PFAS-Verbot in Feuerlöschern – Was Betriebe jetzt wissen und tun müssen (2025)

Inhaltsverzeichnis

Die Europäische Kommission hat am 3. Oktober 2025 ein weitreichendes PFAS-Verbot beschlossen.

Eine Entscheidung mit gravierenden Folgen für den betrieblichen Brandschutz: Die Verwendung von PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen wird in der gesamten EU schrittweise verboten. Damit reagiert die EU auf die zunehmende Umweltbelastung durch sogenannte „ewige Chemikalien“, die sich über Jahrzehnte im Boden, im Wasser und sogar im menschlichen Körper anreichern.

Für Unternehmen, Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte bedeutet das:
👉 Jetzt handeln, bevor Fristen ablaufen.

Wer weiterhin PFAS-haltige Löschmittel im Betrieb vorhält, riskiert künftig Bußgelder, Haftungsrisiken und Reputationsschäden.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • was das PFAS-Verbot konkret bedeutet,

  • welche Feuerlöscher betroffen sind,

  • welche Fristen gelten und

  • welche PFAS-freien Alternativen heute schon verfügbar sind.

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Was steckt hinter dem PFAS-Verbot?

PFAS steht für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen – eine große Gruppe synthetischer Chemikalien, die seit Jahrzehnten in der Industrie verwendet wird. Sie kommen in unzähligen Produkten vor, darunter Feuerlöschschäume, Textilien, Pfannenbeschichtungen, Elektronik und medizinische Geräte.

Was sind PFAS – und warum sind sie so problematisch?

PFAS ist eine Sammelbezeichnung für über 10.000 synthetische Chemikalien. Ihre starke Bindung zwischen Fluor und Kohlenstoff sorgt für extreme Stabilität – chemisch fast unzerstörbar. Diese Eigenschaft macht sie in Löschschäumen zwar effektiv, gleichzeitig aber auch gefährlich für die Umwelt.

Vorteile von PFAS:Nachteile von PFAS:
PFAS sind hitzebeständig, wasserabweisend und chemisch äußerst stabil. Diese Eigenschaften machten sie lange Zeit zum idealen Bestandteil von Schaumlöschmitteln, die bei Bränden von Flüssigkeiten (Brandklasse B) eingesetzt werden.Genau diese Stabilität führt dazu, dass PFAS in der Umwelt nicht abgebaut werden. Sie reichern sich über Jahrzehnte im Boden, im Grundwasser und im menschlichen Körper an – weshalb man sie inzwischen treffend „Ewigkeitschemikalien“ nennt.

Warum die EU jetzt handelt

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die EU-Kommission haben die Risiken in umfangreichen Studien bewertet. Das Ergebnis: PFAS stellen ein erhebliches Risiko für Umwelt und Gesundheit dar – insbesondere dort, wo sie direkt in die Umwelt gelangen können, wie beim Einsatz oder bei der Entsorgung von PFAS-haltigen Löschschäumen.

Das nun beschlossene PFAS-Verbot soll diesen Eintrag massiv reduzieren. Es betrifft vor allem den Brandschutzbereich, da Schaumlöschmittel zu den größten Quellen von PFAS-Freisetzungen zählen.

Fluorfreie - pfas-freie - feuerlöscher

Bereits vor dem offiziellen EU-Beschluss haben wir uns mit der Bedeutung fluorfreier Schaumlöschmittel befasst – lesen Sie dazu unseren Beitrag „Fluorfreie Feuerlöscher – Wann werden PFAS-freie Feuerlöscher Pflicht?“.

Was bedeutet das für den betrieblichen Brandschutz?

Für Unternehmen, Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte bedeutet das Verbot eine klare Aufgabe:

  • Bestandsaufnahme durchführen,

  • betroffene Löschmittel identifizieren und

  • rechtzeitig auf PFAS-freie Alternativen umstellen.

Bereits heute bieten viele Hersteller moderne PFAS-freie Schaumlöscher an, die eine gleichwertige Löschleistung erreichen – ganz ohne schädliche Rückstände in der Umwelt.

Rechtliche Grundlage: Das EU-weite PFAS-Verbot 2025

Gesetzliche grundlagen rechtsgrundlagen

Mit der Verordnung (EU) 2025/1988 hat die Europäische Kommission am 23. Oktober 2025 neue Regeln für Feuerlöschschäume beschlossen. Die Verordnung ergänzt die bestehende REACH-Verordnung und verbietet schrittweise alle Schaumlöschmittel, die PFAS enthalten.

Damit wird die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung PFAS-haltiger Löschmittel in der gesamten Europäischen Union stufenweise verboten.

Welche Regelungen gelten konkret?

Die neue EU-Verordnung folgt einem klaren Prinzip:
Je höher das Risiko einer PFAS-Freisetzung, desto kürzer die Frist zur Umstellung auf fluorfreie Alternativen.

Mit der neuen Verordnung gelten für Feuerlöschschäume verbindliche Übergangsfristen:
StichtagRegelungBedeutung für Unternehmen
23. Oktober 2026Verbot des Inverkehrbringens PFAS-haltiger SchaumlöschmittelAb diesem Datum dürfen keine PFAS-haltigen Schaummittel mehr in Verkehr gebracht oder in bestehende Geräte eingefüllt werden.
23. April 2027Verbot für alkoholbeständige PFAS-Schäume (z. B. AR-AFFF, FFFP-AR)Betrifft Anwendungen mit polaren Flüssigkeiten (z. B. Alkohole, Aceton, Lösungsmittel).
31. Dezember 2030Ende der Übergangsfrist für die Verwendung bestehender GeräteBis zu diesem Datum dürfen vorhandene PFAS-haltige Feuerlöscher und Schaumlöschanlagen teilweise noch eingesetzt werden – jedoch nur unter Auflagen. Danach sind sie außer Betrieb zu nehmen und fachgerecht zu entsorgen.

Der Hersteller Vulkan hat eine detaillierte Kundeninformation zur EU-Verordnung veröffentlicht, die die wichtigsten Fristen und Pflichten übersichtlich zusammenfasst:
📄 Kundeninformation EU-Verordnung 23. Oktober 2025 (PDF)

Laut Hersteller werden bei Vulkan bereits seit 2024 ausschließlich PFAS-freie Schaumlöscher produziert und ausgeliefert – ein Schritt, dem viele andere Unternehmen im Brandschutz folgen werden.

Bedeutung für Unternehmen

Für Betriebe bedeutet das PFAS-Verbot in Feuerlöschern vor allem eines: Pflicht zur rechtzeitigen Bestandsaufnahme und Umrüstung.
Unternehmen sind dafür verantwortlich,

  • betroffene Löschmittel zu identifizieren,

  • sie bis zum Fristende zu ersetzen und

  • die Entsorgung dokumentiert nachzuweisen.

Unterlassungen können zu Bußgeldern, Versicherungslücken und Haftungsrisiken führen.

Unsere Empfehlung

Das PFAS-Verbot in Feuerlöschern tritt nicht von heute auf morgen in vollem Umfang in Kraft, sondern wird durch gestaffelte Übergangsfristen umgesetzt. Ziel ist es, Betrieben ausreichend Zeit zu geben, um ihre vorhandenen Löschmittel zu prüfen, auszutauschen und die Entsorgung rechtssicher zu organisieren.

Wer das PFAS-Verbot vorausschauend in sein Brandschutzmanagement integriert, spart Aufwand und vermeidet Risiken.
Am besten lässt sich die Umrüstung mit den ohnehin anstehenden Wartungs- und Prüfintervallen verbinden – das spart Zeit, Geld und sorgt für Rechtssicherheit.

Schauen Sie sich dazu auch gerne unseren weiterführenden Artikel zum Thema „Wartung und Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen (DGUV 205-040)“ an.

Welche Feuerlöscher sind betroffen?

Vom PFAS-Verbot betroffen sind alle Schaumlöschmittel, die per- oder polyfluorierte Alkylsubstanzen enthalten. Diese Stoffe wurden bislang in vielen Löschmitteln eingesetzt, um die Oberflächenspannung des Schaums zu verringern und so einen stabilen, flächendeckenden Film über brennende Flüssigkeiten zu legen.

Gerade bei Bränden der Brandklasse B (z. B. brennende Kraftstoffe, Öle oder Lösungsmittel) galt der Einsatz von PFAS-haltigen Schaummitteln lange als Standard – sowohl in tragbaren Feuerlöschern als auch in stationären Löschanlagen.

Brandschutzbeauftragter begehung - grafik

Betroffene Feuerlöscherarten

Das PFAS-Verbot betrifft insbesondere:

  • Schaumfeuerlöscher (AFFF, FP, AR-AFFF, FFFP): Enthalten fluorierte Tenside, die künftig verboten sind.

  • Schaumlöschanlagen: Fest installierte Systeme, z. B. in Werkstätten, Parkhäusern oder Industrieanlagen.

  • Löschmittel-Reserven in Fässern oder Tanks, die PFAS-haltige Schaummittel enthalten.

So erkennen Sie PFAS-haltige Löschmittel

Unternehmen sollten ihre vorhandenen Feuerlöscher und Löschanlagen sorgfältig auf die Kennzeichnung prüfen.
Hinweise auf PFAS-haltige Löschmittel finden sich in der Regel auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt.

