Selbsttätige Feuerlöschanlagen – Aufbau, Wartung und Betreiberpflichten

Inhaltsverzeichnis
Brände gehören zu den Risiken, die in vielen Unternehmen lange Zeit keine Rolle spielen – bis es zu einem Ereignis kommt. Moderne Betriebe setzen deshalb zunehmend auf selbsttätige Feuerlöschanlagen, um Brände frühzeitig zu erkennen und automatisch zu bekämpfen. Sprinkler-, Gas- oder Schaumlöschanlagen können Schäden begrenzen, Produktionsausfälle reduzieren und im Ernstfall Menschen schützen.

Doch eine Feuerlöschanlage ist mehr als ein technisches System. Sie ist Teil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts und muss dauerhaft zuverlässig funktionieren. Planung, Betrieb, Wartung und Organisation greifen dabei ineinander. Nur wenn diese Bausteine aufeinander abgestimmt sind, kann eine selbsttätige Feuerlöschanlage ihre Schutzwirkung voll entfalten.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Betreiber zwar über leistungsfähige Löschanlagen verfügen, die damit verbundenen Anforderungen und Pflichten jedoch nicht immer vollständig bekannt sind.

In diesem Artikel erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die verschiedenen Arten selbsttätiger Feuerlöschanlagen – von Sprinkler- über Gas- bis hin zu Schaumlöschanlagen. Sie erfahren, wo diese Systeme eingesetzt werden, welche Unterschiede es gibt, welche Normen und Regelwerke maßgeblich sind und welche Aufgaben Betreiber im laufenden Betrieb beachten sollten. Ziel ist es, Ihnen das Thema verständlich, praxisnah und übersichtlich zu vermitteln.

Was sind selbsttätige Feuerlöschanlagen?

Selbsttätige Feuerlöschanlagen – häufig auch als orts­feste oder automatische Feuerlöschanlagen bezeichnet – sind fest installierte Brandschutzsysteme, die einen Brand selbstständig erkennen und automatisch bekämpfen, ohne dass ein manuelles Eingreifen erforderlich ist. Sie sind Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes und ergänzen bauliche sowie organisatorische Maßnahmen im Unternehmen.

Im Gegensatz zu tragbaren Feuerlöschern wirken selbsttätige Feuerlöschanlagen rund um die Uhr. Sie sind so konzipiert, dass sie auch dann auslösen, wenn sich keine Personen im betroffenen Bereich aufhalten – etwa nachts, an Wochenenden oder in selten genutzten Gebäudeteilen. Gerade in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko oder besonders schützenswerten Bereichen stellen sie daher eine zentrale Schutzmaßnahme dar.

Grundprinzip selbsttätiger Feuerlöschanlagen

Unabhängig vom eingesetzten Löschmittel folgen selbsttätige Feuerlöschanlagen einem ähnlichen technischen Grundprinzip:

1. Automatische Branderkennung

Die Branderkennung erfolgt selbstständig, zum Beispiel durch:

  • einen definierten Temperaturanstieg,
  • Rauchentwicklung,
  • Wärmestrahlung oder Flammen.
2. Auslösung der Feuerlöschanlage

Wird der jeweilige Auslösewert erreicht, aktiviert sich die Anlage automatisch.

3. Gezielte Brandbekämpfung

Das vorgesehene Löschmittel – etwa Wasser, Löschgas oder Schaum – wird kontrolliert im definierten Schutzbereich freigesetzt, um den Brand frühzeitig einzudämmen oder zu löschen.

Meldung und Alarmierung im Brandfall

In der Praxis arbeiten selbsttätige Feuerlöschanlagen nicht als isolierte Einzellösungen, sondern sind meist in ein übergeordnetes Alarmierungs- und Meldesystem eingebunden.

In der Regel erfolgt bei Auslösung der Anlage:

  • eine optische und/oder akustische Alarmierung im betroffenen Bereich,

  • eine Meldung an die Brandmeldeanlage (BMA),

  • sowie – bei aufgeschalteten Anlagen – eine automatische Weiterleitung an die Feuerwehr oder eine ständig besetzte Stelle.

Besonders bei Gaslöschanlagen ist diese Einbindung von zentraler Bedeutung. Häufig wird vor der eigentlichen Löschmittelfreisetzung eine Vorwarnzeit ausgelöst, um anwesenden Personen das rechtzeitige Verlassen des Schutzbereichs zu ermöglichen. Akustische Warnsignale, optische Anzeigen und klar geregelte Abläufe sind hier unverzichtbar.

Ob und in welcher Form eine Feuerlöschanlage an eine Brandmeldeanlage oder ein Alarmierungssystem angebunden ist, richtet sich nach mehreren Faktoren. Entscheidend sind dabei insbesondere die Art der eingesetzten Feuerlöschanlage, die jeweils geltenden baurechtlichen Vorgaben sowie die Anforderungen der Versicherer. Darüber hinaus spielen die Festlegungen im jeweiligen Brandschutzkonzept eine zentrale Rolle, da hier das Zusammenspiel von Brandmeldung, Alarmierung, Löschtechnik und Evakuierung ganzheitlich betrachtet wird.

Welche Anforderungen an Brandmeldeanlagen gestellt werden und wann sie erforderlich sind, haben wir in einem separaten Beitrag ausführlich erläutert: Brandmeldeanlagen: Pflicht, Vorschriften & Vorteile für Unternehmen.

Typische Einsatzbereiche selbsttätiger Feuerlöschanlagen

Der Einsatz selbsttätiger Feuerlöschanlagen ist besonders dort sinnvoll – und in vielen Fällen auch baurechtlich gefordert, wo ein erhöhtes Brandrisiko besteht, sich viele Menschen aufhalten oder eine hohe Brandlast vorliegt. 

Gleiches gilt für Bereiche mit schützenswerter Technik oder kritischer Infrastruktur sowie für Betriebsbereiche, die nicht dauerhaft überwacht werden können. In solchen Fällen tragen automatische Feuerlöschanlagen wesentlich dazu bei, Brände frühzeitig zu begrenzen und Schäden zu minimieren.

Typische Einsatzbereiche sind unter anderem:

  • Industrie- und Produktionsbetriebe,

  • Lager- und Logistikhallen,

  • Verkaufsstätten,

  • Tiefgaragen,

  • Server- und Technikräume,

  • Batteriespeicher und Energieanlagen

Arten selbsttätiger Feuerlöschanlagen

Selbsttätige Feuerlöschanlagen unterscheiden sich vor allem durch das eingesetzte Löschmittel und das jeweilige Schutzziel. Welche Anlage geeignet ist, hängt von den vorhandenen Brandrisiken, der Nutzung des Gebäudes sowie den zu schützenden Personen und Sachwerten ab. In der Praxis haben sich insbesondere wasserbasierte Löschanlagen, Gaslöschanlagen und Schaumlöschanlagen etabliert.

Sprinkleranlagen

Die Sprinkleranlage ist die am weitesten verbreitete Form der selbsttätigen Feuerlöschanlage. Sie arbeitet wasserbasiert und ist darauf ausgelegt, Brände frühzeitig zu erkennen und gezielt zu bekämpfen.

Funktionsweise einer Sprinkleranlage kurz erklärt:

Jeder Sprinklerkopf ist mit einem thermischen Auslöseelement ausgestattet. Wird die definierte Auslösetemperatur erreicht, öffnet sich ausschließlich der betroffene Sprinkler und gibt Löschwasser frei. Ein häufiges Missverständnis ist, dass bei einem Brand alle Sprinkler gleichzeitig auslösen – tatsächlich reagiert immer nur der Bereich, in dem die Hitze entsteht.

Temperatur in °CFarbe Ampulle
57° °Corange
68 °Crot
79 °Cgelb
93 °Cgrün
141 °Cblau
182 °Cviolett
Sprinkleranlage
Typische Einsatzbereiche:

Typische Einsatzbereiche für selbsttätige Feuerlöschanlagen sind unter anderem Industrie- und Produktionshallen, in denen erhöhte Brandlasten oder komplexe Fertigungsprozesse vorliegen. Auch Lager- und Logistikgebäude zählen dazu, da hier häufig große Warenmengen konzentriert und Brandabschnitte weitläufig sind.

Darüber hinaus kommen selbsttätige Feuerlöschanlagen in Verkaufsstätten sowie in Tiefgaragen zum Einsatz, um die Brandausbreitung zu begrenzen und die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu erhöhen.

Sprühwasser- und Wassernebellöschanlagen

Sprühwasser- und Wassernebellöschanlagen gehören ebenfalls zu den wasserbasierten selbsttätigen Feuerlöschanlagen, unterscheiden sich jedoch in der Art, wie das Löschwasser abgegeben wird. Beide Systeme werden eingesetzt, wenn eine klassische Sprinkleranlage nicht optimal ist oder besondere Anforderungen an die Brandbekämpfung bestehen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Sprühwasser- und Wassernebellöschanlagen liegt im Auslöse- und Wirkprinzip der Anlage:
MerkmalWassernebel-LöschanlageSprühwasser-Löschanlage
TröpfchengrößeSehr fein (typisch < 1 mm, häufig < 100 µm)Grob (offene Düsen / Sprühstrahl)
WassermengeGeringHoch
WasserschadenSehr geringMittel bis hoch
Primärer LöscheffektKühlung, Verdampfung, SauerstoffverdrängungKühlung und direkte Brandbekämpfung
AuslöseverhaltenSelektiv / zonenbezogenFlächendeckend / gleichzeitig im Löschbereich
Typische EinsatzbereicheTechnikräume, Maschinen, empfindliche BereicheIndustrieanlagen, große Flächen, spezielle Brandrisiken

Sprühwasserlöschanlagen sind in der Regel als offene Düsenanlagen ausgeführt. Wird die Anlage ausgelöst – beispielsweise über eine Brandmeldeanlage oder eine separate Detektion –, strömt das Löschwasser gleichzeitig aus allen Düsen des betroffenen Löschbereichs. Ziel ist es, den Brand großflächig zu kühlen und eine Brandausbreitung schnell zu verhindern. 

Diese Anlagen werden daher häufig dort eingesetzt, wo eine intensive und sofortige Flächenwirkung erforderlich ist.

Sprühnebellöschanlage - selbsttätige feuerlöschanlagen

Wassernebellöschanlagen arbeiten dagegen mit einem gezielten und zonenbezogenen Auslösekonzept. Je nach System und Auslegung werden nur die Düsen aktiviert, die für den betroffenen Schutzbereich vorgesehen sind. Dadurch wird der Wassernebel kontrolliert eingebracht und die Löschwirkung lokal konzentriert. 

Ein gleichzeitiges Auslösen aller Düsen ist hier nicht zwingend vorgesehen und in der Regel auch nicht erforderlich.

Wassernebel-löschanlage - selbsttätige feuerlöschanlagen

Gaslöschanlagen

Gaslöschanlagen löschen Brände ohne den Einsatz von Wasser. Stattdessen wird im Brandfall ein geeignetes Löschgas in den geschützten Bereich eingeleitet, das den Verbrennungsprozess (durch Sauerstoffverdrängung) unterbricht.

Der große Vorteil von Gaslöschanlagen liegt darin, dass sie Brände bekämpfen, ohne Rückstände zu hinterlassen oder empfindliche Einrichtungen zu beschädigen. Sie eignen sich daher besonders für Bereiche, in denen Wasser oder Schaum erhebliche Folgeschäden verursachen würden.

Zu den gängigen Löschgasen zählen unter anderem:

  • Inergen,
  • Stickstoff
  • Kohlendioxid (CO₂)
Gaslöschanlage - selbsttätige feuerlöschanlagen
Besonderheiten von CO₂-Löschanlagen im Hinblick auf den Personenschutz

Kohlendioxid (CO₂) unterbricht den Verbrennungsprozess durch Verdrängung des Sauerstoffs.

Im Gegensatz zu Inertgasen wirkt CO₂ jedoch nicht ausschließlich erstickend, sondern beeinflusst zusätzlich die Atmung des Menschen. Bereits bei erhöhten CO₂-Konzentrationen kann es zu Atemnot, gesteigerter Atemfrequenz und Bewusstseinsstörungen kommen.

Aus diesem Grund sind bei CO₂-Löschanlagen besonders strenge organisatorische und technische Schutzmaßnahmen erforderlich.

Typische Einsatzbereiche:

Typische Einsatzbereiche für Gaslöschanlagen sind Bereiche mit sensibler oder kritischer Technik, bei denen wasserbasierte Löschverfahren nicht geeignet sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Serverräume und Rechenzentren
  • Technik- und Schalträume
  • Batteriespeicher
  • Serverschränke

Auf die besonderen Anforderungen beim Einsatz von Gaslöschanlagen geht auch die DGUV Information 205-026 (PDF) ausführlich ein. Sie behandelt unter anderem den sicheren Betrieb, organisatorische Schutzmaßnahmen sowie die Unterweisung von Beschäftigten beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen.

Schaumlöschanlagen

Schaumlöschanlagen gehören zu den selbsttätigen Feuerlöschanlagen und werden überall dort eingesetzt, wo Brände von brennbaren Flüssigkeiten oder Fetten zu erwarten sind. Im Vergleich zu wasserbasierten Löschanlagen nutzen sie ein Schaummittel-Wasser-Gemisch, das im Brandfall als Löschschaum auf den Brandherd aufgebracht wird.

Der Löschschaum wirkt, indem er den brennenden Stoff vom Sauerstoff trennt, den Brand abdeckt und gleichzeitig eine Kühlwirkung entfaltet. Dadurch wird nicht nur der Brand gelöscht, sondern auch ein Wiederentzünden wirksam verhindert.

Selbsttätige feuerlöschanlagen - schaumlöschanlage
Typische Einsatzbereiche von Schaumlöschanlagen sind unter anderem:
  • Gefahrstoff- und Tanklager,

  • Anlagen der chemischen Industrie,

  • Produktionsbereiche mit brennbaren Flüssigkeiten,

  • Großküchen und gewerbliche Kochbereiche, beispielsweise mit fest installierten Systemen wie Ansul-Löschanlagen.

Besonderheiten aus Betreibersicht

Für Betreiber von Schaumlöschanlagen ergeben sich einige spezielle Anforderungen. Neben der technischen Funktionsfähigkeit spielt insbesondere die Auswahl und Bevorratung des Schaummittels eine zentrale Rolle. Schaummittel unterliegen Alterungsprozessen und müssen regelmäßig überprüft sowie gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Darüber hinaus gewinnen Umweltaspekte zunehmend an Bedeutung. Der Einsatz fluorhaltiger Schaummittel (PFAS) wird zunehmend eingeschränkt und erfordert eine sorgfältige Bewertung bestehender Anlagen. Betreiber sollten daher prüfen, ob ihre Schaumlöschanlage bereits mit fluorfreien Schaummitteln betrieben wird oder ob Anpassungen erforderlich sind.

Welche Auswirkungen das PFAS-Verbot konkret hat und worauf Unternehmen jetzt achten sollten, haben wir in einem eigenen Beitrag ausführlich dargestellt.

Weiterführende Informationen zum PFAS-Verbot in Feuerlöschern finden Sie hier: PFAS-Verbot in Feuerlöschern – Was Betriebe jetzt wissen und tun müssen (2025)

Welche Löschanlage ist die richtige?

Es gibt keine pauschale Lösung. Die Auswahl einer geeigneten selbsttätigen Feuerlöschanlage richtet sich unter anderem nach:

  • Art und Höhe der Brandlast

  • Nutzung des Gebäudes

  • Schutz von Personen, Sachwerten oder kritischer Infrastruktur

  • baurechtlichen Vorgaben

  • Anforderungen von Versicherern

Eine fachkundige Planung und regelmäßige Überprüfung sind daher entscheidend, um die Schutzwirkung der Anlage sicherzustellen.

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Baurechtliche Grundlagen: Wann sind selbsttätige Feuerlöschanlagen erforderlich?

