Brandverhütungsschau – Vorbereitung, Ablauf und häufige Mängel

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Die Ankündigung der Brandverhütungsschau erreicht Sie: Ein offizielles Schreiben der Brandschutzdienststelle oder der Bauaufsicht kündigt eine Begehung Ihrer Betriebsstätte an. Plötzlich stellt sich die Frage: Sind alle Unterlagen vollständig? Sind Fluchtwege frei? Funktionieren alle Brandschutzeinrichtungen?

Eine Brandverhütungsschau ist mehr als ein bürokratischer Akt — sie ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme, um Menschenleben, Gesundheit und Sachwerte zu schützen. Besonders für Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte und Brandschutzbeauftragte ist sie eine Pflichtaufgabe mit erheblicher praktischer Relevanz.

Mit guter Vorbereitung können Sie Zeit, Kosten und unangenehme Überraschungen vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie:

  • was eine Brandverhütungsschau ist und wann sie Pflicht ist,

  • wie Sie sich systematisch vorbereiten,

  • wie der Ablauf typischerweise aussieht,

  • welche Mängel besonders häufig auftreten — und wie Sie diese vermeiden,

  • was nach der Begehung zu tun ist,

  • und wo Sie eine bewährte Checkliste finden und nutzen können.

Was ist eine Brandverhütungsschau?

Die Brandverhütungsschau ist eine behördliche Inspektion, bei der die zuständige Stelle (oft Feuerwehr, Brandschutzdienststelle oder Bauaufsicht) bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen des Brandschutzes in einem Gebäude oder Betrieb prüft. Ziel ist es, Gefahrenquellen zu erkennen und Mängel festzustellen, bevor es zu einem Brandereignis kommt.

 Wesentliche Merkmale:
  • Sie ist keine freiwillige „Kontrolle“ auf Wunsch des Betreibers, sondern eine Pflichtmaßnahme, die durch landesrechtliche Vorschriften festgelegt ist.

  • Im Rahmen der Prüfung werden Bauteile (z. B. Türen, Wände, Abschottungen), technische Anlagen (z. B. Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Feststellanlagen, Lüftungsanlagen) sowie organisatorische Vorkehrungen (Fluchtwege, Unterweisungen, Brandschutzordnung) begutachtet.

  • Die Brandverhütungsschau dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten und soll frühzeitig Risiken aufdecken.

  • Sie ergänzt damit andere Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, wie interne Brandschutzbegehungen oder Wartungsinspektionen.

Gesetzliche Grundlage und Pflicht zur Brandverhütungsschau

Die Pflicht zur Brandverhütungsschau ergibt sich aus verschiedenen Landesgesetzen über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (z. B. BHKG NRW) sowie aus den jeweiligen Landesbauordnungen.
Diese Regelwerke sollen sicherstellen, dass Gebäude und Betriebe mit einem erhöhten Brandrisiko regelmäßig überprüft werden – mit dem Ziel, bestehende Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung notwendiger Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen.

Die rechtliche Grundlage besteht also aus drei Ebenen:

  1. Landesgesetze (z. B. Feuerwehrgesetze oder BHKG):
    Sie regeln grundsätzlich, dass und in welchen Fällen Brandverhütungsschauen durchzuführen sind.
    Hier ist auch festgelegt, welche Objekte davon betroffen sind und wer die Durchführung anordnet.

  2. Landesbauordnungen:
    In den Bauordnungen der Bundesländer finden sich ergänzende Regelungen zu wiederkehrenden Prüfungen, insbesondere für sogenannte Sonderbauten – etwa Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Versammlungsstätten oder Industriebetriebe mit erhöhter Brandgefahr.
    Diese Gebäude unterliegen besonderen Anforderungen, weil im Brandfall viele Menschen betroffen sein können oder komplexe Anlagen vorhanden sind.

  3. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften:
    Auf Grundlage der Landesgesetze erlassen die Länder konkrete Durchführungsverordnungen, die den Ablauf, die Zuständigkeiten und die Intervalle der Brandverhütungsschau im Detail regeln.
    Sie bestimmen auch, welche Behörde oder Stelle die Prüfung durchführt – meist ist das die örtliche Brandschutzdienststelle, also die Feuerwehr der Gemeinde oder des Landkreises.
    Diese kann die Schau selbst durchführen oder sachverständige Gutachter beauftragen.

Wiederkehrende Intervalle der Brandverhütungsschau

Die Häufigkeit der Brandverhütungsschau ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern wird durch die jeweiligen Landesvorschriften und die Art des Gebäudes oder Betriebs bestimmt.
Entscheidend sind Faktoren wie Nutzung, Brandgefährdung, Größe und Personenbelegung.

In der Praxis haben sich folgende Intervalle etabliert:
  • In der Regel findet alle 3 bis 6 Jahre eine Brandverhütungsschau statt

  • Kürzere Intervalle bei besonders brandgefährdeten Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Chemiebetriebe, Versammlungsstätten)

  • Anlassbezogene Sonderprüfungen nach Umbauten, Nutzungsänderungen, Brandereignissen oder sicherheitsrelevanten Mängeln

Die konkreten Fristen können je nach Bundesland und Gemeinde abweichen. Prüfen Sie daher regelmäßig die Landesbauordnung und örtlichen Verwaltungsvorschriften – oder lassen Sie sich von einem externen Brandschutzbeauftragten beraten, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Gerade bei Sonderbauten wie Pflegeheimen, Schulen oder größeren Versammlungsstätten empfiehlt es sich, bereits vor der behördlichen Brandverhütungsschau eine interne Begehung oder externe Beratung durchführen zu lassen.
So lassen sich mögliche Mängel frühzeitig erkennen und beheben – bevor sie im offiziellen Prüfbericht auftauchen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei – vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung und sichern Sie sich eine reibungslose Brandverhütungsschau.

Vorbereitung auf die Brandverhütungsschau – Ihre To-do-Liste

Eine gute Vorbereitung entscheidet, ob die Brandverhütungsschau reibungslos verläuft oder zu unnötigem Stress führt.
Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte und Brandschutzbeauftragte sollten die Gelegenheit nutzen, die eigenen Abläufe auf den Prüfstand zu stellen.
Eine gut organisierte Vorbereitung spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld – vor allem, wenn Nachprüfungen oder Fristverlängerungen vermieden werden.

Welche Unterlagen sollten bereitliegen?

Damit die Behördenprüfung ohne Verzögerungen abläuft, sollten folgende Unterlagen vorbereitet und aktuell sein:

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Organisatorische Vorbereitung

Neben den Unterlagen spielt die Organisation eine entscheidende Rolle.
Prüfen Sie z. B. rechtzeitig, ob:

  • Zuständigkeiten im Unternehmen klar geregelt sind (z. B. durch den Brandschutzbeauftragten)

  • der letzte interne Rundgang oder die eigene Brandschutzbegehung aktuell ist

  • alle Flucht- und Rettungswege freigehalten werden

  • Brandschutztüren ordnungsgemäß schließen und nicht blockiert sind

  • Wartungsintervalle eingehalten und dokumentiert sind

  • Neue Mitarbeitende in den Brandschutz eingewiesen wurden

Externe Unterstützung nutzen

Viele Unternehmen lassen sich bei der Vorbereitung unterstützen – insbesondere, wenn intern die Ressourcen fehlen oder Unsicherheiten bestehen.
Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir unter anderem:

  • die Prüfung Ihrer Dokumentation,

  • die Begleitung bei der Brandverhütungsschau,

  • und die Kommunikation mit den Behörden.

So sind Sie optimal vorbereitet und müssen sich um die Details keine Sorgen machen.

👉 Mehr erfahren: Externer Brandschutzbeauftragter: Aufgaben, Vorteile & Kosten

Ablauf der Brandverhütungsschau – So läuft die Behördenprüfung ab

Eine Brandverhütungsschau folgt in der Regel einem klaren Schema, das je nach Bundesland leicht variiert.
Der Ablauf ist für Unternehmen aber in den Grundzügen immer ähnlich.

Teilnehmer der Brandverhütungsschau

  • Vertreter der zuständigen Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr

  • ggf. ein Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde

  • der Betreiber oder ein Bevollmächtigter (z. B. Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft, Hausmeister)

Manchmal werden weitere Fachleute hinzugezogen, z. B. aus den Bereichen Haustechnik, Arbeitssicherheit oder Gebäudemanagement.

Typischer Ablauf der Begehung

  1. Begrüßung und Unterlageneinsicht
    Die Prüfer verschaffen sich einen Überblick über die vorhandenen Dokumente.

  2. Rundgang durch das Gebäude
    Besichtigt werden relevante Bereiche wie Fluchtwege, Technikräume, Brandabschnitte, Produktionsflächen oder Treppenräume.

  3. Kontrolle technischer Brandschutzeinrichtungen
    Hierzu zählen Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Feststellanlagen, Rauchabzüge usw.

  4. Prüfung organisatorischer Maßnahmen
    Wird regelmäßig unterwiesen? Sind Flucht- und Rettungspläne aktuell?

  5. Feststellung und Dokumentation von Mängeln
    Alle Abweichungen werden protokolliert, ggf. mit Fotos.

  6. Nachbesprechung und Fristsetzung
    Am Ende erfolgt eine kurze Besprechung, in der das weitere Vorgehen festgelegt wird.

Dokumentation und Bericht

Nach Abschluss der Begehung erhalten Sie ein Protokoll oder einen Bericht.
Darin werden die festgestellten Mängel aufgeführt und mit Fristen zur Behebung versehen.
Je nach Bundesland erfolgt die Einstufung z. B. in:

  • geringe Mängel (ohne wesentliche Auswirkungen)

  • erhebliche Mängel (müssen fristgerecht behoben werden)

  • gefährliche Mängel (sofortige Maßnahmen erforderlich)

Spätestens jetzt zeigt sich, wie wertvoll eine gute Vorbereitung war.

Häufige Mängel bei der Brandverhütungsschau

Viele Mängel treten branchenübergreifend immer wieder auf – von Produktionsbetrieben über Pflegeeinrichtungen bis hin zu Verwaltungsgebäuden. Das Gute daran: Mit einer gezielten Vorbereitung lassen sich die meisten Beanstandungen leicht vermeiden.

Die häufigsten Mängel bei Brandverhütungsschauen sind:
  • Verstellte oder blockierte Flucht- und Rettungswege

  • Defekte oder nicht funktionsfähige Brandschutztüren

  • Abgelaufene oder fehlende Feuerlöscher

  • Unvollständige Wartungsnachweise

  • Fehlende Schulungsnachweise von Brandschutz- oder Evakuierungshelfern

  • Veraltete Brandschutzordnung oder fehlende Aushänge nach DIN 14096

  • Unzureichende Kennzeichnung von Lösch- und Rettungsmitteln

  • Nicht dokumentierte Evakuierungsübungen

Viele dieser Mängel entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern schlicht aus fehlender Routine oder unzureichendem Wissen im Alltag.
Regelmäßige Unterweisungen, Schulungen und praktische Übungen sind deshalb entscheidend, um die Anforderungen dauerhaft zu erfüllen und Mitarbeitende sicher im Umgang mit Brandschutzmaßnahmen zu machen.

Besonders effektiv sind:

Nach der Brandverhütungsschau – Bericht, Fristen und Mängelbeseitigung

Nach der Brandverhütungsschau beginnt die entscheidende Phase:
Die zuständige Behörde übermittelt in der Regel einen schriftlichen Bericht oder ein Mängelprotokoll mit einer Fristsetzung zur Behebung festgestellter Punkte.
Jetzt ist strukturiertes und nachvollziehbares Handeln gefragt, damit alle Maßnahmen fristgerecht dokumentiert und abgeschlossen werden.
So gehen Sie am besten vor:
  • Mängelbewertung prüfen: Handelt es sich um gravierende oder eher formale Mängel?

  • Verantwortlichkeiten festlegen: Wer ist für die Beseitigung zuständig?

  • Fristen einhalten: Maßnahmen dokumentieren und Nachweise rechtzeitig einreichen.

  • Nachweise sammeln: Eine lückenlose Dokumentation erleichtert spätere Prüfungen.

  • Rückmeldung an die Behörde: Übermitteln Sie eine schriftliche Bestätigung über die erledigten Maßnahmen.

Wenn Sie bei der Mängelbeseitigung oder Abstimmung mit der Behörde Unterstützung benötigen, begleiten wir Sie gern als externer Brandschutzbeauftragter – von der Bewertung bis zur Nachverfolgung der Maßnahmen.
👉 Jetzt informieren

Checkliste Brandverhütungsschau

Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Brandverhütungsschau. Sie sorgt nicht nur für einen reibungslosen Ablauf, sondern zeigt auch, dass Sie Ihre Betreiberpflichten ernst nehmen. Wer alle wichtigen Unterlagen, Nachweise und organisatorischen Maßnahmen im Blick hat, vermeidet Beanstandungen und spart wertvolle Zeit.

