Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung im Unternehmen – Anforderungen aus brandschutzfachlicher Sicht

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Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung sind aus brandschutzfachlicher Sicht kein rein technisches Thema. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Menschen im Gefahrenfall eine sichere Selbstrettung zu ermöglichen. Fällt die Allgemeinbeleuchtung durch einen Brand, einen technischen Defekt oder einen Stromausfall aus, muss weiterhin klar erkennbar sein, wo sich Flucht- und Rettungswege befinden und wie das Gebäude sicher verlassen werden kann.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Sicherheitsbeleuchtung zwar vorhanden ist, ihre Funktion im Gesamtkonzept des Brandschutzes jedoch unterschätzt wird. Unklare Zuständigkeiten, fehlende Prüfungen oder eine unzureichende Einbindung in Evakuierungs- und Unterweisungskonzepte führen dazu, dass Anlagen im Ernstfall nicht so funktionieren, wie sie sollten. Genau hier liegt ein zentraler Ansatzpunkt des organisatorischen Brandschutzes.

Dieser Artikel beleuchtet das Thema Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung bewusst aus brandschutzfachlicher Sicht. Ziel ist es, Ihnen verständlich darzustellen, welche Anforderungen gelten, welche Verantwortung Unternehmen tragen und wie Sicherheitsbeleuchtung sinnvoll in das betriebliche Brandschutzmanagement eingebunden werden kann – ohne technische Überfrachtung, aber mit einem klaren Blick auf Organisation, Verantwortung und Praxis.

Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung: Begriffe verständlich erklärt

Im betrieblichen Alltag werden die Begriffe Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung häufig gleichgesetzt. Aus Sicht des Brandschutzes ist es jedoch wichtig, diese Begriffe sauber zu unterscheiden. Nur so lassen sich die gesetzlichen Anforderungen richtig einordnen und organisatorische Maßnahmen sinnvoll ableiten.

Sicherheitsbeleuchtung als Teil des organisatorischen Brandschutzes

Sicherheitsbeleuchtung ist der übergeordnete Begriff für alle Beleuchtungseinrichtungen, die bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung automatisch in Betrieb gehen. Ihr Zweck besteht darin, Menschen auch im Gefahrenfall eine Orientierung zu ermöglichen und Panik zu vermeiden.

Aus brandschutzfachlicher Sicht erfüllt die Sicherheitsbeleuchtung dabei zwei zentrale Aufgaben:

  • Sie macht Flucht- und Rettungswege sichtbar.

  • Sie ermöglicht eine geordnete Selbstrettung bis zum Erreichen eines sicheren Bereichs.

Notbeleuchtung – funktionaler Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung

Die Notbeleuchtung ist ein Teilbereich der Sicherheitsbeleuchtung. Sie übernimmt ihre Aufgabe genau dann, wenn die Allgemeinbeleuchtung vollständig ausfällt. In dieser Situation muss sichergestellt sein, dass:

  • Wege eindeutig erkennbar bleiben,

  • Hindernisse vermieden werden,

  • Notausgänge zuverlässig gefunden werden können.

Arten der Sicherheitsbeleuchtung im Kontext des Brandschutzes

Je nach Nutzung der Arbeitsstätte und der räumlichen Gegebenheiten erfüllt die Sicherheitsbeleuchtung unterschiedliche Aufgaben. Aus brandschutzfachlicher Sicht kommt es weniger auf die technische Ausführung an, sondern darauf, dass die jeweilige Beleuchtungsart die sichere Selbstrettung unterstützt und in das betriebliche Evakuierungskonzept eingebunden ist.

Fluchtwegbeleuchtung

Flucht- und rettungsweg kennzeichnung und sicherheitsbeleuchtung Die Fluchtwegbeleuchtung ist aus brandschutzfachlicher Sicht der wichtigste Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung. Sie beleuchtet festgelegte Flucht- und Rettungswege, Treppenräume sowie Ausgänge ins Freie.

Sie ist dort erforderlich, wo Personen im Gefahrenfall ohne künstliche Beleuchtung ihren Weg nicht sicher finden würden.

Antipanikbeleuchtung

Antipanikbeleuchtung kommt vor allem in größeren Räumen zum Einsatz. Ihr Ziel ist es, bei plötzlichem Lichtausfall Orientierung zu geben und unkontrollierte Bewegungen oder Panikreaktionen zu verhindern.

Auch sie ist Bestandteil einer geordneten Evakuierung und damit für den organisatorischen Brandschutz relevant.

Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung

In bestimmten Arbeitsbereichen kann Dunkelheit zu unmittelbaren Gefahren führen, etwa durch laufende Maschinen oder gefährliche Stoffe. In solchen Fällen ist eine zusätzliche Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, um Tätigkeiten kontrolliert beenden zu können.

Abgrenzung zur Ersatzbeleuchtung

Die sogenannte Ersatzbeleuchtung dient nicht der Evakuierung oder Selbstrettung. Sie soll lediglich einen eingeschränkten Weiterbetrieb ermöglichen. Aus brandschutzfachlicher Sicht ist sie daher klar von der Sicherheits- und Notbeleuchtung zu unterscheiden.

Gesetzliche Grundlagen und Normen – eingeordnet aus Sicht des Brandschutzes

Vorbeugender brandschutz rechtliche grundlagen Für Unternehmen ist Sicherheitsbeleuchtung nicht nur eine Frage der Technik, sondern vor allem eine gesetzliche Verpflichtung. Aus brandschutzfachlicher Sicht dienen die einschlägigen Vorschriften und Normen dazu, Mindeststandards festzulegen, die eine sichere Selbstrettung von Personen im Gefahrenfall sicherstellen sollen. Entscheidend ist dabei nicht, jedes Regelwerk im Detail zu kennen, sondern zu verstehen, welche organisatorischen Anforderungen sich daraus für den Betrieb ergeben.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Beschäftigte bei Gefahr ihre Arbeitsplätze schnell und sicher verlassen können. Ist bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Gefährdung zu erwarten, muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein.

Für den organisatorischen Brandschutz bedeutet das, dass Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen müssen, ob und in welchen Bereichen Sicherheits- oder Notbeleuchtung erforderlich ist.

ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge

In der aktuellen Fassung der ASR A2.3 werden Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung von Flucht- und Rettungswegen klar benannt. Ziel dieser Vorgaben ist es, sicherzustellen, dass Personen eine Arbeitsstätte auch dann sicher verlassen können, wenn die reguläre Beleuchtung unerwartet ausfällt.

Aus Sicht des Brandschutzes ist dies ein zentraler Punkt: Fluchtwege müssen jederzeit eindeutig erkennbar bleiben, um eine geordnete Selbstrettung zu ermöglichen. Sicherheitsbeleuchtung unterstützt damit die organisatorischen Maßnahmen zur Evakuierung und kann im Ernstfall entscheidend sein.

ASR A3.4 – Beleuchtung und Sichtverbindung

Die überarbeitete ASR A3.4 erweitert den Blick auf die Sicherheitsbeleuchtung über reine Fluchtwege hinaus. Sie macht deutlich, dass in bestimmten Bereichen und bei bestimmten Tätigkeiten zusätzliche Beleuchtung erforderlich sein kann, wenn bei Dunkelheit Gefährdungen für Personen entstehen.

Dazu zählen insbesondere Arbeitsbereiche, in denen Maschinen nachlaufen, gefährliche Prozesse nicht sofort beendet werden können oder besondere technische Anlagen betrieben werden. Auch Räume der technischen Gebäudeausrüstung oder Bereiche mit erhöhten thermischen Risiken müssen berücksichtigt werden.

Sicherheitsbeleuchtung muss dort vorgesehen werden, wo ein Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu zusätzlichen Risiken führt – nicht nur auf den klassischen Rettungswegen.

DIN EN 1838 – Notbeleuchtung

Die DIN EN 1838 legt fest, wie Sicherheits- und Notbeleuchtung im Notfall wirken muss. Relevant sind hier vor allem Anforderungen an:

  • die Ausleuchtung von Rettungswegen

  • Antipanikbereiche

  • Sichtbarkeit von Rettungszeichen

Für den Betrieb heißt das: Die Sicherheitsbeleuchtung muss im Ernstfall tatsächlich Orientierung bieten und nicht nur formal vorhanden sein.

DIN EN 50172 / VDE 0108-100 – Betrieb, Prüfung und Organisation der Sicherheitsbeleuchtung

Die DIN EN 50172 in Verbindung mit der VDE 0108-100 legt grundlegende Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen fest. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur technische Mindeststandards, sondern vor allem Aspekte des Betriebs, der Prüfung und der laufenden Überwachung solcher Anlagen.

Aus brandschutzfachlicher Sicht ist besonders relevant, dass diese Norm klare Vorgaben für die Erstprüfung, die regelmäßige Kontrolle, die Wartung sowie die Dokumentation von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen macht. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Anlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren.

Die Norm bezieht sich ausdrücklich auf Sicherheitsbeleuchtung und umfasst unter anderem:

  • die Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege,

  • Antipanikbeleuchtung,

  • örtliche Sicherheitsbeleuchtung,

  • Sicherheitsbeleuchtung an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung.

Auch Sicherheitszeichen für Rettungswege sind Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung und müssen in die Betrachtung einbezogen werden. Anforderungen an eine reine Ersatzbeleuchtung sind hingegen nicht Gegenstand dieser Norm.

Sicherheitsbeleuchtung ist ein fester Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und muss im Betrieb zuverlässig funktionieren. Ob Ihre Sicherheits- und Notbeleuchtung den aktuellen Anforderungen entspricht, lässt sich jedoch nicht immer auf den ersten Blick beurteilen.

Wir unterstützen Sie dabei, die Sicherheitsbeleuchtung in Ihrem Unternehmen brandschutzfachlich einzuordnen, Zuständigkeiten zu klären und mögliche organisatorische Lücken frühzeitig zu erkennen. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht.

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung aus brandschutzfachlicher Sicht

Aus Sicht des organisatorischen Brandschutzes reicht es nicht aus, Sicherheitsbeleuchtung lediglich zu installieren. Entscheidend ist, dass sie im Gefahrenfall ihre Aufgabe zuverlässig erfüllt und in die betrieblichen Abläufe eingebunden ist. Die folgenden Anforderungen ergeben sich nicht nur aus Normen und Vorschriften, sondern auch aus praktischen Erfahrungen im Unternehmensalltag.

Sicherstellung der Orientierungs- und Selbstrettungsfähigkeit

Zentrale Aufgabe der Sicherheitsbeleuchtung ist es, Personen im Brand- oder sonstigen Gefahrenfall eine sichere Orientierung zu ermöglichen. Flucht- und Rettungswege müssen eindeutig erkennbar sein, Stolperstellen vermieden werden und Ausgänge schnell auffindbar bleiben.

Aus brandschutzfachlicher Sicht bedeutet das, dass Sicherheitsbeleuchtung insbesondere dort erforderlich ist, wo:

  • Wege nicht ausreichend durch Tageslicht erhellt sind,

  • komplexe Raumstrukturen bestehen,

  • unterschiedliche Nutzergruppen anwesend sind,

  • mit einer hohen Personenanzahl zu rechnen ist.

Berücksichtigung gefährdungsrelevanter Arbeitsbereiche

Neben klassischen Fluchtwegen müssen auch Arbeitsplätze und Bereiche betrachtet werden, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zusätzliche Gefährdungen entstehen können.

Dazu zählen insbesondere:

  • Arbeitsplätze mit Maschinen oder Anlagen, die nicht sofort stillstehen,

  • technisch geprägte Bereiche wie elektrische Betriebsräume,

  • Räume mit erhöhtem Risiko durch Hitze, Chemikalien oder laufende Prozesse.

Hier ist die Sicherheitsbeleuchtung ein ergänzender Baustein, um Tätigkeiten sicher beenden und Gefährdungen reduzieren zu können.

Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Ein häufiger Schwachpunkt in Unternehmen ist nicht die Technik, sondern die Organisation. Aus brandschutzfachlicher Sicht müssen klare Zuständigkeiten definiert sein:

  • Wer ist für die Betriebsbereitschaft verantwortlich?

  • Wer organisiert Prüfungen und Wartungen?

  • Wer bewertet festgestellte Mängel und leitet Maßnahmen ein?

Ohne diese klaren Strukturen besteht die Gefahr, dass Sicherheitsbeleuchtung zwar vorhanden ist, organisatorisch jedoch nicht kontrolliert wird.

Integration in das Brandschutzkonzept

Sicherheitsbeleuchtung sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern Teil des gesamten Brandschutzkonzeptes sein. Dazu gehört:

Regelmäßige Kontrolle im Betriebsalltag

Sicherheitsbeleuchtung ist kein statisches System. Änderungen an Raumaufteilung, Nutzungen oder Arbeitsabläufen können dazu führen, dass bestehende Anlagen ihre Schutzwirkung verlieren.

Aus brandschutzfachlicher Sicht ist es daher wichtig, dass Sicherheitsbeleuchtung regelmäßig im Rahmen von Begehungen und internen Kontrollen mit betrachtet wird – nicht nur im Rahmen formaler Prüfungen.

Prüfung, Wartung und Dokumentation – organisatorische Pflichten im Betrieb

Unterstützung bei brandschutzprüfungen auditsAus Sicht des organisatorischen Brandschutzes ist die Prüfung und Wartung der Sicherheits- und Notbeleuchtung keine rein technische Routine, sondern eine dauerhaft zu organisierende Betreiberaufgabe. Nur wenn Anlagen regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden, kann im Ernstfall Verlässlichkeit erwartet werden.

Warum Prüfung und Wartung brandschutzrelevant sind

Sicherheitsbeleuchtung wird im Alltag selten bewusst wahrgenommen. Gerade deshalb bleiben Defekte oft lange unentdeckt. Entladene Akkus, ausgefallene Leuchten oder fehlerhafte Umschaltungen fallen häufig erst auf, wenn die Beleuchtung tatsächlich benötigt wird.

Aus brandschutzfachlicher Sicht ist dies besonders kritisch, da:

  • die sichere Selbstrettung gefährdet wird,

  • Evakuierungen verzögert oder erschwert werden,

  • haftungsrechtliche Risiken für Verantwortliche entstehen.

Prüfintervalle und wiederkehrende Kontrollen

Normen wie die DIN EN 50172 und die VDE 0108-100 sehen regelmäßige Prüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen vor. Dabei geht es sowohl um automatische Selbsttests als auch um manuelle Prüfungen im Betrieb.

Für Unternehmen bedeutet das organisatorisch:

  • Prüfintervalle müssen festgelegt werden,

  • Zuständigkeiten klar geregelt sein,

  • festgestellte Mängel müssen nachverfolgt werden.

Dokumentation als zentrales Element

Ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung ist die Dokumentation. Prüfungen und Wartungen müssen nachvollziehbar festgehalten werden, zum Beispiel in einem Prüfbuch oder über digitale Systeme.

Aus brandschutzfachlicher Sicht erfüllt diese Dokumentation mehrere Funktionen:

  • Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und Aufsichtsstellen

  • Grundlage für interne Kontrollen und Verbesserungen

  • Absicherung der verantwortlichen Personen im Unternehmen

Typische Mängel aus der Praxis

Im Rahmen von brandschutzfachlichen Begehungen werden immer wieder ähnliche Probleme festgestellt, darunter:

  • defekte oder veraltete Akkus,

  • Leuchten, die nicht mehr korrekt schalten,

  • fehlende oder veraltete Rettungszeichen,

  • unzureichende Dokumentation,

  • Sicherheitsbeleuchtung, die nach Umbauten nicht mehr passt.

Solche Mängel sind meist kein Zeichen fehlender Technik, sondern fehlender Organisation.

Einbindung in den organisatorischen Brandschutz

Prüfung und Wartung der Sicherheitsbeleuchtung sollten in bestehende Strukturen eingebunden sein, zum Beispiel:

  • in regelmäßige Brandschutzbegehungen,

  • in interne Prüf- und Kontrollpläne,

  • in die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten oder externen Fachberaters.

So wird sichergestellt, dass Sicherheitsbeleuchtung nicht isoliert betrachtet wird, sondern kontinuierlich Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes bleibt.

Sicherheitsbeleuchtung richtig planen – organisatorische Schritte im Unternehmen

Die Planung der Sicherheitsbeleuchtung ist aus brandschutzfachlicher Sicht in erster Linie eine organisatorische Aufgabe. Technik und Installation sind wichtig, doch entscheidend ist, dass die Sicherheitsbeleuchtung zur Nutzung des Gebäudes passt, regelmäßig überprüft wird und in bestehende Brandschutzstrukturen eingebunden ist.

Schritt 1: Gefährdungsbeurteilung und Bestandsaufnahme

Am Anfang steht immer die Gefährdungsbeurteilung. Hier wird geprüft, in welchen Bereichen beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Gefahr für Personen entstehen kann.

Dabei sollten unter anderem berücksichtigt werden:

  • Art der Nutzung (Büro, Lager, Produktion, Sonderbereiche)

  • Anzahl und Art der anwesenden Personen

  • Tageslichtverhältnisse

  • Komplexität der Flucht- und Rettungswege

  • besondere Arbeitsplätze mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Bestehende Sicherheitsbeleuchtung sollte dabei kritisch betrachtet werden: Entspricht sie noch der aktuellen Nutzung? Wurden Räume umgebaut oder anders genutzt?

Schritt 2: Festlegen der Anforderungen aus Brandschutzsicht

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, wo Sicherheits- und Notbeleuchtung erforderlich ist. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Leuchten zu installieren, sondern gezielt dort für Orientierung zu sorgen, wo sie für die Selbstrettung notwendig ist.

Zu klärende Fragen sind unter anderem:

  • Welche Flucht- und Rettungswege müssen ausgeleuchtet werden?

  • In welchen Bereichen ist Antipanikbeleuchtung sinnvoll?

  • Gibt es Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung?

  • Sind zusätzliche Bereiche wie Treppenräume, Außenbereiche oder Sammelstellen betroffen?

Schritt 3: Abstimmung mit Fachfirmen und internen Verantwortlichen

Die technische Umsetzung erfolgt in der Regel durch Elektrofachbetriebe. Aus Sicht des organisatorischen Brandschutzes ist jedoch wichtig, dass:

  • Anforderungen klar formuliert werden,

  • Zuständigkeiten abgestimmt sind,

  • Übergabe- und Bestandsunterlagen vollständig übergeben werden.

Ohne diese Abstimmung kommt es in der Praxis häufig zu Lücken, die erst bei Prüfungen oder im Ernstfall sichtbar werden.

Schritt 4: Einbindung in Flucht- und Rettungswege

Flucht- und rettungsplan Sicherheitsbeleuchtung und Flucht- und Rettungspläne müssen zueinander passen. Rettungszeichen, Leuchtenstandorte und Laufwege sollten aufeinander abgestimmt sein.

Änderungen an Wegen oder Nutzungen machen oftmals auch eine Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung erforderlich. Diese Zusammenhänge sollten im Unternehmen bekannt sein und organisatorisch berücksichtigt werden.

Schritt 5: Schulung und Sensibilisierung

Auch wenn Sicherheitsbeleuchtung automatisch arbeitet, sollten Mitarbeitende wissen:

  • warum sie vorhanden ist,

  • dass Leuchten nicht verdeckt oder entfernt werden dürfen,

  • wie Auffälligkeiten oder Schäden gemeldet werden können.

Diese Themen lassen sich gut in Brandschutzunterweisungen und Evakuierungsübungen integrieren und erhöhen die Alltagstauglichkeit der Maßnahme deutlich.

Die Rolle des Brandschutzbeauftragten bei Sicherheits- und Notbeleuchtung

BrandschutzbegehungAus brandschutzfachlicher Sicht ist die Sicherheitsbeleuchtung kein isoliertes Thema, sondern Teil der organisatorischen Gesamtverantwortung im Unternehmen. Eine zentrale Rolle nimmt hierbei der Brandschutzbeauftragte ein – unabhängig davon, ob diese Funktion intern oder extern wahrgenommen wird.

Koordination statt Technik

Der Brandschutzbeauftragte ist in der Regel nicht für die technische Installation der Sicherheitsbeleuchtung verantwortlich. Seine Aufgabe liegt vielmehr darin, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass die Sicherheitsbeleuchtung im Unternehmen funktionsfähig, aktuell und organisatorisch eingebunden ist.

Dazu gehört insbesondere:

  • die Überwachung der regelmäßigen Prüfungen,

  • die Kontrolle der Dokumentation,

  • die Bewertung von Mängeln aus brandschutzfachlicher Sicht,

  • die Abstimmung mit Geschäftsführung, Fachabteilungen und externen Dienstleistern.

Schnittstelle zwischen Organisation und Technik

In der Praxis entstehen viele Mängel nicht durch fehlende Technik, sondern durch fehlende Abstimmung. Der Brandschutzbeauftragte übernimmt hier eine wichtige Schnittstellenfunktion.

Typische Aufgaben sind:

  • Prüfung, ob Sicherheitsbeleuchtung zu Flucht- und Rettungswegen passt,

  • Einbindung der Sicherheitsbeleuchtung in Brandschutzbegehungen,

  • Bewertung von baulichen oder organisatorischen Änderungen im Betrieb,

  • Ableitung von Maßnahmen bei festgestellten Defiziten.

So wird verhindert, dass Sicherheitsbeleuchtung zwar normgerecht installiert ist, im betrieblichen Alltag aber an Wirksamkeit verliert.

Einbindung in Unterweisungen und Übungen

Sicherheitsbeleuchtung spielt im Ereignisfall nur dann ihre Rolle aus, wenn Mitarbeitende wissen, wie sie sich orientieren sollen. Der Brandschutzbeauftragte kann dafür sorgen, dass die Sicherheitsbeleuchtung:

Gerade bei Übungen zeigt sich häufig, ob Sicherheitsbeleuchtung sinnvoll platziert ist oder ob organisatorische Anpassungen erforderlich sind.

Externer Brandschutzbeauftragter als Unterstützung

In vielen Unternehmen wird die Funktion des Brandschutzbeauftragten extern vergeben. Das bietet den Vorteil, dass eine neutrale, fachliche Bewertung erfolgt und organisatorische Lücken frühzeitig erkannt werden.

Ein externer Brandschutzbeauftragter kann insbesondere unterstützen bei:

  • der regelmäßigen Überprüfung der Sicherheitsbeleuchtung aus Brandschutzsicht,

  • der Koordination zwischen internen und externen Beteiligten,

  • der Vorbereitung auf Begehungen, Prüfungen und Audits.

Häufige Fehler und Missverständnisse bei Sicherheits- und Notbeleuchtung

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Probleme mit der Sicherheits- und Notbeleuchtung weniger auf fehlende Technik als auf organisatorische Schwächen zurückzuführen sind. Aus brandschutzfachlicher Sicht lassen sich einige typische Fehler und Missverständnisse erkennen, die in vielen Unternehmen auftreten.

„Die Sicherheitsbeleuchtung funktioniert automatisch, da müssen wir nichts tun.“

Ein weit verbreiteter Irrtum. Auch automatische Systeme müssen regelmäßig geprüft, überwacht und dokumentiert werden. Ohne organisatorische Kontrolle bleiben Defekte oft lange unentdeckt, etwa durch entladene Akkus oder fehlerhafte Umschaltungen.

„Notbeleuchtung ist nur in großen Betrieben erforderlich.“

Die Pflicht zur Sicherheits- und Notbeleuchtung hängt nicht von der Unternehmensgröße ab, sondern von der Gefährdungsbeurteilung, der Nutzung des Gebäudes und den Flucht- und Rettungswegen. Auch kleinere Betriebe können zur Umsetzung verpflichtet sein.

„Unsere Fluchtwege sind bekannt, zusätzliche Beleuchtung ist nicht nötig.“

Im Gefahrenfall ändern sich Bedingungen schlagartig. Rauch, Dunkelheit oder Stress beeinträchtigen die Orientierung erheblich. Sicherheitsbeleuchtung ist gerade für den Ernstfall vorgesehen – nicht für den normalen Betriebszustand.

„Umbauten betreffen die Sicherheitsbeleuchtung nicht.“

Raumänderungen, neue Maschinen oder geänderte Verkehrswege wirken sich direkt auf Flucht- und Rettungswege aus. Wird die Sicherheitsbeleuchtung nicht angepasst, entstehen Lücken im Schutzkonzept.

„Die Dokumentation ist weniger wichtig als die Technik.“

Fehlende oder unvollständige Prüfnachweise können bei Begehungen, Prüfungen oder nach Schadensereignissen zu erheblichen Problemen führen. Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes.

Praxisnahe Einordnung aus Sicht einer Brandschutzfirma

In der täglichen Arbeit im betrieblichen Brandschutz zeigt sich, dass Sicherheits- und Notbeleuchtung häufig erst dann Aufmerksamkeit erhält, wenn Mängel festgestellt werden – etwa bei Begehungen, Audits oder nach technischen Störungen. In vielen Fällen sind die Anlagen zwar vorhanden, jedoch nicht ausreichend in die organisatorischen Abläufe des Unternehmens eingebunden.

Aus brandschutzfachlicher Sicht liegen die größten Herausforderungen weniger in der Technik selbst, sondern in fehlenden Strukturen: Unklare Zuständigkeiten, nicht festgelegte Prüfintervalle oder lückenhafte Dokumentation. Gerade in Betrieben mit häufigen Umstrukturierungen, Personalwechseln oder baulichen Veränderungen verliert die Sicherheitsbeleuchtung schnell an Wirksamkeit, wenn sie nicht regelmäßig überprüft und mitgedacht wird.

Typisch ist auch, dass Sicherheitsbeleuchtung isoliert betrachtet wird. Dabei entfaltet sie ihren Nutzen erst im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes, etwa mit Flucht- und Rettungsplänen, Brandschutzunterweisungen und Evakuierungsübungen. Werden diese Elemente miteinander verknüpft, lassen sich Risiken deutlich reduzieren und Abläufe im Ernstfall verbessern.

Unsere Erfahrung zeigt zudem, dass eine regelmäßige, brandschutzfachliche Betrachtung der Sicherheitsbeleuchtung nicht nur die Sicherheit erhöht, sondern auch dabei hilft, rechtliche und organisatorische Risiken für Unternehmen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Fazit

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozenten

Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung sind aus brandschutzfachlicher Sicht unverzichtbare Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes. Sie sorgen dafür, dass Menschen ein Gebäude auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung sicher orientieren und verlassen können. Entscheidend ist dabei nicht allein die technische Ausführung, sondern vor allem die organisatorische Einbindung in den betrieblichen Alltag.

Damit Sicherheitsbeleuchtung im Ernstfall zuverlässig funktioniert, müssen Zuständigkeiten klar geregelt, Prüfungen regelmäßig durchgeführt und Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden. Änderungen an Nutzung, Raumaufteilung oder Arbeitsabläufen sollten immer Anlass sein, die bestehende Sicherheitsbeleuchtung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Unternehmen, die Sicherheitsbeleuchtung als festen Bestandteil ihres Brandschutzmanagements verstehen, erhöhen nicht nur die Sicherheit von Beschäftigten und Besuchern, sondern reduzieren zugleich organisatorische und haftungsrechtliche Risiken. Ein systematischer, brandschutzfachlicher Blick auf dieses Thema zahlt sich daher langfristig aus.

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Sicherheitsbeleuchtung sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern in ein ganzheitliches Brandschutzkonzept eingebettet sein. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Sicherheits- und Notbeleuchtung in Ihrem Unternehmen aus brandschutzfachlicher Sicht zu bewerten, organisatorische Lücken zu erkennen und klare Strukturen zu schaffen.

In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre aktuelle Situation und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht.

Häufig gestellte Fragen

Sicherheitsbeleuchtung ist überall dort notwendig, wo bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Gefährdung für Personen entstehen kann. Das betrifft insbesondere Flucht- und Rettungswege sowie Bereiche mit besonderen Gefährdungen.

Sicherheitsbeleuchtung ist der Oberbegriff. Notbeleuchtung ist ein Teil davon und stellt die Orientierung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung sicher.

Die regelmäßige Prüfung ist in Normen wie der DIN EN 50172 festgelegt. Die konkreten Intervalle müssen organisatorisch eingeplant und dokumentiert werden.

Verantwortlich ist grundsätzlich der Betreiber bzw. Arbeitgeber. Technische Arbeiten können delegiert werden, die organisatorische Verantwortung bleibt jedoch im Unternehmen.

Ja. Prüfungen, Wartungen und festgestellte Mängel müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Fehlende Dokumentation ist ein häufiger Mangel bei Begehungen.

Nein. Auch Bestandsgebäude müssen überprüft und an geänderte Nutzungen oder Anforderungen angepasst werden.

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