Ob eine selbsttätige Feuerlöschanlage erforderlich ist, hängt nicht von einer pauschalen Vorgabe ab, sondern von der Art des Gebäudes, der Nutzung und dem vorhandenen Brandrisiko. Maßgeblich sind dabei vor allem die baurechtlichen Vorschriften der Bundesländer sowie spezielle Regelungen für sogenannte Sonderbauten.

Landesbauordnungen (LBO)

Die Landesbauordnungen (LBO) bilden die grundlegende rechtliche Basis für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz. Sie legen fest, unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Brandschutzmaßnahmen – darunter auch selbsttätige Feuerlöschanlagen – erforderlich sind.

In vielen Bundesländern ergeben sich Anforderungen insbesondere bei:

  • großen Verkaufsstätten,

  • Industrie- und Produktionsgebäuden,

  • Lager- und Logistikhallen,

  • Tiefgaragen,

  • Gebäuden mit hoher Personenbelegung.

Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Bundesland. Während die LBO häufig den Grundsatz regelt, wird die konkrete Umsetzung in nachgelagerten Verordnungen oder im Brandschutzkonzept festgelegt.

Sonderbauverordnungen (SBauVO)

Für bestimmte Gebäudearten gelten zusätzliche Anforderungen durch landesspezifische Sonderbauverordnungen. Diese betreffen sogenannte Sonderbauten, bei denen aufgrund von Nutzung, Größe oder Personenzahl ein erhöhtes Brand- oder Gefährdungspotenzial besteht.

Typische Sonderbauten sind unter anderem:

  • Verkaufsstätten,

  • Versammlungsstätten,

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,

  • Hochhäuser,

  • Industriebauten,

  • Garagen und Tiefgaragen.

In diesen Verordnungen werden selbsttätige Feuerlöschanlagen häufig konkret gefordert oder empfohlen, um die Ausbreitung eines Brandes zu begrenzen, die Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen sicherzustellen oder bauliche Abweichungen im Rahmen des Brandschutzkonzepts zu kompensieren.

Rolle des Brandschutzkonzepts

Ob eine selbsttätige Feuerlöschanlage erforderlich ist, ergibt sich in der Praxis häufig aus dem Brandschutzkonzept. Dieses betrachtet die konkrete Nutzung des Gebäudes, die vorhandenen Brandlasten, mögliche Gefährdungen für Personen sowie bereits umgesetzte bauliche Maßnahmen. 

Ergänzend wird auch der organisatorische Brandschutz berücksichtigt, um das Zusammenspiel aller Brandschutzmaßnahmen ganzheitlich zu bewerten.

Feuerlöschanlagen werden dabei oft als kompensierende Maßnahme eingesetzt, zum Beispiel:

  • bei großen Brandabschnitten,

  • bei eingeschränkten Fluchtwegen,

  • bei hohen Sachwertkonzentrationen.

Anforderungen von Versicherern

Neben dem öffentlichen Baurecht spielen auch die Vorgaben von Versicherungen eine wichtige Rolle. Versicherer fordern selbsttätige Feuerlöschanlagen häufig, um Brandschäden zu reduzieren, Betriebsunterbrechungen zu begrenzen oder bestimmte Versicherungssummen und Prämien überhaupt erst zu ermöglichen.

Diese Anforderungen gehen teilweise über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus und beinhalten häufig:

  • konkrete Anlagentypen,

  • feste Wartungs- und Prüffristen,

  • detaillierte Dokumentationspflichten.

Was bedeutet das für Betreiber?

Für Betreiber bedeutet die baurechtliche Einordnung vor allem, dass sich die Frage nach der Erforderlichkeit einer selbsttätigen Feuerlöschanlage nicht pauschal beantworten lässt. Vielmehr ergibt sich diese immer aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Dazu zählen die baurechtlichen Vorgaben, die konkrete Nutzung des Gebäudes, die Festlegungen im Brandschutzkonzept sowie die Anforderungen der Versicherer.

Da sich betriebliche Rahmenbedingungen im Laufe der Zeit verändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Situation sinnvoll. Dies gilt insbesondere bei Nutzungsänderungen, bei Umbauten oder Erweiterungen von Gebäuden, beim Einsatz neuer Maschinen oder Anlagen sowie bei veränderten Lager- oder Nutzungskonzepten.

Nur so kann sichergestellt werden, dass der Brandschutz dauerhaft an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst bleibt.

Normen und Regelwerke für selbsttätige Feuerlöschanlagen

Selbsttätige Feuerlöschanlagen unterliegen klar definierten technischen und organisatorischen Anforderungen. Diese sind in verschiedenen Normen, Richtlinien und DGUV-Informationen festgelegt. Für Betreiber ist dabei weniger entscheidend, jede Norm im Detail zu kennen, sondern zu verstehen, welche Pflichten sich daraus für Planung, Betrieb, Wartung und Organisation ergeben.

DIN EN 12845 – Automatische Sprinkleranlagen

Die DIN EN 12845 ist die zentrale europäische Norm für automatische Sprinkleranlagen in Gebäuden und Industrieanlagen. 

Sie legt die Anforderungen an die Planung, Installation und Instandhaltung fest und bildet damit die maßgebliche Grundlage für einen zuverlässigen und wirksamen Sprinklerschutz. In Deutschland gilt sie als baurechtlicher Standard und begleitet den gesamten Lebenszyklus einer Sprinkleranlage – von der Auslegung bis zum laufenden Betrieb.

Die Norm regelt unter anderem die Auslegung der Anlage auf Basis von Brandrisiko, Nutzung und Gebäudetyp, die Auswahl und Anordnung der Sprinkler sowie die Auslegung der Wasserversorgung.

Darüber hinaus definiert sie klare Anforderungen an Wartung und Instandhaltung, einschließlich regelmäßiger Inspektionen und Prüfungen, um die dauerhafte Betriebsbereitschaft der Anlage sicherzustellen.

DIN EN 15004-1 – Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln

Die DIN EN 15004-1 befasst sich mit ortsfesten Feuerlöschanlagen, die mit gasförmigen Löschmitteln arbeiten. 

Sie ist insbesondere für Gaslöschanlagen in Server- und Technikräumen sowie für Anlagen mit Inertgasen oder Kohlendioxid (CO₂) von Bedeutung. Die Norm legt Anforderungen an Planung, Auslegung und sicheren Betrieb fest und berücksichtigt dabei sowohl die Löschwirkung als auch den Schutz von Personen und Anlagen.

DIN EN 13565-2 – Schaumlöschanlagen

Die DIN EN 13565-2 regelt die Planung, den Einbau und den Betrieb von Schaumlöschanlagen.

Sie findet vor allem dort Anwendung, wo Brände von brennbaren Flüssigkeiten, Fetten oder Ölen zu erwarten sind und wasserbasierte Löschverfahren allein nicht ausreichen. Für Betreiber ist diese Norm insbesondere im Hinblick auf die Auswahl geeigneter Schaummittel von Bedeutung. 

Darüber hinaus spielt der sachgerechte Umgang mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen eine zentrale Rolle, ebenso wie die regelmäßige Kontrolle der Schaummittelbevorratung, um die Funktionsfähigkeit der Anlage jederzeit sicherzustellen. Im Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen rund um fluorhaltige Schaummittel gewinnt dieser Normenbereich zunehmend an Bedeutung.

DGUV Information 205-040 – Prüffristen im Brandschutz

Die DGUV Information 205-040 bietet eine praxisnahe Übersicht zu den Prüffristen für brandschutztechnische Einrichtungen und bezieht dabei auch selbsttätige Feuerlöschanlagen mit ein. Sie gibt Unternehmen eine wertvolle Orientierung hinsichtlich der Art und des Umfangs der erforderlichen Prüfungen, der Prüfhäufigkeit sowie der Qualifikation der prüfenden Personen.

Für Betreiber ist dabei wichtig zu wissen, dass die DGUV-Information keine Norm ersetzt, jedoch eine anerkannte und praxisbewährte Grundlage darstellt, an der sich Unternehmen insbesondere im Rahmen von Audits, Versicherungsbegehungen oder behördlichen Prüfungen orientieren können. 

Eine ausführliche Einordnung der Wartungs- und Prüfanforderungen nach DGUV 205-040 sowie praktische Hinweise zur Umsetzung finden Sie in unserem Beitrag „Wartung und Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen (DGUV 205-040)“.

