Photovoltaikanlagen und Brandschutz gehören heute untrennbar zusammen. Photovoltaikanlagen sind aus vielen Unternehmen kaum noch wegzudenken: Sie senken Energiekosten, schaffen Unabhängigkeit vom Strommarkt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Gleichzeitig bringen PV-Anlagen jedoch neue brandschutztechnische Herausforderungen mit sich, die in der Praxis häufig unterschätzt werden – insbesondere in Gewerbebetrieben, auf großen Hallendächern oder in Kombination mit Batteriespeichern auf Basis von Lithium-Technologie.

Als Betreiber tragen Sie dabei eine klare Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Photovoltaikanlage fachgerecht installiert, geprüft und vor allem in Ihr bestehendes Brandschutzkonzept integriert ist. Denn elektrische Fehler, beschädigte Steckverbindungen, Mängel an Kabelwegen oder ungeeignete Dachaufbauten können im schlimmsten Fall zu Bränden führen. Besonders kritisch wird es in Produktionshallen, Lagerbereichen oder Gebäuden mit Sandwichpaneelen – dort kann bereits ein kleiner technischer Defekt erhebliche Schäden verursachen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Risiken real sind, welche Vorschriften und Regelwerke zu beachten sind und wie Sie Ihre Photovoltaikanlage brandschutztechnisch sicher absichern. Wir zeigen Ihnen, welche Anforderungen unter anderem durch DGUV, VDE-Regelwerke und Versicherungen gestellt werden, worauf die Feuerwehr im Einsatzfall angewiesen ist und welche organisatorischen sowie baulichen Maßnahmen für ein hohes Sicherheitsniveau entscheidend sind.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare, praxisnahe Orientierung zu geben, damit Sie Ihre Photovoltaikanlage sicher betreiben und gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen erfüllen – verständlich und auf den Punkt gebracht.
Warum Photovoltaikanlagen eine besondere Brandgefahr darstellen
Photovoltaikanlagen gelten grundsätzlich als sichere Technologie. Dennoch kommt es immer wieder zu technischen Defekten, die im ungünstigsten Fall einen Brand auslösen können. Besonders kritisch ist: Eine PV-Anlage kann auch dann weiterhin Spannung führen, wenn der Wechselrichter abgeschaltet wurde — solange Licht auf die Module fällt, bleibt Strom anliegen.
Im nächsten Abschnitt sehen wir, welche Gefahren besonders häufig auftreten.
Häufige Brandursachen bei PV-Anlagen
Photovoltaikanlagen gelten grundsätzlich als zuverlässig, doch in der Praxis zeigen Schadensanalysen immer wieder typische Schwachstellen. Viele dieser Mängel entstehen unbemerkt und entwickeln sich über einen längeren Zeitraum, bevor es zu einem Zwischenfall oder Brand kommt. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Brandursachen bei PV-Anlagen, basierend auf Erfahrungswerten aus der Praxis und Auswertungen von Schadensfällen.
| Brandursache | Beschreibung | Typische Folgen |
|---|---|---|
| Fehlerhafte oder beschädigte Steckverbindungen (MC4) | Nicht korrekt verrastete, fabrikatsfremd kombinierte oder unter Spannung gesteckte Steckverbinder verursachen Übergangswiderstände. | Starke Erwärmung, Lichtbogen, Schwelbrand |
| Elektrische Lichtbögen | Entstehen durch beschädigte/gelockerte Leitungen, poröse Isolierungen, falsche Montage, fehlerhafte Unterkonstruktion, Tierverbiss oder mechanische Schäden. | Extrem hohe Temperaturen (>1.000 °C), Brandentwicklung |
| Defekte am Wechselrichter | Alterung, defekte Bauteile, Staub, Feuchtigkeit, schlechte Belüftung oder Montagefehler. | Überhitzung, Schmorbrand |
| Überhitzte oder falsch verlegte Kabelwege | Scheuerstellen, Quetschungen, fehlende Befestigung oder falsche Durchführungen durch Dach/Brandwand. | Kabelbrand, Brandausbreitung |
| Montage- und Installationsfehler | Unsachgemäße Montage, falsch befestigte Module, unzureichende Erdung, falsch verlegte Leitungen oder ungeeignete Befestigungssysteme können zu Überhitzung, Lichtbögen oder mechanischen Schäden führen. | Schmorstellen, Modulbrand, Schäden an Kabeln oder Unterkonstruktion |
| Tierverbiss (z. B. Marder, Nager) | Zerstörung der Kabelisolierung und Freilegung spannungsführender Leitungen. | Kurzschluss, Lichtbogen, Brand |
Diese Übersicht zeigt deutlich: Selbst modern installierte PV-Anlagen sind nicht „wartungsfrei“ — sie benötigen eine regelmäßige Überprüfung und sachgerechte Einbindung in den Brandschutz.
Warum Gewerbebetriebe besonders betroffen sind
Unternehmen haben aufgrund ihrer Gebäudestruktur meist ein höheres Schadenspotenzial. Gründe dafür sind z. B.:
größere Dachflächen
komplexere elektrische Anlagen
höhere Lasten auf Kabelwegen
häufig in Kombination mit großen Batteriespeichern
hohe Brandlasten im Gebäude
Photovoltaikanlagen und Brandschutz: Rechtliche Grundlagen
Mit der Installation einer Photovoltaikanlage verändern sich nicht nur die technischen Gegebenheiten eines Gebäudes, sondern vor allem die brandschutztechnischen Anforderungen. Für Unternehmen bedeutet das: Die PV-Anlage muss als fester Bestandteil des baulichen und organisatorischen Brandschutzes betrachtet und in bestehende Konzepte integriert werden.
Betreiberverantwortung und Haftung im Brandschutz
Als Unternehmer unterliegen Sie einer Verkehrssicherungs- und Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitenden, Besuchern und Sachwerten. Diese Pflicht ergibt sich unter anderem aus:
Sobald eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Gebäude installiert wird, entsteht eine zusätzliche Gefährdung, die Sie im Rahmen Ihrer Pflichten bewerten, dokumentieren und absichern müssen.
Das bedeutet konkret:
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Umsetzung baulicher und organisatorischer Schutzmaßnahmen
Regelmäßige Kontrollen & Dokumentation
Einbindung der PV-Anlage in bestehende Brandschutzunterlagen
Kommt es zu einem Brand und es stellt sich heraus, dass die PV-Anlage nicht ausreichend in den Brandschutz integriert wurde, kann dies erhebliche haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben
Photovoltaikanlagen im baulichen Brandschutz
Photovoltaikanlagen greifen direkt in die Bausubstanz ein und können den baulichen Brandschutz eines Gebäudes erheblich beeinflussen. Besonders relevant sind dabei:
Brandwände
Brandabschnitte
Dachkonstruktionen
Durchdringungen von Decken und Wänden
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
tragende und raumabschließende Bauteile
Organisation des Brandschutzes bei Photovoltaikanlagen
Neben dem baulichen Aspekt spielt der organisatorische Brandschutz eine entscheidende Rolle. Unternehmen müssen sicherstellen, dass:
die Brandschutzordnung (DIN 14096) entsprechend angepasst ist
Zuständigkeiten und Meldewege klar geregelt sind
Abschaltmöglichkeiten bekannt sind
Mitarbeitende richtig unterwiesen werden
Feuerwehr und interne Einsatzkräfte über Gefahren informiert sind
Besonders betroffen sind:
Führungskräfte
Sicherheits- und Gebäudeverantwortliche
Diese müssen wissen, welche Besonderheiten eine Photovoltaikanlage mit sich bringt – insbesondere im Brandfall.
Anforderungen von Versicherungen & Behörden
Viele Versicherer und Aufsichtsbehörden verlangen bei gewerblichen Photovoltaikanlagen eine angepasste Brandschutzdokumentation: Regelmäßige Begehungen, geprüfte Anlagen, korrekt eingehaltene Abstände und Nachweise über Brandschutzmaßnahmen.
Bei mangelnder Dokumentation oder fehlenden Schutzmaßnahmen drohen Leistungskürzungen, Regressforderungen oder Versicherungsverweigerung.
Der Leitfaden VdS 3145 „Photovoltaikanlagen“ bietet eine besonders praxisnahe Übersicht über alle brandschutzrelevanten Anforderungen an PV-Systeme.
Er beschreibt typische Risiken, klar empfohlene Mindestabstände, sichere Kabeldurchführungen, Anforderungen der Versicherer sowie Maßnahmen für Planung, Betrieb, Wartung und Kontrolle.
Damit hilft der Leitfaden Unternehmen, ihre Photovoltaikanlage brandschutztechnisch korrekt zu bewerten, zu dokumentieren und versicherungskonform zu betreiben.
Auch im Rahmen einer Brandverhütungsschau oder anderer behördlicher Prüfungen wird heute gezielt danach gefragt, ob und wie die PV-Anlage in das Brandschutzkonzept eingebunden ist. Fehlt diese Einbindung, kann dies als erheblicher Mangel gewertet werden.
Bedeutung für Brandschutzkonzept, Brandschutzordnung und Pläne
Eine ordnungsgemäße Integration der PV-Anlage betrifft alle relevanten Unterlagen:
Brandschutzkonzept
Feuerwehrpläne / Laufkarten

Darin müssen unter anderem berücksichtigt werden:
Lage der Anlage
Lage von Wechselrichter und Batteriespeicher
Abschaltmöglichkeiten
besondere Gefahrenbereiche
Auswirkungen auf Flucht- und Rettungswege
Rolle eines externen Brandschutzbeauftragten
Mit jeder Photovoltaikanlage steigen auch die Anforderungen an Dokumentation, Organisation und Nachweisführung. Je größer und komplexer die Anlage ist, desto wichtiger wird die fachliche Begleitung durch einen externen Brandschutzbeauftragten.
Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt z. B. :
die brandschutztechnische Bewertung der gesamten PV-Anlage
die Ableitung notwendiger Maßnahmen und deren Priorisierung
die Integration der Anlage in bestehende Brandschutzdokumente (Konzept, Ordnung, Pläne)
die Begleitung regelmäßiger Kontrollen und Begehungen
die Vorbereitung auf Audits, Brandverhütungsschauen und Versicherungsprüfungen
die fachliche Kommunikation mit Behörden, Installateuren und Versicherern
Gerade für Unternehmen, die keinen eigenen Brandschutzexperten im Haus haben, ist diese Unterstützung ein entscheidender Faktor — für Sicherheit, Rechtssicherheit, Haftungsreduzierung und eine ordnungsgemäße Betreiberverantwortung. Welche konkreten Vorteile ein externer Brandschutzbeauftragter bietet, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag „Externer Brandschutzbeauftragter“.
Elektrotechnik – bewusst nur kurz erwähnt
Selbstverständlich unterliegen Photovoltaikanlagen auch elektrotechnischen Regelwerken (z. B. VDE, DGUV Vorschrift 3). Diese sind vor allem für die fachgerechte Installation und technische Prüfung durch Elektrofachkräfte relevant.
Aus brandschutztechnischer Sicht konzentriert sich die Verantwortung des Unternehmens jedoch insbesondere auf:
bauliche und strukturelle Sicherheit
organisatorische Maßnahmen
Dokumentation
Schulung
Notfallmanagement
Genau hier liegt unsere Kernkompetenz als Brandschutzdozenten.
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Wir analysieren Ihre aktuelle Situation, zeigen Optimierungspotenziale auf und begleiten Sie kompetent durch alle gesetzlichen Anforderungen.
Photovoltaikanlagen auf Gewerbe- und Hallendächern – besondere brandschutztechnische Anforderungen
Photovoltaikanlagen auf gewerblichen Gebäuden und Hallendächern unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt von privaten Anlagen: Sie befinden sich auf Gebäuden, in denen Menschen arbeiten, Werte gelagert werden und Produktionsprozesse laufen.
Dadurch steigt im Brandfall nicht nur das Schadenspotenzial, sondern auch die Verantwortung des Betreibers erheblich.
Während der Fokus bei vielen Unternehmen zunächst auf der Wirtschaftlichkeit der Anlage liegt, wird der bauliche Brandschutz oft erst dann beachtet, wenn es zu Problemen mit Behörden, Versicherungen oder im Rahmen einer Brandverhütungsschau kommt.
Abstände zu Brandwänden und Brandabschnitten
Ein zentrales Thema im baulichen Brandschutz sind Brandwände und Brandabschnitte. Sie sollen eine Brandausbreitung verhindern und eine sichere Evakuierung sowie Brandbekämpfung ermöglichen.
Werden Photovoltaikanlagen:
zu nah an Brandwänden installiert
über Brandabschnitte hinweggeführt
ohne brandschutztechnische Planung montiert
kann die Schutzwirkung dieser Bauteile im Ernstfall vollständig verloren gehen.
In der Praxis werden PV-Module leider häufig bis direkt an Brandwände herangeführt, um die Dachfläche optimal auszunutzen – aus wirtschaftlicher Sicht verständlich, aus brandschutztechnischer Sicht jedoch hochproblematisch.
Dachkonstruktionen und erhöhte Brandgefahr (z. B. Sandwichpaneele / Bitumen)
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Dachaufbau des Gebäudes. Besonders risikobehaftet sind:
Dächer mit Sandwichpaneelen (brennbarer Dämmkern)
Dachflächen mit Bitumenbahnen
ältere Dachkonstruktionen ohne feuerhemmende Materialien
Kommt es hier zu einer Entzündung, kann sich das Feuer – oft unbemerkt – im Inneren der Konstruktion ausbreiten. In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage wird das Löschen zusätzlich erschwert, da die Module den direkten Löschangriff verhindern und jederzeit Spannung anliegen kann.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lichtkuppeln und Dachöffnungen
Viele gewerbliche Gebäude verfügen über Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Lichtkuppeln, Dachluken oder andere Entrauchungsöffnungen. Diese Bauteile sind für den baulichen Brandschutz unverzichtbar, denn sie ermöglichen im Brandfall die schnelle Rauchableitung, verbessern die Sicht für die Feuerwehr und erhöhen den Personenschutz erheblich.
Genau deshalb müssen solche Öffnungen jederzeit frei zugänglich, funktionsfähig und ungehindert zu öffnen sein. Werden sie jedoch durch Photovoltaikmodule überbaut, eng umbaut oder schwer erreichbar gemacht, kann dies im Ernstfall gravierende Folgen haben.
Aus der Praxis kennen wir typische Problembereiche:
RWA werden durch Module teilweise oder vollständig umstellt, sodass sie nicht mehr frei öffnen können.
Antriebe und Wartungsbereiche sind durch Gestelle und Module schwer oder gar nicht mehr erreichbar.
Lichtkuppeln oder Entrauchungsöffnungen werden so nah bebaut, dass ihre Wirksamkeit eingeschränkt ist.
Solche Konstellationen stellen einen erheblichen baulichen Brandschutzmangel dar, der unbedingt behoben werden muss — sowohl aus Sicht des Personenschutzes als auch der Einsatzkräfte.
Zugänglichkeit und Angriffswege für die Feuerwehr
Ein häufig unterschätzter Aspekt im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen ist die Zugänglichkeit des Dachs für die Feuerwehr. Im Einsatzfall müssen Einsatzkräfte das Dach sicher betreten können, ausreichende Bewegungsflächen vorfinden und ungehindert an wichtige Elemente wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) gelangen. In bestimmten Situationen ist es sogar erforderlich, gezielt Öffnungen oder Schneisen in die Modulflächen zu schlagen, um eine Ausbreitung des Brandes zu stoppen oder Brandgase abzuführen.
Ist ein Dach jedoch vollständig mit PV-Modulen belegt, fehlen oft genau diese notwendigen Sicherheits- und Bewegungsflächen. Für die Feuerwehr entsteht dadurch ein erhebliches Eigenrisiko, was die Brandbekämpfung erschwert oder verzögert — mit im Ernstfall schwerwiegenden Folgen für Personen und Sachwerte.
