Brandschutz im Unternehmen: Haftung, Verantwortung und typische Fehler bei Fremdfirmen und Handwerkereinsätzen

Inhaltsverzeichnis

Fremdfirmen und Handwerkereinsätze gehören in nahezu jedem Unternehmen zum Alltag. Ob Wartungsarbeiten, Reparaturen, Umbauten oder kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen – externe Dienstleister sind regelmäßig im Betrieb unterwegs. Was dabei jedoch häufig unterschätzt wird: Gerade diese Arbeiten bergen ein erhöhtes Brandrisiko.

In der Praxis entstehen viele Brände nicht im laufenden Produktionsbetrieb, sondern im Rahmen von Handwerker- und Fremdfirmeneinsätzen. Schweißarbeiten, Trennschleifen, Lötarbeiten oder andere feuergefährliche Tätigkeiten werden oft unter Zeitdruck durchgeführt. Hinzu kommt, dass externe Mitarbeiter die betrieblichen Gegebenheiten, Brandgefahren, Flucht- und Rettungswege oder organisatorischen Abläufe häufig nicht oder nur unzureichend kennen.

Beim Brandschutz im Zusammenhang mit Fremdfirmen tragen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam Verantwortung.
Während das Unternehmen für Organisation, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung zuständig ist, muss die Fremdfirma die geltenden Schutzmaßnahmen einhalten und ihre Arbeiten sicher durchführen.
Entscheidend ist eine klare Abstimmung über Gefahren, Zuständigkeiten und Schutzmaßnahmen – nur so lassen sich Risiken wirksam reduzieren.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, warum Brandschutz bei Fremdfirmen und Handwerkereinsätzen kein Randthema ist, welche rechtlichen und organisatorischen Pflichten bestehen und welche typischen Fehler in der Praxis immer wieder zu Bränden führen. Gleichzeitig erfahren Sie, wie Sie durch klare Strukturen, wirksame Unterweisungen und einen gut organisierten Brandschutz Risiken reduzieren und Haftungsfallen vermeiden können.

Warum Fremdfirmen ein besonderes Brandrisiko darstellen

Fremdfirmen und Handwerker erhöhen das Brandrisiko im Unternehmen nicht, weil sie grundsätzlich unsachgemäß arbeiten, sondern weil mehrere ungünstige Faktoren gleichzeitig zusammenkommen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass genau diese Kombination zu gefährlichen Situationen führt.

  • Ein wesentlicher Punkt ist die fehlende Orts- und Betriebskenntnis. Externe Dienstleister kennen die betrieblichen Abläufe, Brandlasten, besonderen Gefahrenbereiche oder die Lage von Flucht- und Rettungswegen häufig nur oberflächlich. Selbst wenn sie fachlich qualifiziert sind, fehlt ihnen das Wissen über die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens.

  • Hinzu kommt, dass Fremdfirmen oft unter Zeitdruck arbeiten. Wartungen oder Reparaturen sollen möglichst schnell erledigt werden, idealerweise ohne den laufenden Betrieb zu stören. Dadurch werden brandschutzrelevante Maßnahmen in der Praxis verkürzt, improvisiert oder ganz vergessen – etwa das Absichern von Funkenflug, das Entfernen brennbarer Materialien oder die Organisation einer Brandwache.

  • Ein weiterer Risikofaktor ist die Arbeit außerhalb des Regelbetriebs. Viele Handwerkereinsätze finden früh morgens, spät abends oder am Wochenende statt. In diesen Zeiten sind weniger Beschäftigte vor Ort, Aufsichtspersonen fehlen und organisatorische Abläufe greifen nicht wie im Tagesbetrieb. Entstehungsbrände werden dadurch oft spät erkannt.

  • Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sind. Unterschiedliche Sicherheitsstandards, unklare Zuständigkeiten und fehlende Abstimmung führen schnell zu Lücken im Brandschutz.

Typische Fragen bleiben ungeklärt:

  • Wer ist für den Brandschutz während der Arbeiten verantwortlich?

  • Wer kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen?

  • Wer reagiert im Brandfall?

Genau an dieser Stelle zeigt sich, dass Brandschutz bei Fremdfirmen kein technisches Detailproblem ist, sondern eine organisatorische Führungsaufgabe. Ohne klare Regeln, eindeutige Verantwortlichkeiten und abgestimmte Prozesse steigt das Risiko erheblich – unabhängig davon, wie gut die einzelnen Handwerker ausgebildet sind.

Haftung und Verantwortung: Wer ist im Ernstfall verantwortlich?

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass bei einem Brand während eines Fremdfirmeneinsatzes automatisch die ausführende Firma haftet. Diese Annahme greift jedoch zu kurz – ist aber auch nicht vollständig falsch.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen: Dazu gehören die Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von Schutzmaßnahmen, die Unterweisung der Fremdfirma sowie die Koordination der Arbeiten.

Die Fremdfirma wiederum ist verpflichtet, die geltenden Vorgaben einzuhalten, ihre Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und die Arbeiten brandschutzgerecht auszuführen.

Kommt es zu einem Brand, wird daher stets geprüft, ob beide Seiten ihren jeweiligen Pflichten nachgekommen sind. Versäumnisse auf einer Seite entbinden die andere nicht automatisch von ihrer Verantwortung.

Rechtliche Grundlage: Wer trägt welche Verantwortung?

Typischer Irrtum: „Das war doch die Fremdfirma“

In der Praxis hört man nach einem Brand häufig Aussagen wie:

  • „Die Firma war doch selbst verantwortlich.“
  • „Das war eine externe Baustelle.“
  • „Wir haben denen gesagt, sie sollen aufpassen.“

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Einsatz von Fremdfirmen organisatorisch korrekt geregelt ist. Dazu gehört insbesondere, dass

  • eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt oder angepasst wird,
  • klare Vorgaben und Schutzmaßnahmen festgelegt werden,
  • die Fremdfirma über betriebliche Gefahren und Regeln unterwiesen wird,
  • und die Umsetzung dieser Maßnahmen organisatorisch sichergestellt ist.

Kommt es dennoch zu einem Schaden, wird geprüft, ob der Auftraggeber seiner Organisations- und Koordinationspflicht nachgekommen ist. Ist dies nicht der Fall, kann ein sogenanntes Organisationsverschulden vorliegen – mit entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.

DGUV 215-830: Zentrale Bedeutung für Fremdfirmen

Die DGUV Information 215-830 (PDF) beschreibt sehr konkret, wie Unternehmen mit Fremdfirmen umgehen müssen. Sie fordert unter anderem:

  • eine klare Aufgaben- und Verantwortungsverteilung

  • eine Abstimmung der Schutzmaßnahmen

  • eine Einweisung in betriebliche Besonderheiten

  • eine Koordination bei gleichzeitigen Tätigkeiten

  • eine Dokumentation der Unterweisung und Abstimmung

Gerade im Brandschutz ist diese Regelung besonders relevant, da hier häufig mehrere Gewerke gleichzeitig tätig sind – etwa bei Umbauten, Wartungsarbeiten oder Reparaturen.

Haftungsrisiken aus der Praxis

Typische Fälle, die regelmäßig zu Schäden führen:

  • Schweißarbeiten ohne ausreichende Brandwache

  • Funkenflug auf brennbare Materialien

  • nicht gesicherte Heißarbeiten

  • außer Betrieb gesetzte Brandschutztüren

  • fehlende Kontrolle nach Arbeitsende

  • unklare Zuständigkeiten im Brandfall

Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Schaden, wird nicht nur das Verhalten der ausführenden Firma geprüft, sondern auch, wie der Brandschutz im Unternehmen organisiert war, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorlag, Unterweisungen durchgeführt wurden und eine nachvollziehbare Dokumentation existiert.

Gefährdungsbeurteilung und Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Sobald Fremdfirmen im Betrieb tätig werden, reicht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung nicht mehr aus. In diesem Moment entsteht eine neue Gefährdungslage, die zwingend berücksichtigt werden muss. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler.

Warum die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden muss

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein statisches Dokument, das einmal erstellt und dann abgeheftet wird. Sie muss immer dann überprüft und angepasst werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern – und das ist bei Fremdfirmen fast immer der Fall.

Typische Änderungen sind:

  • zusätzliche Brandlasten durch Materialien oder Werkzeuge

  • feuergefährliche Tätigkeiten wie Schweißen oder Trennschleifen

  • veränderte Flucht- und Rettungswege

  • Arbeiten außerhalb der regulären Betriebszeiten

  • gleichzeitige Tätigkeiten mehrerer Gewerke

Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen: Ein unterschätztes Risiko

Sobald mehrere Gewerke gleichzeitig tätig sind – unabhängig davon, ob es sich um eigene Beschäftigte, Fremdfirmen oder mehrere externe Unternehmen handelt – entsteht ein erhöhter Koordinationsbedarf. In diesen Fällen ist eine Abstimmung der Tätigkeiten zwingend erforderlich, da sich durch das Zusammenwirken verschiedener Arbeiten zusätzliche Gefährdungen ergeben können.

Der Unternehmer ist verpflichtet:

  • die Arbeiten aufeinander abzustimmen

  • Gefahren zu beurteilen, die sich aus dem Zusammenwirken ergeben

  • Schutzmaßnahmen festzulegen

  • eine verantwortliche Person zu benennen

In der Praxis fehlt es häufig an einer zentralen Koordination, klaren Kommunikationsstrukturen und einer nachvollziehbaren Abstimmung – mit der Folge, dass sich niemand wirklich zuständig fühlt.

Typische Fehler in der Gefährdungsbeurteilung

In vielen Betrieben zeigen sich immer wieder die gleichen Schwachstellen:

  • Fremdfirmen werden nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen

  • brandgefährliche Tätigkeiten werden nicht gesondert bewertet

  • Schutzmaßnahmen sind zu allgemein formuliert

  • Zuständigkeiten sind nicht klar geregelt

  • Kontrollen während der Arbeiten finden nicht statt

Besonders kritisch ist, dass häufig davon ausgegangen wird, die Fremdfirma habe „ihre eigene Gefährdungsbeurteilung“. Diese ersetzt jedoch nicht die betriebliche Verantwortung des Auftraggebers.

Praxisbeispiel: Typischer Ablauf mit hohem Risiko

Ein klassisches Szenario aus der Praxis sieht z. B. so aus:
Eine Fremdfirma führt Schweißarbeiten in einer Produktionshalle durch, während sich in unmittelbarer Nähe brennbare Materialien befinden. Um den Materialtransport zu erleichtern, bleibt die Brandschutztür geöffnet. Eine Brandwache ist nicht organisiert, und nach Abschluss der Arbeiten erfolgt keine Kontrolle des Arbeitsbereichs.

Gerade in solchen Situationen entstehen Brände häufig nicht während der Arbeiten selbst, sondern zeitverzögert – etwa durch Glutreste oder sogenannte Wärmenester. Diese entwickeln sich oft unbemerkt und führen erst Stunden später zu einem Brand, wenn niemand mehr vor Ort ist.

In solchen Fällen wird geprüft, ob:

  • eine Gefährdungsbeurteilung vorlag

  • eine Arbeitsfreigabe existierte

  • der Brandschutz organisatorisch geregelt war

Warum strukturierte Abläufe hier entscheidend sind

Ein wirksamer Brandschutz bei Fremdfirmen basiert nicht auf Einzelmaßnahmen, sondern auf klaren Strukturen:

  • definierte Zuständigkeiten

  • geregelte Arbeitsfreigaben

  • dokumentierte Unterweisungen

  • klare Vorgaben für feuergefährliche Arbeiten

  • regelmäßige Kontrollen

Genau hier entscheidet sich, ob Brandschutz im Unternehmen nur auf dem Papier existiert – oder in der Praxis tatsächlich funktioniert.

Feuergefährliche Arbeiten – wo Brände tatsächlich entstehen

Wenn es im Zusammenhang mit Fremdfirmen zu Bränden kommt, ist die Ursache in vielen Fällen dieselbe: feuergefährliche Arbeiten, die unterschätzt oder nicht ausreichend abgesichert wurden.

Gerade diese Tätigkeiten gehören jedoch zum Alltag in Unternehmen – insbesondere bei Wartungen, Reparaturen oder Umbauten.

Typische feuergefährliche Arbeiten in Betrieben

Heißarbeiten werkstatt

Zu den häufigsten brandverursachenden Tätigkeiten zählen:

  • Schweißarbeiten

  • Schneidarbeiten

  • Trennschleifen

  • Lötarbeiten

  • Arbeiten mit offener Flamme

All diese Tätigkeiten haben eines gemeinsam:
Sie erzeugen Funken, Hitze oder heiße Partikel, die Brände auslösen können – oft zeitverzögert.

Aus brandschutzfachlicher Sicht sind Heißarbeiten nur dann zulässig, wenn sie sorgfältig vorbereitet werden. Grundlage ist eine Gefährdungsbeurteilung, bei der die Umgebung geprüft und der Arbeitsbereich entsprechend vorbereitet wird.
Brennbare Materialien müssen entfernt oder wirksam geschützt sein, und geeignete Löschmittel müssen jederzeit bereitstehen. Zusätzlich ist eine Brandwache zu organisieren. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Nachkontrolle erforderlich, da Brände häufig zeitverzögert entstehen.

Warum Brände häufig erst Stunden später entstehen

Besonders tückisch ist, dass viele Brände nicht während der Arbeiten selbst entstehen, sondern erst nach deren Abschluss. 

Funken können unbemerkt in Hohlräume oder Dämmstoffe gelangen, Glutnester entwickeln sich zeitverzögert, Brandlasten werden übersehen und eine ausreichende Nachkontrolle bleibt häufig aus.

Der Brand entsteht, wenn niemand mehr hinsieht. Genau deshalb sind Brandwachen, Nachkontrollen und klare Freigabeprozesse so entscheidend.

Typische Praxisfehler bei Handwerkerarbeiten

In der täglichen Praxis zeigen sich immer wieder die gleichen Fehler:

  • Brandschutztüren werden offen gehalten oder verkeilt

  • Fluchtwege werden zugestellt

  • Rauchverbote werden missachtet

  • keine Brandwache bei Heißarbeiten

  • fehlende Unterweisung der Fremdfirma

  • keine Kontrolle nach Arbeitsende

Warum organisatorischer Brandschutz hier entscheidend ist

Technische Maßnahmen allein reichen nicht aus. Entscheidend ist die Organisation:

  • Wer genehmigt feuergefährliche Arbeiten?

  • Wer kontrolliert die Umsetzung?

  • Wer dokumentiert die Maßnahmen?

  • Wer ist im Brandfall verantwortlich?

Ohne klare Regelungen entsteht ein gefährlicher Graubereich – und genau dort passieren die meisten Schäden.

Typische Fehler bei Fremdfirmen und Handwerkereinsätzen

In der Praxis sind es selten spektakuläre Einzelereignisse, die zu Bränden führen. Meist ist es eine Kette aus kleinen Versäumnissen, die am Ende große Schäden verursacht. Genau diese Fehler begegnen uns bei Begehungen und Prüfungen immer wieder.

1. Fehlende oder unklare Zuständigkeiten

Einer der häufigsten Fehler: Niemand fühlt sich wirklich verantwortlich.

  • Wer ist Ansprechpartner für die Fremdfirma?

  • Wer kontrolliert die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen?

  • Wer entscheidet bei Abweichungen?

Wenn diese Fragen nicht eindeutig geklärt sind, entsteht ein organisatorisches Vakuum. Im Ernstfall heißt es dann: „Dafür war doch jemand anderes zuständig.“

2. Keine oder unzureichende Brandschutzunterweisung

Ein weiterer Klassiker: Die Fremdfirma erhält keine oder nur eine sehr oberflächliche Unterweisung.

Organisatorischer brandschutz

Typische Probleme:

  • keine Einweisung in Flucht- und Rettungswege

  • kein Hinweis auf Brandmeldeeinrichtungen

  • keine Einweisung zum Verhalten im Brandfall

  • keine Informationen zu besonderen Gefahren

Dabei fordert die DGUV eindeutig, dass alle Personen, die im Betrieb tätig werden, über relevante Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert sein müssen – unabhängig davon, ob sie angestellt oder extern sind.

