Evakuierungskonzept: Inhalte, gesetzliche Vorgaben & praxisnahe Umsetzung für Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

Ein Brand, ein Gasaustritt oder ein medizinischer Notfall – gefährliche Situationen in Unternehmen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken oder Kitas können jederzeit eintreten. Was dann zählt, ist ein klar strukturiertes und erprobtes Evakuierungskonzept. Denn nur wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall Leben retten, Schäden minimieren und der eigenen Verantwortung als Arbeitgeber oder Betreiber gerecht werden.

Ein Evakuierungskonzept ist kein „nice to have“, sondern gehört zu den zentralen Bestandteilen des organisatorischen Brandschutzes. Es definiert klare Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege – und kann in kritischen Minuten über Sicherheit oder Chaos entscheiden. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum ein professionell erstelltes Evakuierungskonzept unverzichtbar ist, welche gesetzlichen Vorgaben Sie beachten müssen und wie Sie die Umsetzung in Ihrem Unternehmen, Pflegeheim, Krankenhaus oder Ihrer Kita erfolgreich gestalten.

Was ist ein Evakuierungskonzept?

Ein Evakuierungskonzept ist ein strukturierter Plan, der genau festlegt, wie Personen im Gefahrenfall ein Gebäude sicher und zügig verlassen können. Es regelt Zuständigkeiten, Abläufe und Kommunikationswege im Notfall – unabhängig davon, ob es sich um einen Brand, einen Amoklauf, einen medizinischen Notfall oder eine andere Gefährdung handelt. Das Ziel ist stets dasselbe: Menschliches Leben schützen, Panik vermeiden und Schäden minimieren.

Ein Evakuierungskonzept ist nicht zu verwechseln mit einem Flucht- und Rettungsplan oder einer allgemeinen Brandschutzordnung. Vielmehr ist es ein elementarer Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und ergänzt bauliche sowie technische Maßnahmen durch klare Anweisungen für das Verhalten im Ernstfall.

Rechtsgrundlagen für das Evakuierungskonzept

In Gefahrensituationen zählt jede Sekunde. Ohne ein klar definiertes Vorgehen können Panik, Verzögerungen und Fehlentscheidungen fatale Folgen haben – für die Menschen im Gebäude und für die Verantwortlichen im Unternehmen. Deshalb ist ein Evakuierungskonzept nicht nur eine Empfehlung, sondern in vielen Fällen gesetzlich verpflichtend.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Arbeitgeber müssen Maßnahmen zur Evakuierung der Beschäftigten treffen.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (PDF): Verpflichtung zur Erstellung und Umsetzung von Notfallmaßnahmen.
DGUV Information 205-033 (PDF): Gibt praxisnahe Hinweise zur Planung von Alarmierung und Evakuierung.
ASR A2.3 „Flucht- und Rettungswege“ & ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Anforderungen an bauliche und organisatorische Voraussetzungen.
DIN 14096 (Teil C): Definiert u. a. die Aufgaben der Evakuierungshelfer.
VDI 4062: Technische Richtlinie zur Planung der Evakuierung, insbesondere in Sonderbauten.

Diese Regelwerke machen deutlich: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Betreiber von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kitas usw. sind verpflichtet, ein auf ihre Gegebenheiten zugeschnittenes Evakuierungskonzept zu erstellen – und dieses auch regelmäßig zu überprüfen und zu üben.

Besonderheiten in sensiblen Bereichen

Ein pauschales Evakuierungskonzept reicht nicht aus. In bestimmten Einrichtungen müssen besondere Anforderungen berücksichtigt werden – etwa:

  • Evakuierungskonzept Pflegeheim:
    Bewohner können sich häufig nicht selbstständig in Sicherheit bringen. Hier ist eine horizontale Evakuierung (in den nächsten Brandabschnitt) meist die erste Maßnahme.
  • Evakuierungskonzept Krankenhaus:
    Zusätzlich zu Patientenschutz und medizinischen Notwendigkeiten müssen Besucherströme, Nachtdienstpersonal und spezielle Technik berücksichtigt werden.
  • Evakuierungskonzept Kita:
    Kinder benötigen intensive Betreuung und direkte Begleitung. Personal muss besonders geschult sein, um Kinder geordnet und sicher zu evakuieren.

