Lithium-Ionen-Akku: Unsichtbare Brandgefahr im Alltag – Risiken erkennen und richtig handeln

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Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie stecken in Smartphones, Laptops, E-Bikes, Werkzeugen, Gabelstaplern und vielem mehr. Doch was viele nicht wissen: Diese praktischen Energiespeicher bergen auch eine ernstzunehmende Brandgefahr. Immer wieder kommt es zu Bränden oder sogar Explosionen – häufig unerwartet und mit schweren Folgen. Für Unternehmen bedeutet das eine besondere Verantwortung: Denn wo Akkus eingesetzt, gelagert oder geladen werden, sind passende Schutzmaßnahmen Pflicht. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Lithium-Ionen-Akkus gefährlich sein können, welche rechtlichen Vorgaben Sie kennen müssen und wie Sie Ihr Unternehmen durch vorbeugenden Brandschutz vor den unsichtbaren Risiken schützen.

Lithium-Ionen-Akkus: Praktische Energiespeicher mit gefährlicher Kehrseite

Ob im privaten Alltag oder im industriellen Einsatz – Lithium-Ionen-Akkus sind allgegenwärtig. Sie stecken in Smartphones, Laptops, Werkzeugen, E-Scootern, E-Bikes, medizinischen Geräten, Flurförderzeugen und vielen weiteren Anwendungen. Ihr Vorteil liegt auf der Hand: Sie sind leistungsstark, wiederaufladbar, leicht und haben eine hohe Energiedichte. Genau diese Eigenschaften machen sie so beliebt – und gleichzeitig gefährlich.

Lithium-Ionen-Akkus reagieren äußerst empfindlich auf bestimmte Einflüsse wie mechanische Beschädigung, unsachgemäße Lagerung oder Überladung. Schon kleine Fehler im Umgang können schwerwiegende Folgen haben – von starker Hitzeentwicklung bis hin zu Explosionen oder Bränden. Die Gefahr ist dabei oft unsichtbar, bis es zu spät ist.

Besonders Unternehmen tragen hier eine große Verantwortung, denn je nach Branche kommen Lithium-Ionen-Akkus in vielen Bereichen gleichzeitig zum Einsatz:

  • in der Produktion (z.B. Akkuschrauber, Messgeräte)

  • in der Logistik (z.B. Gabelstapler, Lagertechnik)

  • in der Verwaltung (z.B. Laptops, Smartphones)

  • in Pausenräumen (z.B. private Geräte der Mitarbeitenden)

Die Gefahr wird dabei häufig unterschätzt – vor allem, wenn keine klare Regelung für Lagerung, Ladung und den Umgang im Betrieb existiert. Genau hier setzen wir an und zeigen Ihnen im weiteren Verlauf dieses Artikels, wie Sie Ihr Unternehmen vor dieser oft unsichtbaren Brandgefahr schützen können.

Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus: Ursachen und typische Szenarien

Die wohl größte Gefahr bei Lithium-Ionen-Akkus geht vom sogenannten thermischen Durchgehen (engl. Thermal Runaway) aus. Dabei handelt es sich um eine unkontrollierte Kettenreaktion, bei der der Akku sich selbstständig immer weiter erhitzt – bis hin zur Explosion oder zum Brand. Dieser Prozess kann durch verschiedene Auslöser in Gang gesetzt werden, die im betrieblichen Alltag schneller auftreten können, als viele denken.

Typische Ursachen für Brände oder Explosionen

  1. Mechanische Beschädigung
    Ein Sturz, Quetschungen oder das Durchbohren eines Akkus kann die empfindlichen inneren Strukturen zerstören. Dadurch kann es zu Kurzschlüssen kommen, die die gefährliche Kettenreaktion auslösen.

  2. Überladung und Tiefentladung
    Wird ein Akku mit einem ungeeigneten Ladegerät geladen oder über einen längeren Zeitraum tiefentladen, steigt das Risiko für einen Defekt erheblich.

  3. Fehlerhafte Produktion oder minderwertige Qualität
    Billige Akkus aus unsicheren Quellen weisen häufig Qualitätsmängel auf. Diese Akkus sind besonders anfällig für Defekte und Brände.

  4. Wärme und falsche Lagerung
    Akkus sollten nicht in direkter Sonneneinstrahlung, an Heizungen oder in geschlossenen Räumen ohne Lüftung gelagert werden. Wärmeentwicklung kann den Akku instabil machen.

  5. Unsachgemäßes Laden
    Das Laden auf brennbaren Unterlagen, in engen Schränken oder ohne Aufsicht erhöht die Brandgefahr erheblich. Besonders kritisch ist das Laden über Nacht.

Typische Schadensszenarien aus der Praxis

  • Ein E-Bike-Akku wird im Büroflur geladen und beginnt plötzlich zu rauchen – die Fluchtwege sind innerhalb von Sekunden verraucht.

  • Ein beschädigter Akku in einem Lager führt zu einem Schwelbrand, der erst spät entdeckt wird – der gesamte Betrieb muss evakuiert werden.

  • Eine Palette mit Lithium-Akkus wird unsachgemäß in der Produktion gelagert – ein Kurzschluss setzt das Lager in Brand.

Gefährdungsbeurteilung und gesetzliche Anforderungen für Unternehmen

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt auch der Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus – unabhängig davon, ob es sich um Produktionsmittel, Arbeitsmittel oder private Geräte der Mitarbeitenden handelt.

Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

Laut § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Sie alle Gefährdungen systematisch ermitteln und dokumentieren. Dazu gehören auch Brand- und Explosionsgefahren, wie sie bei Lithium-Ionen-Akkus entstehen können. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen im Betrieb.

Diese sollte unter anderem folgende Punkte berücksichtigen:

  • Wo werden Akkus gelagert und geladen?

  • Welche Akkus werden verwendet (Kapazität, Qualität)?

  • Wer ist für den Umgang verantwortlich?

  • Welche Schutzmaßnahmen sind bereits umgesetzt?

Wichtige Regelwerke und Empfehlungen

DGUV Information 205-041 – Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien

Diese DGUV-Information gibt Unternehmen praktische Hinweise zum sicheren Einsatz von Lithium-Batterien.

Kernpunkte:

  • Gefährdungen erkennen und bewerten (z. B. Brandrisiko)

  • Lagerung, Laden, Entsorgung sicher gestalten

  • Beschädigte Akkus gesondert behandeln

  • Brandschutzmaßnahmen und Notfallpläne umsetzen

  • Mitarbeitende unterweisen

VdS 3103 – Sichere Lagerung von Lithium-Batterien

Die VdS 3103 (PDF) gibt praxisnahe Empfehlungen zur brandsicheren Lagerung von Lithium-Batterien. Sie ist zwar nicht gesetzlich bindend, wird aber von Versicherern als anerkannter Stand der Technik betrachtet.

Wichtigste Inhalte:

  • Getrennter Lagerbereich, möglichst in eigenem Brandabschnitt

  • Feuerbeständige Lagerung (z. B. F90-Schrank)

  • Maximale Lagermengen beachten

  • Keine Lagerung in Fluchtwegen

  • Brandmelder und geeignete Feuerlöscher bereitstellen

  • Defekte Akkus separat und sicher aufbewahren

  • Mitarbeitende unterweisen und Notfallmaßnahmen definieren

ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände

Diese technische Regel für Arbeitsstätten verpflichtet Unternehmen, Brände zu verhindern, zu erkennen und die Auswirkungen zu begrenzen. Dazu gehört auch, geeignete Löschmittel bereitzuhalten, Fluchtwege freizuhalten und die Mitarbeitenden zu unterweisen.
Hier erfahren Sie mehr zur ASR A2.2

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Bei der Lagerung großer Mengen oder beschädigter Akkus können Gefahrstoffeigenschaften eine Rolle spielen. Hier sind besondere Lager- und Kennzeichnungspflichten zu beachten. Hier haben wir Ihnen die Gefahrstoffverordnung direkt verlinkt.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Auch die ArbStättV verpflichtet dazu, Brandgefahren zu berücksichtigen und Mitarbeitende zu schützen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Arbeitsstättenverordnung.

