Lagern von Gefahrstoffen, was ist im Brandschutz zu beachten

Inhaltsverzeichnis

Das Lagern von Gefahrstoffen stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen – nicht nur aus Sicht des Umweltschutzes, sondern insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz. Falsche Lagerbedingungen können fatale Folgen haben: vom Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften bis hin zu schweren Bränden mit Personen- und Sachschäden. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie beim Lagern von Gefahrstoffen aus Sicht des Brandschutzes achten müssen, welche Vorschriften gelten und wie Sie Ihre Verantwortung als Arbeitgeber oder Brandschutzbeauftragter rechtssicher wahrnehmen.

Was sind Gefahrstoffe überhaupt?

Gefahrstoffe sind laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Stoffe oder Gemische, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften oder ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen. Dazu zählen unter anderem:

  • Entzündliche Flüssigkeiten

  • Gase unter Druck

  • Oxidierende Stoffe

  • Explosive Gemische

  • Gesundheitsschädliche oder umweltschädliche Chemikalien

Im betrieblichen Kontext begegnen sie uns häufig in Form von Reinigungsmitteln, Lösungsmitteln, Farben, Lacken, Aerosolen oder technischen Gasen.

Brandgefährlich – Warum die richtige Lagerung entscheidend ist

Lagern von gefahrstoffen - brandgefahr

Unsachgemäße Lagerung kann leicht zur Brandentstehung führen, z. B. durch:

  • Freisetzung entzündlicher Dämpfe

  • Reaktionen mit anderen Stoffen

  • Funkenbildung durch elektrische Geräte

  • Temperatur- oder Druckeinwirkung

Relevante Regelwerke im Überblick

Beim Lagern von Gefahrstoffen müssen verschiedene Vorschriften eingehalten werden. Besonders relevant aus Brandschutzsicht sind:

Die Gefahrstoffverordnung bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen in Deutschland. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Gesundheits- und Brandrisiken zu minimieren. Beim Lagern von Gefahrstoffen ist die GefStoffV entscheidend, da sie Anforderungen an Kennzeichnung, Lagerungstrennung und Schutzmaßnahmen stellt.

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 konkretisiert die GefStoffV und beschreibt detailliert, wie Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern sicher gelagert werden müssen. Sie enthält praxisnahe Vorgaben zur Lagerorganisation, Lüftung, Lagergruppentrennung und Brandvermeidung. Besonders im Brandschutz ist sie unverzichtbar, da sie spezifische Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung beim Lagern vorschreibt.

Die BetrSichV regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, wozu auch Lageranlagen für Gefahrstoffe gehören können. Im Zusammenhang mit Brandschutz spielt sie eine Rolle, wenn etwa druckgasbetriebene Anlagen oder technische Einrichtungen zur Lagerung eingesetzt werden. Sie fordert Gefährdungsbeurteilungen und technische Schutzmaßnahmen, die auch Brandrisiken abdecken müssen.

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, wie Arbeitsräume sicher gestaltet sein müssen – einschließlich Anforderungen an den Brandschutz. Sie fordert unter anderem freie Flucht- und Rettungswege sowie geeignete Maßnahmen gegen Brandgefahren, insbesondere wenn Gefahrstoffe gelagert werden. Damit ist sie relevant, sobald sich Gefahrstofflager in Arbeitsbereichen befinden.

Diese Technische Regel konkretisiert die ArbStättV in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen. Sie gibt klare Vorgaben zur Anzahl und Positionierung von Feuerlöschern, zu Brandklassen sowie zur Ausbildung von Brandschutzhelfern. Für Gefahrstofflager liefert sie wichtige Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zur Auswahl geeigneter Löschmittel.

Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beschreibt die Grundzüge des betrieblichen Brandschutzes. Sie erläutert organisatorische, bauliche und anlagentechnische Maßnahmen und gibt Empfehlungen für Brandschutzorganisationen. Gerade bei der Lagerung von Gefahrstoffen hilft sie, Verantwortlichkeiten zu klären und praxisnahe Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Diese DGUV-Information enthält spezifische Hinweise zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen in Betrieben. Sie ergänzt die TRGS 510 durch praxisorientierte Beispiele und Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Der Brandschutz steht dabei besonders im Fokus, etwa durch Hinweise zu Lagergruppentrennung und Feuerwiderstand von Lagereinrichtungen.

Die DIN 14096 definiert Inhalt und Aufbau einer Brandschutzordnung, die in vielen Betrieben verpflichtend ist. Bei der Lagerung von Gefahrstoffen muss die Brandschutzordnung ergänzende Regelungen enthalten, die z. B. das Verhalten im Brandfall oder spezielle Risiken durch gelagerte Stoffe betreffen. Damit ist sie ein wichtiges organisatorisches Element zur Prävention.

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Baulicher und technischer Brandschutz bei Gefahrstofflagern

Baulicher Brandschutz

Beim baulichen und technischen Brandschutz geht es darum, durch bauliche Strukturen und technische Einrichtungen das Brandrisiko in Gefahrstofflagern auf ein Minimum zu reduzieren. Bereits bei der Planung eines Gefahrstofflagers sollten entsprechende Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.

Bauliche Maßnahmen zielen darauf ab, eine Brandausbreitung zu verhindern und Rettungswege zu sichern. Dazu gehören:

  • Feuerbeständige Wände, Türen und Decken zur Abtrennung des Lagerbereichs
  • Brandschutzabstände zu anderen Gebäuden oder Nutzungen, um Überschläge zu vermeiden
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die im Brandfall für die Entrauchung sorgen und Rettungsmaßnahmen erleichtern
Technischer Brandschutz
Technische Maßnahmen ergänzen den baulichen Schutz und dienen der schnellen Branderkennung sowie -bekämpfung. Zu den typischen Einrichtungen zählen:
  • Brandmeldeanlagen mit automatischer Alarmierung zur frühzeitigen Erkennung von Bränden
  • Feuerlöschanlagen, z. B. Schaumlöschanlagen, die speziell bei brennbaren Flüssigkeiten effektiv sind

Organisatorischer Brandschutz – Ihre Pflicht als Unternehmer

Neben baulichen und technischen Maßnahmen ist auch der organisatorische Brandschutz ein entscheidender Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Er regelt alle innerbetrieblichen Abläufe rund um das Verhalten im Brandfall und die Vorbeugung.

Gefahrstofflager erfordern ein systematisches Brandschutzmanagement. Dazu gehören unter anderem:

  • Regelmäßige Brandschutzunterweisungen aller Beschäftigten, um das richtige Verhalten im Brandfall sicherzustellen
  • Erstellung und Aushang einer Brandschutzordnung nach DIN 14096, angepasst an die spezifischen Gefahren durch gelagerte Stoffe
  • Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern, die im Ernstfall Verantwortung übernehmen und eine geordnete Räumung unterstützen
  • Evakuierungsübungen, um die Wirksamkeit von Notfallplänen zu testen und Mitarbeitende zu sensibilisieren
  • Festlegung von Zuständigkeiten und eine klare Kommunikation von Verantwortlichkeiten im Betrieb

Häufige Fehler bei der Gefahrstofflagerung – und wie Sie sie vermeiden

In der Praxis treten bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer wieder dieselben Schwachstellen auf. Diese Mängel gefährden nicht nur die Sicherheit, sondern können auch zu rechtlichen Konsequenzen führen, etwa bei behördlichen Kontrollen oder im Schadenfall.

Zu den häufigsten Fehlern zählen:

  • Kein getrenntes Lagern inkompatibler Stoffe – Reagieren verschiedene Gefahrstoffe miteinander, kann es zu heftigen chemischen Reaktionen oder Bränden kommen. Eine Lagerung nach Lagerklassen ist zwingend erforderlich.
  • Lagerung in unzulässigen Behältern oder in Verkehrswegen – Gefahrstoffe gehören in geprüfte, zugelassene Behälter und dürfen nicht in Flucht- oder Verkehrswegen gelagert werden. Das erhöht die Brandlast und behindert im Ernstfall die Evakuierung.
  • Keine ausreichende Lüftung / Gefahr der Dampfkonzentration – Ohne geeignete Lüftung können sich explosionsfähige Dampf-Luft-Gemische bilden. Mechanische Be- und Entlüftungseinrichtungen sind daher oft verpflichtend.
  • Unzureichende Kennzeichnung oder fehlende Sicherheitsdatenblätter – Mitarbeitende müssen jederzeit erkennen können, mit welchen Stoffen sie es zu tun haben. Sicherheitsdatenblätter müssen verfügbar und aktuell sein.
  • Ungeprüfte oder veraltete Feuerlöscher – Feuerlöscher verlieren mit der Zeit ihre Funktionstüchtigkeit. Eine regelmäßige Prüfung durch sachkundige Personen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Fazit: Wer Gefahrstoffe lagert, trägt Verantwortung – auch für den Brandschutz

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozenten

Ob Lacke, Gasflaschen oder Reinigungsmittel – die sichere Lagerung von Gefahrstoffen ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Mit einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept – bestehend aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen – schützen Sie nicht nur Menschenleben und Sachwerte, sondern auch Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken und Bußgeldern.

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Häufig gestellte Fragen

Gefahrstoffe sind Substanzen, die aufgrund chemischer oder physikalischer Eigenschaften gefährlich für Mensch, Umwelt oder Sachwerte sind – zum Beispiel brennbar, explosiv oder gesundheitsschädlich.

Die TRGS 510, GefStoffV, BetrSichV sowie die DGUV-Vorschriften geben konkrete Vorgaben für die Lagerung, Kennzeichnung und Sicherheitsmaßnahmen.

Bußgelder, behördliche Auflagen, Haftung bei Schäden – im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen.

Ja – insbesondere, wenn mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist Pflicht in vielen Betrieben.

Das hängt vom Stoff, der Lagermenge und dem Schutzniveau ab – in der Regel jährlich. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei der regelmäßigen Prüfung und Dokumentation.

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