Wie oft muss ein Brandschutzhelfer geschult werden?
Kurze, direkte Antwort:
Brandschutzhelfer sollten laut DGUV Information 205-023 in der Regel alle drei bis fünf Jahre eine Auffrischungsschulung absolvieren.
In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr wird eine häufigere Wiederholung empfohlen.
Ausführliche Erklärung:
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist keine einmalige Angelegenheit. Gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen Kenntnisse und praktische Fähigkeiten regelmäßig aufgefrischt werden,
damit im Ernstfall sicheres und schnelles Handeln gewährleistet ist.
Das empfohlene Schulungsintervall liegt bei drei bis fünf Jahren. In speziellen Risikobereichen wie Laboren, Pflegeeinrichtungen oder Industriebetrieben mit Brandlasten kann auch eine Auffrischung nach zwei bis drei Jahren sinnvoll und von Behörden oder Versicherungen gefordert sein.
Tabelle: Auffrischungsintervalle nach Betriebstyp
Betriebstyp | Empfohlenes Auffrischungsintervall |
---|---|
Büroarbeitsplätze | alle 5 Jahre |
Pflegeheime, Krankenhäuser | alle 2–3 Jahre |
Industriebetriebe mit Brandgefahr | alle 2–3 Jahre |
Schulen, Kindergärten | alle 3 Jahre |
Praxisbeispiele:
- Bürogebäude: Auffrischung alle 5 Jahre, sofern keine Änderungen im Brandschutzkonzept.
- Pflegeheim: Auffrischung spätestens alle 2–3 Jahre wegen erhöhtem Risiko.
- Produktionshalle: Auffrischung spätestens alle 2 Jahre bei hohen Brandlasten.
Expertenhinweis:
Auffrischungen sollten nicht nur als Pflicht gesehen werden: Je besser vorbereitet ein Brandschutzhelfer ist, desto schneller und sicherer können im Ernstfall Menschenleben gerettet und Sachschäden minimiert werden.
Regelmäßige Schulungen wirken sich auch positiv auf Versicherungsprüfungen aus.
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Zusammenfassung:
Brandschutzhelfer müssen ihr Wissen regelmäßig auffrischen – je nach Betrieb alle drei bis fünf Jahre oder bei erhöhter Brandgefahr auch häufiger.
Eine gut organisierte Schulungspraxis schützt nicht nur Menschen, sondern auch Werte und die Unternehmensreputation.