Brandschutz im Pflegeheim bzw. Brandschutz im Altenheim gehören mit zu den anspruchsvollsten Bereichen im vorbeugenden Brandschutz – denn hier leben auch Menschen, die sich im Notfall nicht selbst retten können.
In einer Notfallsituation kann jede Sekunde zählen – doch gerade in Pflegeeinrichtungen sind viele Bewohner auf Unterstützung angewiesen. Körperliche Einschränkungen, Mobilitätshilfen oder kognitive Beeinträchtigungen wie Demenz machen eine eigenständige Evakuierung häufig unmöglich.
Für Betreiber von Alten- und Pflegeeinrichtungen entsteht daraus eine enorme Verantwortung – sowohl menschlich als auch rechtlich. Gerade weil Pflegeeinrichtungen täglich einen sensiblen Spagat zwischen Fürsorge, Pflege und wirtschaftlichem Betrieb leisten, wird der vorbeugende Brandschutz oft unterschätzt – bis es zu spät ist.
Dabei gelten für Pflege- und Altenheime besonders hohe Anforderungen an bauliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Diese sollen nicht nur im Brandfall Leben retten, sondern auch im Alltag rechtssicher dokumentiert, regelmäßig geschult und im Ernstfall verlässlich umgesetzt werden.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche besonderen Herausforderungen beim Brandschutz im Altenheim und Pflegeheim bestehen, welche rechtlichen Anforderungen Sie kennen müssen – und wie Sie diese effizient und praxistauglich umsetzen können. Neben fachlichen Empfehlungen erhalten Sie praxisnahe Tipps aus unserer Erfahrung als externe Brandschutzbeauftragte, Schulungspartner und Begleiter zahlreicher Einrichtungen in ganz Deutschland.
Besondere Herausforderungen beim Brandschutz im Pflegeheim
Pflegeheime sind keine gewöhnlichen Betriebsstätten – sie sind Lebensräume für Menschen mit teils schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Daraus ergeben sich ganz eigene Anforderungen an den Brandschutz. Standardmaßnahmen, wie sie in Bürogebäuden oder Industriebetrieben greifen, reichen hier oft nicht aus – denn im Ernstfall zählt jede Sekunde, und die Selbstrettung der Bewohner ist in vielen Fällen nicht möglich.
Ein Großteil der Bewohner ist auf Rollatoren, Rollstühle oder Pflegebetten angewiesen. Hinzu kommen kognitive Einschränkungen wie Demenz, die eine strukturierte Evakuierung deutlich erschweren. Hektik, Rauchentwicklung oder Sirenen können Panik auslösen – oder im Gegenteil gar nicht verstanden werden. Eine einfache Durchsage reicht hier nicht aus.
Besonders kritisch sind Brandereignisse in der Nacht. Viele Heime arbeiten nachts mit einer stark reduzierten Personalbesetzung, häufig nur mit zwei bis drei Pflegekräften für ein gesamtes Stockwerk oder Wohnbereich. In dieser Situation wird jede Minute zur Herausforderung – und jeder zusätzliche Handgriff muss sitzen.
Pflegeeinrichtungen verfügen über eine Vielzahl technischer Geräte, die im Alltag unverzichtbar sind – vom elektrisch verstellbaren Pflegebett über Nachttischlampen und Fernseher bis hin zu Sauerstoffkonzentratoren oder Heizstrahlern. Auch Ladestationen für Mobiltelefone, Tablets und E-Rollstühle sind heute Standard.
Hinzu kommen medizinische Hilfsmittel, Pflegegeräte und zunehmend auch akkubetriebene Produkte, deren Ladeverhalten oft nicht ausreichend überwacht wird. Insbesondere Lithium-Ionen-Akkus gelten dabei als zunehmende Brandgefahr – ihre thermische Reaktion kann im Ernstfall explosionsartig verlaufen.
In der Praxis erleben wir oft, dass Brandschutzpläne veraltet, Schulungen unregelmäßig und Evakuierungsübungen selten oder gar nicht durchgeführt werden. Dabei ist es gerade im Pflegeheim elementar, alle Beteiligten regelmäßig auf den Notfall vorzubereiten – inklusive Nachtdienst, Hauswirtschaft, technisches Personal und externe Dienstleister.
