Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein Regelwerk, das Informationen und Anweisungen für das korrekte Verhalten im Brandfall und vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung eines Brands beinhaltet.
Brandschutzordnungen werden in Betrieben ausgehängt, ähnlich einer Hausordnung. Dadurch sind sie für jeden Mitarbeiter frei zugänglich.
Die Brandschutzordnungen werden individuell auf die Betriebe zugeschnitten, um sicherzustellen, dass sie auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sind.
Brandschutzordnungen sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und tragen dazu bei, dass im Ernstfall schnell und effektiv gehandelt werden kann.
Sie dienen als Leitfaden und Informationsquelle für den Umgang mit Bränden und anderen Gefahrensituationen und stellen sicher, dass im Fall eines Brandes alle Beteiligten über die notwendigen Verhaltensregeln und Maßnahmen informiert sind.
Die Brandverhütungsmaßnahmen und das Verhalten im Brandfall sollten als Teil der jährlichen Schulungen gemäß § 6 Absätze 3 und 4 der Arbeitsstättenverordnung behandelt werden.
Was ist eine Brandschutzordnung ?
Die Brandschutzordnung enthält Anweisungen und Informationen für Mitarbeiter, wie sie einen Brand verhindern und wie sie sich im Falle eines Brandes richtig verhalten sollen. Da jedes Unternehmen unterschiedliche Bedingungen hat, muss die Brandschutzordnung individuell angepasst werden.
Vorlagen aus dem Internet können nur begrenzt helfen. Die Einhaltung der Vorgaben der DIN 14096 „Brandschutzordnung“ ist jedoch hilfreich, um eine Grundstruktur für die Erstellung der Brandschutzordnung zu haben. Dieser Artikel folgt auch diesen Vorgaben.
Eine Brandschutzordnung besteht in der Regel aus drei Teilen, die unterschiedliche Aspekte des Brandschutzes abdecken:
Brandschutzordnung Teil A | Brandschutzordnung Teil B | Brandschutzordnung Teil C |
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Aushang „Verhalten im Brandfall“ richtet sich an alle im Gebäude oder Betrieb anwesenden Personen. Der Umfang dieses Teils entspricht einer DIN A4-Seite. Er ist öffentlich auszuhängen, sodass er für jede Person sichtbar ist. | Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb und enthält u.a. Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Dieser Teil ist allen Mitarbeitern mittels Unterweisung näherzubringen. | Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer). |
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Brandschutzordnung Teil A
Allgemeine Informationen und Verhaltensregeln In diesem Teil werden allgemeine Informationen zur Brandschutzorganisation, zu Brandschutzmaßnahmen und zu Verhaltensregeln im Brandfall bereitgestellt. Hier werden zum Beispiel Informationen zur Alarmierung, zum Einsatz von Feuerlöschern und zur Evakuierung gegeben. Außerdem werden Verhaltensregeln für den Umgang mit brennbaren Stoffen und elektrischen Geräten aufgestellt.
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Brandschutzordnung Teil B
Verhaltensregeln im Brandfall In diesem Teil werden konkrete Verhaltensregeln im Brandfall beschrieben. Hier wird erläutert, wie sich die betroffenen Personen bei einem Brand verhalten sollten, welche Fluchtwege zu benutzen sind und wie diese zu nutzen sind. Auch wird beschrieben, wie man sich bei Rauchentwicklung verhält und wie man Personen in Sicherheit bringt.
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Brandschutzordnung Teil C
Verhaltensregeln für bestimmte Bereiche In diesem Teil werden spezielle Verhaltensregeln für bestimmte Bereiche beschrieben, wie zum Beispiel für Labore oder Produktionshallen. Hier werden besondere Gefahrenquellen beschrieben und Verhaltensregeln für den Umgang mit diesen Gefahrenquellen aufgestellt.
Ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 erforderlich ?
Ob eine Brandschutzordnung erforderlich ist, sollte in den Landesbauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes geprüft werden da die Brandschutzordnung durch länderspezifische Rechtsvorschriften gefordert wird und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lediglich ein Hinweis zu finden ist.
Sind eventuelle besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten, sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung die bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung aufgestellt und in Kraft gesetzt werden.
In der DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ sind die Mindestinhalte und die Gliederung für die Erstellung der Brandschutzordnung festgelegt. Darin wird großer Wert auf die Aktualität der Brandschutzordnung gelegt.
Es gibt jedoch vier rechtliche Bereiche, die von einem Betrieb verlangen könnten, dass er sich um eine Brandschutzordnung kümmert:
- Bauordnungsrecht (z.B. bei Industriebauten)
- Arbeitsschutz (z.B. aus der DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz)
- Feuerversicherung (z.B. VdS)
- Sonderfälle (z.B. Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung, Strahlenschutzverordnung)
Ein Betrieb kann nach Zustimmung durch die Brandschutzbehörde, in der Regel auf Teile B und C der Brandschutzordnung nach DIN 14096 verzichten, wenn keine nennenswerten brandschutztechnischen Gefahren vorliegen und es praktisch nicht zu fahrlässigen Verstößen gegen das korrekte Verhalten kommen kann.
- Fluchtwege eindeutig
- baulich beide Fluchtwege gegeben
- Gebäude ebenerdig und nicht unterkellert
Laut Arbeitsstättenregelung (ASR) A2.2 wird empfohlen, dass Arbeitgeber Maßnahmen gegen Brände dokumentieren und aushängen sollten, wenn eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt, der Aushang eines Flucht- und Rettungsplans erforderlich ist oder sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten.
Eine Brandschutzordnung Teil A kann eine Möglichkeit sein, dieser Pflicht nachzukommen. Unabhängig von der rechtlichen Lage ist eine Brandschutzordnung jedoch immer sinnvoll, da sie im Ernstfall Leben retten und Sachwerte schützen kann.
Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen
Brandschutzordnung Teil A – Aufbau
Für den Aushang der Brandschutzordnung Teil A ist eine Mindestgröße von DIN A4 und ein 10 mm breiter roter Rand erforderlich. Die Zeichen sollten gemäß der DIN EN ISO 7010 gestaltet sein.
Die Inhalte der Brandschutzordnung sind festgelegt und müssen in einer bestimmten Reihenfolge verwendet werden. Hierzu gehören bestimmte Überschriften, Schlagworte, Texte und Sicherheitszeichen. Nicht zutreffende Texte müssen dabei entfallen. Zusätzliche Schlagworte, Texte, grafische Symbole oder Sicherheitszeichen sind nicht zulässig.
Verhalten im Brandfall
- Brände verhüten
- Verhalten im Brandfall
- Ruhe bewahren
- Brand melden ( Notruf 112 )
- In Sicherheit bringen (Hinweise zur Selbstrettung inkl. Hinweis auf Symbole für gekennzeichnete Fluchtwege und Sammelstellen)
- Löschversuch unternehmen (inkl. Hinweis auf Symbole für Feuerlöscher und Wandhydranten)
Um die Brandschutzordnung nach DIN 14096 korrekt zu kommunizieren, muss sichergestellt werden, dass der Aushang gut sichtbar ist. Sollte der Aushang unleserlich werden oder sich der Inhalt ändern, müssen Sie den Aushang ersetzen. Wenn eine Brandschutzordnung in anderen Sprachen erforderlich ist, müssen Sie einen Aushang in entsprechenden Sprache erstellen.
Dem richtigen Verhalten im Brandfall kommt eine große Bedeutung zu, da angemessenes Verhalten Personen- und Sachschäden reduzieren kann, wie es die Brandschutzordnung vorgibt.
Die bedeutendste Handlungsanweisung ist, im Brandfall keine Panik ausbrechen zu lassen und ruhig und besonnen zu handeln. Die Feuerwehr muss alarmiert werden, sobald es brennt. Wenn Personen durch den Brand in Gefahr sind, sollten sie zuerst gerettet werden, bevor eigene Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Das richtige Verhalten hängt auch von der Ursache des Brandes ab. Wenn eine technische Anlage oder Maschine brennt, muss schnell die Stromquelle abgeschaltet werden. Es ist auch wichtig, Flucht- und Rettungswege freizuhalten, damit die Rettungskräfte und Feuerwehr einfachen Zugang haben. Wenn die Feuerwehr an der Gefahrenstelle eintrifft, müssen die Anweisungen der Feuerwehrmänner befolgt werden. Im Brandfall ist schnelles, überlegtes und effizientes Handeln das richtige Verhalten.
Jeder Brand, auch wenn er noch so klein war, muss dem Vorgesetzten oder Brandschutzbeauftragten gemeldet werden. Dies geschieht in Form eines Berichts, der auch festhalten sollte, welche Feuerlöscher eingesetzt wurden. Dadurch wird ein Austausch der betroffenen Feuerlöscheinrichtungen gewährleistet.
Es ist auch wichtig, die durch den Brand entstandenen Schäden detailliert zu dokumentieren. In einigen Fällen ist eine Überarbeitung der Brandschutzordnung nach einem Brandfall sinnvoll, um eventuell aufgetretene Unstimmigkeiten zu berücksichtigen und Verbesserungen in die Brandschutzordnung aufzunehmen.
Brandschutzordnung Teil B – Aufbau
- Einleitung
- Brandschutzordnung (Darstellung - Aushang - Teil A)
- Brandverhütung
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brand melden
- Alarmsignale und Anweisungen beachten
- in Sicherheit bringen
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensregeln
- Anhang
Die Brandschutzordnung Teil A muss in Teil B enthalten sein und es dürfen keine zusätzlichen Gliederungspunkte hinzugefügt werden. Bei Bedarf sollten für verschiedene Bereiche unterschiedliche Brandschutzordnungen Teil B erstellt werden. Fremdsprachige Übersetzungen können ebenfalls erforderlich sein.
Teil B kann in den Formaten DIN A4 bis A6 gedruckt und aufbewahrt werden.
Brandschutzordnung Teil C – Aufbau
Gemäß DIN 14096:2014-05:
- Einleitung
- Brandverhütung
- Meldung und Alarmierungsablauf
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Anhang
Die Brandschutzordnung Teil A sollte an gut sichtbaren Orten ausgehängt werden, an denen Mitarbeiter und Besucher häufig vorbeikommen.
Teil B sollte den Mitarbeitern in Ruhe zur Verfügung gestellt werden, z.B. durch Merkblätter oder Broschüren, die regelmäßig aktualisiert werden sollten.Der Empfang der Brandschutzordnung sollte dokumentiert werden.
Teil C der Brandschutzordnung sollte als individuell angepasste Unterlage an Personen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen verteilt werden.
Fazit: Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein wichtiges Regelwerk für Unternehmen, um sicherzustellen, dass im Falle eines Brandes schnell und effektiv gehandelt werden kann. Die Brandschutzordnung enthält Anweisungen und Informationen für Mitarbeiter, wie sie einen Brand verhindern und wie sie sich im Falle eines Brandes richtig verhalten sollen. Da jedes Unternehmen unterschiedliche Bedingungen hat, muss die Brandschutzordnung individuell angepasst werden.
Die Brandschutzordnung besteht in der Regel aus drei Teilen, die unterschiedliche Aspekte des Brandschutzes abdecken:
Brandschutzordnung Teil A enthält allgemeine Informationen und Verhaltensregeln, sowie Informationen zur Alarmierung und Evakuierung.
Brandschutzordnung Teil B enthält konkrete Verhaltensregeln zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitung sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
Brandschutzordnung Teil C enthält spezielle Verhaltensregeln für bestimmte Bereiche wie Labore oder Produktionshallen, die besondere Gefahrenquellen aufweisen.
Die Einhaltung der Vorgaben der DIN 14096 ist hilfreich, um eine Grundstruktur für die Erstellung der Brandschutzordnung zu haben. Es ist jedoch wichtig, dass die Brandschutzordnung individuell auf das Unternehmen zugeschnitten wird, um sicherzustellen, dass sie auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt ist.
Die Brandschutzordnung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand ist. Schulungen zum Brandschutz sollten als Teil der jährlichen Schulungen gemäß § 6 Absätze 3 und 4 der Arbeitsstättenverordnung behandelt werden, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die notwendigen Verhaltensregeln und Maßnahmen informiert sind.
Insgesamt ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und trägt dazu bei, dass im Falle eines Brandes schnell und effektiv gehandelt werden kann, um Schäden zu minimieren und Leben zu retten.
Sie ist jedoch nicht nur für Unternehmen relevant, sondern auch für öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen.