Heißarbeiten im Unternehmen: Brandschutz beim Schweißen, Trennen und Schleifen

Inhaltsverzeichnis

Ein defektes Metallteil muss kurzfristig geschweißt, eine Rohrleitung mit dem Trennschleifer entfernt oder eine Halterung angepasst werden. Solche Arbeiten gehören in vielen Unternehmen zum Alltag und dauern häufig nur wenige Minuten.

Aus Sicht des Brandschutzes können jedoch gerade diese vermeintlich kleinen Arbeiten erhebliche Risiken verursachen. Beim Schweißen, Trennen, Schleifen, Löten oder Brennschneiden entstehen offene Flammen, hohe Temperaturen, Funken und glühende Metallteilchen. Diese können brennbare Materialien entzünden oder unbemerkt in Hohlräumen, Dämmstoffen und Ablagerungen einen Schwelbrand auslösen.

Das Gefährliche daran: Ein Brand muss nicht sofort entstehen. Glühende Partikel können sich in schwer einsehbaren Bereichen festsetzen und dort weiterglimmen. Sichtbarer Rauch oder offene Flammen treten unter Umständen erst auf, wenn die Arbeiten längst beendet wurden.

Heißarbeiten benötigen deshalb klare Brandschutzregeln. Verantwortliche müssen vor Beginn beurteilen, welche Gefahren bestehen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und wer die Arbeiten freigibt, überwacht und anschließend kontrolliert. Besonders bei Fremdfirmen müssen Zuständigkeiten eindeutig abgestimmt werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Tätigkeiten zu den Heißarbeiten zählen, welche Vorschriften und Schutzmaßnahmen relevant sind und worauf es bei Erlaubnisschein, Brandwache und Nachkontrolle ankommt.

Was sind Heißarbeiten?

Als Heißarbeiten werden Tätigkeiten bezeichnet, bei denen offene Flammen, hohe Temperaturen, Funken oder glühende Materialteilchen entstehen können. Im betrieblichen Brandschutz wird dafür häufig auch der Begriff feuergefährliche Arbeiten verwendet.

Dazu zählen insbesondere Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Schleifen, Löten, Flammrichten oder das Auftauen mit offener Flamme. Auch Arbeiten mit Heißluftgeräten, erhitztem Bitumen oder anderen Verfahren mit starker Wärmeentwicklung können als Heißarbeiten gelten.

Entscheidend ist jedoch nicht allein die Bezeichnung der Tätigkeit. Maßgeblich ist vielmehr, ob bei der Arbeit eine Zündquelle entsteht, die brennbare Stoffe oder Materialien in der Umgebung entzünden kann.

Heißarbeiten überblick

Eine Schleifarbeit an einem dauerhaft eingerichteten und entsprechend geschützten Arbeitsplatz in einer Metallwerkstatt ist deshalb anders zu bewerten als dieselbe Tätigkeit in einem Lager, auf einem Dach oder unmittelbar neben einer gedämmten Wand. Auch ein kurzer Trennschnitt kann kritisch sein, wenn Funken in Hohlräume, Kabeldurchführungen oder auf brennbare Ablagerungen gelangen.

Heißarbeiten müssen daher immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsort betrachtet werden. Eine Schleifarbeit in einer entsprechend eingerichteten Metallwerkstatt kann deutlich anders zu bewerten sein als dieselbe Tätigkeit in einem Lager, auf einem Dach oder in der Nähe brennbarer Bauteile.

Warum Heißarbeiten ein besonderes Brandrisiko darstellen

Brandrisiko bei heißarbeiten

Die Gefahr bei Heißarbeiten entsteht nicht nur durch eine offene Flamme. Beim Schweißen, Trennen und Schleifen wirken mehrere Zündquellen gleichzeitig. Hohe Temperaturen, Funken, glühende Metallteilchen und erhitzte Bauteile können brennbare Stoffe entzünden, selbst wenn diese nicht direkt neben der Arbeitsstelle liegen.

Besonders auffällig ist der Funkenflug. Beim Trennschleifen oder Schleifen werden glühende Partikel mit hoher Geschwindigkeit weggeschleudert. Sie können mehrere Meter weit fliegen, durch Öffnungen fallen oder in Bereiche gelangen, die vom eigentlichen Arbeitsplatz aus nicht einsehbar sind. Kritisch wird dies vor allem dann, wenn sich dort Verpackungsmaterialien, Staubablagerungen, Holz, Kunststoffe, Dämmstoffe oder andere brennbare Materialien befinden.

Hinzu kommt die Gefahr durch Wärmeübertragung. Metallische Bauteile können Wärme über eine größere Entfernung weiterleiten. Wird beispielsweise an einem Rohr, einer Stahlkonstruktion oder einer Metallverkleidung gearbeitet, kann sich auch die abgewandte Seite stark erhitzen. Befinden sich dort brennbare Baustoffe oder Ablagerungen, kann ein Brand entstehen, obwohl an dieser Stelle weder Funken noch eine offene Flamme sichtbar waren.

Ein weiteres Risiko sind verdeckte Hohlräume. Glühende Partikel können in Zwischendecken, Wandöffnungen, Kabeldurchführungen oder hinter Verkleidungen gelangen. Dort können sie Materialien entzünden oder über längere Zeit einen Schwelbrand verursachen. Solche Brandstellen sind von außen häufig zunächst nicht erkennbar.

Auch automatische Brandschutzeinrichtungen können während Heißarbeiten zum Problem werden. Rauch oder Staub kann Brandmelder auslösen, weshalb diese manchmal vorübergehend abgeschaltet oder abgedeckt werden. Geschieht dies ohne klare Regelung, kann der betroffene Bereich zeitweise ohne ausreichende Überwachung bleiben. Ebenso kritisch ist es, wenn abgeschaltete Melder oder Löschanlagen nach Abschluss der Arbeiten nicht rechtzeitig wieder in Betrieb genommen werden.

Heißarbeiten erfordern deshalb immer eine Betrachtung über den unmittelbar sichtbaren Arbeitsplatz hinaus. Nur so lässt sich das tatsächliche Brandrisiko realistisch beurteilen.

Welche Vorschriften gelten für Heißarbeiten?

Eine einzelne Verordnung, die sämtliche Heißarbeiten im Unternehmen abschließend regelt, gibt es nicht. Die Anforderungen ergeben sich vielmehr aus verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regelwerken. Welche Vorgaben im Einzelfall zu beachten sind, hängt von der Tätigkeit, dem eingesetzten Arbeitsmittel und den Gefahren am jeweiligen Arbeitsort ab.

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Mehr Informationen

Die grundlegende Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss er die mit einer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit überprüfen.

Für Heißarbeiten bedeutet das, dass Schweißen, Trennen oder Schleifen nicht erst unmittelbar vor Arbeitsbeginn betrachtet werden dürfen. Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen müssen bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Organisation berücksichtigt werden.

Werden dabei Arbeitsmittel wie Schweißgeräte, Winkelschleifer oder Brennschneidgeräte eingesetzt, ist außerdem die Betriebssicherheitsverordnung relevant. Sie verlangt, dass der Arbeitgeber die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftretenden Gefährdungen beurteilt und daraus geeignete Schutzmaßnahmen ableitet.

Gefahrstoffe bei Schweißarbeiten

Beim Schweißen und bei verwandten Verfahren können zusätzlich gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen oder freigesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Schweißrauche, Gase und Stäube.

In diesen Fällen sind die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ zu berücksichtigen. Sie enthalten unter anderem Anforderungen an die Auswahl geeigneter Verfahren, Absaugmaßnahmen, Lüftung und den Schutz der Beschäftigten.

Dieser Bereich betrifft zwar in erster Linie den Arbeitsschutz, ist für die Gesamtbeurteilung von Heißarbeiten aber dennoch wichtig. Brandschutz und Arbeitsschutz dürfen bei der Planung solcher Tätigkeiten nicht getrennt voneinander betrachtet werden.

Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten

Für die brandschutztechnische Organisation stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung einen Muster-Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten zur Verfügung. Er ist unter anderem für Schweißen, Schneiden, Trennschleifen, Löten und Auftauen vorgesehen.

Ein solcher Erlaubnisschein unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsort, Zeitraum, beteiligte Personen und erforderliche Schutzmaßnahmen nachvollziehbar festzuhalten. Welche Angaben und Voraussetzungen dabei wichtig sind, erläutern wir im folgenden Abschnitt.

Anforderungen von Sachversicherern

Neben gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben spielen auch die Anforderungen von Sachversicherern eine wichtige Rolle. Insbesondere die VdS-Richtlinien zu feuergefährlichen Arbeiten enthalten praxisnahe Hinweise zur Freigabe, zur Vorbereitung des Arbeitsbereichs, zur Brandwache und zur Kontrolle nach Abschluss der Arbeiten.

Solche Vorgaben können Bestandteil eines Versicherungsvertrages sein. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihr Sachversicherer eigene Anforderungen für Heißarbeiten festgelegt hat.

Wer diese Vorgaben nicht beachtet, riskiert nicht nur einen Brand. Im Schadenfall können auch Fragen zum Versicherungsschutz und zur Einhaltung vertraglicher Pflichten entstehen.

Besondere Anforderungen in explosionsgefährdeten Bereichen

In explosionsgefährdeten Bereichen gelten zusätzliche und besonders strenge Anforderungen. Dort können bereits einzelne Funken, heiße Oberflächen oder glühende Partikel ausreichen, um eine explosionsfähige Atmosphäre zu entzünden.

Heißarbeiten dürfen in solchen Bereichen deshalb nur nach einer gesonderten Beurteilung und mit einem klar geregelten Freigabeverfahren durchgeführt werden. Unter Umständen müssen Anlagen stillgesetzt, Rohrleitungen entleert, Bereiche gereinigt oder Freimessungen durchgeführt werden, bevor die Arbeiten beginnen können.

Brandschutz in der Arbeitsstätte

Auch die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind für die betriebliche Organisation relevant. Unternehmen müssen Brandgefährdungen bei der Einrichtung und beim Betrieb von Arbeitsstätten berücksichtigen und ausreichende Maßnahmen gegen Entstehungsbrände vorsehen.

Dazu gehören geeignete Feuerlöscheinrichtungen, klar geregelte Abläufe und Beschäftigte, die im Umgang mit den vorhandenen Löschmitteln unterwiesen sind. Bei Heißarbeiten mit erhöhter Brandgefährdung können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden.

Heißarbeiten in Ihrem Unternehmen sicher organisieren

Sind Freigabe, Schutzmaßnahmen, Brandwache und Nachkontrolle in Ihrem Betrieb eindeutig geregelt? Wir unterstützen Sie dabei, bestehende Abläufe zu prüfen und praxistaugliche Brandschutzmaßnahmen für Heißarbeiten festzulegen.

Wann ist ein Erlaubnisschein für Heißarbeiten erforderlich?

Der Erlaubnisschein für Heißarbeiten wird in der Praxis häufig auch als Heißarbeitserlaubnis, Freigabeschein oder Schweißerlaubnisschein bezeichnet. Er dient dazu, feuergefährliche Arbeiten vor Beginn systematisch zu prüfen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und die Verantwortlichkeiten eindeutig zu dokumentieren.

Ob ein solcher Erlaubnisschein benötigt wird, hängt von der konkreten Arbeitssituation ab. Eine pauschale Aussage, wonach jede Schweiß-, Trenn- oder Schleifarbeit immer einen schriftlichen Erlaubnisschein erfordert, wäre zu undifferenziert. An einem dauerhaft eingerichteten Schweißarbeitsplatz, der für diese Tätigkeit vorgesehen und entsprechend geschützt ist, können andere betriebliche Regelungen ausreichen.

Anders sieht es aus, wenn Heißarbeiten außerhalb dafür eingerichteter Bereiche durchgeführt werden. Typische Beispiele sind Reparaturarbeiten in Produktionshallen, Lagern, Technikräumen, auf Dächern oder in der Nähe brennbarer Bauteile. Auch bei Arbeiten in Hohlräumen, an Rohrleitungen oder in Bereichen mit Staub- und Fettablagerungen ist ein geregeltes Freigabeverfahren besonders wichtig.

Der Erlaubnisschein ist mehr als ein Formular

Heißarbeiten erlaubnisschein

Ein häufiger Fehler besteht darin, einen bereits vorbereiteten Vordruck kurz vor Arbeitsbeginn auszufüllen und unterschreiben zu lassen. Damit wird der eigentliche Zweck des Erlaubnisscheins verfehlt.

Vor der Freigabe muss der Arbeitsbereich tatsächlich besichtigt und beurteilt werden. Verantwortliche müssen prüfen, welche Stoffe und Materialien sich in der Umgebung befinden, wohin Funken gelangen können und ob Wärme über Bauteile weitergeleitet wird. Ebenso sind angrenzende Räume, darunterliegende Ebenen, Öffnungen und verdeckte Hohlräume einzubeziehen.

Welche Angaben sollte der Erlaubnisschein enthalten?

Ein praxistauglicher Erlaubnisschein sollte den genauen Arbeitsort, die Art der Heißarbeit und den vorgesehenen Zeitraum eindeutig benennen. Allgemeine Angaben wie „Schweißarbeiten in der Halle“ sind dafür meist nicht ausreichend. Je genauer der Arbeitsbereich beschrieben wird, desto geringer ist das Risiko, dass die Freigabe versehentlich auf andere Tätigkeiten oder Bereiche übertragen wird.

Darüber hinaus sollte festgehalten werden, wer die Arbeiten ausführt, wer sie freigibt und wer die Brandwache sowie die späteren Kontrollen übernimmt. Auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen, vorhandene Löschmittel und mögliche Abschaltungen von Brandmelde- oder Löschanlagen gehören in die Dokumentation.

Der Erlaubnisschein sollte außerdem zeitlich begrenzt sein. Ändern sich der Arbeitsort, das Verfahren oder die Bedingungen im Umfeld, muss die Gefährdung erneut beurteilt werden. Eine Freigabe vom Vortag darf nicht ungeprüft übernommen werden, wenn zwischenzeitlich Materialien umgelagert, Anlagen wieder in Betrieb genommen oder andere Arbeiten begonnen wurden.

Wer darf Heißarbeiten freigeben?

Die Freigabe sollte durch eine Person erfolgen, die den Arbeitsbereich, die betrieblichen Abläufe und die vorhandenen Brandgefahren beurteilen kann. Eine bestimmte Stellenbezeichnung allein reicht dafür nicht aus. Entscheidend sind Fachkenntnis, betriebliche Einweisung und eine eindeutig übertragene Befugnis.

Je nach Organisation kann diese Aufgabe beispielsweise bei einer verantwortlichen Führungskraft, der Instandhaltung, dem Brandschutzbeauftragten oder einer anderen fachkundigen Person liegen. Der Brandschutzbeauftragte kann das Verfahren fachlich begleiten und bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen unterstützen. Die grundsätzliche Verantwortung des Arbeitgebers wird dadurch jedoch nicht vollständig übertragen.

Die freigebende Person muss notwendige Maßnahmen durchsetzen und die Arbeiten bei unzureichender Vorbereitung untersagen können.

Auch Fremdfirmen benötigen klare Vorgaben

Werden Heißarbeiten durch eine Fremdfirma ausgeführt, sollte nicht vorausgesetzt werden, dass das beauftragte Unternehmen automatisch alle betriebsspezifischen Gefahren kennt. Externe Beschäftigte wissen häufig nicht, welche Baustoffe verbaut sind, wohin Leitungen führen oder welche Bereiche durch eine Brandmeldeanlage überwacht werden.

Der Auftraggeber muss deshalb über die besonderen Gefahren im Betrieb informieren und die notwendigen Schutzmaßnahmen mit der Fremdfirma abstimmen. Gleichzeitig bleibt das ausführende Fachunternehmen für die sichere Durchführung seiner Arbeiten und den fachgerechten Einsatz seiner Arbeitsmittel verantwortlich.

Der Erlaubnisschein schafft hier eine gemeinsame Grundlage und verhindert, dass Zuständigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ungeklärt bleiben.

Wie muss der Arbeitsbereich vor Heißarbeiten vorbereitet werden?

Die sichere Durchführung von Heißarbeiten beginnt mit der sorgfältigen Vorbereitung des Arbeitsbereichs. Vor dem Start müssen alle Bereiche betrachtet werden, die durch Funken, glühende Partikel oder Wärme gefährdet sein können.

Funken, glühende Metallteilchen und Wärme können auch angrenzende oder darunterliegende Bereiche erreichen. Deshalb müssen Öffnungen, Durchbrüche, Spalten, Kabelkanäle, Zwischendecken und die Rückseite bearbeiteter Bauteile in die Beurteilung einbezogen werden.

Heißarbeiten vorbereitungen

Brennbare Materialien entfernen

Brennbare Materialien wie Kartonagen, Holz, Kunststoffe, Textilien, Abfälle oder brennbare Flüssigkeiten sollten möglichst vollständig aus dem Gefährdungsbereich entfernt werden. Ist das nicht möglich, müssen sie mit geeigneten nicht brennbaren Materialien lückenlos und gegen Verrutschen gesichert abgedeckt oder abgeschirmt werden.

Öffnungen und verdeckte Bereiche berücksichtigen

Wand- und Deckendurchbrüche, Fugen, Rohrdurchführungen, Lüftungsöffnungen und Hohlräume müssen besonders berücksichtigt werden. Glühende Partikel können durch kleinste Öffnungen gelangen oder durch Wärmeleitung auf der abgewandten Seite eines Bauteils einen Brand verursachen. Erforderlichenfalls sind Öffnungen mit geeigneten nicht brennbaren Materialien zu verschließen und angrenzende Räume in die Kontrolle einzubeziehen.

Arbeitsbereich reinigen

Staub-, Fett- und Produktionsablagerungen können sich durch Funken oder heiße Oberflächen entzünden. Der Arbeitsbereich muss deshalb auch in Ecken, Spalten, unter Maschinen und auf höher gelegenen Bauteilen ausreichend gereinigt werden. Bei brennbaren Stäuben ist zusätzlich zu prüfen, ob eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Geeignete Löschmittel bereitstellen

Für Heißarbeiten müssen geeignete und sofort erreichbare Löschmittel bereitstehen. Art und Anzahl richten sich nach den vorhandenen Brandstoffen und der konkreten Gefährdung. Die Brandwache muss mit ihrer Bedienung vertraut sein und wissen, wann ein eigener Löschversuch nicht mehr sicher möglich ist.

Brandmelde- und Löschanlagen nicht unkontrolliert außer Betrieb nehmen

Müssen Brandmelder oder einzelne Meldergruppen wegen Rauch, Staub oder Wärme vorübergehend abgeschaltet werden, darf dies nur nach einem festgelegten Verfahren erfolgen. Betroffener Bereich, verantwortliche Person, Ersatzmaßnahmen und Wiederinbetriebnahme müssen eindeutig dokumentiert sein.

Auch automatische Löschanlagen dürfen nur aus zwingendem Grund außer Betrieb genommen werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist zu kontrollieren, ob alle abgeschalteten Einrichtungen wieder vollständig funktionsfähig sind.

Arbeiten erst nach vollständiger Vorbereitung freigeben

Die Heißarbeit darf erst beginnen, wenn alle festgelegten Maßnahmen vollständig umgesetzt und vor Ort kontrolliert wurden. Zeitdruck ist kein Grund, grundlegende Schutzmaßnahmen zu überspringen.

Welche Aufgaben hat die Brandwache bei Heißarbeiten?

Eine Brandwache kann erforderlich sein, wenn trotz vorbereitender Maßnahmen ein erhöhtes Brandrisiko bestehen bleibt. Sie überwacht den Arbeitsbereich und gefährdete Umgebungsbereiche während der Heißarbeit und muss bei einer Brandentstehung sofort eingreifen können.

Die Brandwache muss den Gefährdungsbereich im Blick behalten

Die Brandwache überwacht nicht nur die unmittelbare Arbeitsstelle. Sie muss auch angrenzende Räume, darunterliegende Bereiche, Öffnungen, Hohlräume und die Rückseite erhitzter Bauteile berücksichtigen.

Besonders beim Trennschleifen oder Brennschneiden können Funken weit über den eigentlichen Arbeitsplatz hinaus gelangen. Befindet sich die ausführende Person beispielsweise auf einer Arbeitsbühne oder einem Dach, muss auch der Bereich darunter kontrolliert werden.

Je nach baulicher Situation kann es deshalb notwendig sein, mehrere Personen als Brandwache einzusetzen. Eine einzelne Person kann nicht gleichzeitig den Arbeitsplatz, einen angrenzenden Raum und einen darunterliegenden Bereich zuverlässig überwachen.

Die Brandwache darf keine ablenkenden Aufgaben übernehmen

Während der Heißarbeiten muss die eingesetzte Person ihre Aufmerksamkeit auf die Überwachung des Brandrisikos richten können. Sie sollte deshalb keine Tätigkeiten übernehmen, die sie vom Arbeitsbereich wegführen oder dauerhaft ablenken.

Ungeeignet wäre es beispielsweise, wenn die Brandwache gleichzeitig Material transportiert, andere Maschinen bedient oder zusätzliche Montagearbeiten ausführt. Auch die Person, die selbst schweißt oder trennt, kann den gesamten Gefährdungsbereich in der Regel nicht zuverlässig überwachen.

Die Brandwache benötigt außerdem eine freie Sicht auf die zu kontrollierenden Bereiche. Ist dies aufgrund von Wänden, Maschinen, Verkleidungen oder großen Entfernungen nicht möglich, muss die Überwachung entsprechend angepasst werden.

Geeignete Löschmittel müssen sofort verfügbar sein

Die Brandwache muss wissen, welche Löschmittel bereitstehen und für welche Brandgefahren sie geeignet sind. Sie sollte mit deren Bedienung vertraut sein und im Ernstfall ohne Verzögerung handeln können.

Dafür reicht es nicht aus, dass sich irgendwo im Gebäude ein Feuerlöscher befindet. Das Löschmittel muss schnell erreichbar und einsatzbereit sein. Flucht- und Zugangswege dürfen während der Arbeiten nicht durch Werkzeuge, Leitungen oder Material verstellt werden.

Kommt es zu einer kleinen Entzündung, kann ein früher und gezielter Löschversuch eine Brandausbreitung verhindern. Gleichzeitig muss die Brandwache erkennen, wann ein eigener Löschversuch nicht mehr sicher möglich ist und unverzüglich die Feuerwehr alarmiert sowie die Räumung einleitet.

Wer darf als Brandwache eingesetzt werden?

Für die Brandwache sollte eine zuverlässige und für diese Aufgabe geeignete Person ausgewählt werden. Sie muss die möglichen Gefahren kennen, in die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen sein und wissen, wie sie im Brandfall handeln muss.

Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist für diese Aufgabe eine gute Grundlage. Sie ersetzt jedoch nicht die konkrete Einweisung in die jeweilige Heißarbeit. Die Person muss zusätzlich wissen, welche Bereiche zu überwachen sind, welche besonderen Gefahren bestehen und wie lange die Überwachung fortgeführt werden soll.

Die Zuständigkeit muss vor Arbeitsbeginn feststehen

Im Erlaubnisschein sollte eindeutig dokumentiert werden, wer die Brandwache übernimmt. Formulierungen wie „wird durch die Fremdfirma gestellt“ sind häufig zu ungenau. Besser ist es, die verantwortliche Person namentlich oder zumindest eindeutig über ihre Funktion festzulegen.

Bei Schichtwechseln, Pausen oder personellen Änderungen muss sichergestellt sein, dass die Überwachung ohne Unterbrechung fortgeführt wird. Verlässt die Brandwache den Bereich, müssen die Heißarbeiten unterbrochen werden, sofern keine andere eingewiesene Person die Aufgabe übernimmt.

Gerade bei Fremdfirmen sollte außerdem geklärt werden, ob die Brandwache durch den Auftragnehmer oder durch den Auftraggeber gestellt wird. Beide Seiten müssen dieselbe Vorstellung davon haben, welche Bereiche überwacht werden, welche Löschmittel bereitstehen und wer im Notfall die betrieblichen Alarmierungswege auslöst.

Brandwache und Nachkontrolle sind nicht dasselbe

Die Brandwache überwacht den Arbeitsbereich während der Durchführung. Mit dem Ende der Schweiß-, Trenn- oder Schleifarbeiten endet das Brandrisiko jedoch nicht automatisch.

Glühende Partikel können sich in Hohlräumen, Dämmstoffen oder Ablagerungen festgesetzt haben und erst später zu einem sichtbaren Brand führen. Deshalb muss zusätzlich festgelegt werden, wie der Bereich nach Abschluss der Arbeiten kontrolliert wird.

Diese Nachkontrolle ist ein eigener organisatorischer Schritt und sollte nicht mit der laufenden Brandwache gleichgesetzt werden.

Wie lange muss nach Heißarbeiten kontrolliert werden?

Heissarbeiten brandwache nachkontrolle

Nach Abschluss von Heißarbeiten kann weiterhin Brandgefahr bestehen. Wie lange kontrolliert werden muss, hängt von der konkreten Tätigkeit, den vorhandenen Materialien und den baulichen Gegebenheiten ab. Eine allgemeingültige Standardzeit gibt es deshalb nicht.

Die erste Kontrolle erfolgt direkt nach Arbeitsende

Unmittelbar nach Arbeitsende ist der gesamte Gefährdungsbereich zu überprüfen. Dazu gehören auch angrenzende Räume, Hohlräume, Durchbrüche und die Rückseite bearbeiteter Bauteile. Auffällige Gerüche, Wärme, Verfärbungen, Rauch oder Knistergeräusche müssen sofort untersucht werden. Heiße Metallteile und Schleifreste sind sicher abzulegen oder zu entsorgen.

Weitere Kontrollen müssen geplant werden

Bei erhöhter Brandgefährdung reicht eine einmalige Kontrolle häufig nicht aus. Weitere Kontrollen müssen bereits vor Arbeitsbeginn zeitlich und personell festgelegt werden. Besonders kritisch sind Heißarbeiten kurz vor Feierabend, vor Wochenenden oder längeren Betriebspausen.

Ist eine zuverlässige Nachkontrolle nicht möglich, sollte die Arbeit auf einen geeigneteren Zeitpunkt verlegt werden.

Wer übernimmt die Nachkontrolle?

Die verantwortliche Person muss vor Beginn feststehen und wissen, welche Bereiche in welchen Abständen kontrolliert werden. Bei Fremdfirmen ist die Übergabe der Verantwortung nach Arbeitsende eindeutig zu regeln.

Kontrollen nachvollziehbar dokumentieren

Bei erhöhter Brandgefährdung sollten Nachkontrollen mit Uhrzeit, kontrollierender Person, Bereich und Ergebnis dokumentiert werden. So lässt sich nachvollziehen, dass die festgelegten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden.

Technische Hilfsmittel können die Kontrolle unterstützen

Wärmebildkameras können auffällig erwärmte Bauteile sichtbar machen und die Nachkontrolle unterstützen. Sie ersetzen jedoch weder die fachkundige Bewertung noch die Kontrolle verdeckter Bereiche.

Typische Fehler bei Heißarbeiten im Unternehmen

Viele Brände nach Schweiß-, Trenn- oder Schleifarbeiten entstehen nicht, weil die grundsätzliche Gefahr unbekannt war. Häufig liegt das Problem vielmehr in unklaren Zuständigkeiten, unvollständigen Schutzmaßnahmen oder einer zu oberflächlichen Vorbereitung.

Ein typischer Fehler besteht darin, den Arbeitsbereich zu klein zu betrachten. Kontrolliert wird nur die direkte Umgebung der Arbeitsstelle, während angrenzende Räume, darunterliegende Ebenen, Hohlräume oder die Rückseite bearbeiteter Bauteile unberücksichtigt bleiben. Gerade dort können Funken oder weitergeleitete Wärme unbemerkt einen Brand auslösen.

Ebenso problematisch ist ein Erlaubnisschein, der lediglich formal ausgefüllt wird. Werden immer dieselben Schutzmaßnahmen angekreuzt, ohne den tatsächlichen Arbeitsort zu prüfen, verliert das Verfahren seinen Zweck. Ein Freigabeschein ist nur dann sinnvoll, wenn er auf einer konkreten Beurteilung beruht.

Brandwache nur auf dem Papier

In manchen Unternehmen wird zwar eine Brandwache benannt, tatsächlich übernimmt die betreffende Person jedoch gleichzeitig andere Aufgaben. Sie transportiert Material, unterstützt bei der Montage oder verlässt den Bereich zwischenzeitlich.

Damit ist keine zuverlässige Überwachung gewährleistet. Die Brandwache muss den Gefährdungsbereich beobachten können und während der Arbeiten jederzeit handlungsfähig sein.

Auch bei Fremdfirmen entstehen häufig Missverständnisse. Der Auftraggeber geht davon aus, dass das ausführende Unternehmen die Brandwache stellt. Die Fremdfirma wiederum erwartet, dass der Betreiber diese Aufgabe übernimmt. Ohne eindeutige Abstimmung bleibt die Funktion am Ende unbesetzt.

Ungeeignete oder schlecht erreichbare Löschmittel

Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass ein vorhandener Feuerlöscher grundsätzlich ausreicht. Befindet er sich weit entfernt, hinter abgestellten Materialien oder ist er für die mögliche Brandart ungeeignet, bietet er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz.

Die Löschmittel müssen zur Gefährdung passen, sofort erreichbar und einsatzbereit sein. Gleichzeitig müssen die eingesetzten Personen mit ihrer Bedienung vertraut sein.

Brennbare Materialien werden nur abgedeckt

Brennbare Materialien sollten nach Möglichkeit aus dem Gefährdungsbereich entfernt werden. In der Praxis werden Kartonagen, Holz, Dämmstoffe oder Kunststoffe jedoch häufig lediglich provisorisch abgedeckt.

Eine ungeeignete oder lückenhafte Abdeckung kann selbst verrutschen oder Funken nicht vollständig zurückhalten. Außerdem können Wärme und glühende Partikel auf die Rückseite oder unter die Abdeckung gelangen.

Das Abdecken ist deshalb nur dann eine verlässliche Maßnahme, wenn das Entfernen nicht möglich ist und geeignete nicht brennbare Materialien fachgerecht eingesetzt werden.

Brandmelder werden abgeschaltet und vergessen

Bei Heißarbeiten kann es notwendig sein, einzelne Brandmelder vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Kritisch wird es, wenn dies ohne dokumentiertes Verfahren geschieht oder die betroffenen Bereiche anschließend nicht ausreichend überwacht werden.

Besonders gefährlich ist es, wenn Meldergruppen nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder eingeschaltet werden. Dann bleibt ein Bereich möglicherweise über Stunden oder sogar Tage ohne automatische Überwachung.

Abschaltung, Ersatzmaßnahmen und Wiederinbetriebnahme müssen deshalb eindeutig geregelt und kontrolliert werden.

Keine ausreichende Nachkontrolle

Einer der schwerwiegendsten Fehler besteht darin, den Bereich direkt nach Arbeitsende zu verlassen. Ein kurzer Blick auf die Arbeitsstelle reicht nicht aus, wenn Funken in verdeckte Bereiche gelangt sein können.

Besonders problematisch sind Heißarbeiten kurz vor Feierabend oder am Ende einer Woche. Wenn anschließend niemand mehr im Gebäude ist, kann sich ein Schwelbrand lange unbemerkt entwickeln.

Nachkontrollen müssen deshalb bereits vor Beginn geplant, personell zugeordnet und gegebenenfalls dokumentiert werden.

Unklare Verantwortung bei Fremdfirmen

Wird eine externe Firma beauftragt, darf die Verantwortung nicht pauschal auf den Auftragnehmer verschoben werden. Die Fremdfirma kennt möglicherweise die betriebsspezifischen Risiken nicht. Dazu zählen beispielsweise brennbare Dämmstoffe, verdeckte Leitungswege, sensible Produktionsbereiche oder betriebliche Alarmierungsabläufe.

Der Auftraggeber muss diese Informationen bereitstellen und die Arbeiten koordinieren. Das ausführende Unternehmen bleibt gleichzeitig für die sichere Durchführung seiner Tätigkeit und den fachgerechten Einsatz seiner Arbeitsmittel verantwortlich.

Gerade an dieser Schnittstelle entstehen häufig Lücken. Deshalb sollten Zuständigkeiten für Freigabe, Brandwache, Abschaltungen, Nachkontrollen und Dokumentation vor Arbeitsbeginn eindeutig festgelegt werden.

Zeitdruck ersetzt keine Schutzmaßnahmen

Heißarbeiten werden häufig im Rahmen dringender Reparaturen durchgeführt. Eine ausgefallene Maschine, eine beschädigte Leitung oder ein defektes Bauteil soll möglichst schnell wieder instand gesetzt werden.

Zeitdruck darf jedoch nicht dazu führen, dass der Arbeitsbereich nur oberflächlich geprüft, auf eine Brandwache verzichtet oder die Nachkontrolle verkürzt wird. Je dringender eine Reparatur erscheint, desto wichtiger ist ein klarer Ablauf, der auch unter Stress funktioniert.

Die meisten dieser Fehler lassen sich durch ein einfaches, betrieblich abgestimmtes Freigabeverfahren vermeiden. Entscheidend ist, dass die Vorgaben nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Arbeitsalltag bekannt, verständlich und umsetzbar sind.

So organisieren Sie Heißarbeiten im Unternehmen Schritt für Schritt

Ein wirksames Verfahren für Heißarbeiten muss im Arbeitsalltag verständlich und umsetzbar sein. Zu komplizierte Freigabeprozesse führen häufig dazu, dass Beschäftigte Abkürzungen suchen oder kleinere Arbeiten ohne ausreichende Abstimmung durchführen. Gleichzeitig dürfen die Regelungen nicht so oberflächlich sein, dass wichtige Gefahren übersehen werden.

Die folgende Checkliste hilft Verantwortlichen dabei, Zuständigkeiten festzulegen, Schutzmaßnahmen nachvollziehbar umzusetzen und die wichtigsten Schritte vor, während und nach einer Heißarbeit zu berücksichtigen.

Vor Beginn der Heißarbeiten

Kann die Heißarbeit vermieden werden?
Prüfen Sie, ob ein alternatives Verfahren ohne offene Flammen, Funken oder starke Wärmeentwicklung möglich ist. Vielleicht kann eine Verbindung geschraubt statt geschweißt oder ein Bauteil an einem dafür eingerichteten Arbeitsplatz bearbeitet werden.

Sind Tätigkeit und Arbeitsort eindeutig festgelegt?
Dokumentieren Sie den genauen Arbeitsbereich, das eingesetzte Verfahren, die betroffenen Bauteile und die vorgesehene Dauer. Allgemeine Angaben wie „Schweißarbeiten in der Halle“ reichen nicht aus.

Wurde der gesamte Gefährdungsbereich kontrolliert?
Berücksichtigen Sie nicht nur die sichtbare Arbeitsstelle, sondern auch angrenzende Räume, darunterliegende Ebenen, Hohlräume, Durchbrüche und die Rückseite bearbeiteter Bauteile.

Sind brennbare Materialien entfernt oder geschützt?
Entfernen Sie Kartonagen, Holz, Kunststoffe, Abfälle, Staubablagerungen und andere Brandlasten. Materialien, die nicht entfernt werden können, müssen fachgerecht mit geeigneten nicht brennbaren Abdeckungen geschützt werden.

Sind Öffnungen und Durchbrüche verschlossen?
Funken und glühende Partikel können durch Fugen, Rohrdurchführungen, Kabelkanäle oder Lüftungsöffnungen in verdeckte Bereiche gelangen.

Stehen geeignete Löschmittel bereit?
Die Löschmittel müssen zur vorhandenen Brandgefährdung passen, sofort erreichbar und einsatzbereit sein. Die eingesetzten Personen müssen mit ihrer Bedienung vertraut sein.

Sind Abschaltungen eindeutig geregelt?
Müssen Brandmelder oder andere Brandschutzeinrichtungen vorübergehend abgeschaltet werden, sind Zuständigkeit, Ersatzmaßnahmen und Wiederinbetriebnahme festzulegen.

Sind alle Verantwortlichkeiten benannt?
Es muss eindeutig feststehen, wer die Arbeit ausführt, wer sie freigibt, wer die Brandwache übernimmt und wer für die Nachkontrollen zuständig ist.

Wurden alle Beteiligten eingewiesen?
Die Einweisung muss sich auf den konkreten Arbeitsbereich, die Schutzmaßnahmen, die Löschmittel und die betrieblichen Alarmierungswege beziehen.

Ist der Erlaubnisschein vollständig ausgefüllt?
Der Erlaubnisschein muss die tatsächlichen Bedingungen am Arbeitsort wiedergeben. Die eingetragenen Maßnahmen sind vor der Freigabe auf ihre Umsetzung zu kontrollieren.

Während der Heißarbeiten

Wird der Gefährdungsbereich durchgehend überwacht?
Die Brandwache muss den Arbeitsbereich sowie gefährdete angrenzende und darunterliegende Bereiche beobachten können.

Bleiben die Bedingungen der Freigabe unverändert?
Verändert sich der Funkenflug, werden neue Materialien in den Bereich gebracht oder fallen Schutzmaßnahmen aus, müssen die Arbeiten unterbrochen und erneut beurteilt werden.

Bleiben Flucht- und Zugangswege frei?
Schläuche, Leitungen, Werkzeuge und Abschirmungen dürfen notwendige Verkehrs- und Fluchtwege nicht blockieren.

Kann die Brandwache jederzeit eingreifen?
Sie darf keine ablenkenden Nebenaufgaben übernehmen und muss die bereitgestellten Löschmittel ohne Verzögerung erreichen können.

Nach Abschluss der Heißarbeiten

Wurde der gesamte Gefährdungsbereich unmittelbar kontrolliert?
Kontrollieren Sie die Arbeitsstelle, angrenzende Räume, Hohlräume, darunterliegende Ebenen und die Rückseite erhitzter Bauteile.

Sind weitere Nachkontrollen festgelegt?
Abhängig von der Gefährdung müssen zusätzliche Kontrollen in geeigneten Zeitabständen erfolgen. Verantwortliche Person, Kontrollbereiche und Dauer sollten bereits vor Arbeitsbeginn feststehen.

Wurden heiße Teile und Arbeitsreste sicher entfernt?
Heiße Metallteile, Schleifreste und möglicherweise glimmende Ablagerungen müssen sicher abgelegt oder entsorgt werden.

Sind alle Brandschutzeinrichtungen wieder betriebsbereit?
Abgeschaltete Brandmelder, Meldergruppen oder Löschanlagen müssen wieder aktiviert und ihre Betriebsbereitschaft kontrolliert werden.

Wurde die Durchführung dokumentiert?
Erlaubnisschein, Nachkontrollen, Abschaltungen und besondere Vorkommnisse sollten nachvollziehbar festgehalten werden.

Gab es Erkenntnisse für zukünftige Arbeiten?
Auffälliger Funkenflug, beschädigte Abdeckungen, unklare Zuständigkeiten oder beinahe eingetretene Brände sollten ausgewertet und bei zukünftigen Freigaben berücksichtigt werden.

Welche Rolle spielen Unterweisung und betriebliche Organisation?

Klare Regeln für Heißarbeiten funktionieren nur, wenn die beteiligten Personen ihre Aufgaben kennen und im Arbeitsalltag sicher anwenden können. Ein Erlaubnisschein allein verhindert keinen Brand, wenn unklar ist, wer ihn ausstellt, wie der Gefährdungsbereich beurteilt wird oder wann eine Arbeit unterbrochen werden muss.

Unternehmen sollten deshalb festlegen, welche Personen Heißarbeiten freigeben dürfen, wer als Brandwache eingesetzt werden kann und wie Nachkontrollen organisiert werden. Diese Abläufe müssen verständlich dokumentiert und regelmäßig vermittelt werden.

Eine allgemeine Brandschutzunterweisung schafft dafür eine wichtige Grundlage. Beschäftigte sollten wissen, welche Gefahren durch Funkenflug, Wärmeleitung und verdeckte Glutnester entstehen können. Personen mit besonderen Aufgaben benötigen zusätzlich eine konkrete Einweisung in das betriebliche Freigabeverfahren.

Auch ausgebildete Brandschutzhelfer können bei Heißarbeiten eine wichtige Rolle übernehmen. Sie sind mit den Grundlagen der Brandbekämpfung vertraut und können unter bestimmten Voraussetzungen als Brandwache eingesetzt werden. Dennoch ist immer eine zusätzliche Einweisung in den konkreten Arbeitsbereich erforderlich.

Der Brandschutzbeauftragte kann Unternehmen dabei unterstützen, geeignete Abläufe festzulegen, Erlaubnisscheine anzupassen und typische Schwachstellen bei Begehungen zu erkennen. Gerade bei häufigen Heißarbeiten, wechselnden Fremdfirmen oder komplexen Betriebsbereichen ist eine einheitliche Organisation besonders wichtig.

Entscheidend ist, dass die Regelungen nicht nur in einem Ordner abgelegt werden. Sie müssen im Betrieb bekannt, praktisch umsetzbar und auch unter Zeitdruck anwendbar sein.

Fazit: Heißarbeiten brauchen klare Regeln

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozenten

Schweißen, Trennen und Schleifen gehören in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Gerade weil solche Tätigkeiten häufig nur kurz dauern, wird ihr Brandrisiko jedoch leicht unterschätzt.

Funken, glühende Metallteilchen und weitergeleitete Wärme können auch außerhalb des sichtbaren Arbeitsbereichs Brände auslösen. Besonders gefährlich sind verdeckte Hohlräume, brennbare Ablagerungen und Bauteile, die sich auf der abgewandten Seite erhitzen.

Ein sicherer Ablauf beginnt deshalb immer mit der Prüfung, ob die Heißarbeit vermieden oder an einen besser geeigneten Ort verlegt werden kann. Ist dies nicht möglich, müssen Arbeitsbereich, Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten, Brandwache und Nachkontrolle eindeutig festgelegt werden.

Der Erlaubnisschein für Heißarbeiten ist dabei ein wichtiges Hilfsmittel. Er entfaltet seine Wirkung aber nur, wenn der Arbeitsbereich tatsächlich besichtigt und die eingetragenen Maßnahmen vollständig umgesetzt werden. Eine Unterschrift allein bietet keinen Brandschutz.

Besonders bei Fremdfirmen kommt es auf klare Absprachen an. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen wissen, wer die Arbeiten freigibt, wer den Bereich überwacht und wer nach Abschluss die weitere Kontrolle übernimmt.

Unternehmen, die Heißarbeiten regelmäßig durchführen, sollten deshalb ein einfaches und praxistaugliches Freigabeverfahren etablieren. So lassen sich Brandrisiken reduzieren, Verantwortlichkeiten nachvollziehbar dokumentieren und gefährliche Lücken im betrieblichen Ablauf vermeiden.

Heißarbeiten sicher und praxistauglich organisieren

Sind Freigabe, Brandwache und Nachkontrolle in Ihrem Unternehmen eindeutig geregelt? Wir unterstützen Sie dabei, bestehende Abläufe zu überprüfen und passende Brandschutzmaßnahmen für Ihren Betrieb zu entwickeln.

Dabei betrachten wir nicht nur Formulare, sondern die tatsächlichen Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und betrieblichen Abläufe.

Häufig gestellte Fragen

Zu den Heißarbeiten zählen Tätigkeiten, bei denen offene Flammen, hohe Temperaturen, Funken oder glühende Materialteilchen entstehen können. Typische Beispiele sind Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Schleifen, Löten, Flammrichten und das Auftauen mit offener Flamme.

Entscheidend ist immer, ob durch die Tätigkeit eine wirksame Zündquelle entsteht.

Die Begriffe werden in der Praxis häufig gleichbedeutend verwendet. Feuergefährliche Arbeiten ist der weiter gefasste brandschutztechnische Begriff. Heißarbeiten bezeichnen dabei insbesondere Tätigkeiten, bei denen Wärme, Flammen, Funken oder glühende Partikel entstehen.

Nicht für jede Heißarbeit besteht automatisch dieselbe pauschale Pflicht zum Erlaubnisschein. An dauerhaft eingerichteten und entsprechend geschützten Arbeitsplätzen können feste betriebliche Regelungen ausreichen.

Außerhalb solcher Bereiche ist ein schriftliches Freigabeverfahren jedoch häufig erforderlich oder zumindest dringend zu empfehlen. Dies gilt besonders bei erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr sowie bei entsprechenden Vorgaben des Sachversicherers.

Die Freigabe sollte durch eine fachkundige und betrieblich beauftragte Person erfolgen. Sie muss den Arbeitsbereich, die vorhandenen Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen beurteilen können.

Außerdem benötigt sie die Befugnis, zusätzliche Maßnahmen zu verlangen oder die Arbeiten bei unzureichender Vorbereitung zu untersagen.

Eine Brandwache ist erforderlich, wenn trotz der vorbereitenden Maßnahmen weiterhin eine Brandgefahr besteht und der Gefährdungsbereich während der Arbeiten überwacht werden muss.

Dies ist beispielsweise bei Funkenflug, verdeckten Hohlräumen, brennbaren Bauteilen oder schwer einsehbaren angrenzenden Bereichen der Fall.

Ein ausgebildeter Brandschutzhelfer bringt wichtige Grundkenntnisse im Umgang mit Entstehungsbränden mit und kann grundsätzlich für diese Aufgabe geeignet sein.

Zusätzlich benötigt die Person jedoch eine konkrete Einweisung in die jeweilige Heißarbeit, den zu überwachenden Bereich, die vorhandenen Löschmittel und die betrieblichen Alarmierungswege.

In vielen Fällen ist dies nicht sinnvoll, weil sich die ausführende Person auf ihre Arbeit konzentrieren muss und nicht gleichzeitig den gesamten Gefährdungsbereich überwachen kann.

Insbesondere angrenzende Räume, darunterliegende Ebenen oder verdeckte Bereiche erfordern häufig eine zusätzliche Person.

Eine allgemein gültige Kontrollzeit gibt es nicht. Dauer und Häufigkeit der Nachkontrollen müssen sich an der konkreten Gefährdung orientieren.

Bei Arbeiten in der Nähe von Dämmstoffen, Hohlräumen, Staubablagerungen oder brennbaren Bauteilen kann eine längere und wiederholte Kontrolle erforderlich sein.

Eine vorübergehende Abschaltung einzelner Brandmelder kann notwendig sein, um Täuschungsalarme durch Rauch, Staub oder Wärme zu vermeiden. Sie darf jedoch nur nach einem geregelten Verfahren erfolgen.

Während der Abschaltung müssen Ersatzmaßnahmen vorgesehen und die betroffenen Melder nach Abschluss der Arbeiten zuverlässig wieder aktiviert werden.

Das geeignete Löschmittel richtet sich nach den vorhandenen brennbaren Stoffen und möglichen Brandklassen. Ein Feuerlöscher muss sofort erreichbar, einsatzbereit und für die konkrete Gefährdung geeignet sein.

Je nach Arbeitsbereich können mehrere Feuerlöscher oder zusätzliche Löschmittel erforderlich sein.

Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer tragen Verantwortung. Der Auftraggeber muss über betriebliche Gefahren informieren und die Arbeiten koordinieren. Die Fremdfirma bleibt für die sichere und fachgerechte Durchführung ihrer Tätigkeit verantwortlich.

Zuständigkeiten für Freigabe, Brandwache, Abschaltungen und Nachkontrollen sollten deshalb vor Arbeitsbeginn eindeutig festgelegt werden.

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