Aus brandschutztechnischer Sicht bedeutet das ganz klar:
Freie Dachbereiche müssen erhalten bleiben, damit Einsatzkräfte sicher arbeiten können.
Laufwege und Bewegungszonen sind zwingend erforderlich und dürfen nicht durch Module oder Gestelle blockiert werden.
Gefahrenbereiche und wesentliche technische Einrichtungen sollten eindeutig gekennzeichnet sein, damit im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht.
Diese Punkte sollten im Rahmen der Planung, Installation und regelmäßigen Überprüfung jeder Photovoltaikanlage dokumentiert und eindeutig festgelegt sein.
Kabeldurchführungen – versteckte Schwachstellen im Brandschutz
Um den Strom vom Dach ins Gebäude zu führen, müssen Kabel durch Decken und Wände geleitet werden. Genau hier entstehen oft gravierende Schwachstellen im Brandschutz:
Durchdringungen ohne Abschottung
fehlende Brandmanschetten
offene Fugen
provisorische Abdichtungen
Solche Stellen wirken im Brandfall wie Kamine, durch die sich Feuer und Rauch unkontrolliert ausbreiten können – häufig in andere Brandabschnitte.
Gerade bei Photovoltaikanlagen ist dies ein häufiger, aber kaum sichtbarer Mangel, der in vielen Gebäuden unentdeckt bleibt.
Eine regelmäßige brandschutztechnische Begehung ist daher zwingend erforderlich.
Bedeutung für den organisatorischen Brandschutz
An dieser Stelle wird deutlich: Eine Photovoltaikanlage wirkt sich nicht nur auf das Dach aus, sondern beeinflusst den gesamten organisatorischen Brandschutz eines Unternehmens. Sie verändert Flucht- und Rettungswege, erfordert Anpassungen an der Brandschutzordnung, muss in Feuerwehrpläne eingearbeitet werden und hat unmittelbare Auswirkungen auf Evakuierungskonzepte sowie die Unterweisung der Mitarbeitenden.
Damit wird aus einer ursprünglich rein technischen Anlage ein umfassendes Brandschutzthema, das regelmäßig bewertet, dokumentiert und aktualisiert werden muss — insbesondere, wenn bauliche Änderungen, Erweiterungen oder Umbauten stattfinden.
Genau hier setzen unsere Dienstleistungen an. Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:
Erstellung und Anpassung von Flucht- und Rettungsplänen
Aktualisierung der Brandschutzordnung nach DIN 14096
Durchführung von Brandschutzbegehungen und Dokumentationsprüfungen
Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie definierte Aufgaben und stellen sicher, dass alle Anforderungen aus Brandschutz, DGUV, behördlichen Vorgaben und Versicherungsauflagen zuverlässig erfüllt werden.
Batteriespeicher & Photovoltaik – kritischer Punkt im Brandschutz
Immer mehr Photovoltaikanlagen in Unternehmen werden mit Batteriespeichern kombiniert, um den selbst erzeugten Strom flexibler und wirtschaftlicher zu nutzen. Zum Einsatz kommen dabei vor allem zwei Technologien:
klassische Lithium-Ionen-Akkus (z. B. NMC / NCA)
Lithium-Eisenphosphat-Akkus (LiFePO₄ / LFP)
Lithium-Eisenphosphat-Akkus gelten zwar als thermisch stabiler und weniger brandanfällig als herkömmliche Lithium-Ionen-Systeme, dennoch handelt es sich bei beiden Varianten um Hochenergiespeicher, die bei Fehlfunktion, Beschädigung oder falscher Aufstellung ein ernstzunehmendes Brandrisiko darstellen können.
Detaillierte Informationen zu den besonderen Brandgefahren von Lithium-Technologien finden Sie auch in unserem Beitrag:
Lithium-Ionen-Akku: Unsichtbare Brandgefahr im Alltag
Wann geht von Batteriespeichern eine Brandgefahr aus?
Auch moderne Speichersysteme können im Fehlerfall eine Zündquelle darstellen. Ursachen dafür sind vielfältig und reichen von Kurzschlüssen oder technischen Defekten über mechanische Beschädigungen – etwa durch Stoß, Fall oder unsachgemäße Montage – bis hin zu Überhitzung durch unzureichende Belüftung.
Auch externe Brandeinwirkungen, Materialermüdung oder natürliche Alterungsprozesse können die Sicherheit eines Speichers beeinträchtigen.
Viele der genannten Risiken treten nicht nur bei großen stationären Batteriespeichern auf. Auch kleine Lithium-Ionen-Akkus, wie sie täglich in Smartphones, Werkzeugen, E-Bikes oder Powerbanks eingesetzt werden, können bei Fehlfunktion, Beschädigung oder falscher Handhabung gefährlich werden.
Obwohl diese Akkus deutlich kleiner sind, folgen sie denselben physikalischen Prinzipien wie große Speichersysteme und können bei unsachgemäßem Umgang überhitzen oder beschädigt werden.
Kommt es zu einem solchen Störfall, können innerhalb kürzester Zeit extrem hohe Temperaturen, brennbare und toxische Gase oder eine massive Hitzeentwicklung entstehen. Diese Kombination stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Gebäude und Einsatzkräfte dar.
Brandschutzgerechte Aufstellung von Batteriespeichern
Unabhängig von der verwendeten Akku-Technologie sollte ein Batteriespeicher im Unternehmen grundsätzlich:
nicht in Flucht- und Rettungswegen installiert werden
sich nicht in unmittelbarer Nähe zu Brandlasten befinden
in einem separaten, möglichst brandlastarmen Raum stehen
ausreichend belüftet sein
baulich sinnvoll vom Rest des Gebäudes getrennt werden
in Plänen und Unterlagen eindeutig gekennzeichnet sein
Zusätzlich sollte der Aufstellbereich klar im Brandschutzkonzept, in der Brandschutzordnung sowie in den Feuerwehrplänen dargestellt werden.
Bedeutung für Feuerwehr, Evakuierung und Organisation
Batteriespeicher verändern die Gefahrenlage im Brandfall. Deshalb ist es wichtig:
dass die Feuerwehr über Art und Standort des Speichers informiert ist
dass Mitarbeitende und Evakuierungshelfer die besonderen Gefahren kennen
dass Abschaltmöglichkeiten bekannt und zugänglich sind
dass der Speicherbereich in die Notfall- und Evakuierungsplanung integriert wird
Gerade hier zeigt sich wieder, dass Photovoltaikanlagen mit Speicher kein rein technisches Thema, sondern vor allem ein organisatorisches Brandschutzthema sind.
Feuerwehr & Photovoltaikanlagen – wenn es ernst wird
Photovoltaikanlagen verändern die Einsatzbedingungen für die Feuerwehr deutlich. Im Brandfall entstehen zusätzliche Gefahren, denn auch wenn der Strom im Gebäude abgeschaltet ist, können Photovoltaikmodule bei Lichteinfall weiterhin Spannung erzeugen. Für Einsatzkräfte bedeutet das ein erhöhtes Risiko – und für Unternehmen eine besondere Verantwortung in der Vorbereitung.
Bei Brand- oder Einsatzfällen verweist die DGUV Information 205-019 ausdrücklich auf besondere Risiken durch PV-Anlagen: So dürfen Schalthandlungen nur am Gleichstrom-Freischalter vorgenommen werden; andernfalls liegt erhebliche Lichtbogen- und Brandgefahr vor. Außerdem werden Mindestabstände beim Löschangriff empfohlen.
Diese Hinweise zeigen deutlich: Eine ordentliche Kennzeichnung, Abschaltmöglichkeit (z. B. Feuerwehrschalter) und Lagepläne sind für Betreiber keine freiwillige Option – sie schützen Menschenleben und Sachwerte.