Inhalte eines Evakuierungskonzepts

Ein wirksames Evakuierungskonzept ist mehr als ein Sammelsurium an Fluchtplänen oder Checklisten. Es muss klar strukturiert, auf die jeweilige Einrichtung abgestimmt und regelmäßig aktualisiert sein. Ziel ist es, im Ernstfall schnell, geordnet und effektiv zu reagieren – ohne Zeit zu verlieren oder Verantwortung hin- und herzuschieben.

Folgende Inhalte sollten in jedem Evakuierungskonzept berücksichtigt werden:

Alarmierung und Informationsweitergabe

  • Alarm auslösen: Jede Person im Gebäude darf und soll bei erkennbarer Gefahr sofort den Alarm auslösen – z. B. über Handmelder, interne Notrufnummer oder Brandmeldeanlage.

  • Alarmwege: Festlegen, wie die Alarmierung technisch oder organisatorisch erfolgt (Brandmeldeanlage, Sprachalarmierung, interne Durchsage).

  • Meldeketten: Nach dem Auslösen des Alarms werden interne Verantwortliche (Evakuierungsleitung, Sicherheitsbeauftragte) und externe Kräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst) informiert.

  • Ersatzmaßnahmen: Vorgehen bei Ausfall technischer Systeme (z. B. Stromausfall, defekte BMA).

Flucht- und Rettungswege

  • Flucht- und rettungsweg kennzeichnung und sicherheitsbeleuchtungExakte Festlegung aller Flucht- und Rettungswege
  • Einhaltung der Vorgaben aus ASR A2.3 zu Breite, Kennzeichnung und Beleuchtung
  • Regelmäßige Kontrolle auf Hindernisfreiheit

Rollen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

  • Benennung einer Evakuierungsleitung

  • Aufgabenbeschreibung der Evakuierungshelfer

  • Einbindung dieser Rollen in die Brandschutzordnung

Besondere Personengruppen

Evakuierungsübung
  • Maßnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen, Kinder oder Besucher

  • Einsatz von Evakuierungshilfen (z. B. Tragetücher, Evakuierungsstühle)

  • Festlegung, welche Mitarbeitenden wen unterstützen

Sammelstellen und Vollzähligkeitskontrolle

  • Lage und Kennzeichnung der Sammelstellen

  • Wegbeschreibung im Evakuierungskonzept

  • Verfahren zur Personenkontrolle und Meldung von Vermissten

Kommunikation und Verhalten im Ernstfall

  • Einheitliche Verhaltensanweisungen für alle

  • Vorgaben zur Kommunikation zwischen Evakuierungshelfern und Evakuierungsleitung

  • Berücksichtigung von Sprachbarrieren (mehrsprachige Hinweise, Piktogramme)

Schulung, Übungen und Dokumentation

  • Regelmäßige Unterweisungen aller Mitarbeitenden

  • Praxistraining für Evakuierungshelfer

  • Durchführung und Auswertung von Evakuierungsübungen

  • Dokumentation zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Evakuierungskonzept erstellen: Schritt für Schritt

Ein Evakuierungskonzept ist kein fertiges Formular zum Ausfüllen – es entsteht durch eine strukturierte, fachlich fundierte Planung. Jede Organisation ist anders – ob Bürokomplex, Pflegeheim, Schule oder Industrieanlage. Deshalb ist ein individuelles Vorgehen entscheidend. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte zur professionellen Erstellung eines Evakuierungskonzepts.

Schritt 1: Bestandsaufnahme & Risikoanalyse

 Am Anfang steht eine gründliche Analyse der örtlichen Gegebenheiten:

  • Anzahl, Lage und Nutzung der Gebäude

  • Personenanzahl und Personengruppen (z. B. mobilitätseingeschränkt, Kinder)

  • Schichtbetrieb, Nachtbetrieb, Fremdfirmen

  • Fluchtwege, Sammelstellen, technische Alarmeinrichtungen

  • Vorhandene Brandschutzmaßnahmen und -konzepte

Diese Informationen bilden die Grundlage für eine realistische Evakuierungsplanung. Besonders in Pflegeheimen, Kliniken oder Kitas sind Sonderlösungen notwendig.