Typische Kürzel, die auf fluorhaltige Schaummittel hinweisen, sind:
  • AFFF – Aqueous Film Forming Foam
  • AR-AFFF – Alcohol Resistant Foam
  • FP / FFFP – Fluor Protein Foam

Tauchen diese Bezeichnungen auf, besteht sofortiger Handlungsbedarf: Das Löschmittel enthält PFAS und muss mittelfristig ersetzt werden.

PFAS-freie Alternativen

Die gute Nachricht: Viele Hersteller haben bereits vollständig auf PFAS-freie Schaumlöschmittel umgestellt.
Diese modernen, fluorfreien Alternativen bieten eine vergleichbare Löschleistung, sind biologisch abbaubar und erfüllen alle Anforderungen der DIN EN 3 (PDF).

Auch andere Löschtechnologien gewinnen zunehmend an Bedeutung – etwa:
  • Wassernebel-Löscher: feiner Sprühstrahl mit hoher Kühlwirkung
  • Pulverlöscher: vielseitig einsetzbar, vollkommen PFAS-frei
  • Hybrid-Systeme: kombinieren Löschwirkung von Stickstoff oder Kohlendioxid

Eine Übersicht verschiedener Feuerlöscher-Typen und ihrer Einsatzbereiche finden Sie in unserem Beitrag „Feuerlöscher – Was Sie unbedingt wissen müssen“.

Was Betriebe jetzt tun müssen – Schritt für Schritt

Das PFAS-Verbot ist beschlossen – jetzt zählt die Umsetzung.


Unternehmen sollten die verbleibende Übergangszeit nutzen, um ihre Feuerlöscher und Löschanlagen systematisch zu prüfen, zu ersetzen und die Dokumentation zu aktualisieren. Mit einer klaren Struktur lässt sich dieser Prozess effizient, rechtskonform und kostensparend gestalten.

1. Bestandsaufnahme durchführen

Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick über alle vorhandenen Feuerlöscher und Löschanlagen.
Prüfen Sie insbesondere:

  • Standort, Typ und Löschmittelbezeichnung

  • Datum der letzten Wartung

  • Herstellerangaben (z. B. auf Etikett oder Wartungsprotokoll)

2. Austausch und Kennzeichnung planen

Erfassen und kennzeichnen Sie PFAS-haltige Feuerlöscher eindeutig, z. B. mit einem Hinweisetikett „PFAS-haltig“.
Planen Sie anschließend den Austausch dieser Geräte – idealerweise im Rahmen der nächsten Wartung oder Brandschutzprüfung.
So lassen sich Termine und Kosten optimal bündeln.

3. Fachgerechte Entsorgung sicherstellen

PFAS-haltige Löschmittel gelten als gefährlicher Abfall und müssen über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe entsorgt werden.
Entsorgungsnachweise sind aufzubewahren und im Brandschutzmanagement zu dokumentieren.
So sind Sie bei Audits und Prüfungen auf der sicheren Seite.

4. Mitarbeitende informieren und schulen

Informieren Sie Ihre Beschäftigten über die anstehenden Änderungen.
Wichtig ist, dass alle wissen:

  • welche Geräte ersetzt werden,

  • welche neuen Löschmittel zum Einsatz kommen und

  • wie diese sicher zu bedienen sind.

Diese Themen lassen sich optimal in die jährliche Brandschutzunterweisung integrieren.

5. Dokumentation und Brandschutzkonzept aktualisieren

Passen Sie Ihr Brandschutzkonzept sowie Ihre Brandschutzordnung an, sobald PFAS-freie Löschmittel eingeführt sind.
Vermerken Sie die Produktbezeichnungen der neuen Löschmittel, die Entsorgungsnachweise und die Prüffristen.
So bleiben Ihre Unterlagen bei Begehungen und Audits jederzeit nachvollziehbar.

Handlungsempfehlungen für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte

Das PFAS-Verbot bringt für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte neue Aufgaben mit sich.
Sie sind die zentrale Schnittstelle zwischen Geschäftsführung, Fachfirmen, Behörden und Mitarbeitenden – und tragen maßgeblich dazu bei, dass der Betrieb während der Umstellungsphase gesetzeskonform bleibt.

1. Planung und Koordination

Erstellen Sie frühzeitig einen Umstellungsplan, der alle betroffenen Geräte und Maßnahmen abbildet.
Definieren Sie Zuständigkeiten, Zeitpläne und Prüftermine.
So behalten Sie auch bei größeren Beständen den Überblick und vermeiden Verzögerungen.

2. Budget und Beschaffung

Informieren Sie Einkauf und Geschäftsführung über die notwendigen Ersatzbeschaffungen.
Viele Hersteller rechnen mit steigender Nachfrage, sobald das PFAS-Verbot in der Praxis greift – wer frühzeitig plant, vermeidet Lieferengpässe.

3. Kommunikation und Nachweisführung

Dokumentieren Sie jede Maßnahme lückenlos – von der Bestandsaufnahme bis zur Entsorgung.
Informieren Sie Behörden und Versicherer über die laufende Umstellung.
Einige Versicherungen verlangen bereits den Nachweis PFAS-freier Löschmittel, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

4. Zusammenarbeit mit externen Fachkräften

Ein erfahrener externer Brandschutzbeauftragter kann die Umstellung deutlich vereinfachen – insbesondere bei großen oder dezentralen Standorten.
Er übernimmt die Abstimmung mit Wartungsfirmen, die Dokumentation, Schulungen und die Integration ins bestehende Arbeitsschutzmanagementsystem.

5. Nachhaltigkeit und Unternehmensimage

Das PFAS-Verbot ist mehr als eine Pflicht – es ist eine Chance.
Unternehmen, die frühzeitig auf fluorfreie Löschmittel umstellen, zeigen Verantwortung für Umwelt und Gesundheit.
Das stärkt die Rechtskonformität, Nachhaltigkeit und Außenwirkung – ein klarer Pluspunkt bei Audits, Zertifizierungen und Kundenbewertungen.

Fazit

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozenten

Das PFAS-Verbot in Feuerlöschern markiert einen bedeutenden Wendepunkt im betrieblichen Brandschutz.
Was jahrzehntelang als technisch unverzichtbar galt, wird nun schrittweise verboten – aus gutem Grund. PFAS, die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“, gefährden Umwelt und Gesundheit und dürfen künftig weder hergestellt, nachgefüllt noch eingesetzt werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Handlungsbedarf – jetzt!
Wer frühzeitig aktiv wird, sichert sich rechtliche Sicherheit, beugt Bußgeldern und Versicherungslücken vor und zeigt Verantwortung für Umwelt und Mitarbeitende.

Nutzen Sie die Übergangsfristen, um Ihre Feuerlöscher und Löschanlagen zu prüfen, rechtzeitig auszutauschen und Ihre Dokumentation auf den neuesten Stand zu bringen.

Als erfahrene Brandschutzexperten und externe Brandschutzbeauftragte unterstützen wir Sie dabei – praxisnah, rechtssicher und herstellerunabhängig.

Sind Ihre Feuerlöscher schon PFAS-frei?


Wir prüfen Ihren Bestand, beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Alternativen und begleiten Sie bei der kompletten Umstellung auf gesetzeskonforme, umweltfreundliche Löschmittel.

Häufig gestellte Fragen

Die EU untersagt den Einsatz von PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen schrittweise. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch diese langlebigen Chemikalien zu verringern.

Das PFAS-Verbot tritt mit der Verordnung (EU) 2025/1988 am 23. Oktober 2025 in Kraft.
Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen keine PFAS-haltigen Schaumlöscher mehr in Verkehr gebracht oder neu befülltwerden.
Bereits befüllte Geräte dürfen nur noch bis spätestens 31. Dezember 2030 verwendet und müssen danach ausgetauscht und fachgerecht entsorgt werden.

Vom Verbot betroffen sind alle Schaumlöscher, die fluorhaltige Löschmittel enthalten – insbesondere Typen mit den Bezeichnungen AFFF, AR-AFFF, FP oder FFFP.
Diese Schaummittel enthalten PFAS-Verbindungen und dürfen künftig weder hergestellt, nachgefüllt noch verwendet werden.

Nicht betroffen sind hingegen Wasserlöscher, Pulverlöscher und CO₂-Löscher, da sie keine PFAS enthalten.

Nein. Ein bloßer Austausch des Löschmittels ist in der Regel nicht zulässig, da Gerät und Löschmittel aufeinander abgestimmt sind. Es sollte immer ein kompletter Feuerlöscher ersetzt werden.

Nur über zertifizierte Entsorgungsbetriebe. PFAS-haltige Schäume gelten als gefährlicher Abfall und dürfen keinesfalls in die Kanalisation gelangen.

Der Betreiber. Bei Verstoß gegen die EU-Verordnung drohen Bußgelder und Haftungsrisiken – insbesondere, wenn dadurch Umweltschäden entstehen.

Bereits heute stehen fluorfreie Schaumlöscher als gleichwertiger Ersatz zur Verfügung.
Außerdem eignen sich Wassernebel-Löscher, Pulverlöscher und Hybrid-Systeme (z. B. mit Stickstoff oder CO₂) als PFAS-freie Alternativen.

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