstellen und das tatsächliche Einkommen individuell stark variieren kann. Spezifische Informationen zu Gehältern in bestimmten Sektoren oder Regionen können über Branchenverbände, Berufsnetzwerke oder Stellenportale eingeholt werden.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen

Brandschutzbeauftragte stellen die Hauptkontaktpersonen für jegliche Fragen zum Brandschutz innerhalb eines Unternehmens dar.

In Ihrer Rolle stehen Sie der Geschäftsleitung beratend und unterstützend bei allen Fragen zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz sowie zum betrieblichen Notfallmanagement zur Seite.

Welche genauen Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen übernimmt, wird gemeinsam mit der Geschäftsleitung festgelegt und im Bestellschreiben dokumentiert. Dabei sind die Aufgaben natürlich immer von den betrieblichen Anforderungen abhängig. 

Es folgt eine Auflistung der möglichen Aufgaben des Brandschutzbeauftragten (Quelle: DGUV 205-003):

  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2).
  • Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- / Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Voraussetzungen und Qualifikation des Brandschutzbeauftragten

Ein Brandschutzbeauftragter benötigt nicht nur die formale Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, sondern auch eine gewisse persönliche Kompetenz, um seine Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Hier sind die wesentlichen Qualifikationen aufgeführt:

1. Formale Ausbildung und Zertifizierung

  • Abschluss eines anerkannten Lehrgangs zum Brandschutzbeauftragten mit Zertifikat als Nachweis haben sollte von einer Zertifizierungsstelle, die nach DGUV ausbildet.

2. Fachwissen

  • Umfassendes Verständnis der gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen im Brandschutz.
  • Kenntnisse über die verschiedenen Brandrisiken und entsprechende Präventionsmaßnahmen.
  • Betriebliche Abläufe und Gefahren sollten bekannt sein.
  • Verständnis für den Aufbau und die Funktionsweise von Brandschutzeinrichtungen und -systemen.

3. Berufserfahrung

  • Praktische Erfahrung im Bereich Brandschutz ist vorteilhaft, beispielsweise durch vorherige Tätigkeiten bei der Feuerwehr, im technischen Gebäudemanagement oder in ähnlichen Bereichen.

4. Kommunikations- und Führungsfähigkeiten

  • Die Fähigkeit, Brandschutzkonzepte und -richtlinien klar und verständlich zu kommunizieren.
  • Kompetenzen in der Schulung und Anleitung von Mitarbeitenden zu brandschutzrelevanten Themen.
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit der Behörde, Versicherungen, Geschäftsführung, Mitarbeitenden und externen Dienstleistern.

5. Analytisches Denkvermögen und Problemlösungsfähigkeit

  • Kompetenz zur Identifizierung und Bewertung von Brandrisiken sowie zur Entwicklung effektiver Präventionsstrategien.

6. Organisationstalent

  • Fähigkeit zur Planung und Durchführung regelmäßiger Brandschutzübungen und -schulungen.
  • Organisation und Überwachung der Wartung von Brandschutzeinrichtungen.

7. Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung

  • Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung im Bereich des Brandschutzes ist es wichtig, sich regelmäßig weiterzubilden und auf dem Laufenden zu halten.

8. Persönliche Aspekte

  • Der Brandschutzbeauftragte sollte über eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
  • Vor der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollte er bereits mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

In einem Unternehmen mit einer erhöhter Brandgefährdung kann es sinnvoll sein, einen Brandschutzbeauftragten mit besonderer Qualifikation einzusetzen, z. B.:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Person mit feuerwehrtechnischer Ausbildung 
  • Hochschulabsolvent mit Studienschwerpunkt Brandschutz

Um seinen Wissensstand aktuell zu halten, muss ein ausgebildeter Brandschutzbeauftragter regelmäßig an eine Auffrischung bzw. Weiterbildung teilnehmen. Im nächsten Abschnitt behandeln wir das Thema ausführlich.

Brandschutzbeauftragter Fortbildung / Weiterbildung

Personen mit der Qualifikation Brandschutzbeauftragter müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten Fortbildungsveranstaltungen absolvieren. Die Teilnahme an der Brandschutzbeauftragten Fortbildung ist Pflicht und muss dokumentiert werden.

Erfolgt keine entsprechende Fortbildung nach DGUV Information 205-003, ist die vollständige Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erneut zu durchlaufen.

Die Fortbildung für Brandschutzbeauftragte ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer beruflichen Entwicklung und dient dazu, ihr Fachwissen aktuell zu halten sowie neue Technologien, Vorschriften und Herausforderungen im Brandschutz kennenzulernen. Da sich die gesetzlichen Bestimmungen, technischen Normen und Risikobewertungen im Bereich Brandschutz kontinuierlich weiterentwickeln, ist eine regelmäßige Weiterbildung unerlässlich.

Mit unserem Onlinekurs / Seminar erfüllen Sie selbstverständlich die Fortbildungsanforderungen der DGUV und halten für den Brandschutzbeauftragten den Zeitaufwand im Rahmen. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Button.

Ablauf der Brandschutzbeauftragten Ausbildung

Die Ausbildungsinhalte, Regelungen und die Gestaltung der Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 festgelegt.

Eine strukturierte Ausbildung gewährleistet, dass Brandschutzbeauftragte die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangen, um ihren Aufgaben im Bereich des Brandschutzes kompetent und effektiv nachkommen zu können.

Zeitaufwand

Für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sind mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten vorgesehen. Wobei die Abschlussprüfung in dem Zeitraum bereits inbegriffen ist. 

Die DGUV Information 205-003 (Anhang 4) schlägt mehrere mögliche Varianten für die Gestaltung der Ausbildung vor. In Summe müssen dabei aber immer mindestens 32 Unterrichtseinheiten in Präsenz stattfinden.

Zudem muss die Ausbildung des Brandschutzbeauftragten innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten deckt eine Vielzahl von Inhalten ab, die darauf abzielen, umfassendes Wissen und praktische Fähigkeiten im Bereich des Brandschutzes zu vermitteln. In der folgenden Auflistung sehen Sie eine grobe Struktur der Ausbildungsinhalte:

  • Modul 1: Einleitung und rechtliche Grundlagen
    • Nachdem wir Sie mit unseren Ausbildern und dem Fortbildungszentrum vertraut gemacht haben, starten wir mit den rechtlichen Grundlagen, die für Sie als Brandschutzbeauftragter relevant sind.
  • Modul 2: Brandlehre
    • Bei diesem Modul gehen wir u. a. auf die Voraussetzungen für einen Brandentstehung, Brandursachen und den Explosionsschutz ein. 
  • Modul 3: Baulicher Brandschutz
    • Hier gehen wir beispielsweise auf Themen wie das Brandverhalten von verschiedenen Baustoffen, Brandabschnitte, Gebäudeklassen sowie Flucht & Rettungswege ein.
  • Modul 4: Anlagentechnischer Brandschutz
    • Bei diesem Modul besprechen wir u. a. Themen wie die Brandmeldeanlage, automatische und händische Feuerlöschanlagen sowie Rauch- & Wärmeabzugsanlagen.
  • Modul 5: Organisatorischer Brandschutz
    •  Themen wie z. B. die Brandschutzordnung, das Brandschutzkonzept und die Unterweisung von Mitarbeitern werden in diesem Modul bearbeitet. 
  • Modul 6: Behörden
    • Hier gehen wir z. B. auf behördliche Anforderungen ein.

Zur Ausbildung des Brandschutzbeauftragten gehört selbstverständlich auch eine realitätsnahe Feuerlöschübung. Dabei ist es das Ziel, dass die Teilnehmer den Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Feuerlöscher) trainieren. 

Ablauf der Brandschutzbeauftragten Prüfung / Prüfungsfragen

Der Kurs endet mit einer Abschlussprüfung, deren Bestehen für die Zertifizierung als Brandschutzbeauftragter erforderlich ist. Es folgen einige Fakten zur Prüfung:

  • Die Abschlussprüfung besteht aus mindestens einer schriftlichen (mindestens 2 UE) und einer mündlichen Prüfung (mindestens 15 Minuten). Wenn beide Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen sind, gilt die Prüfung als bestanden.
  • Die Prüfungsfragen der schriftlichen Prüfung können aus offenen Aufgabenstellungen und / oder Multiple-Choice-Fragen bestehen.
  • Die Prüfung wird bei uns in der Fortbildungseinrichtung durch uns abgenommen.
  • Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmalig wiederholt werden.
  • Bei wiederholtem Nichtbestehen muss die Ausbildung erneut durchlaufen werden.