Für spezifische Anforderungen z. B. in Pflegeheimen oder Kitas bieten wir maßgeschneiderte Konzepte – 

mit konkreten Lösungen für Ihre Einrichtung. 

Schritt 2: Definition der Evakuierungsstrategie

Damit eine Evakuierung im Ernstfall zuverlässig funktioniert, muss die gewählte Strategie immer an die jeweilige Einrichtung, die baulichen Gegebenheiten und die anwesenden Personengruppen angepasst werden. Während in kleinen Bürogebäuden oft eine vollständige Räumung sinnvoll ist, erfordern komplexe Objekte wie Pflegeheime oder Krankenhäuser ein stufenweises Vorgehen.

Grundsätzlich lassen sich verschiedene Evakuierungsstrategien unterscheiden, von denen nachfolgend einige typische Beispiele aufgeführt sind:

  • Vollständige Evakuierung (z. B. in kleinen Gebäuden)

  • Teilräumung (z. B. Pflegebereiche, Krankenhausstationen)

  • Phasenweise Evakuierung (bei großflächigen Objekten oder Anlagen mit hohem Personenaufkommen)

Beispiel: Evakuierung in Krankenhäusern und Pflegeheimen

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erfolgt die Räumung oft in mehreren Stufen, um Patienten oder Bewohner so sicher und schonend wie möglich in Sicherheit zu bringen:

  • Stufe 1 – Aufenthalt in den Zimmern: Patienten oder Bewohner bleiben zunächst in ihren Zimmern, wenn diese durch bauliche Maßnahmen (z. B. rauchdichte Türen) vor unmittelbarer Gefahr geschützt sind.

  • Stufe 2 – Horizontale Evakuierung: Verlegung in angrenzende, sichere Rauch- oder Brandabschnitte auf derselben Etage.

  • Stufe 3 – Vertikale Evakuierung: Falls der horizontale Schutzbereich nicht ausreicht, erfolgt die Verlagerung in andere, sichere Geschosse.

  • Stufe 4 – Evakuierung ins Freie: Vollständige Räumung des Gebäudes zu den vorgesehenen Sammelstellen im Außenbereich.

Schritt 3: Ausarbeitung des Evakuierungskonzepts

Jetzt wird das Konzept dokumentiert – idealerweise in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder externen Fachkräften. Inhalte sind unter anderem:

  • Alarmierungssysteme und -abläufe

  • Verantwortliche Personen mit Aufgabenprofil

  • Zuweisung von Evakuierungshelfern

  • Festlegung von Flucht- und Rettungswegen sowie der Sammelplätze

  • Berücksichtigung von Personen mit Unterstützungsbedarf

  • Kommunikations- und Meldewege

  • Verhalten bei vermissten Personen

Schritt 4: Schulung und Kommunikation

Ein Konzept ist nur so gut wie die Menschen, die es im Notfall umsetzen. Deshalb ist es entscheidend, dass alle Beteiligten regelmäßig geschult und in die Abläufe eingebunden werden. Dazu gehören unter anderem:

  • die Unterweisung aller Beschäftigten nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 (PDF) – mindestens einmal jährlich mit Schwerpunkt auf Verhalten im Gefahrenfall

  • eine gezielte Evakuierungshelfer-Schulung mit praktischer Einweisung

  • die Verankerung im betrieblichen Regelwerk, z. B. in der Brandschutzordnung Teil C (DIN 14096)

  • das Bewusstsein, dass nicht nur Evakuierungshelfer, sondern jeder einzelne Mitarbeitende wissen muss, wie er sich im Gefahrenfall verhält – denn eine erfolgreiche Evakuierung gelingt nur, wenn alle mitwirken

Evakuierungshelfer sorgen im Ernstfall dafür, dass ein geregelter Ablauf der Räumung möglich ist
Gerne übernehmen wir die Ausbildung Ihrer Evakuierungshelfer für Sie und stellen sicher, dass diese optimal auf ihre Aufgaben vorbereitet sind. Weitere Details und vertiefende Informationen finden Sie in unserem separaten Beitrag:
👉 Evakuierungshelfer Ausbildung

Schritt 5: Übung, Überprüfung & Fortschreibung

Ein Konzept ist kein statisches Dokument. Es muss regelmäßig geübt, überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden:

  • Durchführung von Evakuierungsübungen im Unternehmen
  • Dokumentation der Übungsergebnisse
  • Überarbeitung bei Veränderungen (z. B. Umzug, Umbau, Personalwechsel)
  • Überprüfung durch interne oder externe Brandschutzbeauftragte

Muster & Vorlagen: Wie sieht ein Evakuierungsplan aus?

Wie ein Evakuierungskonzept in der Praxis aussieht, lässt sich nicht pauschal beantworten – jedes Gebäude, jede Nutzung und jede Personengruppe bringt eigene Anforderungen mit sich. Muster und Beispielstrukturen können jedoch eine wertvolle Orientierung bieten und helfen, einen ersten Eindruck vom notwendigen Aufbau zu gewinnen.

Evakuierungskonzept Muster – Inhalte & Aufbau

Ein professionelles Evakuierungskonzept sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Allgemeine Angaben

    • Firmenname, Objektbezeichnung, Ansprechpartner

    • Datum der Erstellung / Überarbeitung

  2. Gefährdungsbeurteilung / Beschreibung des Objekts

    • Nutzung, Größe, Anzahl Stockwerke, Personengruppen

    • Hinweise auf besonders gefährdete Bereiche

  3. Evakuierungsstrategie

    • horizontale, vertikale oder vollständige Evakuierung, Teilräumung, phasenweise Evakuierung

  4. Rollen & Zuständigkeiten

    • Evakuierungsleitung, Evakuierungshelfer, Unterstützungspersonal

  5. Alarmierung

    • Beschreibung technischer Einrichtungen (z. B. BMA, Sirenen, Lautsprecher)

    • Ausfallkonzepte (z. B. bei Stromausfall)

  6. Flucht- & Rettungswege

    • Routenbeschreibung, Alternativwege, Sammelstellen

    • Abgleich mit Flucht- und Rettungsplänen

  7. Evakuierung besonderer Personengruppen

    • Mobilitätseingeschränkte, Kinder, Gäste, Fremdfirmen

  8. Kommunikation & Verhalten

    • Verhalten bei Alarm, Kommunikationswege intern & extern

    • Umgang mit vermissten Personen

  9. Übungen & Schulungen

    • Häufigkeit, Durchführung, Dokumentation

  10. Anlagen

    • Lagepläne, Checklisten, Alarmpläne, Ansprechpartnerlisten

Muster und Vorlagen können hilfreich sein, ersetzen jedoch kein individuelles Evakuierungskonzept. Vertrauen Sie deshalb auf professionelle Unterstützung, um Ihre spezifischen Anforderungen sicher abzudecken.

Schulung und Verantwortung

Ein Evakuierungskonzept ist nur dann wirksam, wenn alle Beteiligten ihre Aufgaben kennen und im Ernstfall richtig handeln. Deshalb spielt die Schulung der Mitarbeitenden eine zentrale Rolle – insbesondere die Ausbildung der Evakuierungshelfer, aber auch die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und Führungskräfte.

Wer ist verantwortlich für das Evakuierungskonzept?

Die Verantwortung für ein funktionierendes Evakuierungskonzept liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber der Einrichtung. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass alle Personen im Gebäude im Gefahrenfall geschützt und zügig evakuiert werden können.

In der Praxis übernimmt häufig der interne oder externe Brandschutzbeauftragte die Ausarbeitung und Pflege des Konzepts. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder Objektleitungen können einbezogen werden.

Aufgaben und Rolle der Evakuierungshelfer

Evakuierungshelfer sind speziell geschulte Beschäftigte, die im Alarmfall eine entscheidende Rolle spielen: Sie unterstützen die Evakuierung, behalten den Überblick und sorgen dafür, dass der Ablauf möglichst geordnet und sicher verläuft. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Personen im Gefahrenbereich auf die Gefahr aufmerksam machen und zur Räumung auffordern

  • Unterstützung für mobilitätseingeschränkte oder hilfsbedürftige Personen leisten

  • An der Sammelstelle die Vollzähligkeit prüfen und bei der Zählung mitwirken

  • Rückmeldung an die Evakuierungsleitung geben, damit schnell Klarheit über die Situation besteht

Trotzdem ist es in der Praxis sinnvoll, bestimmte Personen gezielt zu schulen, um im Alarmfall die Evakuierung zu koordinieren und eine geordnete Räumung sicherzustellen.

