PFAS Verbot in Feuerlöschern: Was Betriebe jetzt wissen und tun müssen

Inhaltsverzeichnis

PFAS Verbot in Löschschäumen EU beschließt das Aus.

Die Europäische Kommission hat am 3. Oktober 2025 eine weitreichende Maßnahme zum Schutz von Mensch und Umwelt beschlossen:
Die Verwendung von PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) in Brandbekämpfungsschäumen wird in der gesamten EU stufenweise verboten.

Diese Entscheidung basiert auf der REACH-Verordnung und soll verhindern, dass jährlich hunderte Tonnen dieser sogenannten „Ewigen Chemikalien“ in Boden und Grundwasser gelangen. Rund 60 % aller Schaumlöschmittel in Europa enthalten aktuell PFAS, das wird sich bald ändern.

Was sind PFAS – und warum sind sie so problematisch?

PFAS sind eine Gruppe synthetischer Chemikalien, die extrem stabil sind und sich nicht biologisch abbauen.
Genau diese Stabilität macht sie im Brandfall effektiv, aber auch gefährlich:

  • Sie verbleiben dauerhaft in der Umwelt,

  • gelangen ins Trinkwasser,

  • und reichern sich im menschlichen Körper an.

Langfristige Folgen können Leber- und Nierenerkrankungen, Hormonstörungen und Krebsrisiken sein.
Daher stuft die EU PFAS als besonders besorgniserregende Stoffe ein.

Welche Feuerlöscher sind betroffen?

Nicht alle Feuerlöscher enthalten PFAS, betroffen sind ausschließlich Schaumlöscher, deren Löschmittel auf AFFF, AR-AFFF oder FFFP-Basis beruhen.
Diese finden sich vor allem:

  • in Industrieanlagen,

  • Werkstätten,

  • Garagen und

  • bei Brandschutzübungen.

Wasser-, Pulver- und CO₂-Löscher sind vom Verbot nicht betroffen.

Übergangsfristen und Verbotszeitpunkte

  • Das PFAS-Verbot tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft – also voraussichtlich Ende Oktober 2025.
    Die Übergangsfristen hängen vom Einsatzzweck ab:

    AnwendungFrist ab InkrafttretenNutzung erlaubt bis
    Tragbare Schaumlöscher (in Büros, Werkstätten etc.)12 Monatebis Ende Oktober 2026
    Stationäre Schaum-Löschanlagen (z. B. Tanklager, Industriehallen)5 Jahrebis Ende 2030
    Flughäfen, Raffinerien, Chemiewerke10 Jahrebis Ende 2035
    Militär & SpezialschutzSonderregelungEinzelfallprüfung

    Nach Ablauf der Frist gilt:
    Kein Einsatz, keine Nachfüllung, keine Übung mit PFAS-haltigem Löschmittel.
    Pflicht zur Entsorgung als Gefahrstoff.

Was bedeutet das für Unternehmen konkret?

  • Für Betriebe gilt jetzt:
    Bestandsaufnahme und Umrüstung einplanen.
    PFAS-haltige Feuerlöscher dürfen nur noch bis Oktober 2026 bereitgehalten werden.
    Danach drohen Bußgelder und Haftungsrisiken, wenn PFAS-Löschmittel weiterhin im Betrieb vorhanden sind.

    Unternehmen sollten:

    1. Inventar prüfen: Welche Löscher enthalten PFAS?

    2. Austausch planen: rechtzeitig PFAS-freie Modelle beschaffen.

    3. Entsorgung organisieren: alte Schaumlöscher über Fachbetriebe entsorgen lassen.

    4. Dokumentation aktualisieren: Austausch im Brandschutzkataster vermerken.

    5. Mitarbeiter schulen: Unterweisungen anpassen, damit die Belegschaft mit PFAS-freien Löschmitteln umgehen kann.

Wie erkennt man PFAS-haltige Löschmittel?

Hinweise finden sich auf dem Typenschild oder Löschmittellabel:

  • Kürzel wie AFFF, AR-AFFF, FFFP oder FP

  • Bezeichnungen wie „fluorhaltig“ oder „fluoriert“

Fehlen diese Angaben, hilft ein Blick ins Sicherheitsdatenblatt oder die Nachfrage beim Hersteller.

PFAS-freie Alternativen – sicher und nachhaltig

Die gute Nachricht:
PFAS-freie Schaummittel sind längst verfügbar und erfüllen die Anforderungen der EN 1568-Reihe.
Diese neuen Löschmittel bieten:

  • gleichwertige Löschleistung,

  • biologisch abbaubare Inhaltsstoffe,

  • keine Umweltpersistenz.

Sie sind bereits in vielen öffentlichen Einrichtungen, Werkstätten und Industriebetrieben im Einsatz.

Handlungsempfehlung der Brandschutzdozenten

Die Kuiper Brandschutz GmbH empfiehlt Unternehmen:

  1. Sofortige Bestandsaufnahme aller Schaumlöscher.

  2. Beratung zu PFAS-freien Ersatzlösungen.

  3. Austausch und Entsorgung bis spätestens Oktober 2026.

  4. Anpassung der Brandschutzordnung Teil C und der Unterweisungsinhalte.

Tipp:
Wir unterstützen dich bei der Umstellung, von der Bestandsaufnahme bis zur fachgerechten Entsorgung und Beschaffung PFAS-freier Löschmittel.

Vorschriften und Normen

Vorschriften, Normen und Quellen zum PFAS Verbot in Feuerlöschern

Damit Feuerlöscher und Löschanlagen künftig rechtssicher und umweltkonform betrieben werden können,
müssen bei der Umsetzung des EU weiten PFAS Verbots verschiedene
Regelwerke, Verordnungen und Normen beachtet werden.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten offiziellen Quellen und Richtlinien:

Dieser Quellenüberblick hilft Betrieben, die gesetzlichen Anforderungen zum PFAS Verbot
im Brandschutz sicher zu erfüllen und frühzeitig auf PFAS freie Feuerlöscher umzusteigen.

Fazit

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozenten

Das EU weite PFAS Verbot in Feuerlöschern ab 2026 ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Umwelt und Gesundheitsschutz. Für Betriebe bedeutet das, dass Schaumlöscher mit PFAS ersetzt werden müssen und zwar rechtzeitig. Wer frühzeitig auf PFAS freie Alternativen umstellt, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern schützt auch Mitarbeitende, Umwelt und Unternehmensimage.

Gerade jetzt lohnt sich eine Bestandsaufnahme durch einen Fachbetrieb. Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass ihre Feuerlöscher PFAS enthalten. Eine rechtzeitige Beratung verhindert Bußgelder und reduziert Haftungsrisiken.

Die Kuiper Brandschutz GmbH, bzw. Brandschutzdozenten aus Voerde, unterstützt dich dabei, deine Feuerlöscher zu prüfen, PFAS haltige Modelle sicher zu entsorgen und auf nachhaltige PFAS freie Löschmittel umzusteigen.

Häufige Fragen zum PFAS-Verbot

Nur bis spätestens Ende Oktober 2026, danach verboten.

 

Schaumlöscher auf AFFF, AR, AFFF, oder FFFP Basis. Wasser, Pulver und CO₂ Löscher sind nicht betroffen.

 

An Kürzeln wie AFFF oder „fluorhaltig“ auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt.

 

Sie müssen über zugelassene Fachbetriebe als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

 

Ja, moderne PFAS-freie Schaummittel sind in der EU zugelassen und erfüllen die gleichen Brandschutzklassen.

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