Evakuierungshelfer – Schulung, Pflichten & Brandschutz

Inhaltsverzeichnis

Evakuierungshelfer spielen eine zentrale Rolle in der Sicherheitsstruktur von Unternehmen, Bildungseinrichtungen und anderen Organisationen. Im Gefahrenfall unterstützen Sie bei der Evakuierung gefährdeter Bereiche.

Um im Gefahrenfall eine geordnete und effiziente Evakuierung zu gewährleisten, ist eine spezifische Schulung der Evakuierungshelfer erforderlich. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Evakuierungshelfer auf Ihre verantwortungsvolle Rolle richtig vorbereitet sind.

Haben Brandschutz- und Evakuierungshelfer die selben Aufgaben?

Wie die Bezeichnung der beiden Positionen schon verrät, haben Brandschutzhelfer zum Teil andere Aufgaben als Evakuierungshelfer.

Oft sind die Aufgaben allerdings eng miteinander verknüpft. Deshalb kann es sinnvoll sein, beide Funktionen in einer Person zu vereinen, um die Effizienz zu steigern. 

In der Praxis wird die Ausbildung der beiden Positionen sehr häufig kombiniert. Je nach Sicherheitskonzept des Unternehmens können die Mitarbeiter hinterher separiert oder kombiniert eingesetzt werden.

Aufgaben Evakuierungshelfer

Aufgaben Brandschutzhelfer

Sie konzentrieren sich primär auf die Evakuierung von Gebäuden oder Bereichen im Notfall. 

Ihre Hauptaufgaben sind:

  • Die schnelle und geordnete Evakuierung von Personen, besonders von Besuchern, Kunden oder Mitarbeitern, die mit den Fluchtwegen möglicherweise nicht vertraut sind.

 

  • Die Sicherstellung, dass alle Personen das Gebäude oder den gefährdeten Bereich verlassen haben, und die Überprüfung von Notausgängen und Fluchtwegen.

 

  • Die Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Bedürfnissen bei der Evakuierung.

Sie sind speziell geschult, um im Falle eines Brandes erste Maßnahmen zu ergreifen. 

Ihre Hauptaufgaben sind:

  • Brandgefahren frühzeitig erkennen.

 

  • Die Evakuierung von Personen zu unterstützen.

 

  • Die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Feuerlöschern oder anderen Löschmitteln, solange dies ohne erhebliches Risiko möglich ist.

 

  • Die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, indem Sie wichtige Informationen über die Situation und die örtlichen Gegebenheiten bereitstellen.

Der wesentliche Unterschied liegt also in der aktiven Brandbekämpfung, die den Brandschutzhelfern obliegt, während Evakuierungshelfer sich auf die Organisation und Durchführung der Evakuierung konzentrieren. Beide Rollen sind essenziell für die Sicherheit in Unternehmen und Einrichtungen und ergänzen einander im Rahmen des betrieblichen Sicherheitskonzepts.

Im Gefahrenfall sorgen sowohl Brandschutzhelfer als auch Evakuierungshelfer für den Schutz aller anwesenden Personen. 

In einem gesonderten Artikel haben wir weitere Informationen zum Thema „Brandschutzhelfer Ausbildung“ zusammengefasst wo Sie noch weiterführende informationen dazu finden.

Sind Evakuierungshelfer weisungsbefugt?

Ob Evakuierungshelfer weisungsbefugt sind, hängt von den Richtlinien des Unternehmens oder der Institution ab.

In vielen Fällen erhalten Evakuierungshelfer eine gewisse Autorität, um im Notfall Anweisungen geben zu können, da dies für eine effiziente und sichere Evakuierung notwendig ist. Diese Befugnis ist jedoch in der Regel auf Maßnahmen beschränkt, die direkt mit der Evakuierung und der Sicherheit der betroffenen Personen zusammenhängen.

Diese Helfer haben dann die Aufgabe, im Notfall Anweisungen zur Evakuierung zu geben und dafür zu sorgen, dass alle Personen das Gebäude sicher verlassen können.

Evakuierungshelfer Pflicht: Das sollten Unternehmen beachten

Der Unternehmer ist gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.

Um einen geregelten Ablauf der Evakuierung zu unterstützen, können Mitarbeiter ausgebildet werden, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen. Diese werden in der Regel als Evakuierungshelfer, Räumungshelfer oder auch Etagen- oder Stockwerksbeauftragte bezeichnet. 

Ein Auszug aus der DGUV 205-033 / Alarmierung und Evakuierung (PDF):

„Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher) auch Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung erforderlich sind.“

Weiter unten im Beitrag im Abschnitt „Evakuierungshelfer: Gesetzliche Grundlagen“ erläutern wir kurz, was das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV überhaupt sind.

Das Unternehmen ist also nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Evakuierungshelfer auszubilden und zu benennen. Sie helfen ihm aber dabei, seiner Pflicht nachzukommen, indem Sie im Gefahrenfall, z. B. bei einer geordneten Evakuierung unterstützen.

Für einen geregelten Ablauf einer Evakuierung reicht es allerdings nicht aus, nur einige wenige Personen zu schulen.

Alle Mitarbeiter des Unternehmens müssen über die Maßnahmen im Notfall unterwiesen sein. Die Unterweisung der Mitarbeiter muss jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung der Unterweisung liegt dabei in der Verantwortung des Unternehmers und wird z. B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheits veranstaltet.

Im Gefahrenfall liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, sowohl auf seine Arbeitskollegen als auch auf andere anwesende Personen, einschließlich Personen mit Behinderungen zu achten.

Wenn Sie bei der Schulung von Ihren Mitarbeitern Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Unsere kostenlose Erstberatung hilft Ihnen dabei, Ihre aktuelle betriebliche Situation zu analysieren und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten. Dabei informieren wir Sie auch gerne über sämtliche anderen Leistungen, die wir Ihnen anbieten können.

Evakuierungshelfer: Gesetzliche Grundlagen

Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, die für Evakuierungshelfer hilfreich sind, finden Sie in verschiedenen Vorschriften, Normen und Regelwerken. Die folgende Auflistung hilft Ihnen dabei, schnell die benötigten Informationen zu finden (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

RegelwerkErläuterung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Das Arbeitsschutzgesetz ist da, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze sicher und gesund für alle sind, die dort arbeiten. Es legt fest, was Arbeitgeber tun müssen, um ihre Mitarbeiter zu schützen, und gibt Arbeitnehmern Rechte und Mittel, um sich bei Problemen zu äußern. Bei § 10 Arbeitsschutzgesetz finden Sie relevante Informationen zu Beitrag.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)„ASR“ steht für „Technische Regeln für Arbeitsstätten“. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) geben den erforderlichen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Für diesen Beitrag hält die "ASR A2.3 / Fluchtwege und Notausgänge" wichtige Informationen bereit.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)"DGUV" steht für "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung". Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. In einfachen Worten ist sie eine Art von Versicherung in Deutschland, die sich um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen am Arbeitsplatz kümmert. Die DGUV sorgt dafür, dass Arbeitsplätze sicher sind und wenn doch jemand bei der Arbeit zu Schaden kommt, die nötige Unterstützung und medizinische Versorgung erhält. Sie hilft auch dabei, Regeln und Richtlinien für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erstellen, damit Unfälle vermieden werden können. In diesem Beitrag ist die "DGUV Information 205-033 / Alarmierung und Evakuierung" von besonderer Bedeutung.
Technische Regel des Vereins Deutscher Ingenieur (VDI)Der VDI erstellt richtungsweisende und praxisorientierte technische Regelwerke, die Qualitätsstandards in vielen ausführenden Gewerken und allen möglichen Industriebereichen setzen. Sie bilden den aktuellen Stand der Technik ab. In diesem Beitrag ist die VDI 4062 von besonderer Bedeutung.

Anzahl Evakuierungshelfer im Unternehmen

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl. Der Unternehmer muss die Anzahl der benötigten Evakuierungshelfer eigenverantwortlich mithilfe der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermitteln.

Die Anzahl muss dabei u. a. im angemessenen Verhältnis zu der Beschäftigtenanzahl und zum betrieblichen Gefährdungspotenzial stehen.

Ein kleiner Familienbetrieb mit 8 Mitarbeitern benötigt selbstverständlich weniger Evakuierungshelfer als ein großer Bürokomplex mit mehrere Etagen und über 300 Mitarbeitern.

Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei die benötigte Anzahl an Evakuierungshelfern, in Ihrem Unternehmen, abzuschätzen: 

Wenn Sie Fragen mit „ja“ beantworten können und / oder viele Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen beschäftigen, erhöht dies tendenziell die benötigte Anzahl.

Wenn Sie eine Einschätzung von uns haben möchten, weil Sie sich hier unsicher sind, dann buchen Sie unseren kostenlosen Präventions Check. Wir prüfen Ihre aktuelle Situation und geben Ihnen anschließend eine klare Empfehlung. 

Evakuierungshelfer Schulung

Ablauf der Schulung

Die Schulung besteht aus einem theoretischen Teil und einer anschließenden Begehung.

Die Begehung dient dazu, sich mit den vorhandenen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen vertraut zu machen und eventuell auftretende Fragen direkt zu klären. So vermeiden Sie Unsicherheiten und unerwünschte Überraschungen im Ernstfall.

Die Dauer der Schulung kann man nicht pauschal festlegen. In der Regel variiert sie zwischen 1 – 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Der tatsächliche Zeitaufwand ist hauptsächlich von den Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen abhängig. 

Am Ende der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, welches die erfolgreiche Teilnahme an der erforderlichen Schulung bestätigt.

Die Bestellung von Evakuierungshelfern sollte schriftlich erfolgen. Dies dient nicht nur der formalen Ernennung, sondern auch der klaren Kommunikation der Verantwortlichkeiten und Pflichten.

Schulungsinhalte

Die Schulungsinhalte werden an die betrieblichen Gegebenheiten entsprechend angepasst.

Grundlegende Inhalte der Ausbildung sind u. a.:

  • Besondere Gefahren im Unternehmen
  • Ablauf einer Alarmierung 
  • Alarmierungssignale (z. B. optisch & akustisch)
  • Richtiges Verhalten im Gefahrenfall
  • Meldewesen
  • Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Sammelplätze
  • Ordnungsgemäße Durchführung einer Gebäuderäumung und Vollzähligkeitskontrolle
  • Vorhandene Sicherheitseinrichtungen im Unternehmen (z. B. Brandschutztüren, Brandmeldeanlagen, Rauch- & Wärmeabzugsanlagen)
  • Eigenschutz

 

Sinnvolle Ausrüstungsgegenstände für Evakuierungshelfer

Es wird empfohlen die Evakuierungshelfer u. a. mit folgenden Ausrüstungsgegenständen auszustatten:

  • Weste mit Kennzeichnung: „Evakuierungshelfer“
  • Taschenlampe
  • Kommunikationsmittel zur Verständigung untereinander (z. B. Funkgerät)
  • Signalpfeife, Horn, Handmegafon
  • Ölkreide oder Markierungsband zur Kennzeichnung bereits kontrollierter Bereiche
  • Erste-Hilfe-Set
  • evtl. Fluchthaube
  • Absperrband
  • Evakuierungshelfer ausrüstungsgegenstände beispiele

    Die Ausrüstungsgegenstände müssen dem Evakuierungshelfer im Gefahrenfall unmittelbar zur Verfügung stehen. Sie sollten also bestenfalls in einer Tasche und jederzeit griffbereit aufbewahrt werden.

    Auffrischung der Schulung

    Die Auffrischungskurse dienen nicht nur der Wiederholung wichtiger Inhalte, sondern auch der Aktualisierung des Wissens gemäß neuesten Standards und Technologien. 

    Wir empfehlen Ihnen, diese Auffrischung in regelmäßigen Abständen zu absolvieren, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Unserer Erfahrung nach sollten die Abstände nicht mehr als drei Jahre betragen.

    Wenn sich die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen zwischenzeitlich ändern, muss die Schulung entsprechend öfter wiederholt werden. 

    Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Evakuierungshelfer im Gefahrenfall angemessen reagieren können.

    Jährliche Unterweisung aller Mitarbeiter

    Für eine effektive Evakuierung müssen alle Mitarbeiter (unabhängig ob Sie Evakuierungshelfer sind oder nicht)  jährlich über Notfallmaßnahmen geschult und dies dokumentiert werden. 

    Die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmer, wobei die Schulung häufig von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt wird. 

    Zu der jährlichen Unterweisung aller Mitarbeiter gehören insbesondere folgende Themen: 

    Fazit zur Evakuierungshelfer Schulung

    Evakuierungshelfer sind ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Notfallmanagements.

    Ihre Aufgaben, Schulung und die gesetzlichen Anforderungen an ihre Bestellung und Funktion sind klar definiert. Durch Ihre Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen gewährleisten Sie das im Ernstfall eine schnelle und geordnete Evakuierung möglich ist.

    Das Risiko von Verletzungen oder Schlimmeren wird so minimiert.

    Häufig gestellte Fragen

    Der Unternehmer ist nicht grundsätzlich verpflichtet Evakuierungshelfer auszubilden und zu benennen.

    Allerdings ist er verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung erforderlich sind.

    Evakuierungshelfer unterstützen dabei, dieser Pflicht nachzukommen.

    Es reicht nicht aus, nur einige wenige Personen als Evakuierungshelfer auszubilden. Alle Mitarbeiter des Unternehmens müssen über die Maßnahmen im Notfall unterwiesen sein.

    Um einen geregelten Ablauf der Evakuierung zu unterstützen, können zusätzlich Evakuierungshelfer ausgebildet werden, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen. Die benötigte Anzahl wird in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

    Die Dauer der Ausbildung variiert zwischen 1 – 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. 

    Der Zeitaufwand gestaltet sich sehr individuell, da die Ausbildung an die spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst werden muss.

    Die Kosten für die Ausbildung zum Evakuierungshelfer variieren je nach Anzahl der Teilnehmer und Umfang der Schulung (abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten).

    Der Arbeitgeber muss für die Kosten aufkommen.

    Wenn Sie die Ausbildung von uns durchführen lassen, erhalten Sie selbstverständlich eine Finanzamt-konforme Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Damit können Sie die Kosten der Evakuierungshelfer-Ausbildung als Betriebsausgaben absetzen.

    Es gibt keine besonderen Anforderungen an Mitarbeiter, die als Evakuierungshelfer eingesetzt werden. 

    Jeder, der physisch und psychisch dazu in der Lage ist, kann für diese Funktion ausgebildet werden.

    Eine Wiederholung der Evakuierungshelfer-Ausbildung ist gesetzlich nicht genau geregelt. Wir empfehlen, die Schulung spätestens alle drei Jahre zu wiederholen.

    Wenn sich die Gegebenheiten ändern, sollte die Schulung entsprechend zeitnah wiederholt werden.

    Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter (unabhängig ob Sie Evakuierungshelfer sind oder nicht) einmal jährlich über das Verhalten im Gefahrfall unterwiesen werden!

    Die Ausbildung zum Evakuierungshelfer kann z. B. von Sicherheitsfachkräften oder Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden.

    Wichtig ist, dass die Person die notwendige Qualifikation besitzt und mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut ist.

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