Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kuiper Brandschutz GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Kuiper Brandschutz GmbH und ihren Kunden über die Erbringung von Schulungen im Bereich Brandschutz und Arbeitsschutz, die Beratung im Bereich Brandschutz und Arbeitsschutz, die Stellung externer Brandschutzbeauftragter sowie den Verkauf von Brandschutzprodukten und Zubehör geschlossen werden. Die Kuiper Brandschutz GmbH richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (§ 14 BGB). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Kuiper Brandschutz GmbH hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der Kuiper Brandschutz GmbH und dem Kunden kommt durch die Annahme eines Angebots der Kuiper Brandschutz GmbH durch den Kunden oder durch die schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags durch die Kuiper Brandschutz GmbH zustande. Angebote der Kuiper Brandschutz GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Leistungen der Kuiper Brandschutz GmbH
Die Kuiper Brandschutz GmbH erbringt Schulungen im Bereich Brandschutz und Arbeitsschutz, bietet Beratung im Bereich Brandschutz und Arbeitsschutz, stellt externe Brandschutzbeauftragte und verkauft Brandschutzprodukte sowie Zubehör. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot. Die Kuiper Brandschutz GmbH behält sich das Recht vor, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Regel wird die Rechnung 30 Tage vor dem Leistungsdatum mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen versandt. Die Kuiper Brandschutz GmbH arbeitet mit Crefo Factoring als Zahlungsdienstleister und behält sich das Recht vor, die Bonität des Kunden zu prüfen. Bei negativer Bonitätsrückmeldung von Crefo Factoring ist die Kuiper Brandschutz GmbH berechtigt, die Leistung ausschließlich gegen Vorkasse zu erbringen.
Mit Abtretung der Forderung an Crefo Factoring ist der Kunde nicht berechtigt, die Rechnung nachträglich abzulehnen oder eine Aufrechnung geltend zu machen. Zahlungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Kuiper Brandschutz GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der Kuiper Brandschutz GmbH anerkannt wurde.
5. Liefer- und Leistungsfristen
Die Kuiper Brandschutz GmbH erbringt ihre Dienstleistungen und Lieferungen innerhalb der im Vertrag oder Angebot vereinbarten Fristen. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Kommt es aufgrund von unvorhergesehenen Umständen, die nicht im Einflussbereich der Kuiper Brandschutz GmbH liegen (z.B. höhere Gewalt, Streik, Ausfall von Lieferanten), zu Verzögerungen, so verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
6. Gewährleistung und Haftung
Für Mängel an den erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Produkten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Die Kuiper Brandschutz GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Kuiper Brandschutz GmbH nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
7. Terminverschiebung von Schulungen und Buchung von Seminaren
Eine Stornierung von Schulungen und Seminaren durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, den Schulungs-, oder Seminartermin bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Termin einmalig kostenfrei zu verschieben. Bei einer Verschiebung des Termins innerhalb eines Zeitraums von 30 bis 14 Tagen vor dem Schulungs-, oder Seminartermin wird eine Umbuchungspauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Schulungspreises fällig. Erfolgt die Verschiebung innerhalb von weniger als 14 Tagen vor dem Schulungs-, oder Seminartermin, ist der volle Schulungspreis zu entrichten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis im Eigentum der Kuiper Brandschutz GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Kuiper Brandschutz GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzrechts.
10. Teilnahmebedingungen für Schulungen
Für Schulungen, die praktische Übungen wie das Löschtraining beinhalten, ist der Kunde verpflichtet, eine geeignete Freifläche bereitzustellen. Sollte eine praktische Übung aufgrund fehlender Freifläche nicht durchgeführt werden können, ist die Kuiper Brandschutz GmbH berechtigt, das Seminar abzubrechen. Die Kosten der Schulung sind dennoch in voller Höhe zu tragen. Am Schulungsort und an der Freifläche muss eine direkte Parkmöglichkeit vorhanden sein.
11. Änderungen der AGB
Die Kuiper Brandschutz GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Kuiper Brandschutz GmbH.