Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Inhaltsverzeichnis

Im betrieblichen Alltag stellt Feuer eine der größten Gefahren dar. Dies gilt besonders in Umgebungen, wo viele Menschen zusammenarbeiten und zahlreiche elektrische Geräte im Einsatz sind. Ein kleiner Funke kann hier schnell zu einem großen Brand führen.

Aus diesem Grund ist der Brandschutz ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die Brandschutzhelfer-Schulung richtet sich an Mitarbeiter in Unternehmen und Organisationen, um im Ernstfall schnell und angemessen handeln zu können und somit Leben, Gesundheit und Sachwerte zu schützen.

Brandschutzhelfer im Betrieb

Brandschutzhelfer sind Personen, die für Notfallsituationen im Zusammenhang mit Bränden ausgebildet sind. Sie haben somit eine wichtige Aufgabe im Unternehmen!

Sie sind nicht nur in der Lage, im Brandfall schnell und effektiv zu reagieren, sondern tragen auch maßgeblich zur Prävention und Sicherheit bei.

Um die notwendigen Fähigkeiten zu erlernen muss für diese Position ein Kurs bzw. eine Schulung belegt werden. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer darf dabei nur durch fachkundiges Personal erfolgen.

Was ist eigentlich fachkundiges Personal?

Laut der DGUV Information 205-023 gelten Personen als fachkundig, wenn sie eine gewisse fachliche Qualifikation nachweisen können.

Das können beispielsweise Personen mit einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, einer Ausbildung zum Gruppenführer bei der Feuerwehr oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz sein.

Weiter unten im Beitrag gehen wir nochmal genauer auf das Thema „Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?“ ein.

Und was bedeutet DGUV?

DGUV“ steht für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“.

Der Verband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

In einfachen Worten ist sie eine Art von Versicherung in Deutschland, die sich um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen am Arbeitsplatz kümmert. Die DGUV sorgt dafür, dass Arbeitsplätze sicher sind und wenn doch jemand bei der Arbeit zu Schaden kommt, die nötige Unterstützung und medizinische Versorgung erhält. Sie hilft auch dabei, Regeln und Richtlinien für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erstellen, damit Unfälle vermieden werden können.

In diesem Beitrag ist die „DGUV Information 205-023: Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“ von besonderer Bedeutung.

Sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, muss in jedem Betrieb eine gewisse Anzahl an Brandschutzhelfern vorhanden sein. Dabei sind Brandschutzhelfer im Büro genauso notwendig wie in allen anderen Unternehmen und Betriebsarten.

Deshalb sollten Sie darauf achten, zeitnah entsprechende Brandschutzhelfer auszubilden bzw. ausbilden zu lassen.

Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Personal im Brandfall angemessen reagieren kann, um Personenschäden und größere Sachschäden möglichst zu verhindern.

Wenn Sie bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Unser kostenloser Brandschutz-Check hilft Ihnen dabei, Ihre aktuelle betriebliche Situation zu analysieren und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten. Dabei informieren wir Sie auch gerne über sämtliche anderen Leistungen, die wir Ihnen anbieten können.

Die wichtigsten Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden Sie in der ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände (PDF-Datei) Was die ASR überhaupt ist, erklären wir Ihnen etwas weiter unten im Beitrag.

Ein Auszug aus der ASR A2.2:

„Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen..“

Was ist die ASR überhaupt?

ASR“ steht für „Technische Regeln für Arbeitsstätten“.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) geben den erforderlichen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

In diesem Beitrag ist speziell die „ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände“ von besonderer Bedeutung.

Das Ziel der ASR A2.2 ist es, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Brände verhindert werden und falls sie doch ausbrechen, Personen- und Sachschäden verhindert werden.

Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht?

Für Betriebe mit normaler Brandgefährdung beträgt der Mindestsatz an Brandschutzhelfern 5 %. Die tatsächlich benötigte Anzahl von Brandschutzhelfern im Betrieb hängt dabei aber noch von vielen weiteren Faktoren ab.

Anzahl MitarbeiterMindestsatz Brandschutzhelfer
1 bis 201
21 bis 402
41 bis 603
61 bis 804
81 bis 1005

Ein Auszug aus der ASR A2.2:

„Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.“

Um zu gewährleisten, dass die Quote der anwesenden Brandschutzhelfer zu keinem Zeitpunkt unter den Mindestsatz sinkt, sollten Sie bei der Umsetzung dieser Vorschrift zusätzliche Faktoren berücksichtigen:

Falls es in Ihrem Betrieb z. B. eine Früh-, Mittag- und Nachtschicht gibt, müssen Sie auch dann sicherstellen, dass immer genügend Brandschutzhelfer anwesend sind. Dasselbe gilt natürlich auch für Arbeiten am Wochenende oder an Feiertagen.

Nicht anwesendes Personal durch Urlaub, Krankheit, Fortbildungen usw. sollten Sie zwingend mit einkalkulieren. Auch die Fluktuationsrate, die je nach Branche stark unterschiedlich ausfallen kann, muss beachtet werden.

Außerdem muss die räumliche Zuordnung der Brandschutzhelfer berücksichtigt werden. Zum Beispiel macht es durchaus Sinn, in einem Gebäude mit mehreren Etagen, die Brandschutzhelfer gleichmäßig zu verteilen. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie mehrere oder ein sehr großes Betriebsgebäude haben.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass immer genügend Brandschutzhelfer anwesend sind, um im Brandfall schnell und effektiv reagieren zu können. Im Brandfall ist es entscheidend, den Entstehungsbrand so schnell es geht zu bekämpfen. Dabei zählt jede Sekunde!

Aus diesem Grund wird empfohlen, mehr als 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden und zu benennen, um eine feste Reserve zur Hand zu haben.

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man Brandschutzhelfer?

Auch in kleinen Betrieben sind Brandschutzhelfer Vorschrift. Es muss mindestens ein Brandschutzhelfer vorhanden sein. Unabhängig davon, ob die von der ASR A2.2 genannten 5 Prozent rechnerisch einen „ganzen Brandschutzhelfer“ ergeben oder nicht.

Wie lange ist die Brandschutzhelfer Ausbildung gültig?

Um die Gültigkeit der Brandschutzhelfer Ausbildung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Die Schulung muss auch bei der Brandschutzhelfer Auffrischung sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfassen.

Wie oft eine Fortbildung bzw. Auffrischung der Brandschutzhelfer Ausbildung nötig ist, kann man pauschal nicht festlegen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.

Darf man die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verweigern?

Um die Brandschutzhelfer Pflicht zu erfüllen, muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern entsprechend ausbilden. Voraussetzung für die Brandschutzhelfer Ausbildung ist, dass die Mitarbeiter in der Lage sind, diese Funktion auszuüben.

Mitarbeiter haben also grundsätzlich das Recht, die Ausbildung als Brandschutzhelfer zu verweigern, wenn sie z. B. physisch oder psychisch nicht dazu in der Lage sind.

Es sollte möglichst immer eine freiwillige Lösung gefunden werden.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist nicht nur im Interesse des Arbeitgebers, sondern auch ein Vorteil für den Brandschutzhelfer selbst.

So kann er sein Wissen im privaten Umfeld nutzen, um die Sicherheit seiner Familie, Freunden oder Bekannten zu verbessern. Die Fähigkeit, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und bei einem Entstehungsbrand schnell und sicher reagieren zu können kann Leben retten und größere Sachschäden verhindern.

Bekommen Brandschutzhelfer mehr Gehalt?

Eine zusätzliche Vergütung für Brandschutzhelfer ist nicht standardmäßig vorgesehen und hängt von der internen Regelung des jeweiligen Unternehmens ab. Grundsätzlich wird die Tätigkeit als Brandschutzhelfer als Ehrenamt angesehen, das zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit freiwillig übernommen wird.

Dem Unternehmen steht es selbstverständlich frei, seinen Brandschutzhelfern einen Bonus zu zahlen.

Wie ist der Ablauf der Brandschutzhelfer Schulung?

Eine Schulung zum Brandschutzhelfer umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil.

Die Inhalte der Schulung sind dabei fest von der DGUV vorgegeben.

Theoretische Ausbildungsinhalte:

Praktische Ausbildungsinhalte:

Die praktische Übung vermittelt Ihnen den sicheren Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen in Ihrem Betrieb. Darüber hinaus werden auch organisatorische Maßnahmen wie die Räumung von Gebäuden und die Alarmierung der Feuerwehr thematisiert.

Die Dauer der Brandschutzhelfer Ausbildung variiert nach Teilnehmeranzahl und dem gewünschten Umfang der Schulung.

In der Regel dauert die Schulung für den theoretischen und praktischen Teil jedoch zwischen drei und vier Stunden.

Immer wieder werden wir von unseren Kunden nach den „Brandschutzhelfer Prüfungsfragen und Antworten“ gefragt.

Im Gegensatz zu der Brandschutzbeauftragten Ausbildung, ist bei der Brandschutzhelfer Ausbildung allerdings keine Prüfung vorgesehen. 

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung erhalten alle Brandschutzhelfer ein Zertifikat bzw. eine Urkunde.

Mit dieser nachfolgenden schriftlichen Bestellung zum Brandschutzhelfer schaffen Sie Rechtssicherheit und definieren bereits im Vorfeld, welche Aufgaben ein Brandschutzhelfer im Notfall übernehmen soll.

Brandschutzhelfer Aufgaben:

Die Hauptaufgaben eines Brandschutzhelfers umfassen das Erkennen von Brandgefahren, die Durchführung erster Löschmaßnahmen und die Evakuierung von Mitarbeitern im Notfall. 

Dabei hat die eigene Sicherheit immer höchste Priorität! Deshalb ist es wichtig, dass Brandschutzhelfer sich ihrer Grenzen bewusst sind und nicht selber in Gefahr bringen.

Die Aufgaben des Brandschutzhelfers leiten sich aus den Zielen der Ausbildung heraus, die laut der ASR 2.2 wie folgt definiert sind:

„Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.“

Brandbekämpfung

Brandschutzhelfer ausbildung praktische uebung brandbekaempfung Ziel ist es, den Brand schon in der Entstehungsphase zu löschen. Wenn ein Brand so wenig Rauch und Wärme entwickelt, dass sich Menschen bei freier Sicht dem Brandherd gefahrlos annähern können, spricht man von einem Entstehungsbrand. Darüber hinaus ist es für einen Brandschutzhelfer in der Regel nicht mehr möglich, einen Brand zu bekämpfen, ohne sich dabei erheblich selbst zu gefährden. Der Selbstschutz hat immer absolute Priorität. Als Brandschutzhelfer sollen Sie sich keinesfalls selber in eine bedrohliche Lage bringen! Um die Chance zu steigern, einen Brand schnell und sicher in der Entstehungsphase zu löschen, sollten Brandschutzhelfer im Betrieb deshalb mit allen im Betrieb vorhandenen Löschmitteln vertraut sein.

Evakuierung

Brandschutzhelfer evakuierung sammelpunkt-symbol Die Sicherheit von Menschenleben hat oberste Priorität, weshalb Brandschutzhelfer in der Regel bei der Evakuierung von Gebäuden Unterstützung leisten. Je nach Brandschutzorganisation sind Sie auch als ausgebildete Evakuierungshelfer tätig. Im Falle eines Alarms überprüfen Sie, ob alle Mitarbeiter oder Gäste das Gebäude tatsächlich verlassen haben. Dabei ist es natürlich besonders wichtig, dass auch durch diese Funktion keine Eigengefährdung für den Brandschutzhelfer entsteht.

Neben den beiden Hauptaufgaben, die Brandschutzhelfer im Unternehmen wahrnehmen, stehen Sie auch dem Brandschutzbeauftragten unterstützend zur Seite. Sie melden ihm beispielsweise Missstände oder achten im Alltag auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften.

Am Sammelplatz informieren Brandschutzhelfer die Feuerwehr über die aktuelle Lage oder stehen den Rettungskräften als „ortskundige Person“ beratend zur Seite.

Darüber hinaus können Sie zusammen mit Evakuierungshelfern Sicherungsaufgaben übernehmen, wie zum Beispiel die Überprüfung oder Absperrung der Einfahrt zum Betriebsgelände oder die Einrichtung von Absperrposten in gefährdeten Bereichen.

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Nicht jede beliebige Person darf einen Brandschutzhelfer Kurs anbieten. Die Ausbildung der Brandschutzhelfer muss durch eine fachkundige Person erfolgen. 

Laut der DGUV gelten Personen als fachkundig, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz.
  • Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz.
  • Mitglieder der Feuerwehr, wie z. B. Freiwillige Feuerwehr, Werk- und Berufsfeuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“ bzw. „Gruppenführerin“.

Mit einer entsprechenden Ausbildung dürfen Sie Ihr Personal also selbst ausbilden. 

Wenn Sie nicht die nötige Zeit haben oder nicht die nötige Voraussetzung erfüllen, um die Ausbildung der Brandschutzhelfer selber durchzuführen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir bilden bundesweit mit Fachkompetenz, Erfahrung und Freude aus! Unsere Ausbilder haben zusammen über 98 Jahre Berufserfahrung bei der Feuerwehr gesammelt und wissen darum genau, worauf es ankommt. Wir bilden jährlich über 2.339 neue Brandschutzhelfer aus und würden uns freuen, demnächst auch bei Ihnen im Unternehmen unsere Kompetenz unter beweis stellen zu dürfen.

Besonders interessant für nicht deutschsprachige Unternehmen ist, dass wir auch Brandschutzhelfer in englischer Sprache ausbilden

Brandschutzhelfer Ausbildung: Kosten

Die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer variieren je nach Anbieter, Teilnehmeranzahl und Umfang der Schulung. In der Regel liegen die Kosten jedoch zwischen 50 und 200 Euro (netto) pro Teilnehmer.

Anders als bei der Ersthelfer-Ausbildung findet keine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften (BG) statt. Der Arbeitgeber muss also für die Kosten aufkommen. 

Selbstverständlich erhalten Sie bei uns eine Finanzamt-konforme Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, sodas Sie die Kosten der Brandschutzhelfer-Schulung als Betriebsausgaben absetzen können. 

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit in Unternehmen und Organisationen. Sie vermittelt den Teilnehmenden das Wissen und die Fähigkeiten, um im Ernstfall schnell und angemessen handeln zu können.

Vorteile von Brandschutzhelfern für das Unternehmen

  • Brandschutzhelfer unterstützen bei der Einhaltung von Brandschutzvorschriften und Vermeidung von Bränden, wodurch Sie Ihrem Unternehmen mehr Sicherheit bieten.
  • Sie handeln als Unternehmer gesetzeskonform.
  • Die Kosten der Brandschutzhelfer-Ausbildung sind als Betriebsausgabe voll absetzbar.
  • Durch unsere Hybride-Ausbildung bieten wir Ihnen die größtmögliche Flexibilität sowie den geringsten Zeitaufwand und Kosteneinsatz.
  • Ihre Mitarbeiter fühlen sich in Ihrem Unternehmen sicherer und besser aufgehoben.
  • Ihre Mitarbeiter können Entstehungsbrände schnell löschen, um Betriebs- oder Produktionsausfälle zu vermeiden und größere Schäden zu verhindern.
  • Ihre Mitarbeiter können einen Totalschaden durch einen Brand verhindern, was Ihnen den Umgang mit Versicherungspapieren erspart.