Kennzeichnung und Zugänglichkeit – oft unterschätzt, aber entscheidend
Damit die Feuerwehr im Ernstfall schnell und richtig reagieren kann, müssen unter anderem:
Die Lage der Photovoltaik-Module bekannt sein
Standorte von Wechselrichtern und Batteriespeichern bekannt sein
Abschaltmöglichkeiten zugänglich und beschriftet sein
Feuerwehrpläne aktuell und korrekt sein
Dachzugänge bei Bedarf nutzbar bleiben
In der Praxis fehlen diese Punkte sehr häufig – und werden oft erst bei einer Brandverhütungsschau oder einem Einsatz entdeckt.
Dabei lassen sich viele dieser Mängel mit geringem Aufwand beheben – wenn sie rechtzeitig erkannt werden.
Verbindung zum organisatorischen Brandschutz im Unternehmen
Welche Bedeutung dieses Thema für Ihr Unternehmen hat, zeigt sich vor allem darin, dass verschiedene Personengruppen ganz unterschiedliche Informationen benötigen:
Brandschutzhelfer müssen über die Besonderheiten der PV-Anlage informiert sein.
Evakuierungshelfer müssen wissen, wo sich potenzielle Gefahrenbereiche befinden.
Technisch Verantwortliche benötigen klare Kenntnisse über Leitungswege, Wechselrichter, Batteriebereiche und andere kritische Komponenten.
Führungskräfte müssen im Ernstfall schnell die richtigen Entscheidungen treffen können.
Deshalb sollte das Thema „Photovoltaikanlagen und Brandschutz“ fest in folgende Bereiche integriert werden:
- Brandschutzunterweisungen
- Evakuierungskonzepte
- Feuerwehr- und Alarmpläne
- Brandschutzordnung (Teil B und C)
Auf diese Weise wird eine mögliche Gefahrenquelle nicht dem Zufall überlassen, sondern aktiv gesteuert, dokumentiert und regelmäßig überprüft — ein zentraler Baustein für einen rechtssicheren und funktionierenden organisatorischen Brandschutz.
Wartung, Kontrolle & Brandschutzbegehung bei Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen werden häufig als „wartungsarm“ oder sogar „wartungsfrei“ beworben. Aus brandschutztechnischer Sicht ist das ein gefährlicher Irrtum. Auch eine PV-Anlage unterliegt dem ständigen Einfluss von Witterung, Alterung und mechanischer Belastung – und sollte deshalb regelmäßig kontrolliert werden.
Gerade für Unternehmen ist die kontinuierliche Überprüfung im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes ein entscheidender Faktor zur Risikominimierung.
Die DGUV Information 203-080 verdeutlicht, dass Photovoltaikanlagen nur dann sicher betrieben werden können, wenn Montage, Wartung und Veränderungen durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen.
Sie beschreibt sichere Arbeitsverfahren, notwendige Prüfungen sowie die ordnungsgemäße Dokumentation aller Tätigkeiten.
Für den vorbeugenden Brandschutz ist die DGUV 203-080 deshalb ein zentraler Baustein: Sie unterstützt Unternehmen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und technische Mängel zu vermeiden, bevor sie im Ernstfall zu einem Brand führen.
Einbindung der PV-Anlage in Brandschutzbegehungen
Photovoltaikanlagen sollten fester Bestandteil jeder internen oder externen Brandschutzbegehung sein. Dabei ist insbesondere zu prüfen:
Ist die Anlage ordnungsgemäß in das Brandschutzkonzept integriert?
Sind Brandwände, Dachöffnungen und Rettungswege weiterhin wirksam?
Sind Feuerwehrzugänge und Aufstiege frei zugänglich?
Sind Abschaltmöglichkeiten und Gefahrenbereiche klar gekennzeichnet?
Stimmen Brandschutzordnung und Pläne noch mit der Realität überein?
