Bestellung Brandschutzbeauftragter Extern: Direkt und einfach erklärt

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Bestellung Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter vor Ort - Bestellung Brandschutzbeauftragter ExternDie Bestellung Brandschutzbeauftragter ist insbesondere dann erforderlich, wenn es sich um größere Gebäude oder Anlagen handelt, in denen eine erhöhte Brandgefahr besteht. Dazu gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Hochhäuser oder Industrieanlagen.

Gemäß der ASR A2.2 von 2018 empfiehlt sich die Bestellung Brandschutzbeauftragter, wenn der Arbeitgeber ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt hat. Eine „normale“ Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei freigesetzten Stoffe und die Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte mit einem Büro vergleichbar sind.

Eine Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz kann als Basis dienen, um zu entscheiden, ob ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber die Verantwortung als oberster Brandschutzbeauftragter erfüllen kann: Entweder übernimmt er diese Aufgaben selbst oder er delegiert sie an eine andere Person oder Institution( Bestellung Brandschutzbeauftragter ).

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person, die vom Eigentümer oder Betreiber eines Gebäudes oder einer Anlage bestellt wird, um sicherzustellen, dass der Brandschutz gewährleistet ist. Dabei geht es vor allem um die Prävention von Bränden, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Durchführung von regelmäßigen Brandschutzübungen.

Um die Position des Brandschutzbeauftragten auszufüllen, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine feuerwehrtechnische Ausbildung in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko.

Was beinhaltet die Bestellung Brandschutzbeauftragter?

Die Bestellung Brandschutzbeauftragter hat zum Ziel, das Brandschutzmanagement in einem Unternehmen oder einer Organisation zu verbessern und die Sicherheit der Beschäftigten sowie der Gäste und Besucher zu gewährleisten. Der Brandschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der internen Brandschutzregeln zu überwachen und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten ist in Deutschland in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und in der DGUV Information 205-003 „Bestellung und Aufgaben des Brandschutzbeauftragten“ geregelt. Dort wird unter anderem vorgeschrieben, dass die schriftliche Bestellung des Brandschutzbeauftragten die Dauer seiner Bestellung, seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten, seine Befugnisse sowie seine Ausbildung und Qualifikationen enthalten muss.

Außerdem sollte die Bestellung die organisatorische Stellung des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen sowie eine klare Kommunikationsstrategie definieren.

Des Weiteren empfiehlt die DGUV Information 205-003, dass die schriftliche Bestellung auch eine Bestätigung des Brandschutzbeauftragten über die Übernahme der Verantwortung enthalten sollte sowie eine Erklärung, dass er keine Interessenkonflikte hat und seine Aufgaben neutral und unabhängig wahrnehmen kann.

Eine schriftliche Bestellung Brandschutzbeauftragter, die den Anforderungen der DGUV entspricht, kann dazu beitragen, dass der Brandschutzbeauftragte seine Aufgaben effektiv und effizient erfüllen kann und somit dazu beitragen, das Risiko von Bränden und damit verbundenen Schäden und Verlusten zu minimieren.

Im Musterdokument zur Bestellung Brandschutzbeauftragter müssen unter anderem folgende Angaben gemacht werden:

Musterdokument - Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ( https://www.dguv.de/ )

Brandschutzbeauftragte Weisungen

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber Brandschutzbeauftragte in allen Angelegenheiten des Brandschutzes rechtzeitig einbeziehen, am besten schon bei der Planung. Nur so können sie ihre Fachkenntnisse vollständig einbringen, um den Brandschutz im Unternehmen effektiv zu gestalten.

Beachten Sie, dass Brandschutzbeauftragte unabhängig sind, wenn es um ihre brandschutzspezifischen Fachkenntnisse geht. Sie dürfen nicht diskriminiert werden, nur weil sie ihre Aufgaben erfüllen. Brandschutzbeauftragte sollten direkt dem Arbeitgeber unterstellt sein, ähnlich wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

5 Kriterien für die Bestellung Brandschutzbeauftragter

Du stehst vor der Herausforderung einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu benennen oder zu bestellen? Die Auswahl eines Brandschutzbeauftragten ist eine wichtige Entscheidung, die sorgfältig durchdacht werden sollte. Dabei müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Dies kann eine schwierige Aufgabe sein, da verschiedene Kriterien wie Qualifikationen, Erfahrung und die Möglichkeit eines externen Brandschutzbeauftragten zu berücksichtigen sind. Ein Brandschutzbeauftragter muss eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und über eine Zertifizierung verfügen.

Bei der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten muss man darauf achten, dass dieser über eine entsprechende Ausbildung oder Qualifikation verfügt sowie ausreichend Erfahrung in diesem Bereich hat. Zudem sollte er unabhängig sein und keine anderen Interessen im Unternehmen vertreten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Bestellung Brandschutzbeauftragter: Entweder durch die interne Auswahl einer geeigneten Person oder durch die Beauftragung externer Dienstleister wie beispielsweise Beratungsunternehmen oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Externe Brandschutzbeauftragte sind spezialisierte Dienstleister, die sich auf den Bereich Brandschutz und Arbeitssicherheit konzentrieren um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu unterstützen. Der Vorteil liegt in der Unabhängigkeit und der objektiven Sichtweise auf die Situation. Zudem gehen langjährige Erfahrung und Kompetenz mit einher.

Im Folgenden erleutern wir die 5 wichtigsten Kriterien für die Auswahl bei der Bestellung Brandschutzbeauftragter.

Erfahrung

Der Brandschutzbeauftragte sollte über ausreichende Erfahrung im Bereich Brandschutz verfügen, um in der Lage zu sein, potenzielle Gefahren und Risiken zu erkennen und angemessen darauf reagieren. Eine lange Berufserfahrung zeigt zudem, dass er bereits in verschiedenen Situationen Erfahrungen sammeln konnte und daher in der Lage ist, auch komplexe Problemstellungen im Brandschutz zu lösen.

Dies kann durch eine Ausbildung als Brandschutzbeauftragter, eine Weiterbildung oder praktische Erfahrung im Umgang mit Brandfällen erreicht werden.

Soziale Kompetenzen

Der Brandschutzbeauftragte sollte nicht nur über fachliche Qualifikationen und Berufserfahrung verfügen, sondern auch in der Lage sein, komplexe Sachverhalte einfach und verständlich zu erklären.

Er muss in der Lage sein Empfehlungen klar und präzise zu formulieren.

Bei Bedarf sollte er sich gegenüber anderen Mitarbeitern und Führungskräften durchsetzen können. Er sollte also über ein gutes Maß an diplomatischem Geschick verfügen, um Konflikte zu vermeiden und zielführend arbeiten zu können.

Es ist zu beachten, dass Brandschutzbeauftragte mit verschiedenen Personen, wie dem Unternehmer, Führungskräften, Mitarbeitern, anderen Betriebsbeauftragten sowie Behörden und Versicherungen, kommunizieren müssen.

Verantwortung

Der Brandschutzbeauftragte sollte vertrauenswürdig sein und die Verantwortung für den Brandschutz in der Organisation ernst nehmen. Er sollte in der Lage sein, unabhängig zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen, die im besten Interesse der Organisation und ihrer Mitarbeiter liegen.

Verantwortlich für die Sicherheit im Unternehmen sollte er ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein vorhanden sein. Es gilt Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung zu ergreifen um angemessen auf Notsituationen reagieren zu können.

Ausbildung und Fachkenntnisse

Wie bereits erwähnt ist eine fundierte und qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich Brandschutz ein wichtiger Faktor. Gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen Brandschutzbeauftragte eine Qualifikation nach den Anforderungen der DGUV Information 205-003 „Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ nachweisen können.

Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung wird eine besondere Qualifikation empfohlen, wie z.B. Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die DGUV Information 205-003 nennt Kriterien für die Auswahl geeigneter Personen, darunter auch gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren sowie Zuverlässigkeit, technisches Verständnis und Kommunikationsstärke.

Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Zugführer oder Brandschutztechniker sind für eine verkürzte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten qualifiziert.

Aktualität und Fortbildung

Der Bereich Brandschutz unterliegt ständigen Veränderungen und Entwicklungen. Ein Brandschutzbeauftragter muss daher über aktuelles Fachwissen verfügen und sich regelmäßig fortbilden um die bestmögliche Sicherheit im Brandschutz zu gewährleisten.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt in ihrer Information 205-003 genauso wie die Feuerwehr-Dienstvorschrift 12 (FwDV 12) empfiehlt, dass Brandschutzbeauftragte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig durch Teilnahme an Fortbildungen und Schulungen aktualisieren sollten.

Bestellung Brandschutzbeauftragter Extern

Die Auswahl eines Brandschutzbeauftragten kann eine lästige Aufgabe sein, da es viele Kriterien zu berücksichtigen gibt. Eine Möglichkeit, diese Herausforderung zu bewältigen, besteht darin, sich an ein Unternehmen zu wenden, das auf Brandschutz spezialisiert ist.

Diese Unternehmen verfügen in der Regel über Fachkräfte, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um einen qualifizierten und zuverlässigen Brandschutzbeauftragten zu empfehlen. Darüber hinaus bieten sie oft Schulungen und Weiterbildungen an, um sicherzustellen, dass der Brandschutzbeauftragte auf dem neuesten Stand bleibt und seine Arbeit effektiv ausführen kann.

Fazit: Bestellung Brandschutzbeauftragter

Brandschutzdozent -Björn - Fazit Brandschutzbeauftragte

Die Bestellung Brandschutzbeauftragter ist in vielen Ländern und Regionen gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Vermögenswerten zu gewährleisten. Ein Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person, die dafür verantwortlich ist, Brandgefahren zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren, indem er geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung empfiehlt und umsetzt.

Die genauen Anforderungen für die Bestellung Brandschutzbeauftragter können je nach Land oder Region variieren, aber typischerweise müssen Unternehmen und Organisationen einen Brandschutzbeauftragten bestellen, wenn sie eine bestimmte Größe oder Art von Gebäude oder Anlage betreiben, die besondere Brandschutzmaßnahmen erfordert.

In der Regel sind dies Gebäude mit einer höheren Personenzahl oder einem erhöhten Brandrisiko, wie beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Hochhäuser, Fabriken und Lagerhallen. Es ist jedoch auch ratsam, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, wenn ein Unternehmen freiwillig zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Vermögenswerten ergreifen möchte.

Nicht alle Mitarbeiter sind geeignet, um als Brandschutzbeauftragte tätig zu sein. Oft übernehmen Mitarbeiter, die sich in ihrer Freizeit zum Beispiel bei einer Freiwilligen Feuerwehr engagieren, diese Verantwortung.

Jedoch können sich alle Mitarbeiter ausbilden lassen, um diese Aufgabe zu übernehmen. Eine spezielle Ausbildung oder Qualifikation ist nicht zwingend erforderlich, aber es wird empfohlen, dass die Teilnehmer an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

Der Brandaschutzbeauftragte sollte sich aktiv um die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen kümmern und regelmäßig Schulungen und Fortbildungen besuchen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber Brandschutzbeauftragte in allen Angelegenheiten des Brandschutzes rechtzeitig einbeziehen, am besten schon bei der Planung. Nur so können sie ihre Fachkenntnisse vollständig einbringen, um den Brandschutz im Unternehmen effektiv zu gestalten.

Es ist zu beachten, dass Brandschutzbeauftragte unabhängig sind, wenn es um ihre brandschutzspezifischen Fachkenntnisse geht. Sie dürfen nicht diskriminiert werden, nur weil sie ihre Aufgaben erfüllen. Brandschutzbeauftragte sollten direkt dem Arbeitgeber unterstellt sein, ähnlich wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.