Mit der folgenden Checkliste können Sie Schritt für Schritt prüfen, ob Ihr Betrieb optimal auf die bevorstehende Brandverhütungsschau vorbereitet ist.

1. Allgemeine Informationen
  • Ansprechpartner für die Brandverhütungsschau ist benannt
  • Termin wurde intern kommuniziert
  • Relevante Bereiche sind zugänglich und aufgeräumt
  • Sicherheits- bzw. Brandschutzbeauftragter ist anwesend
  • Brandabschnitte klar erkennbar und unbeschädigt
  • Brandschutztüren schließen selbstständig und sind nicht blockiert
  • Wand- und Deckendurchführungen brandschutzgerecht verschlossen
  • Flucht- und Rettungswege frei und deutlich gekennzeichnet
  • Türen in Rettungswegen lassen sich jederzeit öffnen
  • Feuerlöscher vorhanden, geprüft und leicht zugänglich
  • Brandmeldeanlage funktionsfähig, Prüfprotokoll aktuell
  • Feststellanlagen und Rauchabzüge geprüft (nach DIN 14677)
  • Notbeleuchtung und Sicherheitskennzeichnungen funktionieren
  • Sprinkler-, Gaslösch- oder Alarmanlagen gewartet

  • Brandschutzordnung nach DIN 14096 liegt aktuell vor
  • Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 ausgebildet
  • Evakuierungshelfer benannt und geschult
  • Brandschutz- und Evakuierungsübungen dokumentiert
  • Unterweisungen der Mitarbeitenden nachweisbar
  • Zuständigkeiten und Meldewege schriftlich festgelegt

  • Alle Wartungsprotokolle vollständig vorhanden
  • Prüfberichte der letzten Brandverhütungsschau archiviert
  • Nachweise über Mängelbeseitigungen abgelegt
  • Feuerwehr- und Fluchtpläne aktuell und sichtbar ausgehängt
  • Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz aktuell
  • Zugang zu allen relevanten Bereichen sichergestellt
  • Dokumente liegen digital oder in Papierform bereit
  • Verantwortliche Personen sind vor Ort und vorbereitet
  • Technische Anlagen betriebsbereit und funktionsfähig
  • Letzte interne Begehung dokumentiert

Fazit – Gute Vorbereitung zahlt sich aus

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozenten

Eine Brandverhütungsschau ist kein Grund zur Sorge – im Gegenteil: Sie bietet die Chance, den betrieblichen Brandschutz auf den Prüfstand zu stellen und langfristig zu verbessern.
Wer sich gut vorbereitet, signalisiert Verantwortungsbewusstsein, erfüllt seine gesetzlichen Pflichten und vermeidet unnötige Kosten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Unterlagen, Schulungen und Abläufe zu überprüfen – und machen Sie Ihren Betrieb nachhaltig sicher.

Wenn Sie dabei Unterstützung wünschen, begleiten wir Sie gerne – von der Vorbereitung bis zur vollständigen Dokumentation.

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Wir unterstützen Sie bei Vorbereitung, Dokumentation und Kommunikation mit der Behörde – bundesweit.

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Häufig gestellte Fragen

Je nach Bundesland und Objektart meist alle 3 bis 6 Jahre.

Die zuständige Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr im Auftrag der Kommune.

Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Wartungsnachweise, Schulungsunterlagen u. v. m.

Die Behörde setzt Fristen zur Beseitigung. Werden diese nicht eingehalten, drohen Bußgelder oder bauaufsichtliche Maßnahmen.

Stellen Sie sicher, dass alle brandschutztechnischen Anlagen gewartet, Flucht- und Rettungswege frei und Unterlagen aktuell sind.
Überprüfen Sie Ihre Brandschutzordnung, Schulungsnachweise und Prüfprotokolle.
Unsere strukturierte Checkliste zur Brandverhütungsschau hilft, die wichtigesten Punkte im Blick zu behalten.

Je nach Objektgröße und Aufwand – die Gebühren sind in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

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