DGUV Information 205-026 – Sicherheit beim Einsatz von Löschgasen

Die DGUV Information 205-026 (PDF) behandelt den sicheren Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen und richtet sich insbesondere an Betreiber von Gaslöschanlagen.

Sie thematisiert mögliche Gefährdungen für Personen und beschreibt die daraus resultierenden organisatorischen Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus enthält sie konkrete Hinweise zu erforderlichen Unterweisungsinhalten sowie zum richtigen Verhalten im Auslösefall. 

Die DGUV-Information macht deutlich, dass Gaslöschanlagen stets auch organisatorische Konsequenzen haben und daher nicht allein als technische Lösung betrachtet werden dürfen, sondern immer in ein ganzheitliches Brandschutzkonzept eingebunden sein müssen.

Was bedeuten diese Regelwerke für Betreiber?

Für Betreiber lassen sich die verschiedenen Normen und Richtlinien auf einen gemeinsamen Kern herunterbrechen:

  • Feuerlöschanlagen müssen normgerecht geplant und errichtet werden.

  • Sie müssen dauerhaft funktionsfähig gehalten werden.

  • Wartung, Prüfung und Dokumentation sind verpflichtend.

  • Technische Maßnahmen müssen durch organisatorische Regelungen ergänzt werden.

Wartung und Prüfung von Feuerlöschanlagen

Selbsttätige Feuerlöschanlagen können ihre Schutzwirkung nur dann zuverlässig entfalten, wenn sie regelmäßig gewartet und geprüft werden. Dabei geht es nicht nur um den technischen Zustand der Anlage, sondern auch um die Einbindung in die betrieblichen Abläufe. Wartung und Prüfung sind daher ein fester Bestandteil der Betreiberverantwortung.

Wartung versus Prüfung – was ist der Unterschied?

In der Praxis werden die Begriffe Wartung und Prüfung häufig vermischt, dabei erfüllen sie unterschiedliche Zwecke. Dabei sind beide Maßnahmen notwendig und ergänzen sich.

Wartung selbsttätige Feuerlöschanlagen:

Die Wartung dient dem Erhalt der Funktionsfähigkeit. Sie umfasst beispielsweise:

  • Sichtkontrollen,
  • Funktionsprüfungen,
  • Austausch von Verschleißteilen,
  • Kontrolle der Löschmittelbevorratung.

Prüfung selbsttätige Feuerlöschanlagen:

Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Anlage den technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht. Prüfungen können:

  • wiederkehrend,
  • anlassbezogen (z. B. nach Umbauten),
  • oder im Rahmen von Audits erfolgen.

Typische Wartungs- und Prüffristen

Die konkreten Intervalle hängen von der Art der Feuerlöschanlage ab. Die DGUV Information 205-040 bietet hierfür eine praxisnahe Orientierung.

Beispiele aus der Praxis:

  • Sprinkleranlagen: regelmäßige Sichtkontrollen sowie mindestens jährliche Wartung

  • Gaslöschanlagen: wiederkehrende Prüfungen, Kontrolle der Löschmittelmenge und der Auslöseeinrichtungen

  • Schaumlöschanlagen: Überprüfung der Schaummittel, der Zumischtechnik und der Auslöseelemente

Wer darf Feuerlöschanlagen warten und prüfen?

Wartungs- und Prüfungsarbeiten an Feuerlöschanlagen dürfen nicht beliebig durchgeführt werden. Je nach Art und Ausführung der Anlage sind hierfür fachkundige Personen, entsprechend qualifizierte Fachfirmen oder – in bestimmten Fällen – zugelassene beziehungsweise zertifizierte Prüfstellen erforderlich.

Für Betreiber bedeutet dies, dass die Auswahl geeigneter Dienstleister in ihrer Verantwortung liegt.

Darüber hinaus müssen durchgeführte Prüfungen nachvollziehbar dokumentiert werden, und festgestellte Mängel sind zeitnah zu bewerten und zu beseitigen, um die Funktionsfähigkeit der Anlage dauerhaft sicherzustellen.

Dokumentation als zentraler Bestandteil

Ein häufig unterschätzter Punkt im Zusammenhang mit Feuerlöschanlagen ist die Dokumentation. Sie dient nicht dem Selbstzweck, sondern als Nachweis dafür, dass Wartungs- und Prüffristen eingehalten, festgestellte Mängel erkannt und bearbeitet sowie die Anlagen dauerhaft betriebsbereit gehalten werden.

In der Praxis umfasst die Dokumentation unter anderem Wartungsberichte, Prüfprotokolle, Mängelübersichten und Freigaben nach Instandsetzungsarbeiten.

Diese Unterlagen werden regelmäßig im Rahmen von Behördenprüfungen, Versicherungsbegehungen oder Audits angefordert und sollten daher jederzeit vollständig und nachvollziehbar vorliegen.

Typische Mängel aus der Praxis

In der täglichen Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Schwachstellen, unter anderem:

  • überstellte oder beschädigte Sprinklerköpfe,

  • abgesperrte Ventile ohne Kennzeichnung,

  • veraltete Prüfprotokolle,

  • fehlende oder unvollständige Dokumentation,

  • mangelnde Abstimmung zwischen Technik und Organisation.

Solche Mängel entstehen oft nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus fehlender Klarheit über Zuständigkeiten und Abläufe.

Wartung im Zusammenspiel mit dem organisatorischen Brandschutz

Wartung und Prüfung von Feuerlöschanlagen sollten immer in ein übergeordnetes Brandschutzmanagement eingebettet sein. Dazu gehören:

Fazit

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozentenSelbsttätige Feuerlöschanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes in Unternehmen. Ob Sprinkler-, Gas- oder Schaumlöschanlage – sie ermöglichen eine frühzeitige Brandbekämpfung und tragen dazu bei, Schäden zu begrenzen und den Betrieb zu schützen.

Entscheidend ist jedoch nicht allein die Technik. Die Schutzwirkung entfaltet sich nur dann vollständig, wenn Feuerlöschanlagen fachgerecht geplant, regelmäßig gewartet und sinnvoll in das betriebliche Brandschutzkonzept eingebunden sind. Baurechtliche Vorgaben, technische Normen und DGUV-Informationen geben hierfür den Rahmen vor, ersetzen aber nicht die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den eigenen betrieblichen Gegebenheiten.

Für Betreiber bedeutet das: Feuerlöschanlagen sind keine einmalige Investition, sondern ein dauerhaft zu betreuendes System. Klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Dokumentation und abgestimmte organisatorische Maßnahmen sind ebenso wichtig wie die technische Funktionsfähigkeit der Anlage.

Wer seine Feuerlöschanlagen ganzheitlich betrachtet und regelmäßig überprüft, schafft nicht nur Sicherheit, sondern auch Verlässlichkeit im laufenden Betrieb.

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Häufig gestellte Fragen

Selbsttätige Feuerlöschanlagen sind ortsfeste Systeme, die einen Brand automatisch erkennen und ohne manuelles Eingreifen bekämpfen, zum Beispiel durch Wasser, Löschgas oder Schaum.

Das hängt von der Gebäudeart, Nutzung und den baurechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes ab. Häufig ergeben sich Anforderungen aus der Landesbauordnung, Sonderbauverordnungen oder dem Brandschutzkonzept.

Die Wartungsintervalle ergeben sich aus den jeweiligen Normen, Herstellerangaben und der DGUV Information 205-040. In der Regel sind regelmäßige Sichtkontrollen sowie mindestens jährliche Wartungen erforderlich.

Die Durchführung erfolgt durch fachkundige Personen oder Fachfirmen. Die Verantwortung für die Beauftragung, Fristeneinhaltung und Dokumentation liegt immer beim Betreiber.

In der Regel ja. Viele Anlagen sind an eine Brandmeldeanlage oder ein Alarmierungssystem angeschlossen und lösen optische und akustische Warnsignale sowie eine Weiterleitung aus.

Gaslöschanlagen stellen besondere Anforderungen an Organisation und Unterweisung. Deshalb sind Vorwarnzeiten, Alarmierung und klare Verhaltensregeln zwingend erforderlich.

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