Sicherer Umgang im Betrieb: So schützen Sie Mitarbeitende und Sachwerte

Sind Lithium-Ionen-Akkus Teil Ihres Arbeitsalltags, sollten Sie den Umgang damit verbindlich regeln – vom Wareneingang bis zur Entsorgung. So schützen Sie nicht nur Ihr Unternehmen, sondern erfüllen gleichzeitig Ihre gesetzlichen Pflichten.

1. Sichere Ladeplätze und Schutzbereiche einrichten
  • Feste Ladeplätze festlegen: Vermeiden Sie das willkürliche Laden von Akkus in Fluren, auf Tischen oder in Pausenräumen. Richten Sie zentrale, überwachte Ladeplätze ein.

  • Brandschutz berücksichtigen: Idealerweise liegen Ladebereiche in feuerbeständigen Räumen mit Brandmeldern und geeigneten Löschmitteln.

  • Kennzeichnung und Zutrittsbeschränkung: Kennzeichnen Sie Ladebereiche eindeutig und beschränken Sie den Zugang auf geschulte Personen.

2. Transport, Lagerung und Entsorgung regeln
  • Beschädigte Akkus sicher lagern: Defekte Akkus müssen sofort aus dem Betrieb entfernt und in speziellen Sicherheitsbehältern zwischengelagert werden.
  • Vorschriftsgemäße Entsorgung sicherstellen: Lithium-Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Beauftragen Sie zertifizierte Entsorger.

3. Mitarbeitende schulen und unterweisen
4. Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisieren
  • Arbeitsplätze prüfen: Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die vereinbarten Maßnahmen auch im Alltag eingehalten werden.

  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen anpassen: Aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung, wenn sich Arbeitsabläufe ändern oder neue Geräte hinzukommen.

Jetzt handeln – Beratung sichern

Lithium-Ionen-Akkus sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – doch sie bergen Risiken, die Sie kennen und absichern sollten. Wir helfen Ihnen dabei, ein maßgeschneidertes Schutzkonzept für Ihr Unternehmen zu erstellen und Ihre Mitarbeitenden optimal zu schulen.

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.

Brandschutzmaßnahmen für Lithium-Ionen-Akkus in Unternehmen

Die Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt – doch erst durch konkrete Brandschutzmaßnahmen senken Sie das Risiko nachhaltig. Dabei sind bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gleichermaßen wichtig.

Brandschutzmaßnahmen überprüfen

Prüfen Sie Ihre bestehenden Brandschutzmaßnahmen darauf, ob die Risiken durch Lithium-Ionen-Akkus ausreichend berücksichtigt sind. Häufig sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, zum Beispiel:

  • Einrichtung von speziellen Lade- und Lagerbereichen

  • Installation von Brandmeldern oder Brandfrüherkennungssystemen

  • Erweiterung der Flucht- und Rettungswegeplanung

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen zu überprüfen.
Mehr zum vorbeugenden Brandschutz

Geeignete Feuerlöscher und Löschmittel bereitstellen

Das Löschen von Lithium-Ionen-Akkus stellt besondere Anforderungen. Laut den Sicherheitshinweisen zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus (PDF) der bvfa (Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.) ist Wasser ein geeignetes Löschmittel, da es die enorme Hitze beim thermischen Durchgehen reduziert und eine Brandausbreitung bestenfalls verhindert werden kann.

Wasser als bevorzugtes Löschmittel

Wasser wirkt kühlend und hilft dabei, das sogenannte thermische Durchgehen zu stoppen. Es kann gezielt eingesetzt werden – z. B. über:

  • Wandhydranten

  • Wasser-Löschsysteme

  • geeignete tragbare Wasserlöscher

Spezielle Löschmittel für Lithium-Brände

Immer mehr Hersteller bieten spezielle Feuerlöscher für Lithium-Ionen-Akkus an. Diese basieren häufig auf:

Diese Speziallöscher können sinnvoll sein, sollten jedoch nicht als Ersatz für Wasser betrachtet werden, das laut DGUV weiterhin als effektivstes Mittel zur Kühlung und Brandbekämpfung bei Lithium-Ionen-Bränden gilt.

CO₂-, ABC-Pulver- oder Schaum-Feuerlöscher?

Diese klassischen Löschmittel sind für Lithium-Ionen-Akkus ungeeignet, da sie keine ausreichende Kühlwirkung erzielen und die chemische Reaktion im Akku nicht stoppen.

Sicherheit geht vor – Was im Ernstfall zu beachten ist

Kommt es zu einem Brand mit mehreren oder größeren Lithium-Ionen-Akkus, überlassen Sie das Löschen besser den Einsatzkräften der Feuerwehr. In solchen Fällen ist die Brandentwicklung unvorhersehbar und kann zu explosionsartigen Reaktionen führen.

Empfohlene Sicherheitsabstände beim Löschen:

  • Mindestens 1 m bei tragbaren oder fahrbaren Wasserlöschern mit Sprühstrahl

  • Mindestens 3 m bei Wandhydranten mit Sprühstrahl

  • Mindestens 5 m bei Wandhydranten mit Vollstrahl

Diese Abstände tragen entscheidend dazu bei, die eigene Sicherheit zu gewährleisten und eine Ausbreitung des Brandes effektiv zu bekämpfen – ohne unnötige Risiken einzugehen.

Notfall- und Evakuierungsplanung

Ein Akku-Brand kann sich schnell ausbreiten und zu einer massiven Rauchentwicklung führen. Deshalb sollten Sie Ihre Evakuierungsplanung anpassen:

Unsere Leistungen – Ihr Rundum-sorglos-Paket im Brandschutz

Wir begleiten Sie zuverlässig bei allen Schritten – von der Analyse über die Planung bis zur praktischen Umsetzung, z. B. :

  • Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter – Wir übernehmen Verantwortung und sorgen für Sicherheit in Ihrem Betrieb.
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  • Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen – Damit im Ernstfall jeder weiß, wo es langgeht.
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  • Bei der Erstellung Ihrer Brandschutzordnung nach DIN 14096 – Klar, rechtssicher und verständlich.
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  • Bei Schulungen und Evakuierungsübungen – Damit Ihre Mitarbeitenden im Notfall richtig handeln.
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Fazit: Unsichtbare Brandgefahr im Griff behalten

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozenten

Lithium-Ionen-Akkus begleiten uns heute überall – doch die Brandgefahr, die von ihnen ausgeht, wird in vielen Unternehmen noch immer unterschätzt. Dabei zeigen zahlreiche Vorfälle, wie schnell aus einem harmlosen Akku ein echtes Risiko werden kann. Ob in der Produktion, in der Logistik oder im Büro: Wer Lithium-Akkus einsetzt, sollte den sicheren Umgang verbindlich regeln und vorbeugende Brandschutzmaßnahmen umsetzen.

Durch eine systematische Gefährdungsbeurteilung, klare Verantwortlichkeiten und praxisgerechte Schutzkonzepte schaffen Sie Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden, Sachwerte und Betriebsabläufe. Als erfahrene Brandschutzexperten unterstützen wir Sie gerne dabei – von der ersten Analyse bis zur praktischen Umsetzung.

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Erstberatung

Wir helfen Ihnen dabei, den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus in Ihrem Unternehmen sicher zu gestalten. Von der Gefährdungsbeurteilung über Schulungen bis zur Anpassung Ihres Brandschutzkonzepts – profitieren Sie von unserer Erfahrung und vermeiden Sie Risiken, bevor es brennt.

FAQ – Häufige Fragen rund um Lithium-Ionen-Akkus und Brandschutz

Weil sie bei unsachgemäßem Umgang durch Überhitzung, Kurzschluss oder Beschädigung in Brand geraten oder explodieren können.

Typische Anzeichen sind Verformungen, Hitzeentwicklung, seltsame Geräusche, Rauch oder der Austritt von Flüssigkeiten. Solche Akkus dürfen nicht weiter genutzt werden.

Relevante Regelwerke sind u.a. die DGUV Information 205-041, die VdS-Richtlinie 3103, ASR A2.2, die Gefahrstoffverordnung und die Arbeitsstättenverordnung.

Bei einem Akku-Brand eignet sich Wasser am besten – es kühlt effektiv und stoppt die Reaktion. Auch Speziallöscher(z. B. mit AVD oder Gel) können unterstützend eingesetzt werden. ABC-Pulver, Schaum und CO₂ sind nicht geeignet.

Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung, schulen Sie Ihre Mitarbeitenden und passen Sie Ihre Brandschutzmaßnahmen an. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

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