- Wardenburg (Niedersachsen), 2022: In einem Pflegeheim kam es zu einem verheerenden Brand mit drei Todesopfern. Ursache war vermutlich ein technischer Defekt (Quelle: n-tv.de)
- München, 2024: In einem Alten- und Pflegeheim brach am 24. Dezember ein Dachstuhlbrand aus. Die Feuerwehr musste 60 Personen evakuieren, sieben wurden verletzt (Quelle: focus.de)
Wuppertal, 2025: Im Mai 2025 geriet ein Bewohner eines Alten- und Pflegeheims in Wuppertal beim Rauchen mit seiner Kleidung in Brand. Das Feuer konnte von einer Mitarbeiterin noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr gelöscht werden (Quelle: ksta.de)
Relevante Vorschriften beim Brandschutz im Altenheim
Der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen ist kein freiwilliger Zusatz, sondern rechtlich klar geregelt. Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um im Brandfall die Sicherheit der Bewohner und Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Anforderungen ergeben sich dabei aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelwerke, die Sie bei Planung, Betrieb und Kontrolle Ihrer Einrichtung beachten sollten:
Landesbauordnungen & Sonderbauverordnungen
Pflegeheime gelten baurechtlich in der Regel als Sonderbauten und unterliegen daher erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen. Diese sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) geregelt und werden durch landesspezifische Sonderbauverordnungen ergänzt.
Zu den typischen Vorgaben zählen unter anderem:
Anzahl und nutzbare Breite der Rettungswege
Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzüge
Zugänglichkeit für Einsatz- und Rettungskräfte
Regelungen zum Betrieb von Aufzügen im Brandfall
ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist für Pflegeheime besonders relevant. Sie definiert unter anderem:
Anforderungen an Löschmittel (Anzahl, Art, Anbringung)
Organisation des Brandschutzes
Unterweisungspflichten
Verhalten im Brandfall
DIN 14096 – Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung legt das Verhalten im Brandfall fest und besteht aus drei Teilen (A, B und C). Sie muss:
auf die Gegebenheiten Ihrer Einrichtung abgestimmt sein,
regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden,
Teil A für alle Personen leicht zugänglich sein – insbesondere auch für Bewohner und Besucher,
Teil B und C müssen dem zuständigen Personal bereitgestellt werden.
DGUV Vorschriften und Informationen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt den Brandschutz im Arbeitsumfeld durch verschiedene Vorschriften und Informationen. Besonders relevant sind:
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (PDF):
Diese Vorschrift bildet die rechtliche Grundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem dazu, Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu ergreifen und Beschäftigte entsprechend zu unterweisen. - DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz (PDF):
Diese praxisorientierte Information enthält konkrete Hinweise zur Organisation des Brandschutzes im Betrieb. Sie beschreibt u. a. die Aufgaben, Ausbildung und den Einsatz von Brandschutzhelfern, sowie Anforderungen an Löschmittel, Fluchtwege und Alarmierung.
Welche Aufgaben der betriebliche Brandschutz in Pflegeeinrichtungen konkret umfasst und was laut DGUV 205-001 zu beachten ist, erfahren Sie in unserem ausführlichen Fachartikel: Betrieblicher Brandschutz nach DGUV 205-001
Weitere relevante Normen
DIN 14675 | Anforderungen an Brandmeldeanlagen |
DIN 14677 | Anforderungen an Brandschutztüren und Feststellanlagen |
DIN 14095 | Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen |
DIN EN 2 | Brandklassen A, B, C, D, F |
Verantwortung beginnt bei klaren Strukturen.
Ob Pflegeleitung, Träger oder Haustechnik – Brandschutz im Pflegeheim braucht ein verlässliches Fundament.
👉 Sichern Sie sich jetzt unsere Unterstützung als externe Brandschutzbeauftragte.
Vorbeugender Brandschutz im Altenheim: Die drei zentralen Säulen
Ein wirksames Brandschutzkonzept in einer Pflegeeinrichtung ruht auf drei tragenden Säulen:
Dem baulichen, dem anlagentechnischen und dem organisatorischen Brandschutz. Nur wenn diese drei Bereiche optimal aufeinander abgestimmt sind, entsteht ein Sicherheitsnetz, das im Ernstfall Leben rettet und Haftungsrisiken minimiert.
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz bildet einen wichtigen Teil des vorbeugenden Brandschutzes in Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, eine Brandausbreitung durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, Rettungswege zu sichern und die Bedingungen für eine wirksame Brandbekämpfung durch die Feuerwehr zu verbessern.
Typische Elemente des baulichen Brandschutzes sind:
Brandabschnitte und Feuerwiderstandsklassen:
Pflegeheime werden in definierte Brandabschnitte unterteilt – etwa nach Geschossen oder Gebäudeteilen. Diese Bereiche müssen durch feuerbeständige Bauteile voneinander getrennt sein, um die Brandausbreitung zu verzögern.Brandschutzwände und -türen:
Türen in Fluren, Treppenräumen oder Technikbereichen müssen rauchdicht und selbstschließend sein – damit sich Feuer und Rauch nicht ungehindert ausbreiten können.Rettungswege:
Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei zugänglich und ausreichend dimensioniert sein – auch für Menschen im Rollstuhl oder Pflegebett.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz ergänzt die baulichen Maßnahmen durch technische Systeme, die Brände frühzeitig erkennen, Menschen warnen und die Ausbreitung von Rauch und Feuer begrenzen. In Pflegeeinrichtungen spielt er eine zentrale Rolle, da viele Bewohner auf Unterstützung angewiesen sind und keine Eigenrettung möglich ist.
Wichtige Systeme des anlagentechnischen Brandschutzes sind:
Brandmeldeanlagen (BMA):
Automatische Brandmeldeanlagen detektieren Brände in der Frühphase und lösen eine Alarmierung aus – sowohl intern für das Personal als auch extern zur Feuerwehr. Sie sind in Pflegeeinrichtungen meist verpflichtend.Alarmierungsanlagen:
Akustische und optische Signale informieren Bewohner und Mitarbeitende über einen Brand. In besonders sensiblen Bereichen – z. B. Demenzstationen – können zusätzlich stille Alarme für das Personal eingesetzt werden.Feststellanlagen:
Diese Anlagen halten Brandschutztüren im Alltag offen und sorgen dafür, dass sie sich im Brandfall automatisch schließen – eine sinnvolle Lösung für barrierefreie Bewegungsfreiheit bei gleichzeitigem Schutz im Notfall.Sprinkleranlagen:
In Neubauten teilweise vorgeschrieben, in Bestandsgebäuden empfohlen: Automatische Löschanlagen können die Brandausbreitung bereits in der Entstehungsphase eindämmen und Bewohner schützen, noch bevor Feuerwehr und Rettungsdienst eintreffen.- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA):
Sie führen Rauch aus Fluren und Treppenräumen ab, sorgen für bessere Sicht bei der Evakuierung und schaffen Voraussetzungen für eine schnelle Selbst- und Fremdrettung.
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz sorgt dafür, dass die baulichen und technischen Maßnahmen im Ernstfall auch tatsächlich wirken. In Pflegeheimen ist er besonders wichtig – denn hier zählt jede Sekunde, und klar geregelte Abläufe können über Leben und Tod entscheiden.
Die wichtigsten Maßnahmen im organisatorischen Brandschutz sind:
Brandschutzordnung nach DIN 14096:
Diese legt das Verhalten im Brandfall fest – für Bewohner, Mitarbeitende und auch für Besucher. Die Brandschutzordnung muss regelmäßig überprüft, aktualisiert und den Beteiligten in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.Alarmierungs- und Räumungskonzepte:
Pflegeheime brauchen Evakuierungspläne, die auf die Mobilität und das Verhalten der Bewohner abgestimmt sind – inklusive Nachtdienstregelung, Schichtbetrieb und der besonderen Anforderungen bei Menschen mit Demenz.Schulung und Unterweisung des Personals:
Alle Beschäftigten – vom Pflegeteam bis zur Hauswirtschaft – müssen wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten. Neue Mitarbeitende sind bereits bei Arbeitsbeginn zu unterweisen.
→ Brandschutzhelfer-Ausbildung
→ Evakuierungshelfer-SchulungRegelmäßige Evakuierungsübungen:
Theoretisches Wissen reicht nicht – der Ablauf muss geübt sein. Wir empfehlen mindestens eine Evakuierungsübung pro Jahr unter möglichst realistischen Bedingungen.Brandschutzbeauftragter:
In vielen Fällen ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Wo intern keine Fachkraft vorhanden ist, kann ein externer Brandschutzbeauftragter sinnvoll und effizient sein.Dokumentation:
Schulungen, Übungen, Prüfungen und Unterweisungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden – nicht nur für interne Abläufe, sondern auch im Rahmen von Audits oder bei behördlichen Prüfungen.
→ Unterstützung bei Brandschutzprüfungen und Audits
Brandschutz im Pflegeheim: So gelingen funktionierende Evakuierungskonzepte
Eine Evakuierung in einem Pflegeheim stellt selbst geübte Einsatzkräfte vor besondere Herausforderungen. Bewohner mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Nachtbesetzungen mit minimalem Personal und die emotionale Belastung durch Angst, Orientierungslosigkeit oder Verwirrtheit machen schnelle Reaktionen und strukturierte Abläufe unverzichtbar. Ein durchdachtes, realitätsnahes Evakuierungskonzept ist daher lebensrettend.
Fluchtwege allein reichen nicht aus
Zwar regeln bauliche Vorschriften Mindestanforderungen an Flucht- und Rettungswege, doch diese können nur funktionieren, wenn auch die Organisation dahinter steht. Im Pflegealltag sind Wege oft verstellt – durch Betten, Rollstühle oder Pflegehilfsmittel. Zudem müssen Bewohner aktiv begleitet werden – eine Selbstrettung ist in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Besondere Risiken bei Nacht und am Wochenende
Viele Brände entstehen in der Nacht – zu einer Zeit, in der das Pflegepersonal stark reduziert ist. In einigen Einrichtungen betreut nachts nur eine einzige Pflegekraft eine ganze Etage. Ohne regelmäßige Übungen, klare Aufgabenverteilungen und schnelle Kommunikationswege kann das fatal enden.
Evakuierungsarten: horizontal – vertikal – vollständig
Je nach Gebäudestruktur, Personalsituation und Brandort gibt es verschiedene Formen der Evakuierung:
Horizontale Evakuierung: Verlegung der Bewohner in einen anderen Brandabschnitt auf derselben Etage (oft erste Maßnahme)
Vertikale Evakuierung: Verlagerung in eine andere Etage – bei Pflegebetten besonders herausfordernd
Komplette Räumung: Nur bei beherrschbarem Szenario möglich – ansonsten Priorisierung erforderlich
Evakuierungshelfer: Speziell geschultes Personal
Im Notfall muss jeder Handgriff sitzen – besonders in Pflegeeinrichtungen, in denen viele Bewohner auf Unterstützung angewiesen sind. Damit eine Evakuierung strukturiert und zügig ablaufen kann, ist es entscheidend, dass innerhalb des vorhandenen Personals jederzeit ausreichend viele geschulte Evakuierungshelfer im Dienst sind.
Diese Personen sind im Vorfeld klar benannt, kennen ihre Aufgaben und sorgen im Ernstfall für Orientierung und Sicherheit. Sie begleiten mobilitätseingeschränkte Bewohnerinnen und Bewohner, helfen bei der Wegeführung und unterstützen die interne Koordination, bis professionelle Einsatzkräfte eintreffen.
Regelmäßige Evakuierungsübungen sind Pflicht
Die beste Planung hilft nichts, wenn sie nicht erprobt wird. Wir empfehlen mindestens einmal jährlich eine realistische Evakuierungsübung durchzuführen.
Dabei ist zu beachten:
Schulung und Einweisung vorab
Dokumentation der Übung
Nachbesprechung und Maßnahmenplanung
Menschen mit Demenz nehmen ihre Umgebung oft anders wahr – besonders in Ausnahmesituationen wie einem Feueralarm. Sie reagieren mit Angst, Misstrauen oder Verwirrung, verstehen den Alarm nicht oder verweigern sogar das Verlassen ihres Zimmers. Standardisierte Evakuierungsmaßnahmen stoßen hier schnell an ihre Grenzen.
Damit eine Evakuierung dennoch sicher und würdevoll gelingt, braucht es spezifische Maßnahmen:
Einbindung vertrauter Bezugspersonen, die beruhigend und motivierend wirken
Schulungen für Mitarbeitende im Umgang mit Menschen mit Demenz im Notfall
Eindeutige Zuweisung von Begleitpersonen – möglichst bereits im Voraus
Rollenklarheit durch Training und Visualisierung (z. B. farbliche Westen, feste Verantwortungsbereiche)
Brandschutz im Altenheim: Schulung und klare Verantwortlichkeiten
Ein gut aufgestellter Brandschutz lebt nicht von Technik oder Dokumentation – sondern von Menschen, die wissen, was im Ernstfall zu tun ist. Gerade in Alten- und Pflegeheimen, wo oft unterbesetzte Schichten und hoher Personaldurchlauf herrschen, ist eine fundierte und regelmäßig wiederholte Schulung aller Beteiligten unerlässlich.
Brandschutzhelfer – Pflicht und Verantwortung
Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, ausreichend viele Brandschutzhelfer zu benennen und zu schulen. Laut DGUV Information 205-023 sollten mindestens 5 % der Belegschaft entsprechend unterwiesen sein – in Pflegeheimen mit hohem Risiko ist eine höhere Quote sinnvoll.
Ein kurzer Einblick in die Inhalte der Schulung:
Grundlagen des Brandschutzes
Verhalten im Brandfall
Handhabung von Feuerlöschern
Einweisung in individuelle Gebäudegegebenheiten
Evakuierungshelfer – mehr als eine Formalie
Evakuierungshelfer spielen in Pflegeeinrichtungen eine besondere Rolle: Sie müssen in der Lage sein, schnell zu handeln, Bewohner zu begleiten, den Überblick zu behalten – und auch mit kognitiv eingeschränkten Menschen empathisch und ruhig umzugehen.
Wie Sie Evakuierungshelfer gezielt schulen und organisatorisch richtig einbinden, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag:
Unterweisungen für das gesamte Team
Brandschutz ist keine Einzelfunktion – jede Person im Haus muss wissen:
Wie löse ich Alarm aus?
Wo sind Feuerlöscher, Fluchtwege und Sammelpunkte?
Wer ist im Notfall Ansprechpartner?
Zuständigkeiten klar regeln
Ein häufiger Schwachpunkt in der Praxis: Unklare Zuständigkeiten. Es reicht nicht, die Verantwortung „dem Hausmeister“ oder „der Leitung“ zuzuschreiben. Jeder Bereich braucht benannte Ansprechpersonen – für:
Kontrolle von Fluchtwegen
regelmäßige Schulungen
Überprüfung von Feuerlöschern
Aktualisierung der Brandschutzordnung
Externer Brandschutzbeauftragter: Entlastung und Fachwissen
Nicht jedes Haus kann (oder will) eine eigene Fachkraft dauerhaft abstellen. In solchen Fällen ist die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten eine ideale Lösung.
Er oder sie sorgt für:
Analyse und Optimierung bestehender Schutzkonzepte
Durchführung und Auswertung von Übungen
Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden
Unterstützung bei Audits
→ Mehr zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten
Wie Wartung, Prüfung und Dokumentation den Brandschutz im Altenheim absichern
Guter Brandschutz endet nicht mit dem Aufstellen eines Feuerlöschers oder dem Einbau einer Brandmeldeanlage. Entscheidend ist die regelmäßige Überprüfung und Dokumentation aller brandschutztechnischen Einrichtungen – denn nur funktionierende Anlagen retten im Ernstfall Leben.
Zudem schreiben Gesetze und Vorschriften eine Vielzahl an Kontroll- und Nachweispflichten vor. Die Missachtung kann im Schadensfall haftungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben – gerade in Einrichtungen mit besonderer Schutzverantwortung wie Alten- und Pflegeheimen.
Brandschutztüren und Feststellanlagen regelmäßig prüfen
Brandschutztüren verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch – aber nur, wenn sie ordnungsgemäß schließen und nicht manipuliert oder blockiert sind.
Zu prüfen sind z. B.:
- Selbstschließfunktion
- Türblatt, Dichtungen, Beschläge
- Funktion der Feststellanlagen (z. B. Magnet- oder Rauchmeldersteuerung)
- Freigängigkeit der Tür im Notfall
Feuerlöscher und Löschmittel kontrollieren
Feuerlöscher gehören zur Standardausstattung in Pflegeeinrichtungen – doch im Ernstfall kommt es nicht nur darauf an, dass sie vorhanden sind, sondern dass sie funktionieren, richtig platziert und sicher nutzbar sind.
Wichtige Punkte, die regelmäßig überprüft werden sollten:
Alle 2 Jahre Prüfung durch eine befähigte Person gemäß DIN 14406-4
Korrekte Anbringungshöhe, gute Erreichbarkeit und eindeutige Beschilderung
Passendes Löschmittel für die jeweiligen Brandklassen – z. B. kein Wasserlöscher in Küchenbereichen (Brandklasse F)
Brandmeldeanlagen, Sprinkler & Rauchabzugseinrichtungen
Anlagentechnischer Brandschutz muss regelmäßig durch Fachfirmen überprüft und gewartet werden. In Pflegeheimen gehören dazu insbesondere:
Brandmeldeanlagen (BMA)
Alarmierungsanlagen
Sprinkleranlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Dokumentation und Nachweispflicht
Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Wartung, Schulung, Evakuierung und brandschutztechnischen Prüfungen müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu zählen unter anderem Schulungsnachweise, Prüf- und Übungsprotokolle, Kontrollberichte sowie Aufzeichnungen über festgestellte Mängel und deren Beseitigung.
Diese Unterlagen dienen nicht nur der internen Nachvollziehbarkeit, sondern sind bei Audits, behördlichen Prüfungen oder im Schadensfall ein wesentlicher Nachweis für die ordnungsgemäße Umsetzung Ihrer Betreiberpflichten.
→ Mehr zur Wartung und Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen (DGUV Information 205-040)
Brandschutz im Pflegeheim - Unsere Leistungen im Überblick

Brandschutz ist für Pflegeheime mehr als eine gesetzliche Pflicht – er ist ein entscheidender Teil der Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Menschen. Als externe Brandschutzexperten unterstützen wir Sie dabei, Ihre Einrichtung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch praxisnah, effizient und mitarbeiterfreundlich aufzustellen.
Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen wissen wir, worauf es im Alltag wirklich ankommt – von der Konzeption bis zur Umsetzung.
Externer Brandschutzbeauftragter
Wir übernehmen für Sie die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten – beginnend mit einer systematischen Bestandsaufnahme Ihrer vorhandenen Strukturen. Wir prüfen Ihre betrieblichen Abläufe im Brandschutz, unterstützen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und begleiten Sie zuverlässig im Alltag.
Als zentrale Ansprechstelle für Behörden, Management und Mitarbeitende sorgen wir dafür, dass alle Maßnahmen praxistauglich, rechtssicher und nachvollziehbar umgesetzt werden.
→ Ausführliche Informationen zum externen Brandschutzbeauftragten
Schulungen und Ausbildungen
Brandschutzhelfer-Ausbildung, angepasst an Ihre Einrichtung
→ Ausführliche Informationen zur Brandschutzhelfer AusbildungEvakuierungshelfer-Ausbildung
→ Ausführliche Informationen zur Evakuierungshelfer AusbildungIndividuelle Unterweisungen nach Absprache
Evakuierungsübungen vor Ort
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Evakuierungsübungen in Ihrer Pflegeeinrichtung. Dabei achten wir auf realistische Abläufe, eine verständliche Einweisung aller Beteiligten und eine lösungsorientierte Nachbereitung.
Ziel ist es, dass alle Personen – vom Pflegepersonal bis zur Verwaltung – im Ernstfall handlungssicher sind und die Abläufe funktionieren.
