Brände gehören zu den größten Gefahren in Unternehmen – und dennoch wird das Thema im Alltag häufig unterschätzt. Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass die Brandschutzunterweisung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht ist, die alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich absolvieren müssen. Der Grund ist einfach: Nur wer weiß, wie er sich im Ernstfall zu verhalten hat, kann sich und andere schützen – und gleichzeitig Schäden für das Unternehmen minimieren.
Eine rechtssichere Unterweisung im Brandschutz schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Sie als Arbeitgeber. Denn fehlende oder mangelhafte Unterweisungen können im Schadensfall zu hohen Bußgeldern, Regressforderungen der Versicherung oder sogar strafrechtlicher Verantwortung führen.
In diesem Artikel erfahren Sie,
- welche rechtlichen Grundlagen für die Brandschutzunterweisung gelten,
- welche Inhalte verpflichtend vermittelt werden müssen,
- wie Sie die Unterweisung durchführen und dokumentieren,
- und wie Sie dadurch Rechtssicherheit und Sicherheit im Betrieb schaffen.
Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch mit unseren Brandschutzexperten.
Gesetzliche Grundlagen der Brandschutzunterweisung
Die Pflicht zur Brandschutzunterweisung ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen, Vorschriften und Normen. Für Arbeitgeber ist es daher unverzichtbar, die wichtigsten Grundlagen zu kennen und im Betrieb umzusetzen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig und angemessen zu unterweisen. Dazu zählt ausdrücklich auch der Brandschutz. - DGUV Vorschrift 1 (PDF) „Grundsätze der Prävention“(§ 4 und § 12)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung konkretisiert: Unterweisungen müssen bei Einstellung, bei Änderungen im Aufgabenbereich sowie in regelmäßigen Abständen erfolgen – mindestens einmal jährlich. - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 6
Verlangt, dass Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit informiert und unterwiesen werden. Der Brandschutz ist dabei ein zentraler Bestandteil. - ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Diese Technische Regel zur ArbStättV beschreibt die erforderlichen Maßnahmen gegen Brände und macht deutlich: Regelmäßige Brandschutzunterweisungen sind Pflicht. - DIN 14096 – Brandschutzordnung
Sie regelt die einheitliche Gestaltung von Brandschutzordnungen.
Wer muss unterwiesen werden?
Die Brandschutzunterweisung betrifft alle Beschäftigten eines Unternehmens – unabhängig von ihrer Position, ihrer Tätigkeit oder ihrer Arbeitszeit. Damit wird sichergestellt, dass jeder im Ernstfall weiß, wie er sich zu verhalten hat.
Zu den unterweisungspflichtigen Personengruppen gehören:
- Vollzeit- und Teilzeitkräfte – ganz gleich, ob im Büro, in der Produktion oder im Außendienst tätig.
- Minijobber und Aushilfen – auch kurzfristig Beschäftigte müssen die Unterweisung absolvieren.
- Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten – besonders wichtig, da sie oft wenig Erfahrung im Arbeitsumfeld haben.
- Neue Mitarbeiter (Erstunterweisung) – bereits am ersten Arbeitstag müssen die wichtigsten Brandschutzinformationen vermittelt werden.
- Leih- und Zeitarbeitnehmer – auch sie gelten rechtlich als Beschäftigte des Einsatzbetriebes.
- Kita & Kindergarten – Pädagogisches Personal muss wissen, wie Evakuierungen mit Kindern sicher ablaufen und wie Panik vermieden wird.
- Krankenhaus & Pflegeheim – Hier steht die sichere Räumung von Patienten und Bewohnern im Vordergrund, insbesondere bei eingeschränkter Mobilität.
- Hotels & Beherbergungsbetriebe – Das Personal muss Evakuierungen koordinieren und Gäste anleiten können.
- Büros & Verwaltungen – Auch hier sind Unterweisungen Pflicht, mit Fokus auf Alarmierungsabläufe und Fluchtwege.
Inhalte einer Brandschutzunterweisung
Damit eine Brandschutzunterweisung rechtssicher und vor allem wirksam ist, müssen bestimmte Themen zwingend behandelt werden.