Falls Sie sich Sorgen machen, dass die Brandschutzbeauftragten Prüfung zu schwer für Sie sein könnte, möchten wir Sie beruhigen. Unser Team nimmt sich die Zeit, Ihnen sämtliche Inhalte verständlich zu vermitteln. Somit sind Sie bestens für die Prüfung vorbereitet.

Zertifikat / Bescheinigung

Nach bestandener Abschlussprüfung wird den Brandschutzbeauftragten ein Zertifikat ausgehändigt, welches die erfolgreiche Teilnahme bestätigt. Der Brandschutzbeauftragten-Kurs ist damit abgeschlossen.

Was kostet es einen Brandschutzbeauftragten auszubilden?

Wir bieten Ihnen die Brandschutzbeauftragten Ausbildung in unserem Fortbildungszentrum für 2.199€ netto an. Es entstehen keine weiteren Kosten. 

Selbstverständlich erhalten Sie bei uns eine Finanzamt-konforme Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, sodass Sie die Kosten vom Brandschutzbeauftragten Lehrgang als Betriebsausgaben absetzen können.

Fazit zur Brandschutzbeauftragten-Ausbildung

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozentenDie Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit in Betrieben. Die genauen Anforderungen an die Ausbildung, die regelmäßige Fortbildung und die Bestellung eines internen oder externen BSB variieren je nach Unternehmensgröße, Risikopotenzial und gesetzlichen Vorgaben. Eine fundierte Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung sind unerlässlich, um den vielfältigen Anforderungen im Brandschutz gerecht zu werden und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Ein Brandschutzbeauftragter kann gemäß Musterbauordnung (Sonderbau) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung (mit entsprechender Auflage) gefordert werden. 

Außerdem kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten z. B. durch eine Versicherung, Kunden oder Lieferanten erforderlich sein. 

Im Durchschnitt können Brandschutzbeauftragte in Deutschland (Vollzeit) ein Jahresgehalt von etwa 40.000 bis 70.000 Euro brutto erwarten.

Ein Brandschutzbeauftragter im öffentlichen Dienst bekommt sein Gehalt z. B. nach TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes). In anderen Branchen gelten wiederum andere tariflichen Bestimmungen.

Ob ein Brandschutzbeauftragter eine Zulage erhält, wenn er diese Position zusätzlich zu seiner Haupttätigkeit ausführt, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab und ist sehr individuell.

Personen mit der Qualifikation Brandschutzbeauftragter müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten Fortbildungsveranstaltungen absolvieren. Die Teilnahme muss dokumentiert werden.

Erfolgt keine entsprechende Fortbildung nach DGUV Information 205-003, ist die vollständige Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erneut zu durchlaufen.

Die Kosten für die Brandschutzbeauftragten Schulung, in unserem Betrieb, betragen 2.199€ netto.

Selbstverständlich erhalten Sie bei uns eine Finanzamt-konforme Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, sodass Sie die Kosten vom Brandschutzbeauftragten Lehrgang als Betriebsausgaben absetzen können.

Als Brandschutzbeauftragter genießt man in der Regel keinen besonderen Kündigungsschutz im Vergleich zu anderen Mitarbeitern.

Allerdings darf einem Brandschutzbeauftragten wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben kein Nachteil entstehen.

Ein Brandschutzbeauftragter benötigt nicht nur die formale Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, sondern auch eine gewisse persönliche Kompetenz, um seine Aufgaben effektiv erfüllen zu können.

Dazu zählt z. B. eine hohe Zuverlässigkeit, ein angemessenes technisches Verständnis und Kommunikationsstärke. 

Für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sind mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten vorgesehen.

Wir bilden Sie innerhalb von 8 Werktagen zum Brandschutzbeauftragten aus (Prüfung inbegriffen). Die Ausbildung findet bei uns ausschließlich in Präsenz statt.

Generell besteht die Möglichkeit, dass ein Teil der Ausbildung ebenso online absolviert werden kann. In Summe müssen aber immer mindestens 32 Unterrichtseinheiten in Präsenz stattfinden.

Die Ausbildung findet bei uns ausschließlich in Präsenz statt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies die beste Variante ist. 

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, deren Bestehen für die Zertifizierung als Brandschutzbeauftragter erforderlich ist.

Die Abschlussprüfung besteht aus mindestens einer schriftlichen (mindestens 2 UE) und einer mündlichen Prüfung (mindestens 15 Minuten). Wenn beide Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen sind, gilt die Prüfung als bestanden.

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