Verbindung zu Audits, Brandverhütungsschauen und Versicherungen
Im Rahmen von Audits – etwa nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001 – sowie bei Brandverhütungsschauen und Versicherungsprüfungen rückt das Thema Photovoltaikanlagen zunehmend in den Fokus. Dabei geht es den Prüfstellen weniger um technische Details, sondern vor allem um organisatorische Nachweise, wie zum Beispiel:
Ist die PV-Anlage vollständig dokumentiert?
Wurde sie in Brandschutzordnung, Feuerwehrplan und Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt?
Gibt es regelmäßige Kontrollen und deren Nachweise?
Sind Schutzmaßnahmen klar beschrieben und überprüfbar umgesetzt?
Werden diese Punkte nicht ausreichend berücksichtigt, führt das in Audits oder Prüfungen häufig zu Rückfragen oder Hinweisen auf Optimierungspotenzial. Eine professionelle brandschutztechnische Begleitung stellt sicher, dass diese Themen strukturiert abgedeckt sind und sauber dokumentiert werden.
Eine ausführliche Übersicht zum Umgang mit Audits finden Sie in unserem Beitrag
„Audits & Brandschutzprüfungen – was Unternehmen wissen müssen“.
Fazit – Photovoltaikanlagen und Brandschutz gehören zusammen

Photovoltaikanlagen bieten Unternehmen viele Vorteile – wirtschaftlich und ökologisch. Gleichzeitig verändern sie jedoch die brandschutztechnische Situation eines Gebäudes deutlich. Dachaufbauten, Batteriespeicher, Kabeldurchführungen und eingeschränkte Zugänge für die Feuerwehr erhöhen die Komplexität und damit auch die Verantwortung des Betreibers.
Entscheidend ist deshalb: Photovoltaikanlagen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen als fester Bestandteil des baulichen und organisatorischen Brandschutzes in das bestehende Sicherheitskonzept integriert werden.
Wer frühzeitig prüft, plant und dokumentiert, senkt nicht nur das Brandrisiko, sondern schützt auch Mitarbeitende, Sachwerte und sich selbst vor haftungs- und versicherungsrechtlichen Folgen.
Mit einer fachlichen Begleitung durch erfahrene Brandschutzspezialisten wird aus einer möglichen Gefahrenquelle ein sicher und kontrolliert eingebundener Bestandteil des Unternehmens.
Externer Brandschutzbeauftragter – Wir entlasten Sie zuverlässig
Photovoltaikanlagen verändern den gesamten organisatorischen und technischen Brandschutz eines Unternehmens. Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Sie dabei, alle Anforderungen aus DGUV, VdS, Behörden- und Versicherungsauflagen sicher zu erfüllen – strukturiert, rechtssicher und ohne unnötigen Aufwand für Ihr Team.
Gemeinsam prüfen wir Ihren aktuellen Stand, identifizieren Optimierungspotenziale und zeigen Ihnen praxisnahe Lösungen für einen sicheren Betrieb Ihrer PV-Anlage.
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Photovoltaikanlagen und Brandschutz
Ja. Jede PV-Anlage ist Bestandteil des Gebäudes und muss im Brandschutzkonzept, in Feuerwehrplänen sowie in der Brandschutzordnung berücksichtigt werden.
Sie gelten als sicherer als klassische Lithium-Ionen-Akkus, sind jedoch weiterhin Hochenergiespeicher und müssen brandschutztechnisch bewertet und richtig aufgestellt werden.
Ja. Module und Leitungen können weiterhin unter Spannung stehen, Dächer sind schwerer begehbar und RWA können blockiert sein – deshalb sind Kennzeichnung und Zugänglichkeit entscheidend.
Mindestens im Rahmen regelmäßiger Brandschutzbegehungen sowie nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Sturm, Umbauten oder Schadensfällen.
Immer der Betreiber – also das Unternehmen bzw. die Geschäftsführung, unabhängig davon, wer die Anlage installiert oder wartet.
Ja. Er stellt sicher, dass die PV-Anlage korrekt in den Brandschutz integriert wird, alle Nachweise vorliegen und regelmäßige Kontrollen erfolgen. So lassen sich Risiken früh erkennen und Anforderungen von Behörden und Versicherern zuverlässig erfüllen.