Vorteile der Brandschutzhelfer Ausbildung für den Arbeitnehmer

  • Sie sind in der Lage, anderen Leuten in einer Brandsituation zu helfen und sogar Leben zu retten. 
  • Als Brandschutzhelfer genießen Sie eine gewisse Anerkennung im Unternehmen.
  • Sie sind in der Lage, größere Sachschäden zu verhindern, weil Sie im Brandfall sicher und bedacht handeln können. 
  • Gegebenenfalls zahlt das Unternehmen Ihnen als Brandschutzhelfer einen zusätzlichen „Bonus“ zum Gehalt.
  • Sie steigern Ihren Marktwert durch die zusätzliche Qualifikation.
  • Sie stellen sich einer neuen Herausforderung.

Fazit: Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer ausbildung fazit Der Brandschutzhelfer im Betrieb hat eine wichtige Rolle bei der Einhaltung von Brandschutzvorschriften und bei der Vermeidung von Bränden. Außerdem ist er mit den Brandschutzeinrichtungen im Unternehmen bestens vertraut.

Durch bewusstes Handeln ist der Brandschutzhelfer in der Lage, schnell und effektiv auf Brände oder andere Notfälle zu reagieren, ohne sich dabei selbst zu gefährden. Außerdem unterstützen Brandschutzhelfer die Arbeit des Brandschutzbeauftragten.

Durch Brandschutzhelfer im Betrieb können im Ernstfall Menschen- und Tierleben gerettet sowie die Folgen von Bränden minimiert oder gar verhindert werden.

Häufig gestellte Fragen

Brandschutzhelfer sind für jedes Unternehmen in Deutschland mit mindestens einem Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. 

Dabei gilt für Betriebe mit normaler Brandgefährdung ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als ausreichend.

Um Brandschutzhelfer zu werden, müssen Sie an einer entsprechenden Schulung teilnehmen.

Die Schulung zum Brandschutzhelfer umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil.

Am Ende der Brandschutzhelfer Ausbildung bekommen Sie ein Zertifikat ausgehändigt, welches die Teilnahme an der Schulung bestätigt.

Nachdem Ihr Arbeitgeber Sie in die betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen hat, können Sie in Ihrem Unternehmen als Brandschutzhelfer benannt werden.

Die Dauer der Ausbildung variiert nach Teilnehmeranzahl und dem gewünschten Umfang der Schulung.

Nach DGUV Information 205-023 sind für die Theorie jedoch mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen. Durch die anschließende praktische Übung wird die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vervollständigt. 

In der Regel dauert die Schulung, für den theoretischen und praktischen Teil, zwischen drei und vier Stunden.

Die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer variieren je nach Anzahl der Teilnehmer und Umfang der Schulung.

In der Regel liegen die Kosten jedoch zwischen 50 und 200 Euro pro Teilnehmer.

Anders als bei der Ersthelfer-Ausbildung findet keine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften (BG) statt. Der Arbeitgeber muss also für die Kosten aufkommen.

Selbstverständlich erhalten Sie bei uns eine Finanzamt-konforme Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, sodas Sie die Kosten der Brandschutzhelfer-Schulung als Betriebsausgaben absetzen können.

Eine zusätzliche Vergütung für Brandschutzhelfer ist nicht standardmäßig vorgesehen, da es sich in der Regel um ein Ehrenamt handelt.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter Brandschutzhelfer werden, der physisch oder psychisch in der Lage ist, diese Funktion auszuüben.

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.

Die Ausbildung der Brandschutzhelfer muss durch eine fachkundige Person erfolgen.

Laut der DGUV gelten Personen als fachkundig, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
  • Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz
  • Mitglieder der Feuerwehr, wie z. B. Freiwillige Feuerwehr, Werk- und Berufsfeuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“ bzw. „Gruppenführerin“

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