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich zwar nach den Gefährdungen im jeweiligen Betrieb, dennoch gibt es Inhalte, die in keiner Unterweisung fehlen dürfen:
Betriebsspezifische Gefahren
Neben den allgemeinen Grundlagen des Brandschutzes müssen in jeder Unterweisung auch die besonderen Gefahrenquellen des jeweiligen Betriebs berücksichtigt werden, da diese maßgeblich das Risiko und das richtige Verhalten im Brandfall bestimmen.
So unterscheiden sich die Schwerpunkte je nach Branche und Arbeitsumfeld deutlich:
In Produktionsbetrieben stehen häufig Maschinen, Funkenflug oder leicht entzündliche Materialien im Vordergrund.
In Laboren oder chemischen Betrieben spielen Gefahrstoffe, Reaktionen und besondere Löschmittel eine große Rolle.
In Büros geht es eher um Elektrobrände, überlastete Steckdosen oder IT-Anlagen.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen vor allem Evakuierungsstrategien für Menschen mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigt werden.
Verhalten im Brandfall
Wie löse ich den Alarm aus?
Welche Fluchtwege nutze ich, bzw. wie sind sie gekennzeichnet?
Was ist bei Rauchentwicklung zu beachten?
Wie verhalte ich mich richtig, ohne in Panik zu geraten?
Alarmierung und Notruf
Im Brandfall zählt jede Sekunde. Deshalb muss jeder Beschäftigte wissen, wie er schnell und strukturiert Hilfe anfordert. Der Notruf über die europaweit einheitliche Nummer 112 ist dabei der zentrale Schritt – kostenfrei und sowohl vom Festnetz als auch vom Handy erreichbar.
Damit die Leitstelle im Notfall schnell und richtig reagieren kann, benötigt sie einige grundlegende Informationen von den Anrufenden. Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen nachfolgend übersichtlich zusammengestellt:
- Wo ist der Notfall? (genaue Adresse, Gebäude, Stockwerk, Zufahrten)
- Was ist passiert? (Brand, Rauchentwicklung, Explosion, verletzte Personen)
- Wie viele Menschen sind betroffen? (Anzahl Verletzter, eingeschlossene Personen)
- Welche Art von Verletzungen oder Gefahren liegt vor? (z. B. Atemnot, Bewusstlosigkeit, starke Verbrennungen, Brandereigniss)
- Warten auf Rückfragen der Leitstelle – niemals selbst das Gespräch beenden.
Flucht- und Rettungswege
Ein zentraler Bestandteil jeder Brandschutzunterweisung ist das Wissen über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege – denn nur wer diese kennt, kann sich und andere im Ernstfall schnell und sicher in Sicherheit bringen.
Wichtige Punkte zu diesem Thema sind z. B.:
Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
Erster und zweiter Rettungsweg
Örtlichkeiten der Sammelstellen
- Allgemeine Evakuierungsabläufe
Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
Vorstellung der verschiedenen Brandklassen und der jeweils geeigneten Löschmittel.
Welche Feuerlöscher gibt es im Betrieb und wo befinden sie sich?
- Richtiger Einsatz von Handfeuerlöschern im Ernstfall.
Verantwortlichkeiten im Betrieb
Wer ist für Brandschutz verantwortlich?
Welche Rolle haben Führungskräfte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer?
An wen wenden sich Mitarbeitende bei Fragen?
Häufigkeit & Intervalle der Brandschutzunterweisung
Arten der Brandschutzunterweisung
Erfolgt am ersten Arbeitstag oder vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Neue Beschäftigte müssen sofort über Fluchtwege, Sammelstellen und das Verhalten im Brandfall informiert werden.
Muss mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Diese Regel gilt unabhängig von der Betriebsgröße oder Branche.
Zusätzliche Unterweisungen sind z. B. erforderlich, wenn:
- neue Maschinen, Anlagen oder Gefahrstoffe eingeführt werden,
- sich der Tätigkeitsbereich ändert usw.
In den meisten Fällen reicht eine jährliche Brandschutzunterweisung aus. Bei hoher Personalfluktuation sollte sie jedoch öfter stattfinden – und in Bereichen mit besonderen Gefahren kann auch eine halbjährliche Unterweisung sinnvoll sein.
Durchführung der Brandschutzunterweisung – analog, digital oder kombiniert?
Wie die jährliche Brandschutzunterweisung im Betrieb umgesetzt wird, bleibt in der Regel dem Arbeitgeber überlassen. Entscheidend ist, dass die Inhalte verständlich vermittelt, auf den Betrieb angepasst und dokumentiert werden. In der Praxis haben sich verschiedene Methoden etabliert:
1. Klassische Präsenzschulung
Persönliche Unterweisung im Betrieb, z. B. durch den Brandschutzbeauftragten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder externe Experten.
Vorteile: Direkte Interaktion, Möglichkeit zu Fragen, praktische Übungen (z. B. Einsatz von Feuerlöschern).
2. Digitale Unterweisung / E-Learning
Durchführung per Online-Schulung, Video-Unterweisung oder E-Learning-Plattform.
Vorteile: Orts- und zeitunabhängig, gute Ergänzung für Betriebe mit vielen Standorten oder Schichtbetrieb.
Nachteil: Keine praktische Übungen möglich.
3. Kombination aus Präsenz und Digital
In vielen Betrieben bewährt: Theoretische Inhalte digital oder per Video, ergänzt durch eine praktische Übung vor Ort.
Vorteile: Diese Kombination sorgt für Flexibilität und gleichzeitig für die nötige Praxisnähe.
Rechtssichere Dokumentation der Brandschutzunterweisung
Rechtssicherheit besteht nur, wenn die Brandschutzunterweisung auch lückenlos dokumentiert ist. Im Falle eines Brandes oder einer Kontrolle muss der Arbeitgeber ggf. nachweisen können, dass die Unterweisung stattgefunden hat – fehlt dieser Nachweis, können Bußgelder, Haftungsansprüche oder sogar strafrechtliche Folgen drohen.
Was muss dokumentiert werden?
Ein vollständiger Unterweisungsnachweis sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
Name des Unternehmens
Name und Funktion des Unterweisenden
Name der teilnehmenden Mitarbeiter
Datum und Ort der Unterweisung
Inhalte und Themen der Unterweisung (z. B. Verhalten im Brandfall, Fluchtwege, Umgang mit Feuerlöschern usw.)
Unterschriften von Teilnehmern und Unterweisendem
Aufbewahrungspflichten
Unterweisungsnachweise sollten mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden – in risikobehafteten Bereichen oder bei behördlichen Vorgaben auch länger. Bei Audits oder nach einem Schadensfall können diese Dokumente entscheidend sein, um Rechtssicherheit und Haftungsentlastung nachzuweisen.
Kosten & Organisation der Brandschutzunterweisung
Die Kosten einer Brandschutzunterweisung sind im Vergleich zu den möglichen Folgen eines Brandes oder behördlicher Strafen gering. Dennoch möchten viele Unternehmen im Vorfeld wissen, welche Faktoren den Preis beeinflussen.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten?
Die Kosten einer Brandschutzunterweisung hängen von mehreren Faktoren ab, die je nach Betrieb variieren können.
Teilnehmerzahl: | Je größer die Gruppe, desto höher der organisatorische Aufwand. |
Dauer der Unterweisung: | Standardmäßig dauert eine jährliche Unterweisung etwa 30–60 Minuten. In Betrieben mit speziellen Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe, große Produktionshallen) kann sie länger ausfallen. |
Unterweisungsform: |
|
Interne vs. externe Durchführung
Bei der Brandschutzunterweisung können Unternehmen zwischen interner und externer Durchführung wählen – beide Ansätze haben ihre Vor- und Nachteile.
Interne Durchführung: | Möglich durch geschulte Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den Brandschutzbeauftragten. Kostengünstig, aber oft weniger praxisnah. |
Externe Durchführung: | Durch erfahrene Brandschutzexperten – wie wir – mit hohem Praxisanteil, aktueller Rechtssicherheit und branchenspezifischen Anpassungen. |
- Rechtssicherheit: Nachweisbare Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.
- Sicherheitsgewinn: Mitarbeiter wissen, wie sie im Ernstfall reagieren müssen.
- Entlastung für Unternehmer: Externe Experten übernehmen Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation.
