Was ist ein Brandschutzbeauftragter ?
Der Brandschutzbeauftragte ist verantwortlich dafür, dass alle brandschutzrelevanten Vorschriften eingehalten werden. Er sorgt dafür, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die richtigen Verhaltensweisen im Brandfall informiert sind, dass die notwendigen Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind und funktionieren.
Stell dir vor, du bist der Chef oder die Chefin eines Unternehmens und plötzlich bricht ein Feuer aus. Was tust du? Wie sicher bist du, dass dein Unternehmen auf solch eine Situation vorbereitet ist?
Als Arbeitgeber bist du gemäß der Arbeitsstättenverordnung ( ArbStättV ) dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in deinem Betrieb zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte ist somit ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzepts und trägt maßgeblich zur Sicherheit deines Unternehmens bei.
Was macht ein Brandschutzbeauftragter ?
Als Brandschutzbeauftragter ist jeder Arbeitstag anders und abwechslungsreich. Der Tag beginnt oft mit der Sichtprüfung der Brandschutzeinrichtungen und -maßnahmen im Unternehmen. Dazu gehören auch die Kontrolle der Feuerlöscher, Rauchmelder und Notausgänge.
Anschließend werden Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter durchgeführt, um das Bewusstsein für Brandschutz zu stärken. Auch die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und anderen Behörden gehört zum Arbeitsalltag.
Eine wichtige Aufgabe ist auch die Erstellung und Überprüfung von Brandschutzkonzepten sowie die Beratung und Unterstützung bei Bauvorhaben. Als Brandschutzbeauftragter trägst du eine große Verantwortung und bist ein wichtiger Ansprechpartner in Sachen Brandschutz im Unternehmen.
Die 10 wichtigsten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- Durchführung von Brandschutzbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Brandschutzkonzepten, Brandschutzplänen und Evakuierungsplänen
- Überprüfung der Feuerlöscher und anderer Brandschutzeinrichtungen
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter in Sachen Brandschutz
- Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Überwachung der Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften und Brandschutzmaßnahmen
- Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von brandschutzrelevanten Maßnahmen
- Überprüfung von Flucht- und Rettungswegen
- Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Überprüfung von Bauvorhaben und Einrichtungen hinsichtlich brandschutztechnischer Aspekte
Zusammenfassend ergreift der Brandschutzbeauftragte Maßnahmen zur Brandverhütung, überwacht und setzt die Brandschutzvorschriften um. Außerdem informiert er alle Mitarbeiter über das richtige Verhalten im Brandfall ( Unterweisung / Brandschutzhelferschulung ).
Als zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen berät er bei allen Aspekten des Brandschutzes und des betrieblichen Notfallmanagements.
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und Weiterbildung: Wie werde ich Brandschutzbeauftragter ?
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten unterliegt in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen. Um als Brandschutzbeauftragter tätig zu werden, musst Du eine fachspezifische Ausbildung absolvieren.
Brandschutzbeauftragter - Voraussetzungen gemäß Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03
Für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter wird eine der folgenden Ausbildung vorausgesetzt:
- ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Brandschutz
- eine abgeschlossene Ausbildung im gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst
- eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (mindestens 60 Unterrichtseinheiten) und Bestehen einer Abschlussprüfung
- eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und die oben genannte Abschlussprüfung
Brandschutzbeauftragter Ausbildung
Brandschutzbeauftragter ist eine spezielle Ausbildung, die 64 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten umfasst, die sich aus theoretischem und praktischen Unterricht zusammensetzt. Diese Ausbildung dauert in der Regel mehrere Tage und vermittelt umfassendes Wissen über den Brandschutz.
Dabei werden verschiedene Themen wie Brandschutzrecht, Gefahrenabwehr, Brandverhütung und Feuerlöschtechniken behandelt.
Ausreichend technisches Verständnis, gute Kommunikationsfähigkeiten und hohe Zuverlässigkeit sollten, falls notwendig, vor der Ausbildung durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen erworben werden.
Teilnehmer unseres Ausbildungsprogramms zum Brandschutzbeauftragten erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung und lernen nicht nur alles Wichtige zum Brandschutz, sondern auch, wie sie ihre Kenntnisse erfolgreich im Unternehmen einsetzen können.
Die Ausbildung muss von einer anerkannten Institution oder von einem anerkannten Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden.
Es ist von Vorteil, wenn du bereits Erfahrung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes gesammelt hast. Nach Abschluss der Ausbildung musst Du eine Prüfung ablegen, um Deine Kompetenz als Brandschutzbeauftragter nachzuweisen.
Eine fundierte Ausbildung vermittelt Dir nicht nur das nötige Fachwissen, sondern auch praktische Fähigkeiten, die Du im Ernstfall einsetzen kannst. Eine professionelle Ausbildung als Brandschutzbeauftragter gibt Dir auch das notwendige Selbstbewusstsein und die Sicherheit, um in kritischen Situationen angemessen zu agieren.
Darüber hinaus ist eine professionelle Ausbildung auch ein wichtiger Faktor, um Deine Glaubwürdigkeit und Reputation als Brandschutzbeauftragter zu stärken. Eine solide Ausbildung ist daher ein unverzichtbares Instrument, um Deine Karriere als Brandschutzbeauftragter erfolgreich zu gestalten.
Während der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten lernst du unter anderem:
- die Grundlagen des Brandschutz
- die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften im Brandschutz
- die Erstellung von Brandschutzkonzepten
- die Überwachung von Brandschutzeinrichtungen wie Rauchmeldern, Feuerlöschern oder Sprinkleranlagen
- die Durchführung von Brandschutzübungen und Evakuierungsplänen
- die Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen wie dem Arbeitsschutz oder der Gebäudetechnik
Brandschutzbeauftragter Fortbildung
Eine weitere Möglichkeit ist eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten zu machen. Hierbei handelt es sich um eine mehrtägige Schulung, die Dich auf die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten vorbereitet. Inhaltlich werden Themen wie Brandschutzrecht, Brandschutzorganisation und Brandschutzmanagement behandelt.
Als Brandschutzbeauftragter ist es wichtig, regelmäßig an Weiterbildungen und Seminaren zu teilzunehmen. Hier kann man sich über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Vorschriften informieren. Ein weiterer Vorteil dabei ist der Austausch mit anderen Brandschutzbeauftragten, wobei man von den Erfahrungen und „Best Practices“ lernen kann.
Liegt die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten länger als drei Jahre zurück und kann keine Fortbildung nachgewiesen werden, ist die Ausbildung gemäß DGUV 205-003 erneut zu absolvieren.
Brandschutzbeauftragte im Unternehmen: Intern und Extern
Du denkst vielleicht, dass ein Brandschutzbeauftragter nur für große Unternehmen relevant ist. Aber das ist ein Trugschluss.
Warum? – Der Brandschutzbeauftragte, spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit.
Interner Brandschutzbeauftragter
Ein interner Brandschutzbeauftragter ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation, der für die Umsetzung und Überwachung der Brandschutzmaßnahmen verantwortlich ist. Er ist Teil der betrieblichen Organisation und hat in der Regel ein breites Wissen über die betrieblichen Abläufe und Gegebenheiten.
Brandschutzbeauftragte sollten wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit direkt dem Unternehmer unterstellt sein. Sie sollten bereits in der Planungsphase in alle Fragen des Brandschutzes einbezogen werden. Sie arbeiten mit anderen Beauftragten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammen und werden in den Arbeitsschutzausschuss integriert.
Brandschutzbeauftragte sind in der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei und dürfen nicht wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben benachteiligt werden. In Betrieben mit Werkfeuerwehr können die Aufgaben der Brandschutzbeauftragten von dieser übernommen werden.
In Betrieben mit einer Werkfeuerwehr können die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten der Werkfeuerwehr übertragen werden. Wenn mehrere Betriebe von einer gemeinsamen Werkfeuerwehr betreut werden, sollte die Koordination von einzelnen Brandschutzbeauftragten durch die Werkfeuerwehr erfolgen, um eine einheitliche Gefahrenabwehrorganisation sicherzustellen.
Brandschutzbeauftragter Extern
Ein externer Brandschutzbeauftragter hingegen ist ein unabhängiger Berater, der von einem Unternehmer bzw. einer Unternehmerin oder einer Organisation vertraglich beauftragt werden kann, wenn keine eigenen Brandschutzbeauftragten zur Verfügung stehen oder kein eigenes Personal ausgebildet werden kann.
Er ist nicht Teil der betrieblichen Organisation und kann unabhängige Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Ein externer Brandschutzbeauftragter entlastet interne Ressourcen und ermöglicht es Unternehmen, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren.
Bei der Bestellung von Brandschutzbeauftragten ist es wichtig, dass sie in die betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen werden. Dazu gehören der Zugriff auf alle relevanten Unterlagen und Informationen sowie der Zutritt zu betreffenden Liegenschaften und Räumen.
Bestellung externer Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person, die vom Eigentümer oder Betreiber eines Gebäudes oder einer Anlage bestellt wird, um sicherzustellen, dass der Brandschutz gewährleistet ist. Dabei geht es vor allem um die Prävention von Bränden, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Durchführung von regelmäßigen Brandschutzübungen.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist insbesondere dann erforderlich, wenn es sich um größere Gebäude oder Anlagen handelt, in denen eine erhöhte Brandgefahr besteht. Dazu gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Hochhäuser oder Industrieanlagen.
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Brandschutzbeauftragter - Rechtsgrundlage
Der Arbeitgeber muss laut dem Arbeitsschutzgesetz ( § 10 ArbSchG ) Vorkehrungen treffen, um im Falle von Erste-Hilfe, Brandbekämpfung oder Evakuierung der Mitarbeiter geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Diese Maßnahmen müssen eigenverantwortlich von ihm ermittelt und festgelegt werden.
Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe und / oder Art der Tätigkeit einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen. Die genauen Vorgaben dazu sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ festgelegt.
Auch Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko ( z.B. aufgrund von Lagerung brennbarer Stoffe oder besonderer technischer Anlagen ) sind dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Eine erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn die Gefahr eines Brandes höher ist als bei einer normalen Büronutzung. In diesem Fall sind besondere Maßnahmen notwendig, um die Schutzziele zu erreichen.
Es kann zwingend erforderlich sein, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, wenn dies durch baurechtliche oder versicherungstechnische Vorschriften vorgeschrieben ist. Das betrifft in der Regel Sonderbauten wie Versammlungs- und Verkaufsstätten, Ausstellungsräume, Hotels oder Industriegebäude mit einer bestimmten Grundfläche. Auch bei Gebäuden oder Bereichen, in denen eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht, kann dies erforderlich sein.
Diese Vorschriften werden hauptsächlich durch das Baurecht geregelt ( z.B. MBO, MIndBauRL, SBauVO, MHHR ), die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Brandschutz ist also Ländersache.
Nachfolgend eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen. Jedoch übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität.
VStättV
Gemäß der Versammlungsstättenverordnung ist der Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person in Absprache mit der zuständigen Brandschutzdienststelle verpflichtet, eine Brandschutzordnung und gegebenenfalls ein Räumungskonzept zu erstellen. Dabei müssen auch die Anforderungen und Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten festgelegt werden.
IndBauRL
Gemäß den Vorschriften der Industriebaurichtlinie muss der Betreiber eines Industriegebäudes, dessen Summe der Geschossflächen insgesamt mehr als 5.000 Quadratmeter beträgt, einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
HHR
Gemäß der Hochhausrichtlinie ist der Eigentümer eines Hochhauses verpflichtet, einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen, der mit dem Hochhaus und seinen technischen Einrichtungen vertraut ist. Der Brandschutzbeauftragte muss der Brandschutzdienststelle benannt werden.
VKVO
Gemäß den Bestimmungen der Verkaufsstättenverordnung ist der Betreiber einer Verkaufsstätte mit einer Fläche von mehr als 2.000 Quadratmeter verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Es ist jedoch immer ratsam, sich individuell bei einem Brandschutzexperten zu informieren ob und in welchem Umfang ein Brandschutzbeauftragter für das eigene Unternehmen erforderlich ist.
Die Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Zunächst muss der Brandschutzbeauftragte eine spezielle Ausbildung absolviert und die notwendige Qualifikation gemäß DGUV 205-003 nachgewiesen haben. Für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen sind die Muster-Bauordnung ( MBO ) oder die Arbeitsstättenrichtlinien ( ASR ) wichtige Grundlagen.
Fazit: So wichtig ist der Brandschutzbeauftragte !
Brandschutzbeauftragte sind erforderlich, wenn es gemäß der Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung ( Sonderbauten ) ein Brandschutzkonzept oder eine Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gibt. Sie werden insbesondere für Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Hochhäuser benötigt. Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann auch aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sein.
Laut § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, je nach Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Anzahl der Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten zu ergreifen. Um diese Aufgaben zu erfüllen, muss der Arbeitgeber qualifizierte Brandschutzbeauftragte benennen, die schriftlich beauftragt werden müssen.
Der Brandschutzbeauftragte trägt eine entscheidende Rolle in jedem Unternehmen, da er für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Kunden verantwortlich ist. Er sorgt dafür, dass alle Brandgefahren erkannt und beseitigt werden und im Notfall alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden können.
Außerdem ermöglicht er der Feuerwehr das effektive Löschen. Der Einsatz eines Brandschutzbeauftragten hilft nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen um somit mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Im Ernstfall können durch seine Arbeit, Leben und Sachwerte gerettet, sowie Schäden minimiert oder gar abgewehrt werden!
Es ist wichtig zu betonen, dass die Investition in einen Brandschutzbeauftragten nicht nur zur Sicherheit und zum Wohlbefinden der Mitarbeiter beiträgt, sondern auch dazu beiträgt, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und somit mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden.