Brände entstehen oft unerwartet – doch der Schutz davor ist planbar.
In Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbebetrieben gehören brandschutztechnische Einrichtungen zur unverzichtbaren Sicherheitsinfrastruktur. Damit diese im Ernstfall zuverlässig funktionieren, ist ihre regelmäßige Wartung, Instandhaltung und die Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen nicht nur sinnvoll – sondern gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anlagen betroffen sind, welche rechtlichen Grundlagen Sie beachten müssen, was die DGUV Information 205-040 dazu sagt – und wie Sie die Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen in Ihrem Betrieb richtig umsetzen.
Als Unternehmer, Brandschutzbeauftragter oder Sicherheitsverantwortlicher erhalten Sie praxisnahe Einblicke, nützliche Tipps und eine Checkliste zur direkten Anwendung.
Begriffsklärung: Wartung, Instandhaltung und Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen
Wartung, Instandhaltung und Prüfung werden im Alltag häufig gleichgesetzt – im Brandschutz jedoch ist eine klare Unterscheidung unerlässlich. Wer die Begriffe korrekt verwendet, vermeidet Haftungsrisiken und schafft eindeutige Verantwortlichkeiten.
Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen
Die Wartung umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Sollzustand einer brandschutztechnischen Einrichtung zu erhalten. Dazu gehören z. B.:
- das Reinigen von Rauchmeldern,
- das Schmieren beweglicher Teile an Brandschutztüren oder
- das Überprüfen von Auslösevorrichtungen an Brandmeldeanlagen.
Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen
Instandhaltung ist der übergeordnete Begriff, der neben der Wartung auch die Inspektion, die Instandsetzung und die Verbesserung umfasst. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen. Beispiele:
- Austausch defekter Rauchabzüge,
- Reparatur einer defekten Schließmechanik an einer Brandschutztür,
- Ersetzen von verschlissenen Komponenten.
Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen
Die Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen zielt auf die Kontrolle der Wirksamkeit und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften ab. Sie wird oft durch externe Sachverständige, Prüfingenieure oder Behörden veranlasst. Beispiele:
- wiederkehrende Prüfungen nach Landesbauordnung (LBO),
- behördlich angeordnete Funktionsnachweise.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten – was Sie als Betreiber wissen müssen
Der Gesetzgeber verpflichtet Betreiber, Unternehmen und Arbeitgeber dazu, ihre brandschutztechnischen Einrichtungen regelmäßig zu warten, instand zu halten und prüfen zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelwerken, Normen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten – dazu gehört auch der Brandschutz. Einrichtungen wie Fluchtwege, Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher müssen funktionsfähig sein. - Landesbauordnungen (LBO) und Sonderbauverordnungen:
Je nach Bundesland gelten spezifische Regelungen für Prüfpflichten von Anlagen wie Brandmeldeanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Anforderungen an Brandschutzmaßnahmen – inklusive Instandhaltungspflichten. - DGUV Vorschriften und Informationen:
Diese Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung definieren konkret, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen getroffen werden müssen. Die DGUV Information 205-040 wird im nächsten Abschnitt noch detailliert behandelt. - DIN-Normen:
Sie regeln die technischen Anforderungen an Wartung und Prüfung einzelner Einrichtungen wie z. B. Feuerlöscher (DIN 14406), Brandmeldeanlagen (DIN 14675) und Brandschutzordnungen (DIN 14096).
Als Betreiber oder Arbeitgeber tragen Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie haften dafür, dass Brandschutzanlagen jederzeit ordnungsgemäß funktionieren. Kommt es zu einem Schadenfall und es wird nachgewiesen, dass Wartungen unterlassen oder nicht dokumentiert wurden, können daraus zivil- oder strafrechtliche Konsequenzenentstehen – bis hin zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung.
DGUV 205-040 (Prüffristen im Brandschutz)
Die DGUV Information 205-040 (PDF) ist eine zentrale Handlungshilfe für Unternehmen, wenn es um den sicheren Betrieb von brandschutztechnischen Einrichtungen geht. Sie richtet sich insbesondere an Arbeitgeber, Unternehmer und Brandschutzverantwortliche.
Diese Information beschreibt unter anderem:
- welche brandschutztechnischen Einrichtungen es gibt,
- wie sie organisatorisch zu verwalten und zu kontrollieren sind,
- welche regelmäßigen Prüf- und Wartungsmaßnahmen erforderlich sind,
- und wie die Dokumentation und Nachverfolgbarkeit organisiert werden sollte.
Dabei geht es nicht nur um Technik, sondern vor allem um organisatorische Verantwortung und klare Abläufe im Betrieb.
In Gebäuden gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die im Brandfall Leben retten oder Schäden minimieren können. Damit sie im Ernstfall funktionieren, ist ihre regelmäßige Wartung unerlässlich – sowohl aus sicherheitstechnischer als auch aus rechtlicher Sicht.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Einrichtungen, die regelmäßig geprüft, gewartet oder instand gehalten werden müssen:
Wartungsintervalle und Verantwortlichkeiten – wer macht was und wie oft?
Eine der häufigsten Unsicherheiten im betrieblichen Brandschutz: Wie oft muss was gewartet werden? Und wer ist eigentlich verantwortlich dafür? Die Antworten hängen von mehreren Faktoren ab: Art der Einrichtung, Herstellerangaben, gesetzliche Vorgaben und betriebsinterne Strukturen.
Einrichtung | Wartungsintervall (Richtwert) |
---|---|
Brandmeldeanlagen (BMA) | 1x jährlich |
Rauchmelden / Rauchwarnmelder | 1x jährlich |
Sprinkleranlagen | vierteljährlich bis jährlich |
Gas- / Löschanlagen | halbjährlich bis jährlich |
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) | halbjährlich oder jährlich |
Feuerlöscher (tragbar) | alle 2 Jahre |
Brandschutztüren / Feststellanlagen | mind. 1x jährlich |
Sicherheitsbeleuchtung | jährlich |
Flucht- und Rettungswegkennzeichnung | regelmäßig auf Sicht und Funktion |
Laut DGUV 205-040 und anderen Rechtsquellen liegt die Verantwortung grundsätzlich beim Arbeitgeber bzw. Betreiber der Einrichtung.
Das bedeutet konkret:
- Verantwortung kann nicht delegiert werden, aber Aufgaben schon.
- Externe Fachfirmen dürfen mit der Durchführung beauftragt werden.
- Dokumentation der Beauftragung und Durchführung ist Pflicht.
- Mängel müssen umgehend behoben werden.
Praxisbeispiel: Wartung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind in nahezu jedem gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäude zu finden – ob in Bürogebäuden, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Produktionsstätten oder Mehrzweckhallen. Und doch werden sie in der Praxis häufig übersehen oder falsch gewartet. Dabei können bereits kleine Mängel fatale Folgen haben.
- Sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch.
- Sie sichern Flucht- und Rettungswege.
- Sie erfüllen bauaufsichtliche Anforderungen und sind zentrale Bestandteile von Brandschutzkonzepten.
Wenn Sie Fragen zum Thema Brandschutztüren haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, sicherzustellen, dass Ihre Brandschutztüren den Vorschriften entsprechen und im Ernstfall zuverlässig schützen. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch und profitieren Sie von unserem Fachwissen!
Folgen mangelhafter Wartung – Risiko für Menschenleben, Haftung und Betrieb
Im Ernstfall zählt jede Sekunde – und jede Funktion
Ein Feuer breitet sich bei ungünstigen Bedingungen in wenigen Minuten aus. Wenn dann:
- eine Brandschutztür nicht schließt,
- eine Feststellanlage nicht auslöst,
- ein Rauchabzug nicht funktioniert oder
- ein Feuerlöscher leer ist,
dann ist nicht nur der Sachschaden enorm – Menschenleben sind in Gefahr!
Fehlende oder schlecht dokumentierte Wartung kann zu Folgendem führen:
- Haftung bei Personenschäden: zivilrechtlich und strafrechtlich
- Regressforderungen von Versicherungen (Leistungsverweigerung bei grober Fahrlässigkeit)
- Bußgelder und Ordnungsverfahren (z. B. durch die Gewerbeaufsicht)
- Stilllegung von Anlagen durch Behörden
- Imageverlust und Vertrauensschäden gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitenden
Checkliste: Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen
Mit dieser kompakten Checkliste erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollpunkte. Sie eignet sich ideal zur internen Selbstkontrolle oder als Grundlage für Gespräche mit externen Dienstleistern.
To-do | Beschreibung |
---|---|
Bestandsaufnahme | Welche brandschutztechnischen Einrichtungen sind vorhanden? |
Wartungsplan erstellen | Intervall, Normgrundlage, letzte & nächste Wartung erfassen |
Verantwortliche benennen | Zuständigkeit intern oder extern klar regeln |
Externe Dienstleister auswählen | Qualifikation, Nachweise und Erfahrung prüfen |
Wartungen beauftragen und durchführen | Termine planen, Zugang sicherstellen, Protokoll anfordern |
Dokumentation prüfen & ablegen | Wartungsberichte vollständig, nachvollziehbar und abrufbar archivieren |
Mängel zeitnah beheben | Reparaturen dokumentieren, ggf. wiederholte Kontrolle einplanen |
Mitarbeitende informieren und schulen | Unterweisungen durchführen, Sicherheitsverhalten trainieren |
Regelmäßige Sichtkontrollen organisieren | Feuerlöscher, Fluchtwege, Türfreihaltung regelmäßig kontrollieren |
DGUV 205-040 anwenden | Organisatorische Maßnahmen laut DGUV-Information umsetzen |
Fazit
Ob Brandmeldeanlage, Rauchabzug oder Brandschutztür – jede brandschutztechnische Einrichtung erfüllt im Ernstfall eine lebensrettende Funktion. Damit das funktioniert, müssen Sie als Betreiber oder Unternehmer verantwortungsvoll handeln: regelmäßig warten, rechtssicher dokumentieren und die gesetzlichen Vorgaben kennen – insbesondere die DGUV Information 205-040.
Die richtige Wartung schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden und Sachwerte, sondern auch Sie selbst – vor Haftung, Bußgeldern und Imageschäden. Besonders bei Brandschutztüren ist eine professionelle Wartung entscheidend. Hier stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite.
Jetzt beraten lassen – rechtssicher, praxisnah & effizient
Als erfahrene Experten im vorbeugenden Brandschutz unterstützen wir Sie bei der Wartung und Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen – insbesondere bei Brandschutztüren. Wir helfen Ihnen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Ihre Betreiberpflichten zu sichern und echte Sicherheit im Alltag zu schaffen.
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Das hängt von der jeweiligen Einrichtung und den geltenden Normen ab. Feuerlöscher z. B. alle 2 Jahre, Brandschutztüren mindestens jährlich, Brandmeldeanlagen i. d. R. jährlich. Herstellerangaben und gesetzliche Vorgaben sind unbedingt zu beachten.
Wartung erhält den Sollzustand (z. B. Nachfüllen, Schmieren, Justieren).
Instandhaltung umfasst zusätzlich Reparaturen und Inspektionen.
Prüfung kontrolliert, ob Vorschriften eingehalten und die Anlagen funktionsfähig sind – oft durch externe Sachverständige.
Je nach Einrichtung dürfen nur befähigte Personen oder zertifizierte Fachfirmen die Wartung durchführen. Besonders bei Brandschutztüren, BMA oder RWA sind Fachkenntnisse und ggf. Nachweise nach DIN erforderlich.
Das kann schwerwiegende Folgen haben: Personen- oder Sachschäden, Bußgelder, Haftung der Geschäftsleitung oder Leistungsverweigerung durch die Versicherung. Wartung ist daher keine Kür, sondern Pflicht.
Ja. Ohne nachvollziehbare Dokumentation (Protokolle, Nachweise, Wartungspläne) gilt die Wartung im Streitfall wahrscheinlich als nicht durchgeführt – mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Das hängt vom Türtyp, der Anzahl und dem Aufwand ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – sprechen Sie uns an.
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