Welche Inhalte geübt werden sollten, wie oft Übungen erforderlich sind und wie Sie dabei rechtssicher vorgehen, erklären wir detailliert in einem separaten Fachartikel:
Erstellung und Prüfung von Unterlagen
Wir erstellen für Sie eine maßgeschneiderte Brandschutzordnung nach DIN 14096, bestehend aus den Teilen A, B und C – exakt abgestimmt auf die Strukturen und Abläufe Ihrer Pflegeeinrichtung.
→ Ausführliche Informationen zur Brandschutzordnung
Auch bei der Erstellung oder Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen nach ASR A2.3 stehen wir Ihnen zur Seite. Wir sorgen dafür, dass alle Wege normgerecht dargestellt, korrekt beschildert und aktuell dokumentiert sind – verständlich für Mitarbeitende, Bewohner und Besucher.
→ Ausführliche Informationen zu Flucht- und Rettungsplänen
Technische Prüfung und Beratung
Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen
→ Ausführliche Informationen zum Thema Brandschutztüren und FeststellanlagenUnterstützung bei Audits und Brandschutzbegehungen
→ Ausführliche Informationen zu Audits & Prüfungen und wie wir Sie dabei unterstützen können
Fazit: Brandschutz im Pflegeheim braucht Struktur, Praxisnähe und Verantwortung
Pflegeeinrichtungen stehen vor besonderen Herausforderungen: Eingeschränkte Mobilität der Bewohner, hohe Personalfluktuation, komplexe Gebäudestrukturen und die Pflicht, auch bei Nacht jederzeit schnell und sicher evakuieren zu können. Brandschutz ist hier kein optionaler Verwaltungsakt, sondern eine zentrale Führungsaufgabe – mit direkten Auswirkungen auf die Sicherheit, das Vertrauen und die Reputation Ihrer Einrichtung.
Ein funktionierender Brandschutz erfordert mehr als nur Technik oder Papier: Er braucht geschultes Personal, klare Strukturen, gelebte Prozesse und regelmäßig überprüfte Maßnahmen. Nur dann sind Ihre Bewohner, Mitarbeitenden und Sie selbst im Ernstfall wirklich geschützt.
Als externe Experten für den betrieblichen Brandschutz unterstützen wir Sie umfassend – von der Erstberatung über Schulungen und Evakuierungsübungen bis hin zur rechtssicheren Dokumentation. Unsere Mission: Ihnen den Rücken freihalten, Risiken minimieren und gemeinsam dafür sorgen, dass Brandschutz nicht zur Schwachstelle wird.
Jetzt aktiv werden – für mehr Sicherheit und weniger Risiko
Sie möchten sichergehen, dass Ihr Pflegeheim den aktuellen Brandschutzanforderungen entspricht? Sie wünschen sich einen Partner, der Sie pragmatisch, verständlich und auf Augenhöhe unterstützt?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Beratungsgespräch.
Gemeinsam analysieren wir den Istzustand in Ihrer Einrichtung und zeigen konkrete, realisierbare Schritte zur Optimierung Ihres Brandschutzes – ganz ohne Fachchinesisch, aber mit dem Fokus auf das Wesentliche: Sicherheit und Verantwortung.
Häufig gestellte Fragen
Ein Brandschutzbeauftragter ist laut Landesbauordnung und Brandschutzkonzept in den meisten Pflegeeinrichtungen erforderlich – besonders bei erhöhter Gefährdung. Ist kein interner Beauftragter vorhanden, kann ein externer Brandschutzbeauftragter beauftragt werden.
Mindestens einmal jährlich. Dabei sollte auch das Nachtdienstpersonal berücksichtigt und die Übung dokumentiert und ausgewertet werden.
Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei zugänglich, ausreichend breit (z. B. auch für Betten) und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Türen in Rettungswegen müssen in der Regel rauchdicht und selbstschließend ausgeführt sein.
Durch gezielte Schulung des Personals, klare Zuweisung von Begleitpersonen, einfühlsame Kommunikation und Evakuierungsübungen unter realistischen Bedingungen.
Die Betreiberverantwortung liegt bei der Einrichtungsleitung bzw. dem Träger. Bei fahrlässiger Vernachlässigung drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen – besonders bei Personenschäden.