3. Fehlende oder mangelhafte Arbeitsfreigaben

Gerade bei feuergefährlichen Arbeiten wird häufig auf formelle Freigaben verzichtet.

Typische Versäumnisse:

  • keine schriftliche Arbeitsfreigabe

  • keine Kontrolle des Arbeitsbereichs

  • keine Festlegung von Schutzmaßnahmen

  • keine Nachkontrolle nach Arbeitsende

Viele Brände entstehen erst Stunden nach Abschluss der Arbeiten, wenn niemand mehr vor Ort ist. Eine strukturierte Arbeitsfreigabe mit klaren Verantwortlichkeiten ist hier unerlässlich.

4. Brandschutztüren werden blockiert oder manipuliert

Brandschutztür verkeilen feststellen verbinden blockieren verboten

Ein sehr häufiger und zugleich gefährlicher Fehler:

Dabei erfüllen Brandschutztüren eine lebenswichtige Funktion: Sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch.

Wird diese Funktion außer Kraft gesetzt, kann sich ein Brand ungehindert im Gebäude ausbreiten – mit massiven Folgen für Menschenleben und Sachwerte.

5. Fehlende Kontrolle und Dokumentation

Ein weiterer kritischer Punkt ist die mangelnde Dokumentation:

  • keine Nachweise über Unterweisungen

  • keine Protokolle über Arbeitsfreigaben

  • keine Kontrollen während der Arbeiten

  • keine Dokumentation von Abweichungen

Im Schadensfall ist das besonders problematisch, da dann nicht nachgewiesen werden kann, dass der Unternehmer seiner Organisationspflicht nachgekommen ist.

Unterweisung, Einweisung und klare Regeln – der Schlüssel zum sicheren Fremdfirmeneinsatz

Ein wirksamer Brandschutz bei Fremdfirmen beginnt nicht erst auf der Baustelle oder in der Werkhalle, sondern lange vorher – bei der Organisation und Unterweisung.

Gerade hier liegt einer der größten Hebel, um Risiken zu minimieren und gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Warum eine reine Sicherheitsunterweisung nicht ausreicht

Viele Unternehmen verlassen sich darauf, dass Fremdfirmen ihre eigenen Mitarbeiter unterweisen. Das ist zwar richtig – ersetzt aber nicht die betriebsbezogene Unterweisung durch den Auftraggeber.

Denn nur das Unternehmen selbst kann vermitteln:

  • welche besonderen Brandgefahren bestehen

  • wo sich Flucht- und Rettungswege befinden

  • wie die Alarmierung erfolgt

  • welche Regeln auf dem Betriebsgelände gelten

  • welche Besonderheiten es bei Maschinen, Anlagen oder Gebäuden gibt

Was eine wirksame Brandschutzunterweisung für Fremdfirmen enthalten sollte

Eine praxisgerechte Unterweisung sollte mindestens folgende Punkte abdecken:

  • Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung und Notruf

  • Lage von Flucht- und Rettungswegen

  • Umgang mit Feuerlöschern

  • Rauch- und Feuerverbote

  • Besonderheiten des Betriebs (z. B. Brandlasten, Gefahrenbereiche)

  • Verhalten bei Heißarbeiten

  • Ansprechpartner vor Ort

Wichtig ist dabei nicht nur der Inhalt, sondern auch die Dokumentation. Denn im Ernstfall zählt nicht, was gesagt wurde – sondern was nachgewiesen werden kann.

Warum klare Regeln entscheidend sind

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Regeln existieren – aber niemand kennt sie oder fühlt sich verantwortlich.

Deshalb braucht es:

  • eindeutige Vorgaben

  • schriftlich fixierte Abläufe

  • klare Zuständigkeiten

  • regelmäßige Kontrolle

Organisatorischer Brandschutz als zentrale Lösung

An diesem Punkt wird deutlich: Technische Maßnahmen allein reichen nicht aus. Entscheidend ist der organisatorische Brandschutz.

Dazu gehören unter anderem:

  • Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen

  • Planung und Durchführung von Unterweisungen

  • Organisation von Evakuierungsübungen

  • Kontrolle von Fremdfirmen

  • Dokumentation aller Maßnahmen

  • regelmäßige Überprüfung der Abläufe

Gerade bei häufigen Fremdfirmeneinsätzen ist ein strukturierter organisatorischer Brandschutz unverzichtbar.

Unterstützung durch einen externen Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbegehung

Viele Unternehmen entscheiden sich daher bewusst für die Unterstützung durch einen externen Brandschutzbeauftragten, der Prozesse strukturiert aufsetzt, Schwachstellen identifiziert, Unterweisungen organisiert oder durchführt, die rechtlichen Anforderungen im Blick behält und als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Wie ein Brandschutzbeauftragter Unternehmen dabei unterstützen kann und welche Aufgaben er im organisatorischen Brandschutz übernimmt, erfahren Sie in unseren beiden Beiträgen:

 

Worauf es bei Fremdfirmen- und Handwerkereinsätzen im Brandschutz ankommt

Ein wirksamer Brandschutz bei Fremdfirmen beginnt bereits vor Aufnahme der Arbeiten. Tätigkeiten und Gefährdungen müssen klar definiert, Zuständigkeiten festgelegt und die Fremdfirma in die betrieblichen Besonderheiten eingewiesen werden. Auf dieser Grundlage werden die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen festgelegt.

Während der Arbeiten ist sicherzustellen, dass vereinbarte Regeln eingehalten werden. Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben, Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht außer Funktion gesetzt werden und feuergefährliche Tätigkeiten sind angemessen zu überwachen.

Nach Abschluss der Arbeiten ist der Arbeitsbereich zu kontrollieren, insbesondere im Hinblick auf mögliche Glutnester oder Wärmerückstände. Erst nach einer dokumentierten Kontrolle und dem Rückbau temporärer Sicherungsmaßnahmen sollte der Bereich wieder freigegeben werden.

Diese strukturierte Vorgehensweise reduziert das Brandrisiko erheblich und trägt dazu bei, organisatorische und haftungsrelevante Schwachstellen zu vermeiden.

Fazit

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozenten

Fremdfirmen und Handwerker sind aus dem betrieblichen Alltag nicht wegzudenken – sie stellen jedoch ein erhöhtes Brandrisiko dar, wenn Organisation und Kontrolle fehlen.

Entscheidend ist:

  • klare Verantwortlichkeiten

  • angepasste Gefährdungsbeurteilungen

  • strukturierte Unterweisungen

  • gelebter organisatorischer Brandschutz

Wer hier frühzeitig handelt, schützt nicht nur Menschen und Sachwerte, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen.

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Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich bleibt der Unternehmer verantwortlich, wenn Organisation, Unterweisung oder Kontrolle fehlen. Die Verantwortung kann nicht vollständig auf die Fremdfirma übertragen werden.

Ja. Fremdfirmen müssen vor Arbeitsbeginn über betriebliche Brandgefahren, Fluchtwege und Verhaltensregeln informiert werden. Eine eigene Unterweisung der Fremdfirma reicht nicht aus.

Dazu gehören u. a.:

  • Schweiß- und Schneidarbeiten

  • Trennschleifen

  • Lötarbeiten

  • Arbeiten mit offener Flamme

Diese Tätigkeiten erfordern besondere Schutzmaßnahmen.

Ja, sie erfordern mindestens eine Gefährdungsbeurteilung und geeignete Schutzmaßnahmen.

Die DGUV Information 215-830 beschreibt, wie Unternehmen Fremdfirmen sicher in betriebliche Abläufe einbinden müssen. Sie regelt die Abstimmung von Tätigkeiten, Zuständigkeiten, Unterweisungen und Schutzmaßnahmen und ist damit eine zentrale Grundlage für den Brandschutz bei Fremdfirmeneinsätzen.

  • fehlende Unterweisung

  • keine Gefährdungsbeurteilung

  • blockierte Brandschutztüren

  • keine Brandwache

  • fehlende Kontrolle nach Arbeitsende

Durch strukturierte Unterweisungen, klar definierte Zuständigkeiten, regelmäßige Kontrollen und fachliche Unterstützung durch einen Brandschutzexperten lassen sich Brandrisiken reduzieren und rechtliche Anforderungen zuverlässig erfüllen.

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