👉 Unser Angebot:
Wir unterstützen Unternehmen bei der Durchführung der jährlichen Brandschutzunterweisung – praxisnah, rechtssicher und auf Ihre Branche zugeschnitten. Ob in Kombination mit einer Evakuierungsübung, der Ausbildung von Brandschutzhelfern oder der Erstellung einer Brandschutzordnung – wir bieten Ihnen das passende Gesamtpaket.
Vorteile der jährlichen Brandschutzunterweisung für Unternehmen
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern bietet Unternehmen handfeste Vorteile. Richtig umgesetzt, trägt sie wesentlich zur Sicherheit, Rechtssicherheit und auch zur positiven Unternehmenskultur bei.
1. Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Unternehmer, die ihre Beschäftigten regelmäßig unterweisen, erfüllen die Anforderungen aus ArbSchG, DGUV und ArbStättV. Damit vermeiden sie Bußgelder, Versicherungsprobleme und persönliche Haftungsrisiken.
2. Mehr Sicherheit für Mitarbeitende
Unterwiesene Beschäftigte wissen, wie sie im Brandfall reagieren müssen. Das reduziert Panik, verhindert Fehler und ermöglicht eine schnelle, geordnete Evakuierung.
3. Schutz von Unternehmenswerten
Ein schneller und geordneter Ablauf im Brandfall kann Sachschäden minimieren und Ausfallzeiten deutlich reduzieren. Jeder geübte Handgriff spart wertvolle Sekunden.
4. Stärkung der Unternehmenskultur
Wenn Unternehmen in den Brandschutz investieren, zeigt das den Mitarbeitern: Ihre Sicherheit hat Priorität. Das wirkt sich positiv auf Motivation und Bindung aus.
5. Entlastung durch externe Experten
Mit externer Unterstützung stellen Unternehmen sicher, dass die Unterweisung fachlich korrekt, rechtssicher und praxisnah erfolgt – ohne internen Zusatzaufwand.
Unser Service für Sie:
Wir bieten nicht nur die jährliche Brandschutzunterweisung, sondern unterstützen Sie bei allen organisatorischen Brandschutzaufgaben:
Externer Brandschutzbeauftragter – umfassende Betreuung & Entlastung der Geschäftsleitung
Durchführung von Evakuierungsübungen – praxisnah & realistisch
Ausbildung von Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfern – zusätzliche Sicherheit im Ernstfall
Erstellung von Brandschutzordnungen & Flucht- und Rettungsplänen – rechtssichere Dokumente für Ihren Betrieb
So haben Sie alles aus einer Hand und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Fazit
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist eine gesetzliche Pflicht – und gleichzeitig eine wichtige Maßnahme, um Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen zu schützen. Sie sorgt dafür, dass im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist, und gibt Ihnen als Unternehmer die notwendige Rechtssicherheit.
Wer seine Unterweisung ernst nimmt, gewinnt gleich doppelt: Einerseits erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, andererseits schaffen Sie eine Sicherheitskultur, die im Ernstfall Leben retten kann.
👉 Kostenlose Erstberatung sichern
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Brandschutzunterweisung praxisnah, verständlich und rechtssicher durchgeführt wird? Dann lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Sie unterstützen können.
Ob bei der jährlichen Unterweisung aller Mitarbeiter, der Ausbildung von Brandschutzhelfern, der Durchführung von Evakuierungsübungen oder als externer Brandschutzbeauftragter.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Gemäß ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2 ist mindestens eine jährliche Wiederholung verpflichtend. In risikobehafteten Bereichen können zusätzliche Unterweisungen sinnvoll oder vorgeschrieben sein.
Die Unterweisung kann vom Arbeitgeber selbst, von Führungskräften, von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. Viele Unternehmen setzen auf externe Experten, um Rechtssicherheit und Praxisnähe zu gewährleisten.
In der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. In Betrieben mit besonderen Gefahrenlagen kann sie länger dauern, insbesondere wenn praktische Übungen oder Begehungen integriert sind.
Ja. Die Unterweisung gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von Arbeitszeit oder Beschäftigungsart.
Ja. Digitale Unterweisungen sind erlaubt, sofern sie die wesentlichen Inhalte vermitteln und dokumentiert werden. Praktische Übungen, wie der Umgang mit Feuerlöschern, lassen sich jedoch nur vor Ort realistisch durchführen.