Schulung und Ausbildung von Evakuierungshelfern

Die Schulungsinhalte werden an die betrieblichen Gegebenheiten entsprechend angepasst.

Grundlegende Inhalte der Ausbildung sind u. a.:

  • Besondere Gefahren im Unternehmen
  • Ablauf einer Alarmierung
  • Alarmierungssignale (z. B. optisch & akustisch)
  • Richtiges Verhalten im Gefahrenfall
  • Meldewesen
  • Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Sammelplätze
  • Ordnungsgemäße Durchführung einer Gebäuderäumung und Vollzähligkeitskontrolle
  • Vorhandene Sicherheitseinrichtungen im Unternehmen (z. B. Brandschutztüren, Brandmeldeanlagen, Rauch- & Wärmeabzugsanlagen)
  • Eigenschutz

Unterweisung aller Mitarbeitenden

Wie weiter oben im Text bereits erwähnt müssen neben den Evakuierungshelfern auch alle anderen Beschäftigten regelmäßig unterwiesen werden.

Themen für die Unterweisung aller Mitarbeitenden im Gefahrenfall:
  • Allgemeines Verhalten: Ruhe bewahren, zügig handeln und keine Zeit mit persönlichen Dingen verlieren

  • Alarmierung auslösen und reagieren: Wie man Alarm gibt (z. B. Handmelder, Telefon/Notruf) und wie man auf Signale reagiert

  • Erkennen von Alarmierungssignalen: Welche optischen und akustischen Signale es gibt und was sie bedeuten

  • Flucht- und Rettungswege nutzen: Welche Wege im Ernstfall vorgesehen sind, wie Sammelstellen zu erreichen sind und was betriebliche Besonderheiten erfordern

  • Umgang mit Sicherheitseinrichtungen: Richtiger Umgang mit Brandschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie anderen technischen Anlagen

  • Rechtliche Grundlagen & Befugnisse: Wer im Gefahrenfall weisungsbefugt ist und warum diesen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten ist

Evakuierungsübung im Unternehmen: So wird geprobt

Ein schriftlich fixiertes Konzept allein reicht nicht aus – nur wer regelmäßig übt, kann im Ernstfall richtig handeln. Evakuierungsübungen sind daher ein essenzieller Bestandteil eines funktionierenden Evakuierungskonzepts. Sie machen Schwachstellen sichtbar, fördern die Handlungssicherheit der Mitarbeitenden und erfüllen gleichzeitig gesetzliche Anforderungen.

Pflicht zur Evakuierungsübung?

Eine konkrete gesetzliche Pflicht zur jährlichen Evakuierungsübung gibt es zwar nicht – aber:

So läuft eine Evakuierungsübung ab

Eine professionelle Übung gliedert sich idealerweise in folgende Phasen:

1. Planung
  • Festlegung von Ort, Zeitpunkt, Zielsetzung

  • Einbindung von Führungskräften, Brandschutzbeauftragten, Sicherheitsfachkräften

  • Optional: Absprache mit Feuerwehr oder Rettungsdienst

2. Durchführung
  • Auslösung des Alarms oder einer Übungssirene

  • Beobachtung des Verhaltens an definierten Punkten (Treppenhaus, Sammelstelle etc.)

  • Zeitmessung, Vollständigkeitskontrolle, Beobachtung von Kommunikation und Verhalten

3. Nachbereitung
  • Debriefing mit allen Beteiligten (auch Evakuierungshelfer)

  • Dokumentation von Ablauf, Auffälligkeiten, Verbesserungspotenzial

  • Anpassung des Evakuierungskonzepts bei Bedarf

Dokumentation der Evakuierungsübung

Die Übung sollte schriftlich festgehalten werden, z. B. mit:

  • Datum und Uhrzeit

  • Beteiligte Personen (insbesondere Evakuierungshelfer)

  • Beobachtungen / Auffälligkeiten

  • Verbesserungsvorschläge

  • Maßnahmen zur Optimierung

Diese Dokumentation dient nicht nur der Nachvollziehbarkeit, sondern auch als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft oder Auditoren.

➤ Wir unterstützen Sie bei Planung, Durchführung und Auswertung Ihrer Übung:
👉 Evakuierungsübung professionell durchführen

Häufige Schwachstellen in der Praxis

Trotz schriftlicher Konzepte, Schulungen und technischer Ausstattung zeigt sich in der Praxis immer wieder: Evakuierungen scheitern nicht an der Technik – sondern an der Organisation. Besonders bei selten geübten Szenarien, unklaren Zuständigkeiten oder hoher Fluktuation im Personal entstehen gefährliche Lücken im Sicherheitskonzept.

Hier sind die häufigsten Schwachstellen – und wie Sie diese vermeiden:

Fehlende oder veraltete Evakuierungskonzepte

In vielen Unternehmen schlummern alte Konzepte in Schubladen – ohne Bezug zur aktuellen Gebäudestruktur, Nutzung oder Personalsituation. Auch Umbauten, Umzüge oder neue Abteilungen werden häufig nicht eingepflegt.

Lösung:
Regelmäßige Überprüfung & Aktualisierung – z. B. alle 1 bis 2 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen.

Unklare Zuständigkeiten

Im Ernstfall stellt sich oft die Frage: Wer ist verantwortlich?

Wenn Evakuierungshelfer nicht benannt oder geschult sind, übernimmt niemand die Führung – Panik, Verzögerung oder Orientierungslosigkeit sind die Folge.

Lösung:

  • Schriftliche Benennung aller Rollen im Konzept

  • Regelmäßige Schulungen der Evakuierungshelfer

  • Einbindung in die Brandschutzordnung Teil C

Keine oder ungenügende Übungen

Wird die Evakuierung nie oder nur pro forma geübt, fehlt im Ernstfall jede Routine. Mitarbeitende wissen nicht, wo sie hinmüssen, wer führt oder was zu tun ist – Zeit geht verloren, Stress steigt.

Lösung:

  • Regelmäßige Evakuierungsübung

  • Dokumentation & Auswertung

  • Nachschulungen bei Personalwechsel oder erkannten Mängeln

Keine Rücksicht auf besondere Personengruppen

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinder oder fremdsprachige Gäste werden bei der Planung oft übersehen. Das kann im Ernstfall zu lebensbedrohlichen Situationen führen.

Lösung:

  • Individuelle Konzepte für Pflegeheime, Kitas, Krankenhäuser

  • Einbindung von Hilfsmitteln (z. B. Rettungs- und Tragetücher)

  • Individuelle Hilfe durch das Personal im Evakuierungsfall

Zu wenig Ressourcen im Ernstfall

Insbesondere bei Schichtbetrieb oder hoher Fluktuation kann es sein, dass nicht ausreichend geschultes Personal im Dienst ist – eine sichere Räumung wird unmöglich.

Lösung:

  • Ausreichend Evakuierungshelfer vorhalten

  • Vertretungsregelungen klar definieren

  • Evakuierungskonzept regelmäßig mit der realen Einsatzfähigkeit abgleichen

Unsere Leistungen rund um das Evakuierungskonzept

Ein wirksames Evakuierungskonzept erfordert Erfahrung, Fachwissen und einen klaren Blick für organisatorische Details. Wir unterstützen Sie dabei von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung – individuell, praxisnah und gesetzeskonform.

Analyse & Bestandsaufnahme

  • Begehung Ihrer Gebäude und Außenbereiche

  • Erfassung aller Flucht- und Rettungswege

  • Bewertung der vorhandenen Alarmierungs- und Brandschutzeinrichtungen

  • Identifikation besonderer Risiken und Personengruppen usw.

Erstellung & Aktualisierung des Evakuierungskonzepts

  • Entwicklung individueller Evakuierungsstrategien

  • Ausarbeitung aller relevanten Inhalte inkl. Alarmierungsplänen, Zuständigkeiten, Sammelstellen

  • Integration in Ihre Brandschutzordnung (Teil C nach DIN 14096)

  • Erstellung eines praxisnahen Evakuierungskonzepts

Schulung & Ausbildung

  • Evakuierungshelfer Ausbildung zur Ergänzung Ihrer Notfallorganisation

  • Brandschutzhelfer Ausbildung mit Theorie & Praxis

  • Regelmäßige Unterweisungen für alle Beschäftigten

➤ Mehr Infos:
👉 Evakuierungshelfer Schulung
👉 Brandschutzhelfer Ausbildung

Durchführung & Auswertung von Evakuierungsübungen

  • Planung und Organisation realitätsnaher Übungen

  • Beobachtung und Zeitmessung während der Durchführung

  • Dokumentation und Analyse der Ergebnisse

  • Empfehlungen zur Optimierung des Konzepts

➤ Mehr Infos:
👉 Evakuierungsübung professionell planen

Externer Brandschutzbeauftragter

Falls Sie keinen internen Brandschutzbeauftragten haben oder diesen entlasten möchten, unterstützen wir Sie zuverlässig als externer Brandschutzbeauftragter. Damit stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, Haftungsrisiken reduziert werden und Ihr Unternehmen jederzeit gut vorbereitet ist.

➤ Mehr erfahren:
👉 Externer Brandschutzbeauftragter

Fazit

Björn kuiper - kuiper brandschutz - brandschutzdozenten

Ein Evakuierungskonzept ist weit mehr als eine formale Pflicht – es ist der entscheidende Faktor, der im Ernstfall über Sicherheit oder Chaos, über geordnete Rettung oder unnötige Gefahren entscheidet. Ob im Unternehmen, im Pflegeheim, im Krankenhaus oder in einer Kita – jedes Gebäude und jede Organisation braucht klare Strukturen, geschulte Personen und regelmäßig geübte Abläufe.

Die gesetzlichen Grundlagen sind verbindlich, geben aber nur den Rahmen vor. Den entscheidenden Unterschied macht die individuelle Anpassung auf Ihre Gegebenheiten – und das konsequente Üben. Wer hier rechtzeitig handelt, minimiert Risiken, erfüllt seine Betreiberpflichten und stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden, Bewohnern, Besuchern und Kunden.

Machen Sie Ihre Einrichtung fit für den Ernstfall!
Lassen Sie Ihr Evakuierungskonzept von unseren Brandschutzexperten prüfen, optimieren oder neu erstellen.
✅ Individuell – ✅ Gesetzeskonform – ✅ Praxisnah

📞 Jetzt kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein visueller Aushang, der Wege, Notausgänge und Sammelstellen zeigt. Das Evakuierungskonzept hingegen ist ein detaillierter Handlungsplan, der Rollen, Abläufe, Alarmierung, Hilfsmittel und Übungen beschreibt.

Verantwortlich ist der Arbeitgeber bzw. Betreiber der Einrichtung. Die Ausarbeitung übernimmt in der Regel der interne oder externe Brandschutzbeauftragte in Abstimmung mit der Geschäftsleitung.

Mindestens alle 1–2 Jahre oder immer dann, wenn sich relevante Rahmenbedingungen ändern (Umbauten, Personalwechsel, neue Nutzung).

Empfohlen wird eine Evakuierungsübung alle 2 – 5 Jahre. Bei erhöhtem Risiko, z. B. in Pflegeheimen oder Krankenhäusern, sind kürzere Intervalle sinnvoll.

Für Evakuierungshelfer macht die DGUV Information 205-033 keine konkrete Prozentvorgabe. Stattdessen gilt:

Alle Mitarbeitenden müssen den betrieblichen Evakuierungsplan kennen, im Notfall eigenverantwortlich handeln und auch auf andere Personen achten – z. B. mobilitätseingeschränkte Kolleginnen und Kollegen oder Besucher. Die alleinige Qualifizierung weniger Personen ist nicht zielführend. Dennoch ist es sinnvoll, bestimmte Personen gezielt zu schulen, um im Alarmfall die Evakuierung zu koordinieren.

Nein – Muster dienen nur als Orientierung. Jedes Konzept muss individuell auf das Gebäude, die Personenstruktur und die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen angepasst werden.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren